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der niegelnagelneue Abs. 5 im § 130 StGB

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 27 «  

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roadrunner

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Nun, jetzt ist endlich geklärt, was man in Deutschland unter freier Meinungsäußerung verstehen darf.
Es gibt zwei Fälle, wo man noch darf:
1. die eigene Meinung deckt sich mit der Mainstreammeinung.
2. deckt sie sich nicht mit der Mainstreammeinung, dann ist es wichtig, dass sie nicht verbreitet gehört - oder gar geglaubt - wird.
Schön, dass das jetzt mal ganz klar ist ;-)

„Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung | https://www.nachdenkseiten.de/?p=89732
1984 lässt grüßen🤑
 

James Dean

Deutscher Bundespräsident
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Der Bundestagsabgeordnete hebt die Hand und ist dafür , ..mehrheitlich ....
Haben ihn die führenden Onkels und Tanten seiner Partei geraten ......
Ja man hat seinen gut bezahlten Platz im Parlament , bei den Spesen kann man auch nicht meckern, ....was soll's
..........
Man ist Systemträger , ...muss man dann auch mal so gar nicht auf sein Gewissen hören .....
Hauptsache man verkauft sich spürbar gut ......
Es ist schon wichtig , ...mal sich selbst zu verleugnen ......
Von nix ..kommt nix .........
 

Träumer

Deutscher Bundeskanzler
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Wie zog doch die heutige Bande über die eh. DDR her, da wurde "Gesinnungsstrafrecht" und "Diktatur" in den Raum gestellt.

Gut es gab auch solche Paragraphen!
Zur Erinnerung:
- § 219 Inhalt "Ungesetzliche Verbindungsaufnahme"
mit diesem Gummiparagraphen konnte man für DDR Bürger die Verbindungsaufnahme zu westl. Medien unter Strafe stellen um eine Weitergabe von Informationen (welche sich negativ auf die DDR auswirken konnten zu verhindern, damit schloß man die Lücke zum § 97 Thema Landesverrat. Durch solch Paragraphen war nicht nur die Kontaktaufnahme zu feindlichen Geheimdiensten unter Strafe gestellt, sondern auch zu anderen Behörden bzw. Medien

Nun erleben wir wieder solch Gummiparagraphen um anders Denkende und Zweifler zur Räson zu bringen!
Durch solch Strafrecht stellt sich diese BRD in die Reihe der diktatorischen Staaten mit einem ausgeprägten Gesinnungsstrafrecht!
 

Ophiuchus

Putinversteher
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Träumer

Deutscher Bundeskanzler
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Es gab einmal ein Lied vom "Hazy Osterwald Sextett", dies Lied hieß "Gehn sie mit der Konjunktur"

Heute könnte man einen neuen Text zu diesem Lied erdenken.....

Gehn sie mit der Diktatur,
gehn sie mit auf diese Tour,
knebeln sie die freie Meinung nur,
das ist Methode in der Diktaur.....

Und die Regierung der Bananen Republik Deutschland macht diesen Text wahr.....
 
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Chili

Europarat-Bediensteter
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Die einzigen "Träger", die ich als Kind kannte, waren Sargträger. Und daran muss ich heute vermehrt denken. Vieles wird zu Grabe getragen.
Komisch - mir fällt da der "Flaschenträger" ein....
Was den o.g. Artikel/Paragraphen betrifft: wurde uns nicht eingebleut, es gäbe keine Rassen? Wie kann man dann rassische/rassistische Kritik üben?
 

Ophiuchus

Putinversteher
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Nun, jetzt ist endlich geklärt, was man in Deutschland unter freier Meinungsäußerung verstehen darf.
Es gibt zwei Fälle, wo man noch darf:
1. die eigene Meinung deckt sich mit der Mainstreammeinung.
2. deckt sie sich nicht mit der Mainstreammeinung, dann ist es wichtig, dass sie nicht verbreitet gehört - oder gar geglaubt - wird.
Schön, dass das jetzt mal ganz klar ist ;-)

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Ist Heil Olaf , erlaubt ?

Unsere Tageszeitung macht heute Werbung für die Möglichkeit auf der OnlineWache Hetze im Netz anzeigen zu können .
Wer festlegt was Hetze ist ist ja klar .
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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