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AU WEIA: Vermieter vermieten ungern an Zigeuner und Araber etc

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was willst du fragen ?!
Ob du den Unterschied zwischen den beiden kennst.
Oder genauer,
wenn wir das jetzt auf die Situation münzen...

Hat Herr Lübke jetzt einen GEHALTvollen Abgang gemacht,
oder hat er den gerechten Lohn für seine Arbeit erhalten?


( Mal abgesehen vom tiefschwarzen Humor, der in dieser Frage begraben ist ... )

Mir fallen DIREKT 5 andere Dinge ein, die ich machen könnte, UND VORHER WÜSSTE, was die Kausalitäten für den Fall, dass ich es wirklich durchziehe für mich bereithalten werden!
Wie man so schön sagt, das war mit ANSAGE IN DIE SCHEISSE GEGRIFFEN . . .
 
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Und wenn?

Auf "Mein Kampf" hielt der Freistaat Bayern bis vor ein paar Jahren das Urheberrecht.
Weiß ich auch, eine sehr spannende Geschichte,
man setzte sich selbst als Staat über die eigenen Gesetze hinweg,

WEIL,

man so tierische Angst hatte, dass jemand anders DEN EIGENEN GESETZEN nach das Buch neu verlegt!

Cool, oder?

Als Staat kann man ungestraft Rechtsbeugung begehen, weil ist ja für den guten Zweck 🤣 🤣 🤣 🤣.
Jetzt würde ich gerne mal bei Lidl an der Kasse arbeiten und dann einen Pfandbon klauen, ihn in die Spendendose ballern und sagen "Ist ja für den guten Zweck".
Mal gucken was passiert :sneaky:.
 

sportsgeist

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Ob du den Unterschied zwischen den beiden kennst.
Oder genauer,
wenn wir das jetzt auf die Situation münzen...

Hat Herr Lübke jetzt einen GEHALTvollen Abgang gemacht,
oder hat er den gerechten Lohn für seine Arbeit erhalten?


( Mal abgesehen vom tiefschwarzen Humor, der in dieser Frage begraben ist ... )

Mir fallen DIREKT 5 andere Dinge ein, die ich machen könnte, UND VORHER WÜSSTE, was die Kausalitäten für den Fall, dass ich es wirklich durchziehe für mich bereithalten werden!
Wie man so schön sagt, das war mit ANSAGE IN DIE SCHEISSE GEGRIFFEN . . .
ehrliche Antwort:
mir ist noch nicht mal klar, was du überhaupt von mir willst

Lübke ... GEHALTvoller Abgang
wtf ??
 

KurtNabb

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Weiß ich auch, eine sehr spannende Geschichte,
man setzte sich selbst als Staat über die eigenen Gesetze hinweg,
...
Wie kommst Du drauf? Soweit ich mich erinnere, fiel Hitlers Erbe an den Freistaat, auch das Urheberrecht. Und das gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors.
 

Uwe O.

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Für deutsche Mieter hat die Stadt Henriette Rekers kein Herz: Eine Mutter und ihre fünf Kinder wurden zwangsgeräumt und müssen in ein Obdachlosenheim ziehen:

Köln: Fünffach-Mutter mit Gerichtsvollzieherin und Polizei zwangsgeräumt | https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/koeln-fuenffach-mutter-zwangsgeraeumt-weil-jobcenter-miete-nicht-zahlte-82587384.bild.html
Schade, dass Bild nur die halbe Wahrheit schrieb.
Das macht sich im links-ghrünen Milieu gut.
 

Uwe O.

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Da hst Du ja einen uralten Fall ausgegraben.
Die Familien wohnte in einer Häuserreihe, die seinerzeit ausschließlich als Flüchtlingsunterkunft (bzw. übergangsweise für Russlanddeutsche) gebaut wurde.
Sie durfte dort einziehen,weil die Höäuser leer standen.
Die Stadt hatte Eigenbedarf geltend gemacht, weil neue Flüchtlinge unterzubringen waren.

Der Fall ging für die Familie gut aus, da sie nach kurzer Zeit in einem anderen Ortsteil eine ihnen passende Wohnung gefunden hatte.
 

sportsgeist

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Nein, das wäre zu positiv.
Journalistischer Standard heute eist, seine Meinung als Sachverhalt zu verbreiten.
das beantwortet aber die Frage nicht

arbeitet Journalismus nicht generell zu oft mit Halbwahrheiten ??
 

Uwe O.

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sportsgeist

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Das sollte aber eine Antwort sein.

Er arbeitet nur mit Meinungen, die als Sachverhalt dargestellt werden.
Das ist schlimmer, als "nur" Halbwahrheiten zu verbreiten.
naja, Meinung ist letztlich alles und nichts

eine dieser Halbwahrheiten hast du doch oben selber benannt
von einer Meinungsäußerung lese ich da hingegen erstmal ... nichts
 

Träumer

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Aber zurück zum Thema......
Wenn man gezwungen sein sollte an solch "Neubürger" zu vermieten, dann bietet sich der Warmabriss an.....🤣
 

Ein Neuer

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Da hst Du ja einen uralten Fall ausgegraben.
Die Familien wohnte in einer Häuserreihe, die seinerzeit ausschließlich als Flüchtlingsunterkunft (bzw. übergangsweise für Russlanddeutsche) gebaut wurde.
Sie durfte dort einziehen,weil die Höäuser leer standen.
Das wurde im Vorfeld vertraglich abgeschlossen,das man für Flüchtlinge Räumen muss?
Die Stadt hatte Eigenbedarf geltend gemacht, weil neue Flüchtlinge unterzubringen waren.
Also,für eine gesetzliche Eigenbedarfskündigung gilt der Grund,das man Flüchtlinge einziehen lassen will, aber nicht.
Der Fall ging für die Familie gut aus, da sie nach kurzer Zeit in einem anderen Ortsteil eine ihnen passende Wohnung gefunden hatte.
Wer trug die Kosten für die unrechtmäßige Kündigung?

Hört sich nach einer "windigen" Angelegenheit an.
 

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