- Registriert
- 1 Apr 2019
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 16.200
- Punkte Reaktionen
- 5.662
- Punkte
- 24.720
- Geschlecht
Und gleich die nächste unbelegte Behauptung.Es gab einige Hundert und in Kriegszeiten wohl noch mehr Fälle von Kannibalismus, der übrigens vom Gesetz her nicht einmal verboten ist °^
Wie du nun selbst nachlesen kannst, kommt keiner legal an den Verzehr von Menschenfleisch.Einen Straftatbestand Kannibalismus gibt es im deutschen Recht nicht, das heißt, der Verzehr von Menschenfleisch ist nicht explizit verboten. Die Strafverfolger müssen deshalb zu „Bypasslösungen“ wie „Mord zur Befriedigung des Sexualtriebes“, „Tötung auf Verlangen“ oder „Störung der Totenruhe“ greifen.
Es muss also nicht extra verboten werden.