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Die BRD im Deutschen Reich !? 100% geprüft

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Die BRD im Deutschen Reich !? 100% geprüft

Als erstes, die BRD darf sich nicht als Deutschland bezeichnen! :kopfkratz:

Lest euch doch die Eingangsformeln der StPO, ZPO,GVG usw. mal durch! http://www.gesetze-im-internet.de/stpoeg/eingangsformel.html Glaubt dem geschulten Personal der BRD ihren schwachsinn nicht und lasst euch nicht den Mund verbieten. Seit dem 1. & 2. Bundesbereinigungsgesetz hat der Gesetzgeber USA, welcher Verantwortungspflichten gegenüber Deutschland als ganzem besitzt, sprich dem Deutschen Reich als dessen Kolonie. Auf drängen des Staats- und Völkerrechts mussten die USA unzwar ALLE BRD-befugnisse streichen. Ob ihr es glaubt oder nicht ist mir doch egal. Kein Beamter, sprich Richter,Staatsanwalt oder Polizist wird sich sich euch gegenüber ordnungsgemäß ausweisen. Vor allem die "Richter" nicht, weil es keine gesetzlichen Richter in der BRD gibt. Der begriff Reichsdeutsche oder Reichsbürger ist schlichtweg erfunden von der BRD und einige Rechtsradikale fallen da natürlich drauf rein und wollen stolz so einer sein. Wir sind ganz einfach seit dem 18.07.1990 allesamt Staatsangehörige des Deutschen Reiches mit Landeszugehörigkeiten der jeweiligen Deutschen Länder außer man hat einen entgegengesetzten Willen gezeigt( mit Unterzeichnung des Bundespersonalausweis),

daher auch Deutschland, Deutschland über alles... (Deutschland über alle Deutschen Länder ihr Deutschen vollideoten)

Oberste Rechtsgrundlage ist SHEAF,Haager Landkriegsordnung,Völkerrecht und Reichsverfassung1919. Das Grundgesetz beschreibt nur noch Richtlinien für die zu erhaltende Ordnung. Deutschland als ganzes also das Deutsche Reich und Japan besitzen kein Friedensvertrag mit den gegnern des 2.Weltkrieges. Nur die Regierung mit der Verfassung des Deutschen Reiches kann einen Friedensvertrag unterzeichnen. Die BRD hat dazu keine Rechte und will auch keinen Frieden schließen, weil sie an keinem Krieg beteiligt war. Das Deutsche Volk muss das erkennen, ansonsten werden UNO Truppen einmarschieren um die BRD zwangsweise aufzulösen um die erste demokratische Wahl zu organisieren. Diesen Tag den wünsch ich mir!!!! Dies wird allerdings noch durch starke Lobbyverbände in den USA und Europa, natürlich auch von der BRD- und EU-company verhindert. Seit diesem Jahr 2013 steht es im Namen des Rates der 5 Außenminister in London unter mehrjähriger Freiheitsstrafe die Organe des Deutschen Reiches zu hindern oder zu blockieren.
Wer das nicht glaubt ruft bitte in der Botschaft von Russischer Föderation oder USA in der Reichshauptstadt Berlin an. :toben:

WWW.DEUTSCHES-REICH.COM WWW.WEMEPES.CH http://de.scribd.com/doc/26580016/090701-lehrheft-der-geltungsbereich-eines-gesetzes
(alle anderen Internetseiten zum Thema Deutsches Reich sind untersagt,rechtsradikaler Unsinn bis hin zu komplettem Blödsinn!)


R. Volkert aus der Sachsenstraße in 04328 Leipzig (26 Jahre alt und Anwendungstechniker)
http://www.youtube.com/watch?v=EFzAtPs2QoM Gerichtsverhandlung erfolgreich gekippt!
 
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Wieder so einer aus der Jo-Conrad-Ecke, der behauptet, die BRD sei nicht existent und einen Pass des DR mit sich trägt.

Warum gibt es kein Erbarmen und wir bleiben verschont?

Kauft euch endlich ne Isel, da könnt ihr Sch**** labern, so lange ihr wollt. Nur verschont uns mit dem intellektuellen Schrott.
 
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"Também a sujeira sob as sapatas faz-nos maiores."

