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Allahu akbar
"... Erkenntnisse der Humangenetik und Vererbungslehre lassen darauf schließen, dass Inzucht beim Menschen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Erbkrankheiten erhöht. ... Mehr als die Hälfte der beim Menschen bekannten Erbkrankheiten werden rezessiv vererbt. Das bedeutet, sie treten durch das gleichzeitige Vorhandensein der gesunden Erbanlage vom anderen Elternteil nicht als Merkmal in Erscheinung. Viele Menschen tragen deshalb, ohne es zu wissen, Anlagen für eine Erbkrankheit in sich, sind aber trotzdem gesund (Personen sind dann Konduktoren), da sie auch die gesunde Erbinformation besitzen und diese dominant ist. Solche rezessiven Erbkrankheiten können nur dann bei gemeinsamen Nachkommen ausbrechen, wenn beide Elternteile dieselbe genetische Information für „krank“ in sich tragen und beide diese identische Erbinformation an dasselbe Kind weitergeben. ...
Theoretisches Risiko des Auftretens einer rezessiven Erbkrankheit ... Das Risiko für das Auftreten einer vorhandenen Erbkrankheit beträgt für Paare:
2–4 % bei nicht blutsverwandten Partnern (statistischer Durchschnitt)
1/64 = 1,56 % bei blutsverwandten Cousin–Cousine 2. Grades
1/16 = 6,25 % bei blutsverwandten Cousin–Cousine (1. Grades)
1/8 = 12,50 % bei blutsverwandten Onkel–Nichte, Tante–Neffe, Großelternteil–Enkelkind oder Halbgeschwister
1/4 = 25,00 % für blutsverwandte Vater–Tochter, Mutter–Sohn oder vollbürtige Bruder–Schwester" Inzucht beim Menschen
Vermutlich ist ein Kind von Mutter–Sohn problematischer als von Vater–Tochter.
Jedenfalls gibt es bei sehr guten Genen unter sonst günstigen Umständen kein hohes Risiko für Mißbildungen.
Nicht genetische Ähnlichkeiten sorgen diesbezüglich für Probleme, sondern schlechte Gene.
16 Und Kain ging hinweg von dem Angesicht des Herrn und wohnte im Land Nod, östlich von Eden.
17 Und Kain erkannte seine Frau; die wurde schwanger und gebar den Henoch.
1. Mose 4
Tja, da hatte Kain vermutlich eine Tochter von Adam oder eine deren Töchter, usw. gebumst.
Adam und Eva lebten länger als die Menschen heute und die biblischen Jahresangaben sind vorsichtig zu interpretieren, denn die bilische Sintflut muss logischerweise vor Jahrmillionen, wenigstens vor Hunderttausenden Jahren stattgefundne haben, siehe auch Für ein friedlich und legal zu erzielendes Groß-Israel
"Verordnungen zum Schutz der Ehe und gegen Unzuchtssünden" 3. Mose 18
Das ist natürlich zu bedenken aber man kann auch argumentieren, dass wenigstens der Messias da eine Ausnahme ist.
"... Inzest zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern ist strafbar. Abkömmlinge und Geschwister werden nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren; es bleiben aber etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar. Ein Gericht, das mit einem Inzestfall entsprechend § 173 StGB betraut ist, kann allerdings (wie bei jedem Vergehen) nach §§ 153 ff. StPO das Verfahren bei „geringer Schuld“ einstellen. ...
... Die Strafbarkeit von inzestuellen Handlungen ist gesellschaftlich umstritten. Unter anderem kritisierte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer 2008 in einem Sondervotum zu der Entscheidung seines Senats über die Verfassungsmäßigkeit des Inzestverbots die Strafbarkeit des Geschwisterinzests als unverhältnismäßig; auch gebe es für das Gesetz keine widerspruchsfreie Begründung. ..." Inzest
Die Strafbarkeit von inzestuellen Handlungen ist zwar aufgrund der Bibel (3. Mose 18) nachvollziehbar aber auch grundgesetzwidrig und wider die Menschenwürde, wenn damit wahre Liebe verboten und bestraft wird. Des Weiteren müsste man dann auch den Geschlechtsverkehr in allen Fällen verbieten, wo ein (relevant) erhöhtes Risiko von Mißbildungen der Kinder bestünde und das ist in Deutschland schlicht undenkbar (siehe auch Eugenik). Selbst dann müsste Inzest erlaubt sein, wenn kein relevant erhöhtes Risiko von Mißbildungen der Kinder besteht, was sehr wohl möglich ist.
Bleibt 3. Mose 18 als Problem. Eine Lösung bietet Jesus:
28 Da trat einer der Schriftgelehrten herzu, der ihrem Wortwechsel zugehört hatte, und weil er sah, daß er ihnen gut geantwortet hatte, fragte er ihn: Welches ist das erste Gebot unter allen? 29 Jesus aber antwortete ihm: Das erste Gebot unter allen ist: »Höre, Israel, der Herr, unser Gott, ist Herr allein; 30 und du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Denken und mit deiner ganzen Kraft!« Dies ist das erste Gebot. 31 Und das zweite ist [ihm] vergleichbar, nämlich dies: »Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!« Größer als diese ist kein anderes Gebot.
