Das ist nicht ganz richtich. Durch die Geburtsurkunde werden dem Menschen 2 Personen aufgedrängt. Die natürliche und die juristische. Und... die sind Sachen.
Korrekt!
Wobei der Begriff "juristische Person" eigentlich sehr wenig mit der natürlichen Peson zu tun hat. Das es von Geburt an zwei "Persönlichkeiten" gibt (natürliche und juristische) ist so nicht wirklich korrekt.
Mit der juristischen Person will man einen Zusammenschluß von natürlichen Personen in einen "Rechtsubjekt" erheben. Dies trifft zu auf viele Gesllschaften und Stiftungen.
Als Beispiel, eine "GbR" (gesellschaft des bürgerlichen Rechtes) besteht nur aus natürlichen Personen, welche im Geschäftsbereich komplett mit ihrem Privatvermögen haftbar sind
Bei einer GmbH zum Beispiel wird die GmbH zur juristischen Person erklärt und da haften nicht die GmbH "Betreiber" mit ihrem Vermögen sondern nur die GmbH in Höhe ihres Stammkapitals.
Aber so richtlich lustig wird es bei der GmbH und Co. KG, da entsteht eine Mischung aus einer gesllschaft mit den Prinzipien der Haftung von natürlichen und juristischen Personen, man nimmt einfach die GmbH als juristische person in den Status des "Vollhafters"...
Nur wie ist es mit der Staatsbürgerschaft? (ironisch gemeint)
Wer ist da Vollhafter/natürliche Person und wer eine juristische Person?