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Die Pflicht, sich verfassungswidrigen Verordnungen zu widersetzen, ergibt sich aus der staatsrechtlich unbestrittenen Normenhierachie: Verfassung steht über Gesetz, dieses über Verordnungen. Hat eine Verordnung keine gesetzliche Grundlage, wie bei der Zertifikatspflicht, ist sie verfassungswidrig und damit null und nichtig, also unbeachtlich. Auf etwaige Bussen kann man Einspruch erheben und nach ein paar Monaten wird die Gaudi wieder eingestellt.So und fast wäre in Sachsen es Realität geworden. In dem Entwurf der Dienstag im Landtag abgestimmt wird, stand drin das selbst der Einzelhandel G2 als Hausrecht ausüben darf. Nu haben die schnell wieder zurück gerudert und den Einzelhandel erst mal wieder raus genommen.
Sobald das Verfassungsgericht die Gesetze wie Verordnungen wieder einkassiert ist wieder Schluss. Die Politik setzt sich bewusst über die Verfassung und spielt einfach Zeit bis ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt. Das Verfassungsgericht spielt da ein bisschen mit. Die Zeit wird genutzt um die Impfquote zu erhöhen, weil mit der Impfquote die Pandemie beendet werden kann. So läuft eben das Spiel.
BG, New York