Die ersten 3 Beitraege enthalten nur Quellenangaben.
Immer dieselbe Quelle: Das DÖW.
Nicht verwunderlich.
Diese ersten 3 Beiträge rannen aus einer jüdischen Feder, daher wohl die kritiklos übernommene Geschichtsklitterung des DÖW (Denunziationszentrum des österreichischen Würstelstandes).
In diesen 3 Beitraegen wird beschrieben, wie sie denn nun ticken, die Leugner und Revisionisten.
Ich traue dieser Quelle und ihrem Gefasel nicht.
Aus gutem Grund.
Zu diesem in Oesterreich sattsam bekannten DÖW gibt es ein vernichtendes Letztinstanzurteil des OLG Wien.
Quelle:
http://flv.at/Fm984/urteil.htm
Gerichtsurteil:
Die Vorwürfe gegen das "Dokumenationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW)" sind Werturteile auf Sachverhaltsgrundlage
Mit rechtskräftigem Urteil vom 4. Mai 1998 hat das Oberlandesgericht Wien in letzter Instanz zu Recht erkannt, dass in folgenden, in der "Aula" veröffentlichten Bezeichnungen des "DÖW" kein Wertungsexzess zu sehen gewesen sei und diese daher straffrei bleiben:
"Privat-Stasi",
"kommunistische Tarnorganisation",
"polypenartige Institution".
Ebenfalls straffrei blieb die Feststellung, dass das "DÖW"
"linksextreme Subversion der Kulturbereiche unserer Gesellschaft" betreibe,
"gesinnungsterroristische Kampagnen gegen das angebliche Umfeld des Rechtsextremismus wiederbelebt", dabei
"ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors" schaffe, eine Ausweitung des Widerstandsbegriffes
"im Wege gewaltiger Geschichtsfälschungen und -verdrehungen"
vornimmt und mit dem Buch
"Rechtsextremismus in Österreich nach 1945" ein Werk mit lediglich
"pseudowissenschaftlicher Aufmachung" herausgegeben hat.
Wie das Erstgericht und das Gericht letzter Instanz übereinstimmend feststellt, sind die genannten Werturteile "auf im Wesentlichen richtig wiedergegebener Tatsachengrundlage basierende Werturteile". Auch für die Qualifikation der Anzeigetätigkeit des "DÖW" als
"Denunziation"
ist laut Gericht "eine diskutable reale Grundlage für die Wertung" gegeben.
Sehr wohl sind in Österreich nach wie vor solche Behauptungen als üble Nachrede strafbar, wenn keine Tatsachengrundlagen für die Wertung vorliegen. Das Gericht hat festgestellt, dass im gegenständlichen Fall die Tatsachengrundlagen sehr wohl vorliegen. So hat bereits das Erstgericht im Hinblick auf den Vorwurf, das "DÖW" schaffe ein Klima des
"Gesinnungs- und Meinungsterrors" und agiere als
"Privat-Stasi" zu Recht erkannt, dass dies "straflose Werturteile in Bezug auf eine tatsächlich vorhandene und beweisbare Situation" sind.
Aus einem*APA-Pressedienst*vom 30. Juli 98
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https://meinungsfreiheit.forumieren.de/t21-rainer-und-sein-dow