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Keine stillschweigende Zustimmung mehr

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Deutscher Bundeskanzler
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Wie sollte ich etwas zahlen, fuer das keine Rechnung gestellt werden kann, weil es keinen Vertrag gibt?
Für was soll es keinen Vertrag geben?
Ohne Vertrag wird dich kein Versorger beliefern!
Stimmt. Gerichtsvollzieher heisst ja auch so, weil man ein gerichtliches Urteil braucht.
Jein.
Man braucht eine vollstreckbare Ausfertigung, einen Titel.
Ein Urteil ist kein Titel.
Frueher bekam man das schon mit einem Vertrag in der Hand, egal, ob dabei eine stillschweigende Zustimmung mit drin war, oder nicht. Gott sei dank ist das heute nicht mehr so.
Du redest von stillschweigender Zustimmung, wo es in Wahrheit ein Angebot zur Fortsetzung eines Vertrags zu geänderten Konditionen ist, mit Sonderkündigungsrecht deinerseits.
Das sind zwei Paar Stiefel.
 

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Deutscher Bundeskanzler
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Wenn sie rankommen, vielleicht.
Das Vertragsende verpflichtet dich zur Duldung der Stilllegung der Versorgungseinrichtung.
Verweigerst du das, wirds teuer ... dann kommen die mit einem Titel mit selbigem Anspruch.
Einen Hahn kann ich auch selber wieder aufdrehen :)
(Bei Gas oder Wasser)
Ein dicker Nagel tut es auch als Panzersicherung.
Den Hahn wirst du nicht aufdrehen, denn der ist dann verplombt.
Siegelbruch ist auch eine Straftat, zusätzlich zur Leistungserschleichung.
Wer sagt denn, dass ich den Versorger ueberhaupt frage?
Der ist nicht so blöd wie du meinst.
Der legt die Anlage so still, dass du schon kriminelle Energie ausleben musst, um das wieder zu ändern.
 
OP
immernochIch

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Für was soll es keinen Vertrag geben?
Ohne Vertrag wird dich kein Versorger beliefern!
Kenne einige Faelle, wo es dem Versorger zu dumm war, sich um die Abstellung zu kuemmern. Die bekommen es GRATIS

Jein.
Man braucht eine vollstreckbare Ausfertigung, einen Titel.
Ein Urteil ist kein Titel.
Liesst sich, als haettest Du juristische Ahnung.

Du redest von stillschweigender Zustimmung, wo es in Wahrheit ein Angebot zur Fortsetzung eines Vertrags zu geänderten Konditionen ist, mit Sonderkündigungsrecht deinerseits.
Das sind zwei Paar Stiefel.
Stimmt, dass ist keine Frage, sondern Erpressung.
 

Abe Voltaire

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Tja, Du solltest vielleicht etwas Emotion rausnehmen.
Wenn Dein Tarif gesenkt wird, bekommst Du etwas zurueck und musst nichts nachzahlen. Ist einfach nur Logik.
Nein. Zuvor beim E-Werk hab ich 60 Euro voraus bezahlt und bekam Rückzahlung - Immer.
Dann hat "zentral" Team energie "übernommen" - und einfach von sich aus ohne Zustimmung 35 Euro veranschlagt.

Die Logik ist also falsch, die du ansetzt.
 

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Deutscher Bundeskanzler
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Kenne einige Faelle, wo es dem Versorger zu dumm war, sich um die Abstellung zu kuemmern. Die bekommen es GRATIS
In Chile vielleicht, aber nicht in der BRD.
Liesst sich, als haettest Du juristische Ahnung.
Ich hab mich schon öfter vor Gericht gezankt. WEG-Sachen mal für meine Mutter, ansonsten eher Handelsrecht oder wegen Mahnbescheiden wenn Leute meinten, Lieferung auf Rechnung sei ein Freibrief nicht zu bezahlen.
Meine Quote kann sich sehen lassen.
Stimmt, dass ist keine Frage, sondern Erpressung.
WIe blöd vom Versorger, dass der seine Leistung bezahlt haben will.
 

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Deutscher Bundeskanzler
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Nein. Zuvor beim E-Werk hab ich 60 Euro voraus bezahlt und bekam Rückzahlung - Immer.
Dann hat "zentral" Team energie "übernommen" - und einfach von sich aus ohne Zustimmung 35 Euro veranschlagt.

