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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Bestätigt: Bundesregierung hat Corona-Maßnahmen vom RKI erpresst

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 3 «  

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Bestätigt: Bundesregierung hat Corona-Maßnahmen vom RKI erpresst

Diese Bundesregierung hat schwere Einschränkungen der Grundrechte durchgesetzt. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat sich diese Regierung Befugnisse erteilt die vor 1,5 Jahren noch unvorstellbar gewesen wären.

Jetzt ist rausgekommen dass diese Regierung unter anderem Wissenschaftler und das RKI zu Gefälligkeitsgutachten bewegt hat um die eigenen Maßnahmen zu legitimieren. Ein unfassbares Vorgehen!



Das bedeutet dass das Infektionsschutzgesetz in der aktuellen Form verfassungswidrig ist. Man hat Grundrechte außer Kraft gesetzt ohne überhaupt zu definieren was eine epidemiologische Notlage ist. Darüber hinaus hat diese Regierung Virologen und Institute dazu genötigt eine Notlage zu konstruieren die so überhaupt nicht existiert.
1. CSU-Minister Seehofer ist nicht die Bundesregierung.
2. Das RKI kann gar keine Maßnahmen ergreifen. Die sind nur beratend tätig.
3. Ist es nicht Pflicht eines Ministers sich auch das worst-case.Szenario errechnen zu lassen und sich zu überlegen was dann zu tun ist?
4. Das Infektionsschutzgesetz ist in jedem Fall wichtig. Denn die nächste Pandemie kommt bestimmt. Morgen oder in 100 Jahren. Aber dann hat man schon mal gesetzliche Grundlagen nach denen man agieren kann.

Was hättest du denn besser gemacht?
 
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Grippe ist auch ein Killer. Aids auch. Krebs auch.

Das rechtfertigt nicht, die Grundrechte einzuschränken!

Es gibt keine epidemiologische Notlage. Punkt.

Damit sind die Maßnahmen der Regierung verfassungswidrig und die Verantwortlichen müssten vor Gericht!

=> Versuchter Staatsstreich
=> Enteignung
=> Raub
=> Betrug
=> Freiheitsentzug

Merkel und Co. gehören hinter schwedische Gardinen!
99,9% der Wissenschaft und verantwortlichen Politiker und der Großteil der Bevölkerungen sehen dies anders. Weltweit!!!
Du und Picasso, ihr macht euch mit eurer Meinung selbst zum Affen. Am besten ihr zieht nach Weissrussland. Obwohl, auch da gibts jetzt Maskenpflicht. Immerhin.
 

KurtNabb

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Das Grundgesetz wurde zur Verfassung. Weil es so gut war. Andere Staaten wie Spanieen nehmen es als Blaupause für eigene Verfassungen.

Es hat etliche Schwächen. Und es ist im Laufe der Jahre nicht besser geworden, sondern nach Bedarf ausgehöhlt.
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Es gibt Erkenntnisse für die braucht man keine Quelle. Letztlich willst du mich nur ärgern.
Ja. Das sind in aller Regel die, an denen 99,9% dransteht. Dazu gibt's keine Quellen. Es sei denn, es geht um Vorstandswahlen in einer "demokratischen" Partei.
 

Uwe O.

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Deine Aussagen gehen durchgehend vom Begriff der 4. Gewalt von vor 20 Jahren aus.

Inzwischen sind die sozialen Medien die 4. Gewalt im Staat.

Die ehemalige 4. Gewalt ist inzwischen durch die Bank weg gekauft und wird auch jetzt vom Staat gestützt,
Staatsrechtlich gibt es keine 4. Gewalt; auch die Presse ist das nie gewesen.
Die sog. sozialen Medien sind nur ein Konglomerat von persönlichen Meinungen; nichts, mit dem man tatsächlich etwas anfangen könnte (Kontzrollfunktion oder so).
In der Regel sind die Demokratiefeindlich und spaltend.
 

imho

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Staatsrechtlich gibt es keine 4. Gewalt; auch die Presse ist das nie gewesen.
Die sog. sozialen Medien sind nur ein Konglomerat von persönlichen Meinungen; nichts, mit dem man tatsächlich etwas anfangen könnte (Kontzrollfunktion oder so).
In der Regel sind die Demokratiefeindlich und spaltend.
👍
 