Deutscher, mir haben Gott und Teufel glaubhaft versichert, daß nichts stimmt von dem, was dem menschlichen Geist entspringt. Alles Lüge, Lügen mit viel Zwischenraum, damit mal ein "Schwarzes Loch" daraus werden kann.

Ich glaube an den geheiligten Geist des schwimmenden Knödelungeheuers. Der hat mir befohlen, über andere herzufallen, und ihnen schöne Gefühle zu machen. Wo kann ich dich erreichen?

Was möchtest Du denn mit deinem Thread erreichen, wenn Du sowas zeilst:

Ob ihr es glaubt oder nicht ist mir doch egal.

Hast Du mal in der russischen oder der amerikanischen Botschaft angerufen? Und, was haben die gemeint?
 
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Deutscher, ich möchte Dich darauf hinweisen, daß eine Irreführung und Verzettelung größten Ausmaßes im Gange ist durch die die teilweise aufgewachten Deutschen und ihr Engagement in die politische Wirkungslosigkeit abgezogen werden.

Erfundenes wird mit einem Teil Wahrheit vermischt. „Lösungen” werden verkündet, die zum Gegenteil des Erhofften führen. Und immer wieder tauchen neue, noch unsinnigere bzw. heimtückischere Verkündungen auf.
Themen wie die folgenden lenken vom Ursprung des Problems und somit von der Lösung ab: „Weggefallener Geltungsbereich” des Grundgesetzes, Bundesbereinigungsgesetz, „BRD = GmbH”, „alles Firmen”, fehlende Unterschrift auf Urteilen und Bescheiden, Grundgesetzwidrigkeit des Bundeswahlgesetzes, Nichtregierungsorganisation (NGO), „nur Geltung von Handelsrecht”, „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Angebot Handelsvertrag”, UNO-”Immunitätsnachweis” oder „frei” durch „One People’s Public Trust”).

UNO und EU sind von denselben Kräften gegründet und geleitet wie die BRD, mit dem nachlässig verschleierten Ziel, die Nationen – d.h. die Völker – abzuschaffen. Es ist – schon nach ihren erklärten Grundsätzen – nicht zu erwarten, daß Klagen und Beschwerden mit nationalem Hintergrund bzw. im Interesse nationaler Unabhängigkeit Recht bekommen.

Die Gegner des Deutschen Reichs haben Wahrheit und Recht nicht auf ihrer Seite, sie haben keine Argumente, sie sind auf Gewalt und Irreführung als Mittel angewiesen.
Nur wenn unsinnige, halbwahre oder nicht stichhaltige Ausführungen vorgebracht werden haben die BRD-Behörden „Gegenargumente” vorzubringen. Eine solche Argumentationslage, die an der Sache vorbeigeht, wird daher absichtlich herbeigeführt.
 

Uwe O.

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Rechtspfleger werden seit dem 2ten Weltkrieg eingesetzt.

Du phantasierst wieder wie so oft, wenn es um rechtliche Dinge geht.

Rechtspfleger gibt es in Deutschland seit dem 1.6.1909.

http://www.mdj.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.478641.de?highlight=rechtspfleger

Normalerweise wird man vor einer mündliche Verhandlung darüber unterrichtet dass die Sache dem Rechtspfleger übertragen wird.

Du wirfst jetzt Rechtspfleger und Einzelrichter durcheinander.

Ein Rechtspfleger hat keine "mündliche Verhandlungen".

Es reicht nicht aus ein Buch zu lesen, man muss ihn auch verstehen. Wenn man die Rechtsordnung nicht versteht passiert genau ein solches Missverständnis wie eben dies bei dir der Fall sei.
Das gilt insbesondere für Dich und Deine Ahnungslosigkeit in diesen Dingen.

uwe
 
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Du phantasierst wieder wie so oft, wenn es um rechtliche Dinge geht.

Rechtspfleger gibt es in Deutschland seit dem 1.6.1909.

http://www.mdj.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.478641.de?highlight=rechtspfleger



Du wirfst jetzt Rechtspfleger und Einzelrichter durcheinander.

Ein Rechtspfleger hat keine "mündliche Verhandlungen".