Die Logik ist also falsch, die du ansetzt.
Wo ist das Problem?
Parkst du halt 25 Euro/Monat auf der Seite, damit es da ist, wenn die Nachforderung kommt. Oder schreib sie an, dass du typisch nahe 60 Euro/Monat Verbrauch hast.
 
OP
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Nein. Zuvor beim E-Werk hab ich 60 Euro voraus bezahlt und bekam Rückzahlung - Immer.
Dann hat "zentral" Team energie "übernommen" - und einfach von sich aus ohne Zustimmung 35 Euro veranschlagt.

Die Logik ist also falsch, die du ansetzt.
Nein, es ist nicht die Logik, sonder das Verstaendnis.
So wie Du es geschrieben hast, war nicht zu erahnen, dass Du die Vorauszahlung meintest. Dass die "verschwunden" ist, ist eine Straftat.
 
OP
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In Chile vielleicht, aber nicht in der BRD.
In Chile haenge sich die Menschen illegal von Anfang an ans Netz, da haben 30% nie einen Vertrag gehabt.
Mein Nachbar hat Wasser illegal und Strom ueber einen Unterzaehler, den er aber nicht bezahlt.

Ich hab mich schon öfter vor Gericht gezankt. WEG-Sachen mal für meine Mutter, ansonsten eher Handelsrecht oder wegen Mahnbescheiden wenn Leute meinten, Lieferung auf Rechnung sei ein Freibrief nicht zu bezahlen.
Meine Quote kann sich sehen lassen.
Hier in Chile ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass wenn Du nicht bezahlst, Du bei jedem Besuch vom Eintreiber einen Finger weniger hast.

WIe blöd vom Versorger, dass der seine Leistung bezahlt haben will.
Einem Nackten kann man nichts aus der Tasche nehmen.

Geb Dir mal ein Beispiel:
Traegerverantwortung an "Mietnomaden" | Gesellschaft | https://politik-sind-wir.net/threads/traegerverantwortung-an-mietnomaden.19741/
 

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Deutscher Bundeskanzler
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Dann probier das mal in der BRD.
Dann hast du gleich mehrere Straftaten an der Backe und bei Nichtbezahlung der Strafe gleich noch das Vergnügen, dass du deine Bude wohl mangels Geldzahlung verlieren wirst ... weil du dann eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten darfst.

Spätestens bei solchen Aussichten werden auch die größten Maulhelden kleinlaut.
 
OP
immernochIch

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Dann probier das mal in der BRD.
Dann hast du gleich mehrere Straftaten an der Backe und bei Nichtbezahlung der Strafe gleich noch das Vergnügen, dass du deine Bude wohl mangels Geldzahlung verlieren wirst ... weil du dann eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten darfst.

Spätestens bei solchen Aussichten werden auch die größten Maulhelden kleinlaut.
Ja, der "Rechtsstaat" funktioniert halt leider nur bei denen, die eh schon die Geaschten sind.

Aber ich praktiziere meine Rechte auch. Ich schreibe nicht nur. Und wenn man es ein bisschen geschickt anstellt, dann gibt es sogar Moeglichkeiten, wie man von z.B. langen Verfahrenszeiten profitieren kann.
Auch wenn sie meist gegen einen laufen.
Aber das beste Beispiel sitzt ja in D auf dem Kanzlerstuhl, was Verjaehrung angeht.
 

Uwe O.

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Uwe O.

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Wie sollte ich etwas zahlen, fuer das keine Rechnung gestellt werden kann, weil es keinen Vertrag gibt?
Du hast keinen Vertrag mit Deinem Energie/Wasserversorger?
Wie geht denn das?
Stimmt. Gerichtsvollzieher heisst ja auch so, weil man ein gerichtliches Urteil braucht. Frueher bekam man das schon mit einem Vertrag in der Hand, egal, ob dabei eine stillschweigende Zustimmung mit drin war, oder nicht.
Du verstehst Deine eigenen Beispiele nicht.
Damit verliere ich aber jeden Anspruch, also werde ich das tunlichst lassen. Vor allem, wenn es Ausstiegsklauseln gibt.
Von Ausstiegsklauseln in Deinem Beispiel war nicht die Rede.
Würde auch gar nicht passen.

In Deinem Beispiel zahle ich einfach den verdoppelten Preis nicht.
Und Du kannst gegen meine Weigerung nichts machen.
Das war der Sinn meiner Worte.
 

Uwe O.

