Woher hast Du die Kenntnis, ich spräche von "allen", die hier bleiben wollen?
Oder gehört das Unterstellen von Verallgemeinerung nun zu Deinen sprachlichen Stilmitteln?
Wie wenig bestehende Gesetze angewandt werden, wurde erst kürzlich ausgiebig diskutiert und kann leicht über Google gefunden werden (Abschiebe defizit 2014).
Zitat des Bundesinnenministeriums:
„In der Durchsetzung der Ausreisepflicht besteht derzeit ein erhebliches Vollzugsdefizit.“ Viele Menschen würden „dauerhaft im Bundesgebiet verbleiben, auch wenn sie unter keinem Gesichtspunkt - auch nicht humanitär - für ein Aufenthaltsrecht infrage kommen“.
Aktuell seien 143.000 ausreisepflichtige Personen in Deutschland.
Meine Frage hast Du aber nicht beantwortet- was soll Deiner Meinung nach hier passieren?
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Na dann setzen wir die sagen wir 150.000 mal in Relation.
Dtl.hat in etwa 80 Mio Einwohner. Davon sind 5 % Muslime...(ist das die angebliche Islamisierung?).
Übrigens 1993 zogen über 400.000 Menschen mehr nach Deutschland als ins Ausland gingen und Ende 2013 waren etwa 300.000 mehr Zugereiste als im Jahr zuvor in Dtl....
Diese 150.000 - runden wir auch hier auf - etwa 0,19 % der Gesamtbevölkerung. Art. 16 Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1AsylVfG/§ 3 Abs. 1AsylVfG ....klingen zwar so, als ob viele Flüchtlinge als Asylberechtigte oder Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt würden. Die Praxis sieht aber ganz anders aus. Erstens ist nicht jede Menschenrechtsverletzung auch zugleich ein Asylgrund! Weiter ist nicht jede Furcht eines Flüchtlings vor einer vorherrschenden Verfolgung nach Auffassung der deutschen Behörden auch begründet! Nicht klar ist zudem welche Gewalt sich ein Mensch von seinem Staat "üblicherweise" gefallen lassen muss .... Müsste diese Verfolgung zum Bsp im kompletten Herkunftsland bestehen? Wie weit darf ein Staat gehen, dass in Dtl tatsächlich befunden würde es läge eine Einschränkung der Religionsausübung vor? Zählt beispielsweise eine Bedrohung durch eine Mafia als Verfolgung? Solche und andere Voraussetzungen und Fragen entscheiden dann aber darüber, ob ein Flüchtling Asyl erhält oder nicht....
Welche also von Deinen 150 000 tatsächlich "zu Recht" kein Asyl erhielten steht also in den Sternen... der Auslegung der Justiz...des Vermögens der Anwälte... objektiv von einer Nichtverfolgung kann man bei diesen 0,19 % von wie vielen genau sprechen? Wagst Du eine Prognose? Magst Du Richter spielen?
Wie viele davon dann zu Recht ausgewiesen werden sollen kannst dann nach Deiner "Bauchprognose" noch anprangern...davon lass mal alle kriminell sein...dann wandern sie in deutsche Gefängnisse...und dem Rest dichtest Du also Asylmissbrauch an? Das ist eine entsprechend gefärbte Politik! Du machst aus einer Mücke einen Elefanten, m.E.
Den Vorwurf meiner angeblichen Unterstellung kann ich so lange getrost belächeln, so lange Du hier ausschließlich in den von Dir gewünschten und selbstgekochten Tellerinhalt hineinblickst...und nicht über den Tellerrand hinaus!