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Dringender Hilferuf an Anwaelte

Uwe O.

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Und wenn Du nicht vertehen willst, dass die Botschaft von mir etwas Unmoegliches fordert, dann halt nicht.
Waas fordert die Botschaft?

Zitat:


Sie haben eine Ausreise aus Chile nach
> Deutschland jedoch wiederholt abgelehnt. Leider haben Sie trotz
> zahlreicher Aufforderungen durch die zuständige deutsche Botschaft in
> Santiago de Chile keine Nachweise erbringen können, die Ihre Behauptung
> unterstützen, dass aktuell gegen Sie eine Ausreisesperre besteht. Im
> Gegenteil - die zuständige Staatsanwaltschaft hat der Botschaft
> mitgeteilt, dass diese Sperre zum 29.12.2021 aufgehoben wurde. Damit
> stünde Ihnen seit diesem Tag die Ausreise nach Deutschland frei.

**************

Und was verstehst Du an dieser Aussage der Botschaft nicht?

Zitat:

Sie haben diese einmalig nur im Vorgriff auf
> zu erwartende Sozialhilfe erhalten, als gegen Sie noch eine
> Ausreisesperre bestand.

*********************

Und das hier wundert mich nicht:

Zitat:

> Ich weise Sie hiermit weiterhin darauf hin, dass gleichlautende bzw.
> inhaltsähnliche Wiederholungen Ihrer bereits abgelehnten bzw. negativ
> beschiedenen Forderungen zukünftig
weder von mir noch von der
> deutschen Botschaft Santiago de Chile gesondert beantwortet werden.
>

Querulanten wir Du sehen das natürlich nicht ein.




 
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Waas fordert die Botschaft?

Zitat:


Sie haben eine Ausreise aus Chile nach
> Deutschland jedoch wiederholt abgelehnt. Leider haben Sie trotz
> zahlreicher Aufforderungen durch die zuständige deutsche Botschaft in
> Santiago de Chile keine Nachweise erbringen können, die Ihre Behauptung
> unterstützen, dass aktuell gegen Sie eine Ausreisesperre besteht. Im
> Gegenteil - die zuständige Staatsanwaltschaft hat der Botschaft
> mitgeteilt, dass diese Sperre zum 29.12.2021 aufgehoben wurde. Damit
> stünde Ihnen seit diesem Tag die Ausreise nach Deutschland frei.

**************

Und was verstehst Du an dieser Aussage der Botschaft nicht?

Zitat:

Sie haben diese einmalig nur im Vorgriff auf
> zu erwartende Sozialhilfe erhalten, als gegen Sie noch eine
> Ausreisesperre bestand.

*********************

Und das hier wundert mich nicht:

Zitat:

> Ich weise Sie hiermit weiterhin darauf hin, dass gleichlautende bzw.
> inhaltsähnliche Wiederholungen Ihrer bereits abgelehnten bzw. negativ
> beschiedenen Forderungen zukünftig
weder von mir noch von der
> deutschen Botschaft Santiago de Chile gesondert beantwortet werden.
>

Querulanten wir Du sehen das natürlich nicht ein.
Kannst Du nicht lesen? Das steht in meiner Antwort auch begruendet.
Wenn ich nicht in U-Haft moechte, dann werde ich nicht legal ausreisen koennen!
 

Uwe O.

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Kannst Du nicht lesen? Das steht in meiner Antwort auch begruendet.
Wenn ich nicht in U-Haft moechte, dann werde ich nicht legal ausreisen koennen!
Die Botschaft sagt, dass der Haftbefehl seit Dezember 2021 aufgehoben ist.
Jetzt solltest Du der Biotschaft das behauptete Ausreiseverbot mitteles eines Beleges (also der behördlichen Anordnung aus Chile) nachweisen.
Das wird ja wohl nicht so schwer sein, den Zettel zu finden.
 
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Die Botschaft sagt, dass der Haftbefehl seit Dezember 2021 aufgehoben ist.
Jetzt solltest Du der Biotschaft das behauptete Ausreiseverbot mitteles eines Beleges (also der behördlichen Anordnung aus Chile) nachweisen.
Das wird ja wohl nicht so schwer sein, den Zettel zu finden.
Hier geht es auch gar nicht um einen Haftbefehl!
Les bitte genau, bevor Du etwas schreibst.
Hier geht es um eine Ausreisesperre und die kann jedes der Gerichte beantragen, bei der einer meiner 15 Klagen laufen. Wenn da ein Gericht sagt, wegen uns kann er ausreisen, dann wird das die anderen ja wohl kaum ueberzeugen.
Und wenn die Polizei bei der PDI gefrgt haette, die die mich am Flughafen in U-Haft gesteckt haetten, dann haetten sie die gleiche Antwort wie ich bekommen, naemlich, dass ich mindesten noch eine Ausreisesperre habe.

