Also ich seh das nicht so kritisch....
Sollte Böhmermann wegen Beleidigung ohne sachlichen Bezug verurteilt werden, wäre das eine Strafe dafür, dass die Beleidigung das prägende Mittel seiner Satire ist, nicht die (grundgesetzlich garantierte) Meinungsäußerung. So sehe ich es.
So gesehen sehe ich keinen Einschnitt oder gar eine Beschränkung in die Rechte der Satire.
Beispiel:
Ich bezeichne einen Politiker, der sich für die Freiheit der Sexualität unter Gleichgeschlechtigen einsetzt als "schwule Sau", ist zwar das Wort alleine als Beleidigung zu werten, jedoch im Bezug auf das Thema in der Satire jedoch ein gängiges Gebrauchswort. Wenns um Pädophile geht, wäre in der Satire auch "Kinderficker" ein zulässiges Wort.
Würde ich jedoch IM Schäuble mit den oben genannten Wörtern beschimpfen, weil er die Vermögenssteuer nicht einführen will, wäre das eine pure Beleidigung ohne Bezug auf das satirische Thema.
Also, keine Angst, die Meinungsfreiheit bleibt uns erhalten - der Hype hat eine andere Funktion
Satire ist eine Kunstform, mit der Personen, Ereignisse oder Zustände kritisiert, verspottet oder angeprangert werden
In der älteren Bedeutung des Begriffs war Satire lediglich eine Spottdichtung, die Zustände in sprachlich überspitzter und verspottender Form thematisiert. ........
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