Markus 12
Inzest kann bei wahrer Liebe okay sein (man beachte die Gesetze). (alles imho)
"... Erkenntnisse der Humangenetik und Vererbungslehre lassen darauf schließen, dass Inzucht beim Menschen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Erbkrankheiten erhöht. ... Mehr als die Hälfte der beim Menschen bekannten Erbkrankheiten werden rezessiv vererbt. Das bedeutet, sie treten durch das gleichzeitige Vorhandensein der gesunden Erbanlage vom anderen Elternteil nicht als Merkmal in Erscheinung. Viele Menschen tragen deshalb, ohne es zu wissen, Anlagen für eine Erbkrankheit in sich, sind aber trotzdem gesund (Personen sind dann Konduktoren), da sie auch die gesunde Erbinformation besitzen und diese dominant ist. Solche rezessiven Erbkrankheiten können nur dann bei gemeinsamen Nachkommen ausbrechen, wenn beide Elternteile dieselbe genetische Information für „krank“ in sich tragen und beide diese identische Erbinformation an dasselbe Kind weitergeben. ...
Theoretisches Risiko des Auftretens einer rezessiven Erbkrankheit ... Das Risiko für das Auftreten einer vorhandenen Erbkrankheit beträgt für Paare:
2–4 % bei nicht blutsverwandten Partnern (statistischer Durchschnitt)
1/64 = 1,56 % bei blutsverwandten Cousin–Cousine 2. Grades
1/16 = 6,25 % bei blutsverwandten Cousin–Cousine (1. Grades)
1/8 = 12,50 % bei blutsverwandten Onkel–Nichte, Tante–Neffe, Großelternteil–Enkelkind oder Halbgeschwister
1/4 = 25,00 % für blutsverwandte Vater–Tochter, Mutter–Sohn oder vollbürtige Bruder–Schwester" Inzucht beim Menschen
Vermutlich ist ein Kind von Mutter–Sohn problematischer als von Vater–Tochter.
Jedenfalls gibt es bei sehr guten Genen unter sonst günstigen Umständen kein hohes Risiko für Mißbildungen.
Nicht genetische Ähnlichkeiten sorgen diesbezüglich für Probleme, sondern schlechte Gene.
16 Und Kain ging hinweg von dem Angesicht des Herrn und wohnte im Land Nod, östlich von Eden.
17 Und Kain erkannte seine Frau; die wurde schwanger und gebar den Henoch.
1. Mose 4
Tja, da hatte Kain vermutlich eine Tochter von Adam oder eine deren Töchter, usw. gebumst.
Adam und Eva lebten länger als die Menschen heute und die biblischen Jahresangaben sind vorsichtig zu interpretieren, denn die bilische Sintflut muss logischerweise vor Jahrmillionen, wenigstens vor Hunderttausenden Jahren stattgefundne haben, siehe auch Für ein friedlich und legal zu erzielendes Groß-Israel
"Verordnungen zum Schutz der Ehe und gegen Unzuchtssünden" 3. Mose 18
Das ist natürlich zu bedenken aber man kann auch argumentieren, dass wenigstens der Messias da eine Ausnahme ist.
"... Inzest zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern ist strafbar. Abkömmlinge und Geschwister werden nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren; es bleiben aber etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar. Ein Gericht, das mit einem Inzestfall entsprechend § 173 StGB betraut ist, kann allerdings (wie bei jedem Vergehen) nach §§ 153 ff. StPO das Verfahren bei „geringer Schuld“ einstellen. ...
... Die Strafbarkeit von inzestuellen Handlungen ist gesellschaftlich umstritten. Unter anderem kritisierte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer 2008 in einem Sondervotum zu der Entscheidung seines Senats über die Verfassungsmäßigkeit des Inzestverbots die Strafbarkeit des Geschwisterinzests als unverhältnismäßig; auch gebe es für das Gesetz keine widerspruchsfreie Begründung. ..." Inzest
Die Strafbarkeit von inzestuellen Handlungen ist zwar aufgrund der Bibel (3. Mose 18) nachvollziehbar aber auch grundgesetzwidrig und wider die Menschenwürde, wenn damit wahre Liebe verboten und bestraft wird. Des Weiteren müsste man dann auch den Geschlechtsverkehr in allen Fällen verbieten, wo ein (relevant) erhöhtes Risiko von Mißbildungen der Kinder bestünde und das ist in Deutschland schlicht undenkbar (siehe auch Eugenik). Selbst dann müsste Inzest erlaubt sein, wenn kein relevant erhöhtes Risiko von Mißbildungen der Kinder besteht, was sehr wohl möglich ist.
Bleibt 3. Mose 18 als Problem. Eine Lösung bietet Jesus:
28 Da trat einer der Schriftgelehrten herzu, der ihrem Wortwechsel zugehört hatte, und weil er sah, daß er ihnen gut geantwortet hatte, fragte er ihn: Welches ist das erste Gebot unter allen? 29 Jesus aber antwortete ihm: Das erste Gebot unter allen ist: »Höre, Israel, der Herr, unser Gott, ist Herr allein; 30 und du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Denken und mit deiner ganzen Kraft!« Dies ist das erste Gebot. 31 Und das zweite ist [ihm] vergleichbar, nämlich dies: »Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!« Größer als diese ist kein anderes Gebot.
Markus 12
Inzest kann bei wahrer Liebe okay sein (man beachte die Gesetze). (alles imho)