Aber noch viel witziger ist ja, dann ich selbst, wenn ich wirklich keine mehr haette nicht mit meiner Tochter ausreisen koennte. Steht ja auch im Schreiben.

Mir ist aufgefallen, dass meine letzte Antwort ja noch gar nicht hochgeladen ist. Werde ich gleich nachholen.

Hier meine Antwort:
______________________________________
Sehr geehrte Frau Reuter,
vielen Dank fuer Ihre Antwort. Jetzt naehert sich der Informationsaustausch schon etwas dem an, was ich fuer angemessen halte.

Sie sollten meine Emails sehr ernst nehmen, was ich aber bis jetzt nicht den Eindruck hatte.
Meine Formulierungen sind ueberdacht und keine Drohungen. Wenn Sie diese als Drohungen interpretieren, sollten Sie darueber nachdenken, was Sie falsch machen.

Ich habe mehrmals mitgeteilt, dass der Sozialhilfetraeger mir nicht mehr antwortet und ich deshalb die von Ihnen geforderte Information nur muendlich verfuegbar habe. Wenn Sie also diese Information mir nicht glauben, dann muessen Sie sie direkt beim Traeger ueberpruefen.

Weiterhin beantrage ich eine offizielle (also nicht nur per Email) und rechtskraeftige Stellungnahme so schnell wie moeglich.

Auch meinen Antrag auf Akteneinsicht halte ich weiterhin aufrecht.

Wie Sie schon geschrieben habe, habe ich nicht das alleinige Sorgerecht fuer meine minderjaehrige Tochter, was eine legale Ausreise aus Chile verhindert und somit ein Nachweis ueber ihre zusaetzlich bestehende Ausreisesperre ueberfluessig macht.

Die "entfallene" Ausreisesperre vom 29.12. hebt aber andere bestehende Ausreisesperren nicht auf, was sie auch sehr gerne bei der Ermittungspolizei (PDI) ueberpruefen koennen.
Sollten Sie weiterhin auf meiner Ausreise bestehen, muessten sie mir diplomatische Immunitaet verschaffen, damit ich am Flughafen nicht verhaftet werden kann.

Um rechtskraeftige Dokumente zu generieren, komme ich gerne direkt zur Botschaft. Leider wurde ich dort aber bis jetzt nur abgewiesen und mir auch verweigert handschriftliches oder Formulare direkt einzureichen.

Zudem habe ich auch keinerlei rechtskraeftige Bescheide, weder von der Botschaft, noch vom Sozialhilfetraeger. Ich beantrage diese mit entsprechender Email-Kopie schnellstmoeglichst nachzureichen. Ich bin auch bereit, diese direkt bei der Botschaft abzuholen und somit gleich den Empfang zu bestaetigen.

Da mir Anreisen zur Botschaft unnoetige Kosten verursachen und ich dieses Geld lieber fuer Nahrung ausgebe, wuerde ich es begruessen, eine Antwort auch per Email zu bekommen, aber ich hoffe sehr dringlich, dass ich diese spaetestens bis zu meinem Termin in der Botschaft erhalte.

Mit freundlichen Gruessen
...


On 2022-09-07 13:26, 511-02 Reuter, Monika wrote:

Sehr geehrter Herr ...,

zuerst möchte ich Sie in aller Deutlichkeit auffordern, Ihren Ton und
den Inhalt Ihrer Aussagen zu überdenken und entsprechend anzupassen.
Drohungen gegenüber obersten Bundesbehörden werden sehr ernst
genommen.

Weder das Auswärtige Amt noch die zuständige deutsche Botschaft
Santiago de Chile werden für Sie Abfragen beim überörtlichen
Sozialhilfeträger durchführen nur weil Sie die erbetenen Nachweise
nicht erbringen können oder wollen. Beide Anträge (Konsularhilfe und
Sozialhilfe) werden vollständig voneinander getrennt und in eigener
Entscheidungsbefugnis der jeweils zuständigen Behörde bearbeitet und
entschieden. Können Sie die für eine Prüfung Ihres
Konsularhilfeantrags erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, ist
dies allein von Ihnen zu vertreten.

Und ich möchte abermals sehr deutlich klarstellen, dass es für Ihren
weiteren Verbleib und Daueraufenthalt in Chile -keine- Konsularhilfe
nach § 5 KG geben wird. Sie haben diese einmalig nur im Vorgriff auf
zu erwartende Sozialhilfe erhalten, als gegen Sie noch eine
Ausreisesperre bestand. Diese ist zum 29.12.2021 entfallen.

Über die Gebührenerhebung habe ich Sie mit unten beigefügter Mail
umfangreich aufgeklärt. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag
vom 25.08.2022 betreffend den weiteren Verbleib in Chile zurückziehen
oder ob Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid wünschen, welcher
dann gebührenpflichtig erstellt und Ihnen übermittelt würde.

