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Dringender Hilferuf an Anwaelte

James Dean

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Du bist ja meilenweit weg von der " Prager Botschaft " , ........da hätte es damals geklappt ! .............
Du musst Öffentlichkeit herstellen im größeren Umfang .....
Dann fühlen sich die Verantwortlichen in der Pflicht sich zu zeigen .....
Ja , und zu handeln , ...vorher wird es wohl nichts .......
Ein Botschaftsangehöriger ist an seinem Platz aus Karrieregründen .....
Also müsste man gegen den Verantwortlichen etwas in der Hand haben ; .....damit man ihn sich gefügig macht .........
Gut , ...dabei kannst du draufgehen .....
" Wer nicht wagt , der nicht gewinnt " ....
 
OP
immernochIch

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Du bist ja meilenweit weg von der " Prager Botschaft " , ........da hätte es damals geklappt ! .............
Du musst Öffentlichkeit herstellen im größeren Umfang .....
Dann fühlen sich die Verantwortlichen in der Pflicht sich zu zeigen .....
Ja , und zu handeln , ...vorher wird es wohl nichts .......
Ein Botschaftsangehöriger ist an seinem Platz aus Karrieregründen .....
Also müsste man gegen den Verantwortlichen etwas in der Hand haben ; .....damit man ihn sich gefügig macht .........
Gut , ...dabei kannst du draufgehen .....
" Wer nicht wagt , der nicht gewinnt " ....
An sich habe ich vor, so lange wie moeglich auf der legalen Seite zu bleiben.
Und da es nur mich und meine Kinder betrifft, werde ich wohl kaum "Oeffentlichkeit" bekommen.
Vielleicht wenn es hier richtig kracht, wollen wahrscheinlich noch ein paar mehr aussreisen. Aber die werden dann sicher keine Ausreisesperre haben und das Geld fuer ihre Tickets.
Ich konnte ja nicht einmal "wohltaetige" Anwaelte davon ueberzeugen, dass sie mir Helfen.
Und ohne Rechtshilfe habe ich auch keinen Zugang zu anderen Anwaelten.
 

Abe Voltaire

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An sich habe ich vor, so lange wie moeglich auf der legalen Seite zu bleiben.
Und da es nur mich und meine Kinder betrifft,
Du bist wohl nur deshalb angeschissen, WEIL es AUCH deine Kinder betrifft. Rein SOLO wärst du längst weg.
 
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Abe Voltaire

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Da waere ich gar nicht erst nach Chile zurueck.
Aber es is nun mal wie es is.
Und nur deshalb sind wir zu unterschiedlich - Die Kinder. Vieles von dem, was du so zeigst, kann ich selbst sehen, doch sobald die Kinder auftauchen stehe ich auf dem Schlauch.

Ich hätte gerne eigene Kinder. Doch nur mit ner Frau in der ICH eine Mutter sehe. Genau deshalb habe ich keine und kann dir wegen der Kinder in gewissen Aspekten auch nicht selbsterfahren folgen.
 
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Und nur deshalb sind wir zu unterschiedlich - Die Kinder. Vieles von dem, was du so zeigst, kann ich selbst sehen, doch sobald die Kinder auftauchen stehe ich auf dem Schlauch.

Ich hätte gerne eigene Kinder. Doch nur mit ner Frau in der ICH eine Mutter sehe. Genau deshalb habe ich keine und kann dir wegen der Kinder in gewissen Aspekten auch nicht selbsterfahren folgen.
Ja, Kinder sind nicht nur das Beste, was einem passieren kann (Laut meiner Mutter).
Aber bereut habe ich es nie.
 
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Neuer Schriftverkehr:
____________________________________

Sehr geehrte Frau Reuter,
sehr geehrter Herr Kujas,
vielen Dank fuer Ihre Antwort.
Anbei habe ich es geschafft, die Kontoauszuege dieses Jahres meines einzigen deutschen Kontos zu uebersenden.
Auf dieses Konto habe ich wie schon geschrieben keinen Zugriff von Chile aus.
Chilenische Konten existieren nicht mehr.

