Freilich könnte ich Kockeln , aber kockel mal eine Dunkelziffer .
Was zählt als Waffe ?
Hat jeder die gleiche Chance sich zu bewaffnen und wäre dies sinnvoll ?
Reichsbürger werden entwaffnet , Linksextremisten nicht ...
Das Sportwaffen zu Hause gelagert werden dürfen + Munition ist eh unverständlich , da man in der Wohnung
nicht rumballern darf und siehe Amokläufe :
Chronik: Amokläufe in Deutschland | DW | 23.07.2016 | https://www.dw.com/de/chronik-amokl%C3%A4ufe-in-deutschland/a-19422985
Dein Wildwestvergleich hinkt , wenn ich mir morgen eine 08( eine der Waffen die ich sehr interessant finde ) kaufen wollte , bräuchte
ich wahrscheinlich mehr als einen "Führer"- schein !
Notwehr:
Das Gewaltmonopol liegt beim ,,Staat". Grundsätzlich ist also die Pol. für die Sicherheit der ,,Bürger" zuständig. Doch die kann nicht überall sein. Daher gibts Ausnahmen, dazu zählt das Recht, sich gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren. Besteht Gefahr für Leben,Leib, Freiheit,Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut, ist Jeder berechtigt, sich gegen diese Gefahren mit angemessenen Mitteln zu verteidigen, wenn der ,,Staat" dazu nicht in der Lage ist. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
Im Artikel 51 der UN-Charta ist die Rede von einem naturgegebenem Recht zur individuelle oder kollektiven Selbstverteidigung.
Man lese dazu folg. Gesetze genau:
BGB §§227 (Notwehr),228(Notstand),229(Selbsthilfe) sowie:
StGB §§32 (Notwehr), 34 (rechtfertigender Notstand), 35(entschuldigender Notstand).
Natürlich steht nur demjenigen deutsches Recht zu, der auch im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit ist. Über dieses Thema wurde ja schon genug geschrieben.
Hier noch mal der Beweis dazu:
Einführungsgesetz des BGB, Art.5 (Personalstatut), Abs. 1-3
Illegale Waffen sind auch bei Notwehr verboten.Die Gefahrensituation darf nicht provoziert oder selbstverschuldet werden. Angemessen sind Selbstverteidigungsmaßnahmen, welche den Angriff sofort und entgültig beenden können.Notwehr ist nur gegen den Angreifer zulässig. Sobald der Angriff beendet ist, ist auch die Notwehr beendet.
Legale Waffen zur Notwehr:
Pistolenarmbrust,Pfefferspray,Gaspistole,Messer,Baseballschläger,Elektroschocker,Kubotan, Selbstverteidigungsregenschirm.
Näheres auf:
https://tu-dresden.de/gsw/phil/irge...tfertigungsgruende_-_ausfuehrlich.pdf?lang=de