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Nicht nur die Freiheit haben wir auf Bewährung, sondern auch unser Vermögen.
Der Bundestag hat am Donnerstag das Geldwäschegesetz geändert. Nunmehr kann Vermögen aus allen Straftaten, auch verjährten, eingezogen werden können.
Das heisst, dass Geld aus z.B. Steuerhinterziehung, Bankraub von 1975 (obwohl als Straftat verjährt) auch 2021 eingezogen werden kann.
Wer kann denn lückenlos nachweisen, woher das Geld im Laufe eines Lebens kam? Sachverständige Juristen haben grösste bedenken geäussert im Anhörunsgverfahren.
Quelle: Junge Freiheit,9/21 Seite 6
Der Bundestag hat am Donnerstag das Geldwäschegesetz geändert. Nunmehr kann Vermögen aus allen Straftaten, auch verjährten, eingezogen werden können.
Das heisst, dass Geld aus z.B. Steuerhinterziehung, Bankraub von 1975 (obwohl als Straftat verjährt) auch 2021 eingezogen werden kann.
Wer kann denn lückenlos nachweisen, woher das Geld im Laufe eines Lebens kam? Sachverständige Juristen haben grösste bedenken geäussert im Anhörunsgverfahren.
Quelle: Junge Freiheit,9/21 Seite 6