Ich halte weiterhin meinen Antrag auf Konsularhilfe aufrecht, da nach meinem Verstaendnis die komplette Dauer der Lage abgedeckt ist.
Eventuelle entstehende Forderungen Ihrerseits richten sie bitte direkt an Frau Siegl (Sachbearbeiterin des Bezirks Schwaben)

Da Sie einen Verkauf einer deutschen Immobilie erwaehnen, gehe ich davon aus, dass Ihnen der chilenische Grundbuchauszug, den ich frueher uebersendet habe, nicht vorliegt.
In Deutschland gab es nie einen Immobilienbesitz.
Wenn Sie Unklarheiten hierueber haben, bitte ich Sie, die Unterlagen direkt von Frau Siegl nochmal anzufordern.
Der letzte Immobilienverkauf fand vor 7 Jahren statt und ist hier deshalb auch nicht mehr relevant.

Wenn Sie so sicher sind, dass es keine Ausreisesperre oder sonstige rechtliche Untersagungen gibt, dann beantrage ich hiermit die Ausreise von meiner minderjaehrigen Tochter Iris und mir schnellstmoeglich in die Wege zu leiten. Aus finanziellen Gruende ist mir das selbst nicht moeglich.

Ihnen muesste auch die Geburtsurkunde meiner Tochter ... vorliegen, woraus das Sorgerecht hervorgeht. Die Personensorge, die sie erwaehnen besteht nicht. Es gibt lediglich eine Aufsichtspflicht meiner aeltesten Tochter ueber ihre kleine Schwester, die von einem chilenischen Gericht angeordnet wurde und allerdings nicht benachrichtigt wurde und somit auch noch nicht rechtskraeftig ist.
Sollten Ihnen hier andere Nachweise vorliegen, bitte ich Sie mir diese zu meiner Kenntnis zu uebersenden.

Da mir auch immer noch die Sozialhilfe verweigert wird, besteht weiterhin die hoechste Dringlichkeit fuer meine Antraege.

Ausserdem entnehme ich der Verweigerung Ihrerseits einer Akteneinsicht, dass es keine Absicht gibt, diese Schwierigkeit ordnungsgemaess zu loesen.
Ich weise Sie darauf hin, dass dies Folgen haben wird.

Mit freundlichen Gruessen
...


