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Trump-Regierung ordnet Hinrichtungen an

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Seid ihr für oder gegen die Todesstrafe?

  • Für die Todesstrafe

    Stimmen: 8 33,3%
  • Gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 16 66,7%

  • Umfrageteilnehmer
    24
  • Umfrage geschlossen .

Ophiuchus

Putinversteher
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opppa

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Bin kein Member of Gesichtsbuch !

Hatte eigentlich die Sketche von Otto oder DiDi gesucht mit dem elektrischen Stuhl und dem letzten Wunsch an den Seelsorger : Haltet meine Hand !

oder mit den, der aufgehängt werden soll und sich darüber aufregt , dass man sich auf den Stufen das Genick brechen könnte !

Ich warte mal ab, ob man mir für den Link (politisch korrekt) auf die Finger klopft!

:))
 

busse

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Na ja bei Mord ist die Freiheitsstrafe bestimmt auf 15 Jahre max. Hat der Mord noch eine zusätzliche Heimtücke sind mindestens 15 Jahre das Strafmass, aber ab 15 Jahre wird eine Möglichkeit der Resozialisierung ins Auge gefasst und in Abständen abgeprüft, bei Entlassung 5 Jahre Bewährung. Nur bei der besonderen schwere der Schuld gibt es eine nachfolgende Sicherungsverwahrung die auch bis zum Lebensende gegen kann. Nur haben die dann auch noch Freigang in der Sicherungsverwahrung.
Also nichts bis Lebensende oder Steinbruch oder Brot und Wasser etc.pp.
busse
 

Ophiuchus

Putinversteher
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Ich warte mal ab, ob man mir für den Link (politisch korrekt) auf die Finger klopft!

:))

Leider kann ich den Link nicht einsehen .

Aber was ich bedenklich finde , ist dass du die Schere im Kopf entwickelst , welche dem DDR - Bürger zum Vorwurf gemacht wurde !

Sind wir wirklich schon so weit , dass uns nur ein http://Guy Fawkes helfen könnte ?

Aber mit solchen Gedanken müßte ich ja schon wieder um meine Fingerchen , ne Kopf bangen !
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Leider kann ich den Link nicht einsehen .

Aber was ich bedenklich finde , ist dass du die Schere im Kopf entwickelst , welche dem DDR - Bürger zum Vorwurf gemacht wurde !

Sind wir wirklich schon so weit , dass uns nur ein http://Guy Fawkes helfen könnte ?

Aber mit solchen Gedanken müßte ich ja schon wieder um meine Fingerchen , ne Kopf bangen !

Die Idee mit Guy Fawkes ist nicht wirklich schlecht, nur so ein Reichstag brennt nur einmal, weil sich die Geschichte nicht wiederholt!

:kopfkratz:
 

Commander

Deutscher Bundeskanzler
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Das geht nicht, denn Organe können nur Lebenden entnommen werden ...

In China werden die entnommen, es gibt dafür ein Zeitfenster.
Allerdings werden die in China auch erschossen.

In den USA betäubt und vergiftet oder auf dem Stuhl vom Strom (das können sich die Verurteiten je Bundesstaat sogar aussuchen) in beiden Fällen sind die Organe unbrauchbar.
 
OP
L

Leseratte

Gott über alles
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Das PSW hat gegen die Todesstrafe entschieden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Bei den 5 zur finalen Bestrafung Genannten ist jeder Zweifel an der Schuld kaum glaubhaft.
Geständnisse, Top-Indizien, Zeugen sprechen für sich. Bei einigen schon Vorfälle oder Anklagen ähnlicher Art.

Man schaue sich die Bundes-Verurteilten an; der übelste Abschaum.

Hier einer von denen - der Neger Alfred Bourgeois (der seine 2-jährige Tochter lange Zeit folterte, vergewaltigte und psychisch quälte)

Text frei nachübersetzt und von mir gekürzt:

[COLOR="#0000CD"]Am 16. März 2004 befand eine Jury des US-Bezirksgerichts Bourgeois wegen mehrerer Straftaten, einschließlich Mordes, für schuldig und er wurde zum Tode verurteilt. Die Hinrichtung von Bourgeois ist für den 13. Januar 2020 geplant. “

Gerichtsakten benennen das Mordopfer- die Tochter des Verurteilten - als JG.
„Ursprünglich lebte JG bei der Bourgeois-Familie in ihrem Haus in LaPlace, wo sie bis zum 28. Mai 2002 blieb. Danach begleitete JG die Familie auf der Langstrecken-LKW-Route des Bourgeois und wohnte mit den anderen vier in seinem 18-rädrigen LKW etwa einen Monat bis zu ihrem Tod “, heißt es in den Unterlagen.

„Bourgeois hat seine zweijährige Tochter von Anfang an auf verschiedene Weise systematisch misshandelt und gefoltert.
Wenn sie hinfiel, schlug Bourgeois JG und sagte dann seiner älteren Tochter, dass es ihre Schuld sei “, heißt es in den Aufzeichnungen.