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Er hat Dich INFORMIERT, nicht gefragt. Das sind 2 sehr verschiedene Dinge!
Eine Preiserhöhung in einer Information zu verstecken ist zwar üblich, aber rechtlich wirkungslsos.
Denn es fehlt der Hinweis, dass ich eine Kündigungsmöglichkeit habe.
 

Uwe O.

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Uwe O.

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Deine Energiekosten z.B. sind ein Vertrag zwischen Dir und dem Energieunternehmen.
..
Wenn Du der Erhoehung der Energiekosten nicht ausdruecklich zustimmst, ist sie nichtig oder der komplette Vertrag ist es .
Der Vertrag wird nicht nichtig, wenn Du der Energiekostenerhöhung nicht zustimmst.
Er wird einfach nur gekündigt und Du stehst ohne Strom da und musst Dir einen anderen Anbieter suchen.

So und jetzt kommt das rein, was Du geschrieben hast.
Zum durchsetzen braucht man einen Rechtsraum.
Das Durchsetzen ist für den Energieanbieter ganz einfach: Er stellt Dir den Strom ab.
Wenn es den nicht gibt, gibt es auch keine Moeglichkeit, Dich davon abzuhalten die Energie z. B. komplett gratis zu beziehen.
Aha.
Mit anderen Worten: In Deinem fehlenden Rechtsraum kannst Du auch einfach in die Bäckerei gehen und Dir die Brötchen für lau mitnehmen.
Das hätte aber auch dann zur Folge, dass die der Bäcker straffrei einen auf die Nuss gibt, wenn er Dir die Brötchen wieder abnimmt.
 
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Du hast keinen Vertrag mit Deinem Energie/Wasserversorger?
Nein.habe ich nicht.

Wie geht denn das?
Wenn man sich seinen Anschluss selber macht, hat man keinen, bis man "regularisiert".

Du verstehst Deine eigenen Beispiele nicht.
Soso.

Von Ausstiegsklauseln in Deinem Beispiel war nicht die Rede.
Würde auch gar nicht passen.
Hatte ja auch nicht in meinem Beisiel geschrieben.

In Deinem Beispiel zahle ich einfach den verdoppelten Preis nicht.
Und Du kannst gegen meine Weigerung nichts machen.
Doch, klagen.

Eine Preiserhöhung in einer Information zu verstecken ist zwar üblich, aber rechtlich wirkungslsos.
Denn es fehlt der Hinweis, dass ich eine Kündigungsmöglichkeit habe.
Vertragsaenderungen koennen nur im Einverstaendnis gemacht werden. Ohne Zustimmung ist Alles wirkungslos.

Bei Leistungserschleichung (sprich Diebstahl) hat der Bestohlene schon ein Interesse, Dir das Handwerk zu legen.
Nichts, wenn der Aufwand groesser ist, als der Nutzen.

Also gibt es einen Kläger (das ist im Fall der Leistungserschleichung der Staatsanwalt).
Guter Witz. Der macht doch nichts, nicht mal wenn er Kenntnis davon hat.

Und noch einen Schadensersatzprozess.
Ohne Urteil? Wie soll das gehen?

Vielleicht bei Dir in Chile.
Mischen wir mal nicht. Ich schreibe meisst von D

Jetzt wird es aber langsam albern.
Finde ich nicht. Einen Baecker mit einem Monopolinhaber zu vergleichen vielleicht.

Der Vertrag wird nicht nichtig, wenn Du der Energiekostenerhöhung nicht zustimmst.
Er wird einfach nur gekündigt und Du stehst ohne Strom da und musst Dir einen anderen Anbieter suchen.
Dann muesste das auch in der "Information" stehen, dass der Anbieter den Vertrag ohne eine Zustimmung kuendigt.

Das Durchsetzen ist für den Energieanbieter ganz einfach: Er stellt Dir den Strom ab.
Genau das ist eben nicht immer einfach.

Aha.
Mit anderen Worten: In Deinem fehlenden Rechtsraum kannst Du auch einfach in die Bäckerei gehen und Dir die Brötchen für lau mitnehmen.
Schon mal was von Mundraub gehoert?

Das hätte aber auch dann zur Folge, dass die der Bäcker straffrei einen auf die Nuss gibt, wenn er Dir die Brötchen wieder abnimmt.
Du wirst lachen, aber laut DEUTSCHEM Gesetz "darf" Dir der Baecker eine bei Mundraub auf die Fresse geben.
 

Uwe O.

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Nein.habe ich nicht.
Was in Chle nicht so alles möglich ist.
In Deutschland hast Du immer einen Vertrag.

