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Bundesverfassungsgericht

Chili

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von: RALF SCHULERveröffentlicht am 08.07.2021 - 23:48 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist Hüter der Verfassung. Die höchsten Richter des Landes sollen unabhängig entscheiden, unter anderem die Grundgesetztreue der Regierung prüfen.
Doch nun gibt es Fragen. Denn: Am 30. Juni empfing Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Gerichts zum alljährlichen Abendessen im Kanzleramt. Es sind unter anderem dieselben Richter (2. Senat), die am 21. Juli eine Klage gegen Merkel verhandeln müssen.

Dabei geht es um Merkels Verhalten nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich (56) zum Thüringer Regierungschef (Februar 2020) mit Stimmen von CDU und AfD. Die Kanzlerin hatte damals von Südafrika aus erklärt, „dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss“.


Dagegen klagte die AfD. In der Verhandlung am 21. Juli geht es darum, ob eine Kanzlerin sich so deutlich in Angelegenheiten eines Bundeslandes einmischen darf („Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern“).
Trotz Klage gegen Kanzlerin - Merkel lädt Verfassungsrichter ins Kanzleramt | https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/trotz-klage-gegen-kanzlerin-merkel-laedt-verfassungsrichter-ins-kanzleramt-77026096.bild.html

Eigentlich hätte jeder einzelne Parlamentarier gegen diese Vergewaltigung des Rechtes durch Merkel gegen sie klagen können und müssen. Daß es nicht geschah, zeigt den Zustand der Demokratie in Schland.

Es ist sicher "nur" ein Abendessen und ich möchte gerne wissen, was da zum Dessert gereicht wird. Interessenkonflikt?
Das Bundesverfassungsgericht hat in D eine Wächterfunktion. Ich hätte erwartet, daß es von selbst tätig wird - so naiv kann man sein 😳

S. auch:
 

Schipanski

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Die beiden fettgedruckten Sätze des Schulerzitats sagen eigentlich schon alles über die Gewaltenteilung Schlands. Mehr muss man dazu gar nicht sagen.
Das Ergebnis lässt sich schon lange begutachten.

Vermutlich ging es überhaupt nicht um die anstehende Verhandlung des Kemmerichfalls. Widerlich...
 

zwei2Raben

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Verfassungsrechtler arbeiten als Anwälte für Zivilsachen, weil sie da leicht eine Zulassung bekommen oder kümmern sich um ihre Hobbys, weil sie nichts mehr tun können. Sie haben bereits um 1995 herum die Dinge mehr oder weniger aufgegeben. Bei der Einheit wurde die Stasi auf ganz Deutschland verteilt und baut seither überall Kader in den Behörden. Irgendwelches Recht ist jetzt Recycelingmaterial. Aha Recht -> Tonne.
 

Pommes

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Verfassungsrechtler arbeiten als Anwälte für Zivilsachen, weil sie da leicht eine Zulassung bekommen oder kümmern sich um ihre Hobbys, weil sie nichts mehr tun können. Sie haben bereits um 1995 herum die Dinge mehr oder weniger aufgegeben. Bei der Einheit wurde die Stasi auf ganz Deutschland verteilt und baut seither überall Kader in den Behörden. Irgendwelches Recht ist jetzt Recycelingmaterial. Aha Recht -> Tonne.
Volltreffer und versenkt.
 

zebra

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Trotz Klage gegen Kanzlerin - Merkel lädt Verfassungsrichter ins Kanzleramt | https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/trotz-klage-gegen-kanzlerin-merkel-laedt-verfassungsrichter-ins-kanzleramt-77026096.bild.html

Eigentlich hätte jeder einzelne Parlamentarier gegen diese Vergewaltigung des Rechtes durch Merkel gegen sie klagen können und müssen. Daß es nicht geschah, zeigt den Zustand der Demokratie in Schland.

Es ist sicher "nur" ein Abendessen und ich möchte gerne wissen, was da zum Dessert gereicht wird. Interessenkonflikt?
Das Bundesverfassungsgericht hat in D eine Wächterfunktion. Ich hätte erwartet, daß es von selbst tätig wird - so naiv kann man sein 😳

S. auch:
= Stasi hoch 5 ... Demokratie war vor den Altparteien,
oder Merkels-Rache an Deutschland ...
 

Watson

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Toller Faden!