On 2022-09-05 16:38, ... wrote:
> -------- Original Message --------
> Subject: Ablehnung des Antrags auf Konsularhilfe; ...
> ...
> Date: 2022-09-05 12:46
> From: "511-02 Reuter, Monika" <511-02@auswaertiges-amt.de>
> To: ...
> Copy: ".SANTI RK-10 Kujas, Patrick" <rk-10@santi.auswaertiges-amt.de>
>
>
> Sehr geehrter Herr ...,
>
> Konsularhilfe für einen dauerhaften Aufenthalt im Gastland oder die
> -nicht- zwingend notwendige Verlängerung eines solchen kann
> grundsätzlich nicht gewährt werden. Eine akute Notlage im Gastland ist
> grundsätzlich durch eine schnellstmögliche Ausreise und Rückkehr nach
> Deutschland zu beenden. Sie haben eine Ausreise aus Chile nach
> Deutschland jedoch wiederholt abgelehnt. Leider haben Sie trotz
> zahlreicher Aufforderungen durch die zuständige deutsche Botschaft in
> Santiago de Chile keine Nachweise erbringen können, die Ihre Behauptung
> unterstützen, dass aktuell gegen Sie eine Ausreisesperre besteht. Im
> Gegenteil - die zuständige Staatsanwaltschaft hat der Botschaft
> mitgeteilt, dass diese Sperre zum 29.12.2021 aufgehoben wurde. Damit
> stünde Ihnen seit diesem Tag die Ausreise nach Deutschland frei.
>
> Zudem konnten Sie auch andere erforderliche Nachweise das Sorgerecht
> für Ihre Kinder betreffend nicht beibringen. Vielmehr liegen der
> Botschaft Informationen vor, nach welchen der ältesten und mittlerweile
> volljährigen Tochter die Personensorge für die beiden jüngeren
> Geschwister (eins volljährig, eins minderjährig) für ein Jahr
> übertragen wurde. Auch der Nachweis der von Ihnen vorgetragenen
> angeblichen Ausreisesperre gegen Ihre Tochter ... wurde von Ihnen nicht
> erbracht.
>
> Sie haben keine Kontoauszüge aus Deutschland und keine Informationen
> oder Kontoauszüge von eventuell im Ausland bestehenden Konten
> vorgelegt. Belege und Informationen über den Verkauf und den Verbleib
> des Erlöses aus dem Verkauf des Wohnhauses in Deutschland wurden nicht
> erbracht. Auch die erbetenen Nachweise des Nutzungsrechts an Gebäuden
> und Grundstücken in Santiago de Chile fehlen nach wie vor.
>
> Ich möchte Sie hiermit ausdrücklich auf folgendes hinweisen:
> Anders als bei bestimmten Standardserviceleistungen deutscher
> Auslandsvertretungen wie der Bearbeitung von Pass- oder Visaanträgen,
> bei denen die Gebühren spezialgesetzlich (z.B. §15 Passverordnung oder
> §46 AufenthV) festgelegt sind, richtet sich die Gebührenerhebung bei
> sonstigen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach den
> Vorschriften des Bundesgebührengesetzes (BGebG) und der Allgemeinen
> Gebührenverordnung (AGebV) sowie speziell für das Auswärtige Amt der
> Besonderen Gebührenverordnung (AABGebV).
> Gerne können Sie Informationen zum Gebührenrecht auch auf der
> Internetseite des Auswärtigen Amts unter folgendem Link nachlesen:
> Neues Gebührenrecht ab 1. Oktober 2021 | https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/neue-gebuehren
> [1]
>
> Zum konsularischen Leistungsspektrum gehört auch das von Ihnen bei der
> deutschen Botschaft Santiago de Chile beantragte Tätigwerden.
>
> Um Missverständnissen vorzubeugen möchte ich darauf hinweisen, dass
> die Gebührenerhebung nachgelagert und aufwandsabhängig erfolgt.
> Gleiches gilt für eventuelle Auslagen, die ebenfalls
> erstattungspflichtig sind (z.B. Reise-/Fahrtkosten, Telefonate oder
> sonstige Auslagen in Verbindung mit der vorgenannten
> Tätigkeit/Maßnahme). Bedingt durch das Tätigwerden im Ausland und die
> gesetzliche Vorgabe der Kostendeckung sind die in den oben genannten
> Regelungen vorgesehenen Stundensätze vergleichsweise hoch. Näheres
> können Sie der Besonderen Gebührenverordnung (AABGebV) entnehmen.