Sollten Sie einen (neuen) Antrag auf Konsularhilfe nach § 5
Konsulargesetz -zur dauerhaften Rückkehr nach Deutschland- stellen
wollen, kontaktieren Sie dafür bitte die deutsche Botschaft Santiago
de Chile. Ich weise darauf hin, dass dieser Antrag vollständig
ausgefüllt werden sowie Ihre (Original-)Unterschrift tragen muss.
Klären Sie mit der Botschaft, in welcher Form (Mail-Scan, Fax vorab
und anschließend Übersendung per Post) die Vorlage eines
unterschriebenen Originalantrags sowie -aller- von der
Auslandsvertretung geforderten Nachweise bei der Botschaft erfolgen
kann.

Sollten Sie einen solchen Antrag auch für Ihr minderjähriges Kind
stellen wollen, weise ich bereits jetzt darauf hin, dass dieser nur
dann überhaupt bearbeitet werden kann, wenn Sie zweifelsfrei belegen
können, dass alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu
haben. Ansonsten erfordert der Antrag für Ihre Tochter die
schriftliche Zustimmung der Kindesmutter zur dauerhaften Ausreise des
Kindes nach Deutschland. Eine Unterschrift der Mutter auf dem Antrag
des Kindes alleine reicht ausdrücklich -nicht- aus. Sie muss ergänzend
zur Mitzeichnung des Antrags eine schriftliche Zustimmungserklärung
zur dauerhaften Ausreise des Kindes in Ihrer Begleitung nach
Deutschland entweder bei der Botschaft direkt oder bei einer
Vertrauensperson/-stelle, welche die Botschaft bestimmt, zur
Niederschrift abgeben.

Ich weise Sie hiermit weiterhin darauf hin, dass gleichlautende bzw.
inhaltsähnliche Wiederholungen Ihrer bereits abgelehnten bzw. negativ
beschiedenen Forderungen zukünftig weder von mir noch von der
deutschen Botschaft Santiago de Chile gesondert beantwortet werden.

Mit freundlichem Gruß
Monika Reuter

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 5. September 2022 20:27
An: 511-02 Reuter, Monika <511-02@auswaertiges-amt.de>
Cc: .SANTI RK-10 Kujas, Patrick <rk-10@santi.auswaertiges-amt.de>
Betreff: Re: Ablehnung des Antrags auf Konsularhilfe; ...

Sehr geehrte Frau Reuter,
sehr geehrter Herr Kujas,
vielen Dank fuer Ihre Antwort.
Anbei habe ich es geschafft, die Kontoauszuege dieses Jahres meines
einzigen deutschen Kontos zu uebersenden.
Auf dieses Konto habe ich wie schon geschrieben keinen Zugriff von Chile
aus.
Chilenische Konten existieren nicht mehr.

Ich halte weiterhin meinen Antrag auf Konsularhilfe aufrecht, da nach
meinem Verstaendnis die komplette Dauer der Lage abgedeckt ist.
Eventuelle entstehende Forderungen Ihrerseits richten sie bitte direkt
an Frau Siegl (Sachbearbeiterin des Bezirks Schwaben)

Da Sie einen Verkauf einer deutschen Immobilie erwaehnen, gehe ich davon
aus, dass Ihnen der chilenische Grundbuchauszug, den ich frueher
uebersendet habe, nicht vorliegt.
In Deutschland gab es nie einen Immobilienbesitz.
Wenn Sie Unklarheiten hierueber haben, bitte ich Sie, die Unterlagen
direkt von Frau Siegl nochmal anzufordern.
Der letzte Immobilienverkauf fand vor 7 Jahren statt und ist hier
deshalb auch nicht mehr relevant.

Wenn Sie so sicher sind, dass es keine Ausreisesperre oder sonstige
rechtliche Untersagungen gibt, dann beantrage ich hiermit die Ausreise
von meiner minderjaehrigen Tochter ... und mir schnellstmoeglich in die
Wege zu leiten. Aus finanziellen Gruende ist mir das selbst nicht
moeglich.

Ihnen muesste auch die Geburtsurkunde meiner Tochter ... vorliegen,
woraus das Sorgerecht hervorgeht. Die Personensorge, die sie erwaehnen
besteht nicht. Es gibt lediglich eine Aufsichtspflicht meiner aeltesten
Tochter ueber ihre kleine Schwester, die von einem chilenischen Gericht
angeordnet wurde und allerdings nicht benachrichtigt wurde und somit
auch noch nicht rechtskraeftig ist.
Sollten Ihnen hier andere Nachweise vorliegen, bitte ich Sie mir diese
zu meiner Kenntnis zu uebersenden.

Da mir auch immer noch die Sozialhilfe verweigert wird, besteht
weiterhin die hoechste Dringlichkeit fuer meine Antraege.

Ausserdem entnehme ich der Verweigerung Ihrerseits einer Akteneinsicht,
dass es keine Absicht gibt, diese Schwierigkeit ordnungsgemaess zu
loesen.
Ich weise Sie darauf hin, dass dies Folgen haben wird.