Bar jeder Ahnung über dieVerfahren, Traditionen und Regelungen des Umgangs der Institutionen untereinander. Dumme, mit persönlichen Befindlichkeits- Quark belasteter Dummschwätzer halt wieder unterwegs. .
 

Ophiuchus

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Schipanski

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Bar jeder Ahnung über dieVerfahren, Traditionen und Regelungen des Umgangs der Institutionen untereinander. Dumme, mit persönlichen Befindlichkeits- Quark belasteter Dummschwätzer halt wieder unterwegs. .
Ich vermute auch das NaSo-Regime hatte undurchsichtige "Verfahren, Traditionen und Regelungen des Umgangs der Institutionen untereinander", über die Lieschen Müller nicht wirklich bescheid wusste und durchblickte. Genauso wie sicher auch damals solche "Dummschwätzer" unterwegs waren die jede berechtigte, und hier zum Himmel stinkende, Kritik mit "dumme"m, und "persönlichen Quark" zerredeten.

Für manche Dinge muss man keinen Durchblick bis ins letzte Detail haben. Manchmal reicht einfach ein bisschen Gespür dafür, was sich gehört, bzw. was gar nicht geht. Und das hier ist so ein Beispiel.
 
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Heli

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Verfassungsrechtler arbeiten als Anwälte für Zivilsachen, weil sie da leicht eine Zulassung bekommen oder kümmern sich um ihre Hobbys, weil sie nichts mehr tun können. Sie haben bereits um 1995 herum die Dinge mehr oder weniger aufgegeben. Bei der Einheit wurde die Stasi auf ganz Deutschland verteilt und baut seither überall Kader in den Behörden. Irgendwelches Recht ist jetzt Recycelingmaterial. Aha Recht -> Tonne.
Man sollte ein solches Geschwurbel mit der einen oder anderen Quelleanangabe und entsprechenden Beispielen belegen. Zumindest wenn man als Diskustant ernst genommen werden möchte...
 

Schipanski

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Bar jeder Ahnung über dieVerfahren, Traditionen und Regelungen des Umgangs der Institutionen untereinander. Dumme, mit persönlichen Befindlichkeits- Quark belasteter Dummschwätzer halt wieder unterwegs. .
Also darf man annehmen, dass du es in Ordnung findest, dass Richter und Prozessbeteiligte vor dem Verfahren zusammen speisen? Saubere "Verfahren, Traditionen (wohl erst seit der GröKaZ) und Regelungen" haben wir da.
 

Uwe O.

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man lädt die Richter die über einen befinden sollen zum Abendessen ein , das gibts nicht mal bei der Mafia
oder den lateinamerikanischen Drogenbaronen .
Es geht um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Handlungen der Kanzlerin und nicht um einen Strafprozeß.
Und darüber entscheidet nicht ein Richter allein, sondern komplette Senat.
Und es kommt dabei nicht darauf an, was Frau Merkel sagt, sondern was die beauftragten Rechtsanwälte in freier Rede vor Gericht vorbringen.
 

Ophiuchus

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Es geht um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Handlungen der Kanzlerin und nicht um einen Strafprozeß.
Und darüber entscheidet nicht ein Richter allein, sondern komplette Senat.
Und es kommt dabei nicht darauf an, was Frau Merkel sagt, sondern was die beauftragten Rechtsanwälte in freier Rede vor Gericht vorbringen.
Jetzt mal für Bildungsferne , Das Verfassungsgericht entscheidet über Verfassungsmäßigkeit , und die hat Frau Merkel verköstigt !
Wahrscheinlich auf Steuerzahlerkosten !
Die Christen geben gern , wenn sie nicht dafür bezahlen müssen !
 

Träumer

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Mal so im "Kleinen"....
Ein Verwaltungsleiter bzw. Angestellter im öffentlichen Dienst (z.B: Stadtverwaltung) darf keine "Werbegeschenke" von "Anbietern" annehmen bzw. keinerlei Vorteile...
Soweit so gut...
Das sollte Sinn machen, damit keine Vorteilsnahme möglich ist und ein Verstoß hat da arbeitsrechtliche Konsequenzen. Doch das scheint nur auf der unteren Ebene zu sein...
Da hat das schon ein Geschmäckle, wenn ein Verfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit einer Äußerung und Beeinflussung zu einer DEMOKRATISCHEN Wahl urteilen soll und zuvor flink von der "Angeklagten" eingeladen wird....
 