„Außerdem hat Bourgeois JG ständig geschlagen und anderweitig angegriffen. Er schlug ihr mit Kraft ins Gesicht, um ihre schwarzen Augen zu betäuben. Er peitschte sie mit einem elektrischen Kabel und schlug sie mit einem so harten Gürtel, dass dieser brach. Bourgeois schlug JG mit einem Baseballschläger aus Plastik so oft auf den Kopf, dass ihr Kopf "wie ein Fußball angeschwollen" war. Später, als er im Gefängnis saß, prahlte Bourgeois lachend zu einem einem Mithäftling, dass der Kopf seines Kindes so groß wie eine Wassermelone geworden sei. Es gab auch Hinweise darauf, dass Bourgeois, bevor die Bourgeois-Familie LaPlace verließ, JG gegen die Wand des Hauptschlafzimmers geworfen hatte. Er kratzte und zog an ihren Ohren, biss sich auf Hände, Füße und Stirn und verbrannte ihren Fuß mit einem Zigarettenanzünder. Bourgeois 'Frau Robin und andere bemerkten, dass kurz nach ihrem Aufenthalt bei der Bourgeois-Familie Blutergüsse und andere Verletzungen an JGs Körper auftraten und dass JGs Hände und Füße zwischen Mitte und Ende Mai extrem schwielig und geschwollen waren. Wenn andere versuchten, die Wunden an JGs Füßen zu reinigen, stoppte Bourgeois sie und drückte seinen schmutzigen Daumen in die Wunden. Dann zwang er JG, auf ihren verletzten Füßen zu gehen. “

Bourgeois hat JG nicht nur körperlich gefoltert, sondern sie auch emotional traumatisiert. „Zum Beispiel entschied Bourgeois einmal, dass es Zeit für JG war, Schwimmen zu lernen, trotz ihrer zarten Jahre und der Angst vor dem Wasser. Bourgeois hob die Zweijährige auf und warf sie einige Meter in die Luft und in ein Schwimmbecken. Er ließ sie einige Sekunden sinken, bevor er sie herauszog, dann wiederholte er die 'Lektion' für dreißig Minuten, während JG würgte und nach Luft schnappte. Als die Familie einen kalifornischen Strand auf der Langstreckenroute von Bourgeois besuchte, zwang er JG in den Ozean, obwohl sie Angst vor dem Wasser hatte, hielt sie unter Wasser und ließ die Wellen über sich rollen. Als sie den Strand verließen, hatte JG so viel Salzwasser geschluckt, dass sie Schwierigkeiten beim Gehen hatte und an einem geschwollenen Magen litt. “

Es gab auch Hinweise auf sexuellen Missbrauch. „Als die Familie im Mai in LaPlace wohnte, schlief Bourgeois mit JG hinter einer verschlossenen Tür im Hauptschlafzimmer, während Robin in einem anderen Schlafzimmer schlief. Ende des Monats bemerkte ein Freund der Familie Blut in JGs Windel und überzeugte Bourgeois und Robin, JG zu einer Bewertung zu Louisiana Child Protective Services ('CPS') zu bringen. Dort kam der untersuchende Arzt zu dem Schluss, dass die Quelle des Blutes eine äußere Reizung der Genitalien von JG war. Obwohl der Arzt feststellte, dass die Ursache der Verletzung nicht schlüssig war, stellte er fest, dass es das Ergebnis eines Vaginaltraumas gewesen sein könnte. Dieselbe Ärztin untersuchte JG nach ihrem Tod und stellte eine ähnliche, jedoch stärkere Reizung der Genitalien von JG fest. Diesmal kam sie zu dem Schluss, dass die Reizung wahrscheinlich durch ein Vaginaltrauma verursacht wurde. Darüber hinaus zeigten Rektaltupfer nach JGs Tod das Vorhandensein von Sperma. “

So wurde der Mord beschrieben: „Er… schlug viermal mit dem Hinterkopf in den vorderen und seitlichen Fensterbereich um das Armaturenbrett. Währenddessen verspürte das Personal, das im Anhänger stand, Zittern in der Kabine von Bourgeois 'Lastwagen… .JGs Körper war schlaff, ihre Augen waren geschlossen, und ihr Herz raste. “Das Kind starb und die Beamten stellten fest, dass„ JG ( 1) eine gequetschte Schulter, (2) menschliche Bissspuren an ihrem Rücken und Arm, (3) Kratzspuren und Verletzungen an ihren Ohren, (4) Schleifspuren an ihrem Körper, die mit einem Elektrokabel übereinstimmen, und (5) ein kreisförmiges Loch ein viertel Zoll tief auf der Unterseite eines Fußes. Als sie den Oberkörper von JG zur Untersuchung öffnete, bemerkte Dr. Rouse tiefe Gewebebluterungen in allen Bereichen des Körpers von JG. Insgesamt wies JG 25 oder 26 Peitschenflecken, 78 verheilte Narben, 73 bis 105 unspezifische Prellungen, 8 Musterprellungen, 9 oder 10 Schürfwunden oder Exkoriationen, 7 bis 9 heilende Ulzerationen und 3 Schnittwunden auf. Aufgrund der Verletzungen von JG kam Dr. Rouse zu dem Schluss, dass JG ein chronisch missbrauchtes oder misshandeltes Kind war. Sie stellte fest, dass die endgültige Todesursache ein Schlag auf den Kopf war, der zu einer verheerenden Hirnverletzung führte. “
[/COLOR]

https://heavy.com/news/2019/07/federal-death-penalty-inmates-scheduled-execution/
 

Smoker

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Ich bin für eine Todesstrafe wenn sie letztlich billiger ist als lebenslänglich (also echt lebenslänglich). Dazu braucht man aber ein effizientes System...
 