Mit freundlichen Gruessen
...
 
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Uwe O.

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Hier geht es auch gar nicht um einen Haftbefehl!
Les bitte genau, bevor Du etwas schreibst.
Hier geht es um eine Ausreisesperre und die kann jedes der Gerichte beantragen, bei der einer meiner 15 Klagen laufen.
Wenn es die Ausreisesperre gibt, dann kannst DU das der Botschaft doch wohl nachweisen.
Die Botschaft muss sich nicht um die Beweisbeschaffung kümmern, wenn Du dafür zuständig bist.


Ich habe mehrmals mitgeteilt, dass der Sozialhilfetraeger mir nicht mehr antwortet und ich deshalb die von Ihnen geforderte Information nur muendlich verfuegbar habe. Wenn Sie also diese Information mir nicht glauben, dann muessen Sie sie direkt beim Traeger ueberpruefen.
Die Botschaft schrieb Dir, dass Du EINMALIG einen Vorschuss auf die Sozialhilfe erhältst.
Was vertehst Du an dieser Formulierung nicht.

Weiterhin beantrage ich eine offizielle (also nicht nur per Email) und rechtskraeftige Stellungnahme so schnell wie moeglich.
Es gibt keine "rechtskräftigen Stellungnahmen".
Den Begriff hast Du selbst erfunden.

Weder das Auswärtige Amt noch die zuständige deutsche Botschaft
Santiago de Chile werden für Sie Abfragen beim überörtlichen
Sozialhilfeträger durchführen nur weil Sie die erbetenen Nachweise
nicht erbringen können oder wollen. Beide Anträge (Konsularhilfe und
Sozialhilfe) werden vollständig voneinander getrennt und in eigener
Entscheidungsbefugnis der jeweils zuständigen Behörde bearbeitet und
entschieden. Können Sie die für eine Prüfung Ihres
Konsularhilfeantrags erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, ist
dies allein von Ihnen zu vertreten.

Genau das schrieb ich Dir gerade oben.

Aber noch viel witziger ist ja, dann ich selbst, wenn ich wirklich keine mehr haette nicht mit meiner Tochter ausreisen koennte. Steht ja auch im Schreiben.
Weil Du das alleinige Sorgerecht nicht nachgewiesen hast.

Du hast das sogar selbst geschrieben.
Du brauchst die Zustimmung der Mutter für die Ausreise der Tochter (hat Dir die Botschaft auch geschrieben).
Bring die doch endlich bei.
Wenn die Mutter der Ausreise nicht zustimmt, bleibt die Tochter in Chile, wenn Du ausreist.

Was verstehst Du jetzt an dieser Rechtslage wieder nicht?
 
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Wenn es die Ausreisesperre gibt, dann kannst DU das der Botschaft doch wohl nachweisen.
Die Botschaft muss sich nicht um die Beweisbeschaffung kümmern, wenn Du dafür zuständig bist.
Also ich sehe das etwas anders.Ich habe der Botschaft mitgeteilt, dass ich eine Ausreisesperre habe und wenn sie mir das nicht glauben, dann muessen sie mir nachweisen, dass es keine gibt. Beweislast liegt also auf der Seite der Botschaft. Nicht mehr auf meiner.

Die Botschaft schrieb Dir, dass Du EINMALIG einen Vorschuss auf die Sozialhilfe erhältst.
Was vertehst Du an dieser Formulierung nicht.
Es ist eben genau nicht so. Klar bekomme ich EINMALIG im Monat die Sozialhilfe, wenn sie bewilligt ist.

Es gibt keine "rechtskräftigen Stellungnahmen".
Den Begriff hast Du selbst erfunden.
Hier nennt sich das "vinculante" und wir sind hier in Chile. Heisst nur, dass ich mich vor Gericht darauf berufen kann.

Genau das schrieb ich Dir gerade oben.
Soso. Liegt es an mir, wenn sie Bedingungen stellen?

Weil Du das alleinige Sorgerecht nicht nachgewiesen hast.
Die Botschaft behauptet, ich haette gar kein Sorgerecht und genau das stimmt nicht. Ich habe 50% wie jeder normale Vater, wie es die Geburtsurkunde BELEGT. Alles andere muss mit deutschen Urteilen belegt werden und die gibt es nicht.

Du hast das sogar selbst geschrieben.
Du brauchst die Zustimmung der Mutter für die Ausreise der Tochter (hat Dir die Botschaft auch geschrieben).
Bring die doch endlich bei.
Die wird es nicht geben. Ausserdem besteht bei allen meiner Kinder auch eine gerichtliche Ausreisesperre.

Wenn die Mutter der Ausreise nicht zustimmt, bleibt die Tochter in Chile, wenn Du ausreist.
Nein! Wenn das Gericht nicht zustimmt, bleibt meiner Tochter nur der illegale Weg auszureisen.

