Seltsamer Weise steht Maaßen in der Pflicht zu beweisen ,dass es keine Hetzjagden gab, Mutti muss nicht beweisen , dass es Hetzjagden
gab.
Normalerweise,
wenn du was ablässt, musst du den Furz auch begründen können!
Ich kann ja nicht auch irgendwas erzählen, was erstmal so im Raum steht, und alle nehmen das für voll und handeln dann dementsprechend.
Kann ja auch nicht behaupten, ich habe Herr oder Frau XYZ beim klauen gesehen, und dann stimmt das hinterher gar nicht!
Die Regeln dafür sind ganz klar in
§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
§ 156 StGB - Falsche uneidliche Aussage
definiert.
Da MÜSSTE sich auch eine Frau BK dran halten.
Hier hat sie aber beschieden, das man ja sowieso nach gut dünken die Gesetze auslegen darf!
Von daher darf man sich nicht wundern, wenn es irgendwann die Quittung für so ein Verhalten gibt.
Was hier in diesem Fall meiner Meinung strafverschärfend hinzu kommt,
man nutzt die Klassifizierung der Presse und Medien und bringt besonders die AFD damit in Verbindung,
was ein grober Verstoß gegen §164 StGB in meinen Augen ist, und theoretisch dementsprechend ebenfalls zu ahnden wäre!
Gleiches würde natürlich auch gelten, wenn man die Linke oder unsere Hippy-Kiffer die Grünen so diffamieren würde und so einen Bullshit verzapft...
( Nur um das zu verdeutlichen! Regeln gelten eigentlich für allen! )
Frau BK ist mit ihrer Aussage nun in der Bringschuld, die Authentzität ihreres Verbaldurchfalls zu rechtfertigen!
Wenn, die tatsächlich im Besitz von Videomaterial ist, hat sie das Videomaterial als BEAMTIN der zuständigen Staatsanwaltschaft zu zu führen.
Eine andere Vorgehensweise ist nicht tolerabel!