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Nicht nur wegen der Irrtümer, Gott vergibt auch dem Mörder und Menschen sollten nicht das Recht haben menschliches Leben zu nehmen.
Auch haben nicht alle Menschen das Glück in solchen sozialen Verhältnissen groß zu werden die kriminelle Potentiale gar nicht erst zuläßt.
Sicher die Wut und die Emotionen der Opfer sind zu verstehen, aber ich denke es reicht die Gesellschaft vor Kriminellen zu schützen indem man diese einlocht.

Ja, es gab schon genug Irrtümer, aber das alleine ist es nicht.

Wenn wir das Recht hätten einen Einzelnen mit Tod zu bestrafen, wie weit sind wir dann noch davon weg das in der Mehrzahl anzuwenden.

Meiner Meinung nach gibt es nur einen Grund jemanden töten zu dürfen: in Notwehr.

Allerdings halte ich 15 Jahre und auch noch mit Freigang für einen Witz. Wer einen anderen ermordet gehört m.E. lebenslang unter Einzelhaftbedingungen in ein Arbeitslager. Das Recht, nochmal am öffentlichen Leben teilzunehmen, hat er verwirkt.
 

Orwellhatterecht

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„Haben Sie noch einen letzten Wunsch?“ wird der Delinquent vor seiner Hinrichtung gefragt.“Ja, ich möchte noch eine köstliche Tasse Kaffee trinken“.
„Mit Milch und Zucker?“
„Sind Sie wahnsinnig, ich bin Diabetiker!“
 

Rote_Laterne

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„Haben Sie noch einen letzten Wunsch?“ wird der Delinquent vor seiner Hinrichtung gefragt.“Ja, ich möchte noch eine köstliche Tasse Kaffee trinken“.
„Mit Milch und Zucker?“
„Sind Sie wahnsinnig, ich bin Diabetiker!“

Ja, die Menschenrechte sind auch nicht mehr das, was sie niemals waren...
 

Pommes

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Ja, es gab schon genug Irrtümer, aber das alleine ist es nicht.

Wenn wir das Recht hätten einen Einzelnen mit Tod zu bestrafen, wie weit sind wir dann noch davon weg das in der Mehrzahl anzuwenden.

Meiner Meinung nach gibt es nur einen Grund jemanden töten zu dürfen: in Notwehr.

Allerdings halte ich 15 Jahre und auch noch mit Freigang für einen Witz. Wer einen anderen ermordet gehört m.E. lebenslang unter Einzelhaftbedingungen in ein Arbeitslager. Das Recht, nochmal am öffentlichen Leben teilzunehmen, hat er verwirkt.

Ich denke das die Todesstrafe die mildeste Art ist einen Mord zu sühnen, der Mörder leidet nicht und muß sich auch keine Gedanken mehr über seine Tat machen.
Viel schlimmer ist dagegen die Vorstellung bis an das Lebensende in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt zu sein.

Wie du sagst, in Notwehr, in dem Fall würde ich auch töten, ansonsten steht es uns nicht zu menschliches Leben zu nehmen.
 

Rote_Laterne

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Ich denke das die Todesstrafe die mildeste Art ist einen Mord zu sühnen, der Mörder leidet nicht und muß sich auch keine Gedanken mehr über seine Tat machen.
Viel schlimmer ist dagegen die Vorstellung bis an das Lebensende in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt zu sein.

Wie du sagst, in Notwehr, in dem Fall würde ich auch töten, ansonsten steht es uns nicht zu menschliches Leben zu nehmen.

Sag mal schnell, ...wo ist "lebenslänglich" wirklich lebenslänglich ?? 20 Jahre ist die gängige Praxis.
 

Loana

Cosmopolitin
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Sag mal schnell, ...wo ist "lebenslänglich" wirklich lebenslänglich ?? 20 Jahre ist die gängige Praxis.

Oh Mann, was bin ich froh über dieses Umfrageergebnis - es gibt doch noch viele User hier, die nicht für die Todesstrafe plädieren !
 

Ophiuchus

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Ich denke das die Todesstrafe die mildeste Art ist einen Mord zu sühnen, der Mörder leidet nicht und muß sich auch keine Gedanken mehr über seine Tat machen.
Viel schlimmer ist dagegen die Vorstellung bis an das Lebensende in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt zu sein.

Wie du sagst, in Notwehr, in dem Fall würde ich auch töten, ansonsten steht es uns nicht zu menschliches Leben zu nehmen.

Ich gehe in Bezug auf "menschliches" noch eine Schritt weiter. Auch Tiere ohne Not zu töten halte ich für nicht akzeptabel. Es sei denn, man will ihnen Leid ersparen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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