Was verstehst Du jetzt an dieser Rechtslage wieder nicht?
Ich verstehe die Rechtslage recht gut.
Und sie hat sich seit 2 Jahren nicht geaendert.
Warum muss dann die Botschaft etwas aendern?
 

Uwe O.

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Also ich sehe das etwas anders.Ich habe der Botschaft mitgeteilt, dass ich eine Ausreisesperre habe und wenn sie mir das nicht glauben, dann muessen sie mir nachweisen, dass es keine gibt. Beweislast liegt also auf der Seite der Botschaft. Nicht mehr auf meiner.
Nochmal: Die Beweislast liegt IMMMER auf Deiner Seite. Behaupten kann jeder irgend etwas.
Es ist eben genau nicht so. Klar bekomme ich EINMALIG im Monat die Sozialhilfe, wenn sie bewilligt ist.
Bist Du des Lesens kundig?
Man sprach von einem einmaligen VORSCHUSS auf die Sozialhilfe.
Ansonsten gibt es hier sprachlich einen Unterschied zwischen "einmalig" und "einmal".
Hier nennt sich das "vinculante" und wir sind hier in Chile. Heisst nur, dass ich mich vor Gericht darauf berufen kann.
Vinculante heißt nur "bindend", nicht "rechtskräftig".
Rechtskräftig werden amltliche Bescheide und Urteile, sofern kein Rechstmittel eiengelegt wird.
Ansonsten gelten für die deutsche Botschaft und deren Handlungen zugunsten oder zum Nachteil der deutschen Bürger natürlich deutsches Recht.
Klagen musst Du in Deutschland.
Soso. Liegt es an mir, wenn sie Bedingungen stellen?
Es liegt an Dir, die Bedingungen zu erfüllen.
Die Botschaft behauptet, ich haette gar kein Sorgerecht und genau das stimmt nicht.
Behauptet die Botschaft nicht. Du hast kein alleiniges Sorgerecht.
Nein! Wenn das Gericht nicht zustimmt, bleibt meiner Tochter nur der illegale Weg auszureisen.
Das nennt man Kindesentführung wenn sie mit Dir zusammen ausreist.
Ich verstehe die Rechtslage recht gut.
So wie ich das sehe, ist das genau nicht der Fall.Du basteslt Dir Deine eigene Rechtslage.
 
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Nochmal: Die Beweislast liegt IMMMER auf Deiner Seite. Behaupten kann jeder irgend etwas.
Wenn aber die Behauptung von Seiten der Botschaft kommt, um Recht zu umgehen, dann sollte die Botschaft die Behauptung schon irgendwie beweisen koennen.

Bist Du des Lesens kundig?
Man sprach von einem einmaligen VORSCHUSS auf die Sozialhilfe.
Ansonsten gibt es hier sprachlich einen Unterschied zwischen "einmalig" und "einmal".
Wirklichkeit ist, dass ich jeden Monat eine Zahlung bekommen habe. Das hat mit EINMAL nichts zu tun.

Vinculante heißt nur "bindend", nicht "rechtskräftig".
Rechtskräftig werden amltliche Bescheide und Urteile, sofern kein Rechstmittel eiengelegt wird.
Es gibt aber bis jetzt keinen einzigen Bescheid.

Ansonsten gelten für die deutsche Botschaft und deren Handlungen zugunsten oder zum Nachteil der deutschen Bürger natürlich deutsches Recht.
Gelten vielleicht schon. Aber die Botschaft haelt sich trotzdem nicht daran.

Klagen musst Du in Deutschland.
Geht schlecht, weil ich ja im Ausland bin.

Es liegt an Dir, die Bedingungen zu erfüllen.
Die, die das Gesetz vorschreibt und die habe ich dargelegt. Nicht die, die die Botschaft "erfindet".

Behauptet die Botschaft nicht. Du hast kein alleiniges Sorgerecht.
Und genau deshalb kann meine Tochter auch nicht legal ausreisen.

Das nennt man Kindesentführung wenn sie mit Dir zusammen ausreist.
Ja, wenn man mir nachweisen kann, dass sie das zusammen mit mir gemacht hat. Aber wenn sie alleine illegal ausreist, ist das nicht der Fall.

So wie ich das sehe, ist das genau nicht der Fall.Du basteslt Dir Deine eigene Rechtslage.
Ich versuche nur meine Lage darzulegen und die ist zur Zeit alles andere als rechtskonform.
 

Uwe O.

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Wenn aber die Behauptung von Seiten der Botschaft kommt, um Recht zu umgehen, dann sollte die Botschaft die Behauptung schon irgendwie beweisen koennen.
Du drehst Dich in deiner Gedankenblase um Dich selbst.
So ich den von Dir veröffentlichten Schriftverkehr mit Botschaft in Erinnerung habe, hat die Botschaft nichts behauptet, sondern Dir nur die gesetzlichen Auflagen samt Beweislast auf Deiner Seite verdeutlicht.