>
> Im Vorhinein kann weder der in der Auslandsvertretung entstehende
> Aufwand noch der Erfolg sichergestellt werden, zumal in der Regel die
> örtlich und sachlich zuständigen Behörden bzw. Institutionen des
> Gastlandes zu beteiligen sind, die eigenständig und unabhängig
> außerhalb des Einflussbereichs des Auswärtigen Amts und der deutschen
> Auslandsvertretung agieren.
>
> Und ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die gesetzliche
> Vorschrift einer aufwandsabhängigen Gebührenerhebung bedeutet, dass
> die Verpflichtung zur Gebührenzahlung auch dann gegeben ist, wenn der
> gewünschte und/oder erhoffte Erfolg einer beantragten Maßnahme durch
> das Tätigwerden einer Auslandsvertretung nicht eintritt. Das heißt in
> Ihrem Fall, dass auch dann Gebühren anfallen, wenn Ihr Antrag durch die
> Botschaft mit einen entsprechenden Ablehnungsbescheid beschieden würde.
>
>
> Angesichts der vorgenannten Informationen und in Anerkennung dieser
> bitte ich Sie um -schriftliche- Mitteilung, gerne auch per E-Mail, ob
> Sie Ihren Antrag auf Hilfe gemäß § 5 Konsulargesetz vom 25.08.2022
> -zum weiteren Verbleib in Chile- aufrecht erhalten möchten, denn dann
> würde Ihnen die Auslandsvertretung einen schriftlichen
> Ablehnungsbescheid inklusive Rechtsmittelbelehrung und Gebührenbescheid
> zusenden.
>
> Auch bei abermaliger Beantragung von Konsularhilfe wird die oben
> genannte Gebührenerhebung erfolgen, denn ohne entsprechende
> Nachweise/Belege einer akuten Notlage müsste einzelfallbezogen jeder
> weitere gleichlautende Antrag ebenfalls abgelehnt werden, der unter
> gleichen Voraussetzungen gestellt würde. Einer erneuten Prüfung eines
> wiederholten Antrags in Relation zu dem vorhergehenden stünde die
> materielle Bestandskraft der bereits getroffenen Entscheidung entgegen.
>
> Der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Schwaben, wird über
> Ihren Sozialhilfeantrag gesondert entscheiden und Sie dazu direkt
> kontaktieren.
>
> Mit besten Grüßen
> Monika Reuter
> Referat 511 – Hilfe für Deutsche im Ausland
> Auswärtiges Amt
> Werderscher Markt 1
> 11013 Berlin
> Email: 511-02@diplo.de
> www.auswaertiges-amt.de [2]
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: ...
> Gesendet: Donnerstag, 25. August 2022 19:59
> An: .SANTI RK-10 Kujas, Patrick <rk-10@santi.auswaertiges-amt.de>
> Cc: .SANTI RK-1 Malter, York <rk-1@santi.auswaertiges-amt.de>
> Betreff: Re: Anträge auf Konsularhilfe und Sozialhilfe
>
> Sehr geehrter Herr Kujas,
> vielen Dank fuer Ihre Email.
> Anbei uebersende ich ihnen erneut die Antraege, da ich annehme, dass
> die, die ich Mai 2021 gestellt habe, genau wie mein Zweitpass und alle
> anderen Dokumente verlorengegangen sind.
> Ich hoffe, dass der Zeitraum von Februar (Einstellung der Zahlungen) bis
>
> jetzt schnellst moeglich nachgezahlt wird. Ich befinde mich in einer
> sehr kritischen Situation, in der ich nicht einmal ueber Nahrung
> verfuege, noch fuer meine 3 Kinder Unterhalt leisten kann.
> Die Wohnung ist bereit Maerz verloren gegangen. Ich werde mich um eine
> Neue kuemmern, sobald Sie die Mietzahlungen wieder aufnehmen.
>
> Ich bitte Sie dies mit groesster Dringlichkeit zu behandeln und mir
> schnellst moeglich einen Termin fuer die Barauszahlung in der Botschaft
> zu geben.
>
> Bitte bestaetigen Sie den Erhalt und teilen Sie mir vorab mit, wie lange
>
> es ungefaehr dauern koennte.
>
> Vielen Dank
>
> Mit freundlichen Gruessen
> ...
>
>
>
> Links:
> ------
> [1] Neues Gebührenrecht ab 1. Oktober 2021 | https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/neue-gebuehren
> [2] Auswärtiges Amt | http://www.auswaertiges-amt.de
 
