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Alltag in der BRD: Ein Afghane vergewaltigt im Januar 2022 im Schlosspark Neustrelitz eine Elfjährige – Strafe: ein Jahr Haft auf Bewährung. Wohlwollend wurde sein Alter auf 16 geschätzt, so dass er in den Genuss des Jugendstrafrechts kam:
Neustrelitz: Afghane vergewaltigt 11-Jährige - keine Haft! | https://www.bild.de/regional/mecklenburg-vorpommern/mecklenburg-vorpommern-news/neustrelitz-afghane-vergewaltigt-11-jaehrige-keine-haft-80752176.bild.html
Er läuft also frei rum und die BRD-Regierung bringt es nicht übers Herz, ihn abzuschieben, obwohl seine Duldung abgelaufen ist, und zwar mit einer Begründung, die so fadenscheinig ist, dass sie der Vergewaltigung eine Beleidigung hinzufügt:
So speist das Regime besorgte Deutsche ab. Das Urteil des Richters und die Nichtabschiebung des Täters ermuntern die Gesinnungsgenossen des Afghanen, in Völkerwanderungsstärke nach Deutschland zu strömen und hier ihre rape culture auszuleben.
„Bomber Harris, do it again!“ gehört zu den Lieblingslosungen der Gutmenschen, die aus Selbsthass antideutsch sind und deshalb ihre Hand schützend über solche Moslems halten. Doch britische Bomber brauchen sie nicht mehr, sie haben ja genug Testeronbomber aus dem Orient ins Land gelockt.
Neustrelitz: Afghane vergewaltigt 11-Jährige - keine Haft! | https://www.bild.de/regional/mecklenburg-vorpommern/mecklenburg-vorpommern-news/neustrelitz-afghane-vergewaltigt-11-jaehrige-keine-haft-80752176.bild.html
Er läuft also frei rum und die BRD-Regierung bringt es nicht übers Herz, ihn abzuschieben, obwohl seine Duldung abgelaufen ist, und zwar mit einer Begründung, die so fadenscheinig ist, dass sie der Vergewaltigung eine Beleidigung hinzufügt:
Keine Abschiebung: Vergewaltiger von Neustrelitz immer noch im Asylverfahren | Nordkurier.de | https://www.nordkurier.de/neustrelitz/vergewaltiger-von-neustrelitz-immer-noch-im-asylverfahren-2649775709.htmlEs ist eine Mauer des Schweigens: „Zu dem konkreten Einzelfall nimmt die Bundesregierung nach Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen keine Stellung”, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. „Grundsätzlich kann sich das Bundesamt aus Datenschutzgründen nicht zu Einzelfällen äußern, hierfür bitte ich um Ihr Verständnis”, gibt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ebenfalls wortkarg. Zwei Antworten auf offizielle Anfragen zu einem Fall, der einen 16-jährigen afghanischen Asylbewerber betrifft, der im Januar in Neustrelitz ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt hat.
So speist das Regime besorgte Deutsche ab. Das Urteil des Richters und die Nichtabschiebung des Täters ermuntern die Gesinnungsgenossen des Afghanen, in Völkerwanderungsstärke nach Deutschland zu strömen und hier ihre rape culture auszuleben.
„Bomber Harris, do it again!“ gehört zu den Lieblingslosungen der Gutmenschen, die aus Selbsthass antideutsch sind und deshalb ihre Hand schützend über solche Moslems halten. Doch britische Bomber brauchen sie nicht mehr, sie haben ja genug Testeronbomber aus dem Orient ins Land gelockt.