Wolfgang Langer

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Nora

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Sie machen jetzt so viele Teste, damit sich die Leute daran gewöhnen, dies ist wahrscheinlich der Grund dafür:

Johns Hopkins University: Impfung per Wattestäbchen möglich

Im Januar 2019 erklärte die WHO "Zurückhaltung gegenüber Impfung" zu einer der zehn größten Bedrohungen für die globale Gesundheit. Aktuelle Umfragen zeigen, dass diese weiter sinkt.



Epoch Times www.epochtimes.de (https://www.epochtimes.de/gesundhei...testaebchen-moeglich-a3445060.html?telegram=1)





Von hirnverändernden Biowaffen bis hin zur DNA-Überwachung: Experten bereiten sich bereits auf die nächste biologische Bedrohung vor



„COVID-19 ist nur der Anfang einer nicht enden wollenden Reihe von Biotyrannei-Ereignissen, die die Bürger der Welt in völlige Unterwerfung und Untertänigkeit prügeln werden.

Die Bedrohungen selbst sind nicht so sehr das Problem, sondern die Reaktion auf sie. Technokraten widmen sich der ‚Wissenschaft des Social Engineering‘.“
⁃ Patrick M. Wood, „Technocracy News“

https://uncut-news.ch/von-hirnverae...s-auf-die-naechste-biologische-bedrohung-vor/



[Weitergeleitet von Zuzana Steiner]

Brief des slowakischen Arztes




Ich arbeite in der Region der Slowakei, wo Menschen regelmäßig durch Antigentests getestet werden und viele Menschen hier zu sterben beginnen. 5 Personen pro Tag in unserer Abteilung.

Der CT-Scan hat sich geändert, die Lungen sind alle weiß.

Menschen haben keine Blutgerinnsel, sondern sind mit Wasser aus dem Körper überflutet.

Die Morbidität stieg nach dem Test exponentiell an.

The People's Dream stellte Covent-19 zur offiziellen Analyse auf Antigen-Tests und stellte fest, dass es sich bei Antigen-Tests um Nasenimpfstoffe handelt, die in Slowaken getestet werden.

Die Analyse ergab, dass sie Cortison enthalten, das auf die Nieren und andere Chemikalien wirkt, die das Tumorwachstum verursachen.

Es wird in etwa einem halben Jahr zeigen.

Eine Krebspandemie wird im Frühjahr prognostiziert.

Ein anderes Labor hat in Antigentests ein Hydrogel entdeckt, das Substanzen in den Körper dosieren kann.

NICHT TESTEN, ES IST EIN GENOZID!

Teilen Sie, lassen Sie die Schafe endlich aufwachen

https://t.me/diskussionengelburgergasse/25145



Toi, toi, toi“ – Spahn stellt Impfstoff für Kinder für Sommer in Aussicht

„Wenn die Dinge gut laufen“: Gesundheitsminister Jens Spahn hofft, dass im Sommer ein Impfstoff auch für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht. Und er räumt einen schwierigen Start der Impfkampagne in Deutschland ein.

Kommentare AnzeigeBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen für Kinder und Jugendliche geeigneten Impfstoff gegen das Coronavirus für diesen Sommer in Aussicht gestellt.

Derzeit gebe es noch keinen für Kinder und Jugendliche zugelassenen Impfstoff, sagte Spahn, der als Gast bei der Jahresauftakt-Klausur der hessischen Union am Freitagabend online zugeschaltet war.