Das gilt insbesondere für Dich und Deine Ahnungslosigkeit in diesen Dingen.

uwe
Yup hast Recht. Habe mich verrannt/durcheinander gebracht zwischen Rechtspfleger und Einzelrichter. Vor 3-4- Jahren wurde vom BGH schon entschieden dass Rechtspfleger keine Richter sind.
Ich werde mein Beitrag löschen/editieren. Thx für Hinweis.
 
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zu 100% Recht haben heißt nicht das das unsere Kaste interessiert

hallo Deutscher,

du hast mit deinere Recherche im Kern zu 100% Recht. Das läßt sich auch sehr eindruckvoll durch die sehr eindeutige Rede von Carlo Schmid (Parlamentarischer Rat, Staatsrechtler), das Grundgesetz selbst in seiner Urfassung von 1949, die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, des Justizministeriums, des Auswärtigen Amtes und sehr eindeutiger Aussagen von Herrn Schäuble und Herrn Gabriel und vielen anderen, mittlerweile unzähligen renommierten Historikern uvm. beweisen.

Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Die Liste der Verfassungsurteile (auch nach 1990), die alle das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 bestätigen, ließe sich noch weiter fortführen. Wobei natürlich der Völkerrechtsbruch durch die Versailler Verträge verschwiegen wird.

Rede von Carlo Schmid im Auszug:
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]).

Übrigens war die Errichtung des Fragments BRD nach den Frankfurter Dokumenten vom 1. Juli 1948 ein Militärbefehl der USA. So entstand das Grundgesetz. Über die Völkerrechtwidrigkeit dieses Wisches lasse ich mich jetzt nicht weiter aus. Wer interessiert ist kann die Frankfurter Dokumente frei lesen. Ich habe sie gelesen!

Heutzutage findet ein sehr schlampiger Umgang mit Begriffen statt, wodurch haufenweise Bedeutungen verfälscht werden. Interessiert man sich wirklich für historische Zusammenhänge so läßt man sich diesen Unfug das durch die Annahme des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz zur Verfassung geworden ist (so geschrieben vom Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages 2002) nicht erzählen.
Was genau ein Parlamentarischer Rat ist und warum eben genau keine verfassungsgebende Versammlung damals einberufen wurde kann man leicht nachlesen. Man muß nur wollen!

Der Beitritt der noch gar nicht gegründeten "Ostbundesländer" (georgraphischer Unfug) zum vorher am 17.7.1990 in Paris auf Veranlassung durch den amerikanischen Außenminister James Baker aufgelösten Artikel 23 GG (Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes) wurde dann als sogenannte "Wiedervereinigung verkauft".
Ja man brauchte und braucht die Zustimmung unserer "Freunde"!

Die Präambel des Grundgesetzes wurde dazu "vergewaltigt" einen eindeutigen Rechtsbefehl des Grundgesetzes zu unterlaufen.
Womit wir wieder bei Begrifflichkeiten wären. Was bedeutet denn Präambel? Nicht etwa die Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecke des Urhebers? Wer ist gleich der Urheber des Grundgesetzes? Wohl der Parlamentarische Rat! Insofern hat niemand an dieser Präambel im Nachhinein rumzufingern.
Aufgrund der überragenden Bedeutung des Grundgesetzes sollte so etwas unter (Gefängnis-)Strafe stehen.

Die 2Plus4 Verträge sollte man zwingend lesen um sehr schnell feststellen zu können das es sich hier mit Nichten um eine Beendigung des Besatzungsrechtes handelt, sondern sehr klar und deutlich steht da in sehr fetten Lettern Aussetzung (Sistierung). - Und wieder sind wir beim schlampigen Umgang mit Begriffen. Man setze sich einmal mit dem Unterschied einer Aussetzung und einer Beendigung auseinander. Vielleicht leuchtet dann mal bei dem Ein oder Anderen ein kleines Lichtlein!
Die nebulösen "Sonderrechte" (SHAEF-Gesetzgebung) der sogenannten 3 Mächte (wobei Frankreich nun mal nach 33 Tagen vor dem deutschen Reich kapituliert und anschließend kollaboriert hat und dann als Besatzungsmacht auftritt??) gibt es tatsächlich.
Auch hier einfach lesen (wollen). Es gibt die tatsächlich und zwar in Vertragsform unterschrieben von z. B: Herrn Schäuble. Ich habe sie gelesen - Ihr auch?
Das alles sind ja keine schlechten Träume, sondern fein säuberlich (zugegebn sehr versteckt gemachte) Verträge, die gut lesbar (ja auch in deutsch) den Besatzungsstatus bis ins Jahr 2099 festschreiben. Auch das muß man nur lesen (wollen).