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Wie soll ich auf so eine Email antworten?
_____________________________________________

On 2022-09-07 13:26, 511-02 Reuter, Monika wrote:
> Sehr geehrter Herr ...,
>
> zuerst möchte ich Sie in aller Deutlichkeit auffordern, Ihren Ton und
> den Inhalt Ihrer Aussagen zu überdenken und entsprechend anzupassen.
> Drohungen gegenüber obersten Bundesbehörden werden sehr ernst
> genommen.
>
> Weder das Auswärtige Amt noch die zuständige deutsche Botschaft
> Santiago de Chile werden für Sie Abfragen beim überörtlichen
> Sozialhilfeträger durchführen nur weil Sie die erbetenen Nachweise
> nicht erbringen können oder wollen. Beide Anträge (Konsularhilfe und
> Sozialhilfe) werden vollständig voneinander getrennt und in eigener
> Entscheidungsbefugnis der jeweils zuständigen Behörde bearbeitet und
> entschieden. Können Sie die für eine Prüfung Ihres
> Konsularhilfeantrags erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, ist
> dies allein von Ihnen zu vertreten.
>
> Und ich möchte abermals sehr deutlich klarstellen, dass es für Ihren
> weiteren Verbleib und Daueraufenthalt in Chile -keine- Konsularhilfe
> nach § 5 KG geben wird. Sie haben diese einmalig nur im Vorgriff auf
> zu erwartende Sozialhilfe erhalten, als gegen Sie noch eine
> Ausreisesperre bestand. Diese ist zum 29.12.2021 entfallen.
>
> Über die Gebührenerhebung habe ich Sie mit unten beigefügter Mail
> umfangreich aufgeklärt. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag
> vom 25.08.2022 betreffend den weiteren Verbleib in Chile zurückziehen
> oder ob Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid wünschen, welcher
> dann gebührenpflichtig erstellt und Ihnen übermittelt würde.
>
> Sollten Sie einen (neuen) Antrag auf Konsularhilfe nach § 5
> Konsulargesetz -zur dauerhaften Rückkehr nach Deutschland- stellen
> wollen, kontaktieren Sie dafür bitte die deutsche Botschaft Santiago
> de Chile. Ich weise darauf hin, dass dieser Antrag vollständig
> ausgefüllt werden sowie Ihre (Original-)Unterschrift tragen muss.
> Klären Sie mit der Botschaft, in welcher Form (Mail-Scan, Fax vorab
> und anschließend Übersendung per Post) die Vorlage eines
> unterschriebenen Originalantrags sowie -aller- von der
> Auslandsvertretung geforderten Nachweise bei der Botschaft erfolgen
> kann.
>
> Sollten Sie einen solchen Antrag auch für Ihr minderjähriges Kind
> stellen wollen, weise ich bereits jetzt darauf hin, dass dieser nur
> dann überhaupt bearbeitet werden kann, wenn Sie zweifelsfrei belegen
> können, dass alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu
> haben. Ansonsten erfordert der Antrag für Ihre Tochter die
> schriftliche Zustimmung der Kindesmutter zur dauerhaften Ausreise des
> Kindes nach Deutschland. Eine Unterschrift der Mutter auf dem Antrag
> des Kindes alleine reicht ausdrücklich -nicht- aus. Sie muss ergänzend
> zur Mitzeichnung des Antrags eine schriftliche Zustimmungserklärung
> zur dauerhaften Ausreise des Kindes in Ihrer Begleitung nach
> Deutschland entweder bei der Botschaft direkt oder bei einer
> Vertrauensperson/-stelle, welche die Botschaft bestimmt, zur
> Niederschrift abgeben.
>
> Ich weise Sie hiermit weiterhin darauf hin, dass gleichlautende bzw.
> inhaltsähnliche Wiederholungen Ihrer bereits abgelehnten bzw. negativ
> beschiedenen Forderungen zukünftig weder von mir noch von der
> deutschen Botschaft Santiago de Chile gesondert beantwortet werden.
>
> Mit freundlichem Gruß
> Monika Reuter
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: ...
> Gesendet: Montag, 5. September 2022 20:27
> An: 511-02 Reuter, Monika <511-02@auswaertiges-amt.de>
> Cc: .SANTI RK-10 Kujas, Patrick <rk-10@santi.auswaertiges-amt.de>
> Betreff: Re: Ablehnung des Antrags auf Konsularhilfe; ...
> ...
>
> Sehr geehrte Frau Reuter,
> sehr geehrter Herr Kujas,
> vielen Dank fuer Ihre Antwort.
> Anbei habe ich es geschafft, die Kontoauszuege dieses Jahres meines
> einzigen deutschen Kontos zu uebersenden.
> Auf dieses Konto habe ich wie schon geschrieben keinen Zugriff von Chile
> aus.
> Chilenische Konten existieren nicht mehr.
>
> Ich halte weiterhin meinen Antrag auf Konsularhilfe aufrecht, da nach
> meinem Verstaendnis die komplette Dauer der Lage abgedeckt ist.
> Eventuelle entstehende Forderungen Ihrerseits richten sie bitte direkt
> an Frau Siegl (Sachbearbeiterin des Bezirks Schwaben)
>
> Da Sie einen Verkauf einer deutschen Immobilie erwaehnen, gehe ich davon
> aus, dass Ihnen der chilenische Grundbuchauszug, den ich frueher
> uebersendet habe, nicht vorliegt.
> In Deutschland gab es nie einen Immobilienbesitz.
> Wenn Sie Unklarheiten hierueber haben, bitte ich Sie, die Unterlagen
> direkt von Frau Siegl nochmal anzufordern.
> Der letzte Immobilienverkauf fand vor 7 Jahren statt und ist hier
> deshalb auch nicht mehr relevant.
>
> Wenn Sie so sicher sind, dass es keine Ausreisesperre oder sonstige
> rechtliche Untersagungen gibt, dann beantrage ich hiermit die Ausreise
> von meiner minderjaehrigen Tochter ... und mir schnellstmoeglich in die
> Wege zu leiten. Aus finanziellen Gruende ist mir das selbst nicht
> moeglich.
>
> Ihnen muesste auch die Geburtsurkunde meiner Tochter ... vorliegen,
> woraus das Sorgerecht hervorgeht. Die Personensorge, die sie erwaehnen
> besteht nicht. Es gibt lediglich eine Aufsichtspflicht meiner aeltesten
> Tochter ueber ihre kleine Schwester, die von einem chilenischen Gericht
> angeordnet wurde und allerdings nicht benachrichtigt wurde und somit
> auch noch nicht rechtskraeftig ist.
> Sollten Ihnen hier andere Nachweise vorliegen, bitte ich Sie mir diese
> zu meiner Kenntnis zu uebersenden.
>
> Da mir auch immer noch die Sozialhilfe verweigert wird, besteht
> weiterhin die hoechste Dringlichkeit fuer meine Antraege.
>
> Ausserdem entnehme ich der Verweigerung Ihrerseits einer Akteneinsicht,
> dass es keine Absicht gibt, diese Schwierigkeit ordnungsgemaess zu
> loesen.
> Ich weise Sie darauf hin, dass dies Folgen haben wird.
>
> Mit freundlichen Gruessen
> ...
>
 