Das Vakzin von Biontech/Pfizer sei ab 16 Jahren zugelassen, die beiden anderen Impfstoffe von Moderna und Astrazeneca ab 18 Jahre.



https://www.welt.de/politik/deutsch...toff-fuer-Kinder-fuer-Sommer-in-Aussicht.html





Kein Interesse an Covid-Obduktionen: Bloß keine Aufklärung der wahren Todesursachen! › Jouwatch

Was immer Licht ins Dunkel der großen Corona-Unbekannten bringen könnte, wird – so scheint es – von offizieller Seite geradezu vorsätzlich sabotiert oder unterlassen. Dabei wäre Erkenntnisgewinn und wissenschaftliches Monitoring eigentlich unverzichtbares A und O bei einer Pandemie, über die wir doch angeblich so wenig wissen und noch so viel lernen müssen. Skandalös niedrig ist die Quote der durchgeführten Obduktionen unter den sogenannten Corona-Toten.

https://www.journalistenwatch.com/2021/02/05/kein-interesse-covid/



C19-Impfung durch die Nase von Firma ALTIMUNE-28.2.20 Presse-Erklärung

YouTube (
)





Altimmun Intranasalen covid 19 Impfstoff

Tierversuche zeigen, dass die nasale Applikation eines Coronavirus-Impfstoffs nicht nur mit der injizierten Form des desselben Impfstoffs mithalten kann. In einer Untersuchung war sie sogar wirksamer.

[TABLE]
[TR]
[TD][/TD]

[TD][/TD]

[TD]Sven Siebenand[/TD]
[/TR]
[/TABLE]


[TABLE]
[TR]
[TD][/TD]

[TD]24.08.2020 16:30 Uhr[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/nasale-coronavirus-impfung-schlaegt-injektion-119729/







Lonza soll auch Corona-Nasenspray von Altimmune produz

Lonza in Visp: In dieser Produktionsanlage sollen Impfstoffe gegen Corona hergestellt werden.

Quelle: Keystone

Die Nasenspray-Impfung soll 2021 auf den Markt kommen.

Zuvor hatte sich Lonza schon Moderna als Kunden für ein Covid-Mittel gesichert.

Veröffentlicht am 10.11.2020

Lonza wird für das US-Biopharmaunternehmen Altimmune einen möglichen Corona-Impfstoff herstellen.

Dabei handelt es sich um den Impfstoffkandidaten Adcovid, der einmalig über einen Nasenspray verabreicht wird.

Altimmune hofft, den Impfstoff 2021 auf den



https://www.handelszeitung.ch/unter...h-corona-nasenspray-von-altimmune-produzieren





Covid-19: Industrie forscht auch an Medikamenten

VFA: Gegen die Epidemie mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 werden nicht nur Impfstoffe entwickelt

06.03.2020 -

Die Coronavirus-Infektionskrankheit, die sich seit einigen Wochen verbreitet, hat den Namen Covid-19 erhalten (WHO, 11.02.2020). Das Virus, das sie hervorruft, erhielt den Namen Sars-CoV-2 (nachdem es zunächst unter dem Kürzel 2019-nCoV geführt wurde). © Wiley_GettyImages



Weitere und aktualisierte Artikel zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Website des VFA am Ende des Beitrags sowie unter folgenden Deeplinks zu den Themen Impfstoffe und Therapie.

https://www.chemanager-online.com/news/covid-19-industrie-forscht-auch-medikamenten


Sie werden versuchen, das 7 Milliarden Ziel zu erreichen, mit allen Tricks.

Genauso wie sie die vielen Toten verschweigen und dreist und frech behaupten, daß hätte nichts mit der Impfung zu kein kausaler Zusammenhang.
 

frustriert

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Sie machen jetzt so viele Teste, damit sich


Sie werden versuchen, das 7 Milliarden Ziel zu erreichen, mit allen Tricks.

Genauso wie sie die vielen Toten verschweigen und dreist und frech behaupten, daß hätte nichts mit der Impfung zu kein kausaler Zusammenhang.
Na, das ist ja schonmal ein Grund, Maske zu tragen und sich nicht testen zu lassen.
 

nachtstern

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https://deutsche-wirtschafts-nachri...rK-e9iyOYsS5ccdDLmY2TdaYfITjNX8FE6XG2d-4MovW4

Corona: Das Meisterstück der Massen-Manipulation​

Mit ihrem Appell, das Corona-Virus müsse unter allen Umständen bekämpft werden, appelliert die Politik an die Urängste der Menschen. Es handelt sich dabei um die reinste Massen-Manipulation, schreibt DWN-Kolumnist Ronald Barazon, und fragt: Sind die Folgen der Corona-Bekämpfung schlimmer als das Virus selbst?
 

roadrunner

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Bestätigt: Bundesregierung hat Corona-Maßnahmen vom RKI erpresst

Diese Bundesregierung hat schwere Einschränkungen der Grundrechte durchgesetzt. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat sich diese Regierung Befugnisse erteilt die vor 1,5 Jahren noch unvorstellbar gewesen wären.