Hier mal ein Link des Auswärtigen Amtes, wer lesen und auch noch Denken kann ist klar im Vorteil:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/577714/publicationFile/153328/VertragstextOriginal.pdf

Man kann auch nachfolgendes in Abrede stellen, muß nix glauben, aber man kann schauen, lesen und denken!
http://www.youtube.com/watch?v=_yffRVqBzxI

In diesem Zusammenhang ist das Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, Seite 1386 sehr interessant. Sollte man unbedingt mal sehr, sehr genau lesen. Oder - Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag).
Man könnte dieses ganze Vertragskonstrukt flapsig so formulieren das die Russen raus gekickt wurden und der Rest, die sogenannten 3 Mächte, weiterhin weitgehend ihre Rechte an unserem Land behalten.
Dokumente/Verträge dieser Art gibt es wirklich zu hauf. Man muß nur mal seine amerikanische Brille auf die Seite legen und frei lesen.

Klar ist das alles sehr undruchsichtig gestaltet. Offiziell sind wir ja auch sowas von Souverän!

Interessant auch der Status von Berlin. Die 2Plus4 Verträge erwähnen Berlin immer separat. Das hat einen tiefen Grund der uns normalerweise alle erschrecken sollte, aber keiner will es wissen!

noch mehr Carlo Schmid, hier wird er sehr, sehr deutlich:

In der Rede von Carlo Schmid, einem der Väter des Grundgesetzes können sie das deutlich nachlesen (Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat 8.9.1948)

"Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: "Parlamentarischer Rat" ? Was heißt denn: "Grundgesetz"? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. - Was heißt aber "Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer. Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.
Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.

Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können: Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen.
Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können.
Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt."

Quellenangaben gäbe es noch jede Menge, die nun mal, auch wenn es der angepassten Meinung nicht gefällt, auf Fakten beruhen und der Wahrhaftigkeit zuträglich sind.

Denkt man nun noch ein klein wenig weiter über sein Suppentellerchen, so wird einiges klarer und vor allem erklärbarer was sich in der EU abspielt! - Man glaubt nur das das ein ganz anderes Thema ist. Tja wir leben in einer total verrückten Welt.

Ich möchte meine Ausführungen nun mit Alfred Polgar schließen, weil es so treffend ist:

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.

derMichel
 
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Es ist alles noch viel dramatischer !

De jure hat das Heilige Römische Reich niemals aufgehört zu existieren!
Die "Auflösung" war widerrechtlich, weil Kaiser Franz II. ohne Zustimmung des Reichstags handelte. Damit sind alle "Nachfolgestaaten" reine Makulatur ! Die Faktenlage spricht für sich und ist in jedem detaillierten Geschichtsbuch nachzulesen. Erschütternd: Deutschland hat es nie gegeben !

Nun, wer der Anwesenden ist Manns genug, die Kaiserwürde zu übernehmen ???
 
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hallo janoschik,

ich nehme deine Ausführungen mal als das was es wohl sein/werden sollte. nicht so ernst gemeint.

Nur noch einmal zur Verdeutlichung worum es im ersten Schritt zwingend gehen muß (langsam erwachst sogar die Mainstream):
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ueberwachung-und-verfassungsrecht-die-kraenkung-der-demokraten-12369328.html?google_editors_picks=true

derMichel

Wir reden ständig über Verfassungsrecht, sind aber nicht in der Lage uns endlich mal eine Verfassung zu geben....^^
 
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De jure hat das Heilige Römische Reich niemals aufgehört zu existieren!
Die "Auflösung" war widerrechtlich, weil Kaiser Franz II. ohne Zustimmung des Reichstags handelte. Damit sind alle "Nachfolgestaaten" reine Makulatur ! Die Faktenlage spricht für sich und ist in jedem detaillierten Geschichtsbuch nachzulesen. Erschütternd: Deutschland hat es nie gegeben !