Dass Du das nicht verstehst oder verstehen willst, ist nicht Schuld der Botschaft.

Wirklichkeit ist, dass ich jeden Monat eine Zahlung bekommen habe. Das hat mit EINMAL nichts zu tun.
Lies bitte richtug.
Einmaliger VORSCHUSS auf die Sozialhilfe.
Gelten vielleicht schon. Aber die Botschaft haelt sich trotzdem nicht daran.
Munkeslt Du in Deinem Rechtsunverständnis gepaart mit Verfolgungswahn.

Geht schlecht, weil ich ja im Ausland bin.
Gibt es in Chile keinen Briefkasten?
Natürlich kannst Du vom Ausland aus in Deutschland klagen.
Sollte das vor dem Landgericht stattfinden, dann herrscht Anwaltszwang.
Die, die das Gesetz vorschreibt und die habe ich dargelegt. Nicht die, die die Botschaft "erfindet".
Du irrst.
Und genau deshalb kann meine Tochter auch nicht legal ausreisen.
Sagte ich ja.
Ja, wenn man mir nachweisen kann, dass sie das zusammen mit mir gemacht hat. Aber wenn sie alleine illegal ausreist, ist das nicht der Fall.
Ist die Tochter volljährig?
Wenn nicht, kann sie nicht allein ausreisen ohne Zustimmung beider Eltern.
 
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Du drehst Dich in deiner Gedankenblase um Dich selbst.
So ich den von Dir veröffentlichten Schriftverkehr mit Botschaft in Erinnerung habe, hat die Botschaft nichts behauptet, sondern Dir nur die gesetzlichen Auflagen samt Beweislast auf Deiner Seite verdeutlicht.
Alles von mir moegliche habe ich erbracht und wenn das nicht ausgereicht haette, haette ich ja keine Konsularhilfe bekommen. Nur ploetlich reicht es nicht mehr aus.

Lies bitte richtug.
Einmaliger VORSCHUSS auf die Sozialhilfe.
Und was waren dann die andern monatlichen Zahlungen?

Gibt es in Chile keinen Briefkasten?
Du warst scheinbar noch nie in Suedamerika.
NEIN, sicher nicht und Einschreiben schon 2 mal nicht.

Natürlich kannst Du vom Ausland aus in Deutschland klagen.
Ist mir neu.

Sollte das vor dem Landgericht stattfinden, dann herrscht Anwaltszwang.
Keine Ahnung, vor welchem Gericht das waere. Sozialgericht ja schon mal scheinbar nicht, weil es ja keine Sozialhilfe ist/war. Bei welche Gericht klagt an wenn es ums Konsularrecht geht?

Also dann ist der Punkt: Muss wegen minderjaehrigem Kind im Ausland bleiben doch mehr als bewiesen.

Ist die Tochter volljährig?
Hast aber wirklich ein sehr Kurzzeitgedaechtnis

Wenn nicht, kann sie nicht allein ausreisen ohne Zustimmung beider Eltern.
Deswegen schrieb ich LEGAL!
Der Busch an der gruenen Grenze wird sie nicht fragen, wie alt sie ist.
 

Uwe O.

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Alles von mir moegliche habe ich erbracht und wenn das nicht ausgereicht haette, haette ich ja keine Konsularhilfe bekommen. Nur ploetlich reicht es nicht mehr aus.
Du bist gefangen in Deienem Verfolgungswahn.
Und was waren dann die andern monatlichen Zahlungen?
Keine Ahnung; Du hast davon nichts erzählt.
Du warst scheinbar noch nie in Suedamerika.
NEIN, sicher nicht und Einschreiben schon 2 mal nicht.
Post
Ein Standardbrief nach Europa kostet ca. 60 Cent und braucht 5-8 Tage. Briefkästen sind unüblich, die Post (correos) unterhält überall Filialen.

Also: Brief geht schon.
Dann hast Du was dazu gelernt.
Also dann ist der Punkt: Muss wegen minderjaehrigem Kind im Ausland bleiben doch mehr als bewiesen.
Das ist falsch.
Wegen des mindejärhigen Kindes bist Du nicht gehidnert, auszureisen.
Schließlich ist ja noch die Mutter vor Ort.
 
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Du bist gefangen in Deienem Verfolgungswahn.
Dann sollte ich vielleicht mal anfangen zu verfolgen.

Keine Ahnung; Du hast davon nichts erzählt.
Geschrieben schon. Nur du scheinst das verdaengt zu haben.

Post
Ein Standardbrief nach Europa kostet ca. 60 Cent und braucht 5-8 Tage. Briefkästen sind unüblich, die Post (correos) unterhält überall Filialen.
Da habe ich allerdings andere Erfahrungen.

Dann hast Du was dazu gelernt.
Nein, weil ich einfach keine Moeglichkeit habe.