Uwe O.

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On 2022-09-05 16:38, ... wrote:
> -------- Original Message --------
> Subject: Ablehnung des Antrags auf Konsularhilfe; ...
> ...
> Date: 2022-09-05 12:46
> From: "511-02 Reuter, Monika" <511-02@auswaertiges-amt.de>
> To: ...
> Copy: ".SANTI RK-10 Kujas, Patrick" <rk-10@santi.auswaertiges-amt.de>
>
>
> Sehr geehrter Herr ...,
>
> Konsularhilfe für einen dauerhaften Aufenthalt im Gastland oder die
> -nicht- zwingend notwendige Verlängerung eines solchen kann
> grundsätzlich nicht gewährt werden. Eine akute Notlage im Gastland ist
> grundsätzlich durch eine schnellstmögliche Ausreise und Rückkehr nach
> Deutschland zu beenden. Sie haben eine Ausreise aus Chile nach
> Deutschland jedoch wiederholt abgelehnt. Leider haben Sie trotz
> zahlreicher Aufforderungen durch die zuständige deutsche Botschaft in
> Santiago de Chile keine Nachweise erbringen können, die Ihre Behauptung
> unterstützen, dass aktuell gegen Sie eine Ausreisesperre besteht. Im
> Gegenteil - die zuständige Staatsanwaltschaft hat der Botschaft
> mitgeteilt, dass diese Sperre zum 29.12.2021 aufgehoben wurde. Damit
> stünde Ihnen seit diesem Tag die Ausreise nach Deutschland frei.
>
>
> Links:
> ------
> [1] Neues Gebührenrecht ab 1. Oktober 2021 | https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/neue-gebuehren
> [2] Auswärtiges Amt | http://www.auswaertiges-amt.de
Mehr als überdeutlich steht in der Mail, was die Voraussetzungen sind.