Jetzt ist rausgekommen dass diese Regierung unter anderem Wissenschaftler und das RKI zu Gefälligkeitsgutachten bewegt hat um die eigenen Maßnahmen zu legitimieren. Ein unfassbares Vorgehen!



Das bedeutet dass das Infektionsschutzgesetz in der aktuellen Form verfassungswidrig ist. Man hat Grundrechte außer Kraft gesetzt ohne überhaupt zu definieren was eine epidemiologische Notlage ist. Darüber hinaus hat diese Regierung Virologen und Institute dazu genötigt eine Notlage zu konstruieren die so überhaupt nicht existiert.
1933 lässt schön grüßen mep mep
 

roadrunner

Deutscher Bundespräsident
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Dieser rote Maulwurf in der CDU macht aus Deutschland ein Regierungsmodell à la Sowjetunion und der damaligen Nomenklatura. Sie hat ja dort eine exzellente politische Ausbildung genossen und der Dicke aus Oggersheim ist prompt auf sie reingefallen.
 

Nora

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Na, das ist ja schonmal ein Grund, Maske zu tragen und sich nicht testen zu lassen.
Dafür kämen für mich folgende Paragraphen im Einsatz als Anzeige

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

[TABLE]
[TR]
[TD][/TD]

[TD]1.[/TD]

[TD]eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD][/TD]

[TD]2.[/TD]

[TD]seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
Fassung aufgrund des Fünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2460), in Kraft getreten am 10.11.2016 Gesetzesbegründung verfügbar





§ 239
Freiheitsberaubung


(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

[TABLE]
[TR]
[TD][/TD]

[TD]1.[/TD]

[TD]das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD][/TD]

[TD]2.[/TD]

[TD]durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.







§ 241a
Politische Verdächtigung


(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.

Dagegen wird permanent verstoßen. Ich weder Teststäbchen bis ins Hirn gestoßen bekommen, oder Maulkörbe tragen, noch will ich gegen meinen Willen Impfstoffe eingebracht bekommen, auf welche Art auch immer.
 

frustriert

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Das können wir uns ja schon mal merken, für den
Dafür kämen für mich folgende Paragraphen im Einsatz als Anzeige

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

[TABLE]
[TR]
[TD][/TD]

[TD]1.[/TD]
[TD]eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD][/TD]

[TD]2.[/TD]
[TD]seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
Fassung aufgrund des Fünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2460), in Kraft getreten am 10.11.2016 Gesetzesbegründung verfügbar





§ 239
Freiheitsberaubung


(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

[TABLE]
[TR]
[TD][/TD]

[TD]1.[/TD]
[TD]das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder[/TD]
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[TR]
[TD][/TD]

[TD]2.[/TD]
[TD]durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.







§ 241a
Politische Verdächtigung


(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.

Dagegen wird permanent verstoßen. Ich weder Teststäbchen bis ins Hirn gestoßen bekommen, oder Maulkörbe tragen, noch will ich gegen meinen Willen Impfstoffe eingebracht bekommen, auf welche Art auch immer.
Das können wir uns ja mal merken, für den Fall das die Wahrheit rauskommt und die Abrechnung beginnt.
 

nachtstern

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Debitist

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Staatsrechtlich gibt es keine 4. Gewalt; auch die Presse ist das nie gewesen.
Die sog. sozialen Medien sind nur ein Konglomerat von persönlichen Meinungen; nichts, mit dem man tatsächlich etwas anfangen könnte (Kontzrollfunktion oder so).
In der Regel sind die Demokratiefeindlich und spaltend.
Gesetzlich legitimiert ist die 4. Gewalt nicht, da stimme ich Dir zu.
Aber gesetzlich legitimiert war auch noch nie eine Revolution...
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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