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....Zur Erfüllung dieses Anliegens besteht in erster Linie das Bedürfnis, das Recht des Ermitt- lungsverfahrens an verschiedenen Stellen zu modernisieren. So sollen einerseits Rege- lungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse behoben werden. Dies betrifft den Einsatz von sogenannten automatisierten Kennzeichenlesesystemen (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum insbesondere zu Fahndungszwecken, aber auch das Recht der Beschlagnahme sowie das im Kern seit Schaffung der Strafprozessordnung (StPO) unveränderte Recht der Postbeschlagnahme. An anderer Stelle erlauben die geän- derten Rahmenbedingungen hingegen Einschränkungen des Anwendungsbereichs von Verfahrensregelungen, so etwa des Rechtsinstituts des Zustellungsbevollmächtigten....
Aus:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gese...9DEA35887.1_cid334?__blob=publicationFile&v=2
Ich gehe mal davon aus, daß Kennzeichen schon länger gespeichert werden und daß das Ganze nun legalisiert werden soll.
Aus:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gese...9DEA35887.1_cid334?__blob=publicationFile&v=2
Ich gehe mal davon aus, daß Kennzeichen schon länger gespeichert werden und daß das Ganze nun legalisiert werden soll.