Nun, wer der Anwesenden ist Manns genug, die Kaiserwürde zu übernehmen ???

Der Kaiser wurde im hlg.röm.Reich gewählt ;-)
 
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Der Kaiser wurde im hlg.röm.Reich gewählt ;-)

Tststss, sie wurden nicht ördinär gewählt sondern gekoren, mein Bester ! :))

Ansonsten gehe ich mit Deiner vorigen Bemerkung konform: Wenn ein Grundgesetz Verfassung genannt werden will, sollte der Souverän mindestens einmal direkt über den Text abstimmen. Das m.E. in Deutschland bislang noch nie geschehen.
 
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hallo janoschik,

ich nehme deine Ausführungen mal als das was es wohl sein/werden sollte. nicht so ernst gemeint.

Nur noch einmal zur Verdeutlichung worum es im ersten Schritt zwingend gehen muß (langsam erwachst sogar die Mainstream):
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ueberwachung-und-verfassungsrecht-die-kraenkung-der-demokraten-12369328.html?google_editors_picks=true

derMichel

Hallo Michel,

Es war zu einem kleinen Teil ernstgemeint, der darin besteht, dass ein Recht dass über Jahrzehnte nicht mehr praktiziert wird weil es keine entsprechenden Institutionen dafür gibt, obsolet ist.

Ansonsten scheinst Du ja auch gern ein paar Possen zu reißen, indem Du obsolete Fakten anführt. Da betonst Du z.B. für den 2+4 Vertrag das Wort "Aussetzung" (von den Verantwortlichkeiten der Alliierten) erwähnst aber nicht, dass diese Formulierung nur von der Wiedervereinigung bis zur Ratifizierung der abschliessenden Regelung galt. In der abschliessenden Regelung steht da im Artikel 7(1) ganz klar "beenden" und ganz nebenbei in 7(2) dass das vereinte Deutschland demgemäß die volle Souveränität über die inneren und äußeren Angelegenheiten hat. ... Oder Dein mystisches Raunen von der getrennten Erwähnung Berlins (das zu der Zeit ja noch einen eigenen Völkerrechtsstatus besaß) und Deutschlands als Ganzes.... einfach Klasse ;)
 
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Tststss, sie wurden nicht ördinär gewählt sondern gekoren, mein Bester ! :))

Ansonsten gehe ich mit Deiner vorigen Bemerkung konform: Wenn ein Grundgesetz Verfassung genannt werden will, sollte der Souverän mindestens einmal direkt über den Text abstimmen. Das m.E. in Deutschland bislang noch nie geschehen.

Nich vom Volk, das ist richtig. Trotzdem war man damit weiter, als alle andern Monarchien Europas, der damaligen Zeit.
 
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Nich vom Volk, das ist richtig. Trotzdem war man damit weiter, als alle andern Monarchien Europas, der damaligen Zeit.

Denk ich auch (mal abgesehen davon dass auch Polen-Litauen ab dem 16. Jh. bis zur Auflösung Wahlmonarchie war).

In meinem Geschichtsuntericht wurde das Wahlsystem aber noch als Schwäche des Heiligen Römischen Reiches dargestellt.
 
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Hallo janoscdefiniere doch bitte einmal obsolete Fakten!

Es scheinen einige Dinge bei dir etwas durcheinander, aber dazu nachdem ich Antwort erhalten habe, mehr.

derMichel

Das "obsolet" habe ich in diesem Zusammenhang nicht in der strikten rechtswissenschaftlichen Deutung verwendet, sondern einfach: obsolet = veraltet oder hinfällig, Fakt = Tatsache.

Beispiel einer "veralteten Tatsache" ist, dass die Verantwortlichkeiten und Rechte der Alliierten in dem wiedervereinten Deutschland lediglich ausgesetzt und nicht beendet wurden, denn dies hat sich mit der Ratifizierung der endgültigen Regelung des 2+4 Vertrages erledigt. Ein weiteres Beispiel ist der völkerrechtlich besondere Status von Berlin, der sich mit der Wiedervereinigung erledigt hat.
 
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