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Und mal wieder ein Possenspiel deutscher Rechtssprechung und Demokratieverständnisses.
Aufgrund eines tatsächlich vorliegenden unheilbaren Mangel, der aber keinerlei praktische Auswirkung weder auf die Listenplätze noch auf die Wählbarkeit der 3 Kandidaten der DM gehabt hätte, wird die Deutsche Mitte für die Wahl in Sachsen nicht zugelassen.
Persönlich stelle ich fest, das derartige Juristen die für den Ausschluss der DM stimmten weder weise noch plausibel begründeten. Das ist einfach nur noch abartig.
https://www.youtube.com/watch?v=eUhkKDGZgIA
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung unbezweifelbar gezeigt, wie Unrecht in Deutschland funktioniert: Die FDP bekommt einen Kreiswahlkandidaten auf den Wahlzettel, der klar entgegen der gesetzlichen Vorschriften seine Zustimmungserklärung nicht rechtzeitig im Original eingereicht hatte: Beschwerde stattgegeben. Die Bemühungen des Bundeswahlausschuss, Listenkandidat Nr. 19 (aussichtslos) der FDP Sachsen zu retten, waren atemberaubend. So geht das bei Kartell-Lieblingen! Die direkt im Anschluss verhandelte Beschwerde der Deutschen Mitte gegen die ungerechtfertigte Nichtzulassung der Partei in Sachsen bei keineswegs klarem Verstoß gegen Recht und Gesetz, wurde dagegen: abschlägig beschieden.
Bundeswahlleiter Dr. Sarreither fiel bereits in seiner Anfangserklärung durch mehrere Unkorrektheiten auf. Von 11 Mitgliedern stimmten nur fünf für den Ausschluss der Sachsen-DM von der Bundestagswahl, trotzdem gilt der Spruch. Im Bundeswahlausschuss entscheiden Bundestagsparteien - und zwar zumeist über Beschwerden kleinerer Parteien; dieses Verfahren hatte schon die OSZE kritisiert, wir von der Deutschen Mitte werden es beenden helfen. Am Rande interessant: Auch die Linkspartei sprach sich gegen die DM aus. Damit ist klar: Auch diese Partei heult mit dem System so gut sie kann. Gewogen - und für zu leicht befunden: durchgefallen. Schade. Da gibt es Kräfte an der linken Basis, die sehen derartiges Verhalten nicht so gern. Werden sie aufmucken?
Erfahrungstatsachen aus der heutigen Sitzung: Der Bundeswahlausschuss kann rechtlich begründete Gegenreden einfach übergehen - sie zählen nicht. Hingegen steht es dem Bundeswahlausschuss frei, Unsinn zu behaupten oder darzulegen - dagegen helfen auch begründete Widersprüche nicht. Und: Wer die Kartelle stützt kommt auch im Falle von klarem Rechtsverstoß gut durch, wer nicht - unabhängig von Recht und Gesetz: nicht.
Wir leben in einer Zeit überbordender Regierungskriminalität bis hin zu inszeniertem Terror (Terrormanagement). Wir gehen gegen jede Wahlfälschung vor - insbesondere, wenn sie bereits vor dem Wahltag versucht wird.
Aufgrund eines tatsächlich vorliegenden unheilbaren Mangel, der aber keinerlei praktische Auswirkung weder auf die Listenplätze noch auf die Wählbarkeit der 3 Kandidaten der DM gehabt hätte, wird die Deutsche Mitte für die Wahl in Sachsen nicht zugelassen.
Persönlich stelle ich fest, das derartige Juristen die für den Ausschluss der DM stimmten weder weise noch plausibel begründeten. Das ist einfach nur noch abartig.
https://www.youtube.com/watch?v=eUhkKDGZgIA