Zitat:

Konsularhilfe für einen dauerhaften Aufenthalt im Gastland oder die
> -nicht- zwingend notwendige Verlängerung eines solchen kann
> grundsätzlich nicht gewährt werden. Eine akute Notlage im Gastland ist
> grundsätzlich durch eine schnellstmögliche Ausreise und Rückkehr nach
> Deutschland zu beenden. Sie haben eine Ausreise aus Chile nach
> Deutschland jedoch wiederholt abgelehnt. Leider haben Sie trotz
> zahlreicher Aufforderungen durch die zuständige deutsche Botschaft in
> Santiago de Chile keine Nachweise erbringen können, die Ihre Behauptung
> unterstützen, dass aktuell gegen Sie eine Ausreisesperre besteht. Im
> Gegenteil - die zuständige Staatsanwaltschaft hat der Botschaft
> mitgeteilt, dass diese Sperre zum 29.12.2021 aufgehoben wurde. Damit
> stünde Ihnen seit diesem Tag die Ausreise nach Deutschland frei.


Wenn die Ausreisesperre aufgehoben ist, dann reise doch aus.
Wenn die Ausreisesperre nicht aufgehoben ist, weise das der Botschaft nach und Du bekommst wieder Geld (bis zur Ausreise).

Ist doch wohl nicht schon schwer, das richtig lesen zu können.
 
OP
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Mehr als überdeutlich steht in der Mail, was die Voraussetzungen sind.

Zitat:

Konsularhilfe für einen dauerhaften Aufenthalt im Gastland oder die
> -nicht- zwingend notwendige Verlängerung eines solchen kann
> grundsätzlich nicht gewährt werden. Eine akute Notlage im Gastland ist
> grundsätzlich durch eine schnellstmögliche Ausreise und Rückkehr nach
> Deutschland zu beenden. Sie haben eine Ausreise aus Chile nach
> Deutschland jedoch wiederholt abgelehnt. Leider haben Sie trotz
> zahlreicher Aufforderungen durch die zuständige deutsche Botschaft in
> Santiago de Chile keine Nachweise erbringen können, die Ihre Behauptung
> unterstützen, dass aktuell gegen Sie eine Ausreisesperre besteht. Im
> Gegenteil - die zuständige Staatsanwaltschaft hat der Botschaft
> mitgeteilt, dass diese Sperre zum 29.12.2021 aufgehoben wurde. Damit
> stünde Ihnen seit diesem Tag die Ausreise nach Deutschland frei.


Wenn die Ausreisesperre aufgehoben ist, dann reise doch aus.
Wenn die Ausreisesperre nicht aufgehoben ist, weise das der Botschaft nach und Du bekommst wieder Geld (bis zur Ausreise).

Ist doch wohl nicht schon schwer, das richtig lesen zu können.
Ich kann der Botschaft nur sagen, was sie mir bei der PDI gesagt haben. Wenn ich etwas schriftliches will, muesste ich schnelle eine Zulassung zum Anwalt machen, weil "normalen" Menschen geben sie das nicht schriftlich und Rechtshilfe bekomme ich keine.
Wie soll ich es also dann der Botschaft "nachweisen", wenn sie mir nicht glauben?
 
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Du verwechselst "nachweisen" (also Belege beibringen) mit "glaubhaft machen".
Sie koennen mir ja auch vorwerfen, dass "Belege" gefaelscht sind. Also machen Belege auch nichts glaubhafter und sind noch weniger ein Nachweiss.
 

Uwe O.

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Sie koennen mir ja auch vorwerfen, dass "Belege" gefaelscht sind. Also machen Belege auch nichts glaubhafter und sind noch weniger ein Nachweiss.
Entferne Dich mal von Deinem Verfolgungswahn.
Für einen Nachweis brauchst Du einen Beleg. Nicht Gelabere.

Ist der Beleg gefälscht, machst Du Dich strafbar.
 
OP
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Entferne Dich mal von Deinem Verfolgungswahn.
Für einen Nachweis brauchst Du einen Beleg. Nicht Gelabere.

