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Da war er wahrscheinlich noch 13 und ja das Jugendstrafrecht in Deutschland.
Hier steht etwas über sein erstes Opfer:
Tötungsdelikt Eschelbach: "Kein Urteil der Welt bringt ihn zurück" | https://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-toetungsdelikt-eschelbach-kein-urteil-der-welt-bringt-ihn-zurueck-_arid,751051.htmlKlar ist auch, dass die Tat am Waldrand nicht das erste Mal war, dass der 14-Jährige ein Messer zog und zustach: Wenige Monate zuvor hatte er einem Mitschüler an der Östringer Thomas-Morus-Realschule ebenfalls mit einem Messer in den Rücken gestochen. Das Opfer kam mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus und leidet bis heute an den seelischen Folgen des Messerangriffs. Der 14-Jährige musste daraufhin an einem Antiaggressionstraining teilnehmen, seine Familie sei vom Jugendamt engmaschig betreut worden, wie es hieß. Kein halbes Jahr danach passierte die Tat im Sinsheimer Stadtteil.
Selbst wenn er damals noch strafunmündig war, ist es ein Skandal, dass er dafür kein Gefängnis von innen gesehen hat.
Gut möglich ist, dass das Ausbleiben einer angemessenen Sanktion den Halbwüchsigen ermutigte, erneut zuzustechen. Wer immer dieses realitätsferne Konstrukt von der Strafunmündigkeit Halbwüchsiger in unser Recht eingeführt hat, ist mitschuldig an zahllosen Gewalttaten - eine Blutschuld, die nie aufgearbeitet werden wird.