OP
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Die juristische Unterscheidung ist mir klar.
Ist Dir nicht klar, wie Dir [MENTION=209]Pommes[/MENTION] gerade bewiesen hat.
Zitat [MENTION=209]Pommes[/MENTION]:
"Das ist falsch, Genossenschaften sind Eigentum der Genossenschaftler, das können drei oder Viele sein.
Wiki. Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb."
LG
Debitist