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Fragwürdiger Umgang mit Gerichtsurteil

Uwe O.

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Kannst Dich ja selber zu dem Thema "de Fabrio" Klage vor dem Grundgesetzgericht (denn eine wirkliche Verfassung ist uns bis heute verweigert) kundig machen....
Das wollte ich ja auf Deinen Tipp hin. di Fabio ist ein ehemaliger Richter am BVerfG. Da gibt es hunderte von Veröffentlichungen, so dass ich da schon einen Tipp von Dir brauche um nicht meine Restlebenszeit mit Raten zu verbringen.
Danke.
 

Träumer

Deutscher Bundeskanzler
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Das wollte ich ja auf Deinen Tipp hin. di Fabio ist ein ehemaliger Richter am BVerfG. Da gibt es hunderte von Veröffentlichungen, so dass ich da schon einen Tipp von Dir brauche um nicht meine Restlebenszeit mit Raten zu verbringen.
Danke.
Richtig....
1. Warum hat der eh. Grundgesetz-Richter wohl erstnach seinem Ausscheiden diese Klage eingereicht?
2. Hat Deiner Meinung nach dieser eh. Richter kein Durchblick über die Rechtslage?
3. Warum wurde die Klage ohne Begründung abgewiesen?

Zu diesen Fragen kann ich nurmeine Gedanken anmerken....
1. Weil er aus der Abhängigkeit entbunden war
2. Ich denke, das diese Klage rechtlich auf sicheren "Füßen2 stand
3. Weil man um die Beugung des GG Artikel 16a Abs. 2 weiß
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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Richtig....
1. Warum hat der eh. Grundgesetz-Richter wohl erstnach seinem Ausscheiden diese Klage eingereicht?
2. Hat Deiner Meinung nach dieser eh. Richter kein Durchblick über die Rechtslage?
3. Warum wurde die Klage ohne Begründung abgewiesen?

Zu diesen Fragen kann ich nurmeine Gedanken anmerken....
1. Weil er aus der Abhängigkeit entbunden war
2. Ich denke, das diese Klage rechtlich auf sicheren "Füßen2 stand
3. Weil man um die Beugung des GG Artikel 16a Abs. 2 weiß
Ich weiß immer noch nicht, worum es sich dreht. Weihe mich in Dein geheimwissen ein.
Wenn es eiene Klage gegeben hat, dann gibt es auch ein Aktenzeichen.
Eine Klage ohne Begründung abzuweisen geht nicht.
Das BVerfG kann die Klage höchstens nicht angenommen haben; und wird das auch begründet haben.
 

Träumer

Deutscher Bundeskanzler
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Ich weiß immer noch nicht, worum es sich dreht. Weihe mich in Dein geheimwissen ein.
Wenn es eiene Klage gegeben hat, dann gibt es auch ein Aktenzeichen.
Eine Klage ohne Begründung abzuweisen geht nicht.
Das BVerfG kann die Klage höchstens nicht angenommen haben; und wird das auch begründet haben.

Sorry, leider finde ich nur die Angaben im Netz, der eh. Verfassungsrichter Udo di Fabio hat in einem Gutachten auf die Rechtsbeugung des GG verwiesen und das Bayern wollte auf Grundlage dieses Gutachtens eine Grundgesetz-Klage einreichen.
Ich hatte die Situation anders in Erinnerung.....
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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Sorry, leider finde ich nur die Angaben im Netz, der eh. Verfassungsrichter Udo di Fabio hat in einem Gutachten auf die Rechtsbeugung des GG verwiesen und das Bayern wollte auf Grundlage dieses Gutachtens eine Grundgesetz-Klage einreichen.
Ich hatte die Situation anders in Erinnerung.....
Das ist jetzt ja ein komplett anderer Sachverhalt, als Du ihn bisher vorgetragen hast.
 

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