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Für was soll es keinen Vertrag geben?Wie sollte ich etwas zahlen, fuer das keine Rechnung gestellt werden kann, weil es keinen Vertrag gibt?
Ohne Vertrag wird dich kein Versorger beliefern!
Jein.Stimmt. Gerichtsvollzieher heisst ja auch so, weil man ein gerichtliches Urteil braucht.
Man braucht eine vollstreckbare Ausfertigung, einen Titel.
Ein Urteil ist kein Titel.
Du redest von stillschweigender Zustimmung, wo es in Wahrheit ein Angebot zur Fortsetzung eines Vertrags zu geänderten Konditionen ist, mit Sonderkündigungsrecht deinerseits.Frueher bekam man das schon mit einem Vertrag in der Hand, egal, ob dabei eine stillschweigende Zustimmung mit drin war, oder nicht. Gott sei dank ist das heute nicht mehr so.
Das sind zwei Paar Stiefel.