Das ist falsch.
Wegen des mindejärhigen Kindes bist Du nicht gehidnert, auszureisen.
Schließlich ist ja noch die Mutter vor Ort.
Nur zu dumm, dass genau das so im Gesetzestext steht.
Aber mit Dir hat es keinen Sinn zu diskutieren.
 

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Da habe ich allerdings andere Erfahrungen.
Die jetzt ganz allgemein gelten.
Lach.

Deine Aussage war, es gäbe keine Biefkästen in Chile.
Und ich zeigte Dir, wie Du Deine Post dennoch los werden kannst.
Nur zu dumm, dass genau das so im Gesetzestext steht.
Dann nenne mal den Gesetzestext, der da sagt, dass der Vater wegen seines minderjährigen Kindes gehindert ist, von Chile nach Deutschland auszureisen.
Ich bin gespannt.
Aber mit Dir hat es keinen Sinn zu diskutieren.
Sicher doch.
Wir leben in zwei Welten.
Du in Deiner Welt, in der Dich Behörden absichtlich verfolgen und behindern.
In in der realen Welt, in der man durch Beachtung der Vorschriften alles Machbare erreicht.
 
OP
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Die jetzt ganz allgemein gelten.
Lach.
Erfahrungen kann man nur machen. Die gelten nicht.

Deine Aussage war, es gäbe keine Biefkästen in Chile.
Wenn Du mir einen zeigen kannst, wuerde mich das ueberzeugen.

Und ich zeigte Dir, wie Du Deine Post dennoch los werden kannst.
Ja, ich kann sie in den naechsten Papierkorb werfen. Nur das bringt mir wenig. Die letzten Postsendungen, von denen ich weiss, haben sich in Luft aufgeloest.

Dann nenne mal den Gesetzestext, der da sagt, dass der Vater wegen seines minderjährigen Kindes gehindert ist, von Chile nach Deutschland auszureisen.
Ich bin gespannt.
Werde jetzt nicht zu suchen anfangen, weil Erziehung nicht remote zu bewerkstelligen ist. Und da mir sowieso verboten wird auszureisen, ist das nur ein zusaetzlicher Grund.

Sicher doch.
Wir leben in zwei Welten.
Du in Deiner Welt, in der Dich Behörden absichtlich verfolgen und behindern.
In in der realen Welt, in der man durch Beachtung der Vorschriften alles Machbare erreicht.
Habe mich gefragt, warum "meine" Welt so sehr von "Deiner" abweicht.
Nehme an, wenn Du einen Termin bei einer Behoerde hast, dann ist nicht gerade das System daran schuld, dass Du in 3 Wochen erst wieder kommen sollst.
Nehme an, dass Du Antworten bekommst, wenn Du Emails an Behoerden schreibst.
Nehme an, dass Du Bescheide mit Rechtsbelehrungen bekommst, wenn Du etwas beantragst, oder die Behoerden etwas von Dir wollen.
Nehme an, dass die Bearbeiter, die Deinen Sachverhalt bearbeiten nicht dauernd wechseln.

Und die Behoerden arbeiten nicht gegen mich. Die Beamten sind nur genauso faul wie ich und wollen moechlichst wenig machen und moeglichst wenige Aerger bekommen. Also ignorieren sie mich einfach.
 

Uwe O.

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Werde jetzt nicht zu suchen anfangen, weil Erziehung nicht remote zu bewerkstelligen ist. Und da mir sowieso verboten wird auszureisen, ist das nur ein zusaetzlicher Grund.
Du hast die Behauptung aufgestellt, dass es ein Gesetz gäbe, dass Dich wegen Deines Kindes an der Ausreise ins Ausand (also aus Chilw weg) hindert.
Ich frage nach dem Gesetz und Du kneifst.

Das sieht so aus, als ob Du Dir die Gesetzesvorschrift selbst ausgedacht hättest, weil Du einen Grund zum Bemitleiden suchst.
Habe mich gefragt, warum "meine" Welt so sehr von "Deiner" abweicht.
Nehme an, wenn Du einen Termin bei einer Behoerde hast, dann ist nicht gerade das System daran schuld, dass Du in 3 Wochen erst wieder kommen sollst.
Nehme an, dass Du Antworten bekommst, wenn Du Emails an Behoerden schreibst.
Nehme an, dass Du Bescheide mit Rechtsbelehrungen bekommst, wenn Du etwas beantragst, oder die Behoerden etwas von Dir wollen.
Nehme an, dass die Bearbeiter, die Deinen Sachverhalt bearbeiten nicht dauernd wechseln.
Ich sprach von "Beachtung der Vorschriften".
Nicht von den von Dir vorgebrachten normalen Dingen, die überall vorkommen, die Dir aber als Vorwand für Deine Verweigerungshaltung dienen.
Und die Behoerden arbeiten nicht gegen mich. Die Beamten sind nur genauso faul wie ich und wollen moechlichst wenig machen und moeglichst wenige Aerger bekommen. Also ignorieren sie mich einfach.
Angenommen, die Botschaft (von anderen Behörden war je nicht die Rede) ignoriert Dich tatsächlich, dann könnte ich das sogar menschlich nachvollziehen.
So einen unter Verfolgungswahn leidenen Querulanten, der alle Hinweise auf gesetzliche Vorschriften als persönlichen Angriff auf sich wertet und die Zusammenarbeit daher verweigert, kann man nur ignorieren.
 
