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Auch wenn Du noch so oft dokumentieren willst, dass Du nicht bereit bist, die Deutsche Sprache und die deutsche Rechtsordnung zu akzeptieren, bleibt es dabei, dass, wenn "einem Menschen das Leben genommen" wird, unterschieden wird, ob es sich um Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, (Verkehrs)Unfall, Notwehr, etc. handelt.Mag sein dass für Filosofen dies eine Rolle spielt. Wird einem Menschen das Leben genommen (ermordet) ist es wurst wie das geschehen ist. Tot ist tot, Mord ist Mord (Realität).[...]
Als Lernhilfe für Dich die im deutschen Recht verbindliche Definition von Mörder:
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Mörder ist, wer
_ aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
_ heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
_ um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
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Es ist eine "Binsenweisheit", dass das für die Tote oder den Toten sicher keine Rolle spielt - da kann man sagen "tot ist tot" (oder wer daran glaubt, kann es als Beginn des "ewigen Lebens" betrachten), aber
sowohl für die Hinterbliebenen, als auch für Gesellschaft und Staat, macht es einen gewaltigen Unterschied, u.a. ob und wie zu bestrafen ist.
Was in Deutschland ein "Mord" und wer ein "Mörder" ist, ist Dir oft genug dargelegt worden. Wenn Du jedoch nicht willens bist, das zu akzeptieren, stellst Du Dich bewusst außerhalb der Gesellschaft - und das ist und bleibt einzig Dein Problem.
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