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fußgängerzone

  1. gert friedrich

    10 Tage am Pranger in der Fußgängerzone statt 1 Jahr Haft

    10 Tage am Pranger in der Fußgängerzone statt 1 Jahr Haft Der Pranger als Sanktion ist sicher wirksamer und für den Steuerzahler preiswerter als Kosten für Haft etc. Es war sicher nicht alles schlecht im Mittelalter.
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