OP
immernochIch

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Du hast die Behauptung aufgestellt, dass es ein Gesetz gäbe, dass Dich wegen Deines Kindes an der Ausreise ins Ausand (also aus Chilw weg) hindert.
Ich frage nach dem Gesetz und Du kneifst.
Nein, ich habe nur den Text vom Konsulargesetz zitiert, wo drin steht, dass man Anrecht auf Hilfe hat, wenn man ein minderjaehriges Kind erziehen sollte.

Das sieht so aus, als ob Du Dir die Gesetzesvorschrift selbst ausgedacht hättest, weil Du einen Grund zum Bemitleiden suchst.
Es gibt Menschen, die glauben, komplett alle Gesetzestexte in Deutschland sind ungueltig, also nur ausgedacht.

Ich sprach von "Beachtung der Vorschriften".
Nicht von den von Dir vorgebrachten normalen Dingen, die überall vorkommen, die Dir aber als Vorwand für Deine Verweigerungshaltung dienen.
Soso. ich verweiger mich, Geld vom Staat als Hilfe anzunehmen. Tolle Interpretation. Und scheinbar sind Dir auch schon solche "Missgeschicke" passiert.

Angenommen, die Botschaft (von anderen Behörden war je nicht die Rede) ignoriert Dich tatsächlich, dann könnte ich das sogar menschlich nachvollziehen.
So einen unter Verfolgungswahn leidenen Querulanten, der alle Hinweise auf gesetzliche Vorschriften als persönlichen Angriff auf sich wertet und die Zusammenarbeit daher verweigert, kann man nur ignorieren.
Kann man als Forenschreiber, aber nicht als Jemand, der dafuer bezahlt wird, das eben genau nicht zu tun.
 

Uwe O.

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Nein, ich habe nur den Text vom Konsulargesetz zitiert, wo drin steht, dass man Anrecht auf Hilfe hat, wenn man ein minderjaehriges Kind erziehen sollte.
Mal unterstellt, dass da drin steht (bisher behauptetest Du, Du wärst wegen Sorgerechts an der Ausreise gehindert. Du änderst also mal wieder wie so oft einfach das Thema), heißt das ja nicht, dass Dir dei Botschaft deshalb Geld geben muss.
Die geben immer nur Vorschüsse, die Du zurückzahlen musst.

Es gibt Menschen, die glauben, komplett alle Gesetzestexte in Deutschland sind ungueltig, also nur ausgedacht.
So es geben. Wirrköpfe ohne Realitätsbezug.
Soso. ich verweiger mich, Geld vom Staat als Hilfe anzunehmen. Tolle Interpretation.
Was Du so alles in meine Worte interpretierst.
Kein Wunder, dass die Botschaft an Dir verzweifelt.
Ich überigens im Laufe der Zeit auch immer mehr.
 

James Dean

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Du magst verzweifelt sein , ...aber du kümmerst dich .....
😊
Er liegt dir am Herzen ? 🙄👹🤯
 
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Mal unterstellt, dass da drin steht (bisher behauptetest Du, Du wärst wegen Sorgerechts an der Ausreise gehindert. Du änderst also mal wieder wie so oft einfach das Thema), heißt das ja nicht, dass Dir dei Botschaft deshalb Geld geben muss.
Die geben immer nur Vorschüsse, die Du zurückzahlen musst.
Die Paragrafen stehen weiter oben, warum ich Hilfeberechtigt bin und, dass ich da in sogar zwei Faelle reinfalle heisst nicht, dass ich staendig wechsle.

So es geben. Wirrköpfe ohne Realitätsbezug.
Angeblich gehoeren deutsche Richter auch zu diesen, wie Du schreibst, Wirrkoepfen.

Was Du so alles in meine Worte interpretierst.
Kein Wunder, dass die Botschaft an Dir verzweifelt.
Ich überigens im Laufe der Zeit auch immer mehr.
Dann mache ich es einfach jetzt wie die Botschaft:
Dass Du mich nicht versteht liegt an mangelnder Mitwirkungsbereitschaft von Dir.
 
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Du magst verzweifelt sein , ...aber du kümmerst dich .....
😊
Er liegt dir am Herzen ? 🙄👹🤯
Naja, unter kuemmern verstehe ich etwas anderes. Er muellt den Strang mit Behauptungen zu, die nicht zutreffen.
 

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