Ist der Beleg gefälscht, machst Du Dich strafbar.
Eine Aussage ist auch ein Beleg. Deshalb ist ein Falschaussage auch strafbar.
Wenn ich eine Aussage mache und das sogar in schriftlicher Form, dann ist das genauso ein Beleg, wie z.B.ein Kontoauszug.
Diesen Beleg nicht zu beruecksichtigen ist mir indirekt vorzuwerfen, ich haette ihn gefaelscht.
Also eine strafbare Handlung begangen.
Und genau das ist strafbar.
Nennt sich ueble Nachrede, wenn es keine Beweise gibt, dass diese Behauptung der Wirklichkeit entspricht und ich das wissend gemacht habe.
Natuerlich kann man die ueble Nachrede noch steigern, aber als erster Strafbestand reicht die mir schon.
 

Uwe O.

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Eine Aussage ist auch ein Beleg. Deshalb ist ein Falschaussage auch strafbar.
Wenn ich eine Aussage mache und das sogar in schriftlicher Form, dann ist das genauso ein Beleg, wie z.B.ein Kontoauszug.
Du irrst.
Ein Beleg ist ein Beweismittel.
Eine Aussage - auch schriftlich - ist ohne Belege nur eine Glaubhaftmachung.

Ein gewaltiger rechtlicher Unterschied.

 
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Du irrst.
Ein Beleg ist ein Beweismittel.
Eine Aussage - auch schriftlich - ist ohne Belege nur eine Glaubhaftmachung.

Ein gewaltiger rechtlicher Unterschied.
Dann duerfte Niemand auf Grund einer Zeugen-Aussage verurteilt werden, da das ja laut Deiner Argumentation kein Beweismittel ist.
 

Uwe O.

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Dann duerfte Niemand auf Grund einer Zeugen-Aussage verurteilt werden, da das ja laut Deiner Argumentation kein Beweismittel ist.
Du stocherst wie wild durch das Rechtssystem um Deine Vorurteile und Denen Verfolgungswahn zu pflegen.

Ich könnte Dir das erläutern, wäre aber Perlen vor die Säue geworfen, weil Du das doch nicht verstehen wirst.

Dein Problem ist, dass Du und die Botschaft nicht übereinkommen.
Die fordern Belege (also PAPIER) , die Du nicht beibringen willst, kannst oder möchtest.

Kümmere Dich darum und gut ist es.
 
OP
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Du stocherst wie wild durch das Rechtssystem um Deine Vorurteile und Denen Verfolgungswahn zu pflegen.

Ich könnte Dir das erläutern, wäre aber Perlen vor die Säue geworfen, weil Du das doch nicht verstehen wirst.

Dein Problem ist, dass Du und die Botschaft nicht übereinkommen.
Die fordern Belege (also PAPIER) , die Du nicht beibringen willst, kannst oder möchtest.

Kümmere Dich darum und gut ist es.
Gut. dann werde ich diese "Belege" also selber schreiben muessen.
 

Uwe O.

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Gut. dann werde ich diese "Belege" also selber schreiben muessen.
Das nennt man dann Eigenbeleg.

Der hat nur in Ausnahmefällen eine Beweiskraft.
Du bist ziemlich verbockt, was das Thema Botschaft angeht.
Mach doch einfach, was die Dir geschrieben haben und drücke Dich nicht ständig davor.

Wenn Du das nicht schaffst, dann suche einen Psychiater auf.
 
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Das nennt man dann Eigenbeleg.

Der hat nur in Ausnahmefällen eine Beweiskraft.
Du bist ziemlich verbockt, was das Thema Botschaft angeht.
Mach doch einfach, was die Dir geschrieben haben und drücke Dich nicht ständig davor.

Wenn Du das nicht schaffst, dann suche einen Psychiater auf.
Gute Idee. Der naechste freie Termin bei einem ware im Durchschnitt von Chile bei ca. 415 Tagen.
Achja, aber nur wenn man krankenversichert ist, was ich ja offensichtlich nicht bin.

Und wenn Du nicht vertehen willst, dass die Botschaft von mir etwas Unmoegliches fordert, dann halt nicht.

Koennte Dir ja auch vorschlagen ein Runde zu fliegen, ich meine ohne Flugzeug. Macht sicher Spass in Deiner Welt.
 

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