Redwing

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Scheiß auf das Essen und den Prozeß, aber generell läßt es mich an der Neutralität bzw. Objektivität der Judikative zweifeln, wenn immer und immer wieder abgehalfterte Parteipolitiker nach Karlsruhe abgeschoben werden - und zwar nicht gleichmäßig von allen Parteien, sondern in der Regel (S)PD und (CD)U - und dann plötzlich andere Menschen sein sollen und NICHT mehr ihre Parteidenke in Urteile fließen lassen, oder was? Viele haben natürlich ihre politische Meinung und ja auch irgendwo ein Recht drauf, aber da direkt indoktrinierte Parteisoldaten so oft hinzuschicken, da sehe ich nicht mehr die große Distanz zur Legislative und Exekutive. Und so sahen Urteile ja auch oft schon aus von Überwachungs- und Repressionsgesetzen bis hin zu der eindeutig mehrfach GG-widrigen Hartz4-Scheiße, derer man sich nach 15 Jahren Unrecht und zig Opfern dieses sozialdarwinistisch-wirtschaftsfaschistischen Instruments endlich annimmt und dann immer noch kein eindeutiges und wirklich adäquates Urteil fällt (wenn auch tatsächlich immerhin mehr, als ich in dieser Bananenrepublik erwartet hatte). So sieht kein Rechtsstaat aus. In der Regel wird unkritisch durchgewunken, was aus dem Bundestag kommt, außer wenn man ausnahmsweise mal ein volksfreundliches und wirtschaftslobbykritisches Gesetz verabschiedet hat. Im Falle Letzteren machen die Rotkäppchen dann ab und zu mal den Rebellen, weil sie eben selbst zu einer Betuchtenkaste zählen mit ihren Gehältern und Pöstchen. Und diese (CD)U-Marionette, die sich da jetzt auch noch an die Spitze gesetzt hat, hat sich PRO Hartz4-Staatsterror ausgesprochen, soviel ich weiß. Da wohl noch als einfacher Richter. Ganz gleich, wie eindeutig GG-widrig das ist. Wenn das kein willkürlicher Amtsmißbrauch Parteiinteressen wegen ist, dann weiß ich auch nicht. Ich kann den Kerl nicht ab! 8-/ Und das Ganze erinnert doch schon ein wenig an den totalitären Supreme Court der USA, wo da "Gottrichter" auf Lebenszeit ernannt werden, die dann egoistische Lobby-, Partei- und Klientelpolitik durchsetzen. Na ja, und in diesem Land hier konnte sowas wie Ronald Schill Richter und Innenminister werden und über massig Leute richten; muß man noch mehr sagen...? 8- ) Und wie oft entscheidet das eine Gericht so, das andere wieder so. Seltsamer "Rechtsstaat" alles oder zumindest sehr schwammige und elastische Gesetze offenbar...
 

KurtNabb

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Scheiß auf das Essen und den Prozeß,
...
Wir zwei werden selten auf einen gemeinsamen Nenner kommen, aber ich freue mich immer wieder darüber, dass Du Deine ureigenen Gedanken auf humorvolle Weise unter's Volk bringst.

Harbarth dürfte einer der wenigen Fälle sein, in denen ich Dir unumwunden zustimme.
 

KurtNabb

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Mal so im "Kleinen"....
Ein Verwaltungsleiter bzw. Angestellter im öffentlichen Dienst (z.B: Stadtverwaltung) darf keine "Werbegeschenke" von "Anbietern" annehmen bzw. keinerlei Vorteile...
Soweit so gut...
Das sollte Sinn machen, damit keine Vorteilsnahme möglich ist und ein Verstoß hat da arbeitsrechtliche Konsequenzen. Doch das scheint nur auf der unteren Ebene zu sein...
Da hat das schon ein Geschmäckle, wenn ein Verfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit einer Äußerung und Beeinflussung zu einer DEMOKRATISCHEN Wahl urteilen soll und zuvor flink von der "Angeklagten" eingeladen wird....
Ratten unter sich.
 
