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BGH-Urteil: Dashcam-Videos vor Gericht zulässig
Das war ja wohl auch überfällig! Wie kann ein Richter den objektiven Beweis, über den Ablauf eines Ereignisses, einfach ignorieren - um ohne dessen Würdigung ein rechtmäßiges Urteil sprechen zu können? Es gibt schließlich noch genügend Situationen, in denen keine Kamera die Szenerie beobachtet und wo es dann noch reichlich Fehlurteile geben kann, die einen Geschädigten an der Justiz verzweifeln lassen.
[URL="https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html"[/URL]Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht. Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.
Das war ja wohl auch überfällig! Wie kann ein Richter den objektiven Beweis, über den Ablauf eines Ereignisses, einfach ignorieren - um ohne dessen Würdigung ein rechtmäßiges Urteil sprechen zu können? Es gibt schließlich noch genügend Situationen, in denen keine Kamera die Szenerie beobachtet und wo es dann noch reichlich Fehlurteile geben kann, die einen Geschädigten an der Justiz verzweifeln lassen.