Ich finde mich motiviert wieder, hier die Entlarvung des Willkür-"Rechtsstaates" anhand eines sich selbst verstärkenden Doppel-Defizits erneut zu offenbaren. Nun wurde - das haben wir hier schon vor ein paar Jahren mal diskutiert - dieses vollkommen willkürliche Schauprozeß-Urteil gegen ein oder zwei "Raser" in illegalen Autorennen von den lobbyistischen Rotkäppchen in Karlsruhe wohl bestätigt. Das Urteil lautet Mord bzw. Mordversuch, obwohl es sich eindeutig bloß um eine fahrlässige Tötung bzw. einen fahrlässigen Verkehrsunfall mit zumindest in einem Fall wohl Todesfolge handelte. Und diese Endinstanz war nicht die erste, die daraus einen Mord gestrickt hat, während zwischenzeitlich andere Richter offenbar auch maßvoller und gesetzeskonformer entschieden - und man anhand dessen auch wieder sieht, wie widersprüchlich, subjektiv, willkürlich und schwammig das alles ist. Zugleich haben wir hier den bereits von mir geschilderten Fall mit dem betuchten Nazi-Opa aus Sittensen, der bereits keinerlei Bedrohung mehr darstellenden, sich zurückziehenden Jugendlichen feige von hinten hinterherballert und einen dadurch ermordet. Das Ergebnis: Eine Peanutz-"Strafe" auf Bewährung. Das nenne ich mal einen unrechtsstaatlichen Doppelwumms angesichts dessen "Bananenrepublik" fast noch geschönt klingt. ;-/
Hier wird aus einem Verkehrsunfall ein Mord konstruiert, da man ja gern das Signal senden will, diese illegalen Autorennen sind scheiße und macht das bloß nicht wieder. Und es geht hier überhaupt nicht darum, ob diese Rennen in der Tat scheiße sind und es tragisch ist, daß dabei jemand hopsgeht, erstrecht jemand unbeteiligtes. Es geht einfach um die Fakten, und wenn ein Richter die Definition von Mord offensichtlich nicht kennt, dann ist das ebenso skandalös und fatal wie wenn er die Definition von Mord wissentlich ignoriert und auf Kosten von Einzelschicksalen in Schauprozessen Abschreckung betreiben will. Das ist nicht sein Job! Übrigens auch nicht, der Legislative die Hand unter den Arsch zu halten. Und ein Mord bedeutet, daß vorsätzlich getötet wird (und der zweifelhafte Staat nicht sagt, du darfst nach Herzenslust töten bzw. sollst es sogar). Das ist offensichtlich nicht gegeben, wenn ein Fahrer in einem illegalen Rennen die Kontrolle über seine Protzkarre verliert und dabei jemand gerammt wird. Das wäre höchstens noch der Fall, wenn er das Opfer gezielt ansteuert, aber das war ganz gewiß nicht das Ziel in einem Rennen und muß dann erstmal nachgewiesen werden. Andererseits haben wir es bei dem betuchten, verbitterten Rechtsopa aus Sittensen mit klarem Tötungsvorsatz in einer Situation, in der man nicht mehr von Notwehr sprechen kann, zu tun. Aber er ist eben Bonze und schon recht betagt, also drücken die ebenfalls betuchten und nicht selten schon betagten Systemrichter eben mal ein Auge zu; Systemlinge unter sich eben, und es ging ja "bloß" gegen ein armes Systemopfer. Da hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus, und in solchen Fällen zeigt sich die sonst so drakonische Staatsanwaltschaft ja auch immer plötzlich ungewohnt milde. Hier wird also ein eindeutiger Mörder gedeckt. Eine obrigkeitsorientierte Willkür"justiz" wie im Mittelalter.
Und das sind alles nur Beispiele; das evident GG-widrige Hartz4, das rund 15 Jahre wuchern durfte, bis wenigstens halbwegs spürbar mal was passiert ist, aber immer noch nicht GG-konform verwundert dabei ebenfalls nicht. Das ist kein Rechtsstaat hier, höchstens ein rechter Staat... 8-/