OP
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Chili

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Wäre das Bundes"verfassungs"gericht ein Produkt, gäbe es ein Verfahren wegen Irreführung D hat keine Verfassung.
Dieses Gericht ist theoretisch dazu da, das GG zu schützen, tut aber das Gegenteil.
....

Das fragwürdige Klimaurteil legt Deutschland lahm

Ein berüchtigtes Beispiel hierfür ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20 und 1 BvR 78/20. Dabei handelt es sich um den Beschluss über die Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz. Im Rahmen dieses Beschlusses brach das Bundesverfassungsgericht mit wesentlichen Teilen seiner gesamten bisherigen Rechtsprechung, u.a. mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und stellte, was eine Ungeheuerlichkeit ist, die Grundrechte quasi unter einen Klimavorbehalt nach Art. 20a Grundgesetz, dass also die Grundrechte der heute Lebenden zum Schutz des Klimas eingeschränkt werden dürften. Dabei war das Gericht besonders „kreativ“ und erfand neue Rechtsinstitute, die es nach unserer Rechtsordnung überhaupt nicht gibt, etwa dass die heute noch gar nicht Geborenen eigene Rechte haben könnten, wenn ab 2030 nicht genug für den Klimaschutz getan werde oder dass man mit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz klagen könne.

Alle diese Dinge waren nicht nur „neu“, sondern gemessen an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlicht und einfach falsch.


Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Gericht stellte in dem Beschluss ausdrücklich fest, dass Deutschland bei den CO2-Emissionen weltweit nur für etwa 2 Prozent aller Emissionen verantwortlich ist. Selbst wenn Deutschland also absolut CO2-neutral wird und überhaupt kein CO2 mehr emittiert, ändert sich am Weltklima gar nichts. Bei einer solchen Relation kann niemand behaupten, es wäre noch verhältnismäßig, die deutsche Wirtschaft zu zerstören (z.B. durch ein Verbot der Kohlekraftwerke und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Energiewirtschaft oder durch ein Verbot des Verbrennungsmotors und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Autoindustrie). Aber mit dieser Kleinigkeit, dass die deutsche Wirtschaft mit solchen völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen erdrosselt und der Wohlstand in Deutschland vernichtet wird, beschäftigte sich das Gericht nicht mit einem einzigen Wort....
Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht? | https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/rechtsbeugung-am-bundesverfassungsgericht/
Ich frage mich, ob es nach den Aufhebungsgesetzen der Alliierten, sprich der USA/SHAEF überhaupt noch existieren dürfte...
 
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...

Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht? | https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/rechtsbeugung-am-bundesverfassungsgericht/
Ich frage mich, ob es nach den Aufhebungsgesetzen der Alliierten, sprich der USA/SHAEF überhaupt noch existieren dürfte...
Roland Tichy und seine Gastautoren wenden sich nicht an geistige Niederframer deines Schlages. Er gehört nicht wie z.B. Reitschuster zu denen, die sich grundsätzlich an Spatzenhirne wenden. Tichy erwartet von seinen Lesern eine gewisse Grundbildung und geistige Aufnahmefähigkeit. Du gehörst eindeutig nicht zu seiner Zielgruppe. Lies Karl May, das geht vielleicht besser.
 

Le Bon

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Wäre das Bundes"verfassungs"gericht ein Produkt, gäbe es ein Verfahren wegen Irreführung D hat keine Verfassung.
MMn völlich korrekt, denn es gibt, was die meisten Befürworter der BRD-"Verfassung" nicht sinnentnehmend lesen können, den Art. 146 GG, in dem wörtlich steht: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Nach diesem Gesetz können GG und Verfassung nicht dasselbe sein. Das gebietet die Logik! Nun könnte man natürlich argumentieren, daß es nie zu einer Einheit D-Lands gekommen ist, weil man uns 1/3 des Landes geklaut hat. Und wer war's? Die Polen mit alliierter Hilfe! Deshalb der Spruch, "kaum gestohlen, schon ist's Polen!"*LOL*
Dieses Gericht ist theoretisch dazu da, das GG zu schützen, tut aber das Gegenteil.
Es schützt die ReGIERenden vor dem Volk. Jupp! Die Ampel und auch schon das Merkel haben das GG mehrfach gebrochen. Sind also Kriminelle, die vom Grundgesetzgerricht hätten verurteil werden müssen. Da das nicht geschah, weiß man, es sind ebenfalls Kriminelle.:mad:
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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