Hatte ja auch nicht in meinem Beisiel geschrieben.
Sagte ich bereits.
Aber Du führtest die Ausstiegsklausel plötzlich ein.
Klar; aber aussichtslos, weil einseitige Erhöhung ohne richtige "Rechtsbelehrung".
Rechtlich gibt es in deinem Beispiel nur diese Lösungen, wenn ich Deine einseitige Preisverdoppelung ignoriere:
1. Du stellst die Lieferung ein.
2. Die lieferst zu den alte Bedingen weiter.

Vertragsaenderungen koennen nur im Einverstaendnis gemacht werden. Ohne Zustimmung ist Alles wirkungslos.
Du irrst gewaltig.
Ohne Zustimmung bleibt alles beim alten; hat der Lieferant im Falle der fehlenden Zustimmung zur Preiserhöhung mitgeteilt, dass im Falle der Nichtzustimmung der Vertrag zur gesetzten Frist endet, dann endet der Vertrag und Du sitzt im Dunkeln.
Nichts, wenn der Aufwand groesser ist, als der Nutzen.
Glaubst Du.
Denke an den Fall mit den Pfandbons.
Guter Witz. Der macht doch nichts, nicht mal wenn er Kenntnis davon hat.
Er erhält Kenntnis durch eine Strafanzeige.
Und dann macht der was Nachvollziehbares (für Dich nicht nachvollziehbar, weil Don Quichotte).
Ohne Urteil? Wie soll das gehen?
Das Urteil wird im Schadensersatzprozess gesprochen. Nicht vorher.
Du irrlichterst.
Mischen wir mal nicht. Ich schreibe meisst von D
Das ist bei Deinem Durcheinander nicht so ganz einfach zu erkennen.
Finde ich nicht. Einen Baecker mit einem Monopolinhaber zu vergleichen vielleicht.
Welchen Monopolanbieter beim Strom?
Du hast doch die freie Wahl, wer Dir den Strom liefert.
Schon mal was von Mundraub gehoert?
Sicher.
Du sprachst aber von einem rechtsfreien Raum, also einem Raum ohne oder ohne durchsetzbare Gesetze.

Auch Mundraub ist Diebstahl!
Du wirst lachen, aber laut DEUTSCHEM Gesetz "darf" Dir der Baecker eine bei Mundraub auf die Fresse geben.
Mit Sicherheit nicht straffrei.
 

Iles9

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Schweigen war noch nie Zustimmung. Schweigen war immer, mundtot gemacht worden zu sein.
In Deutschland musst Du superreich sein, um irgend ein Recht durchsetzen zu können. Eine Behörde oder ein Reicher treten auf irgend eine schweinische Weise von hinten in Dich rein und zerstören Dir etwas und dann schauens sie, ob Du genug Kohle hast, um etwas dagegen tun zu können und wenn nicht, machen sie noch etwas um Dich langfritig zu beschäftigen, und dann nehmen sie sich den nächsten Bürger vor um in ihn reinzutreten. Auf diese Weise versuchen sie allen Leuten so viel Geld wegzunehmen, dass sie sich keinen Anwalt mehr leistern können.
Ethisch und rechtlich ist D vor 1260nC, also vor der allgemeinen Sozialordnung von TvAquin, in der Barbarei. In Europa war die Barbarei nur relativ harmlos, weil die Germanen trotz allem relativ zivilisierte Leute waren. Gates, Schwabs, Bidens und Scholzens sind ohne jede Ethik und damit Vollbarbaren.
Recht funktioniert nur bei einem Grundkonsens in ethischen Fragen. Wenn alle, vor allem Behörden darauf lauern, dass Du Dir keinen gierigen Anwalt leisten kannst, sind Ethik, Recht, Ordnung, Sozialisation, Vertrauen langfristig futsch.
Oder Du kommst den Interessen des Staates und der Wirtschaft nicht in die Quere.
Privatstreits da können die noch Recht sprechen, sollen sich doch die Leute wegen
privater Probleme in die Haare kriegen.....
 

sportsgeist

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Glaube, dass es unmoeglich ist, einen emotionslosen Text zu schreiben. Menschen haben immer Emotionen.
selbstverständlich ist es möglich einen emotionslosen Text zu schreiben

wenn allerdings eigene Emotionen so dermaßen oberhand über einen selber gewinnen, wird es selbstverständlich schwer, diese aus Texten herauszulassen
 

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