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Lügenpresse boykottiert Einsatz für Grundgesetz

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KurtNabb

fränkischer Separatist
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Sollte also deiner Ansicht nach der Arzt YX beschließen dürfen, AfD Mitgliedern egal unter welchen Umständen, die Behandlung zu verweigern?
Und wie siehst du das, wenn das zum Beispiel eine ständische Vertretung wie die KVB beschließt?

Nicht alles, was hinkt, ist ein gültiger Vergleich.

Nicht nur, dass der Arzt (freiwillig!) einige seiner Freiheitsrechte aufgibt, wenn er diesen Beruf wählt. Er würde im Notfall (so wie Du und ich) gegen das Strafrecht verstoßen. Bei nicht notwendigen oder zumindest nicht zeitkritischen Behandlungen darf der Arzt von mir aus machen, was er mag. Von mir aus darf er auch ein Schild an seiner Praxis anbringen, die über seine Haltung Auskunft gibt.

Es gab da übrigens schon Präzedenzfälle. So lehnte beispielsweise ein jüdischer Arzt einen Patienten mit einer Hakenkreuz-Tätowierung ab. Kann ich gut nachvollziehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Nicht alles, was hinkt, ist ein gültiger Vergleich.

Nicht nur, dass der Arzt (freiwillig!) einige seiner Freiheitsrechte aufgibt, wenn er diesen Beruf wählt. Er würde im Notfall (so wie Du und ich) gegen das Strafrecht verstoßen. Bei nicht notwendigen oder zumindest nicht zeitkritischen Behandlungen darf der Arzt von mir aus machen, was er mag. Von mir aus darf er auch ein Schild an seiner Praxis anbringen, die über seine Haltung Auskunft gibt.

Es gab da übrigens schon Präzedenzfälle. So lehnte beispielsweise ein jüdischer Arzt einen Patienten mit einer Hakenkreuz-Tätowierung ab. Kann ich gut nachvollziehen.

Das ist ein gültiger Vergleich, weil bei jeder Behandlung ein Vertrag zustande kommt.
Und jetzt beantworte mal die Frage, wenn das eine berufsständische Vereinigung beschließt.
 

Orwellhatterecht

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Die AfD startet heute die Kampagne „Gemeinsam für das Grundgesetz“, in der wir für unsere Demokratie und unsere Grundrechte werben. Den Auftakt macht eine ganzseitige Anzeige in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“.

Eigentlich hätte unsere Anzeige auch in anderen Medien erscheinen sollen. Doch leider wurde uns das verwehrt. Keine der von uns befragten, überregionalen Zeitungen oder Zeitschriften war bereit, die Anzeige zu veröffentlichen. Allein der Focus schien zunächst unsere Anzeige drucken zu wollen. Das Blatt entschied sich dann aber, nachdem wir die Anzeige bereits gebucht und bezahlt hatten, gegen eine Veröffentlichung.

"Sie sehen, es wird uns nicht einfach gemacht, für eine gute Sache einzutreten und wenn es unser Grundgesetz ist. Deshalb bitten wir Sie, helfen Sie uns, für Demokratie und Bürgerrechte zu werben.", schreibt die AfD

Nur wie kann man die Lügenpresse noch als unparteiisch, als "4.Gewalt" bezeichnen? Warum wird die Lügenpresse durch steuerliche Erleichterungen von den Bürgern zwangsfinanziert?

Dürfen nur die Altparteien Werbung in den Medien macchen? Und ist das noch Demokratie?

https://www.gemeinsam-fuer-das-grundgesetz.de/


Dazu müsste die AfD unser Grundgesetz zunächst einmal gründlichst lesen, nicht nur ich fürchte, bei den Artikeln 1 und 4 müssen sie spätestens "passen"!
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Das ist ein gültiger Vergleich, weil bei jeder Behandlung ein Vertrag zustande kommt.

Nein, das ist kein gültiger Vergleich, was Du leicht an der ständigen Praxis erkennen könntest.

Und jetzt beantworte mal die Frage, wenn das eine berufsständische Vereinigung beschließt.

Dann tut sie das eben. Kritisch wird es erst, wenn eben diese berufsständische Vereinigung Verträge mit Zwangsversicherungen wie den gesetzlichen Krankenkassen unterhält. Aber auch dafür ließen sich Lösungen finden. Vielleicht bekämen AfD-Mitglieder auf diesem Wege dann die ewig steigenden Krankenkassenbeiträge in den Griff. Sie müssten dann nämlich nicht mehr jeden dahergelaufenen Neger mitfinanzieren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Nein, das ist kein gültiger Vergleich, was Du leicht an der ständigen Praxis erkennen könntest.



Dann tut sie das eben. Kritisch wird es erst, wenn eben diese berufsständische Vereinigung Verträge mit Zwangsversicherungen wie den gesetzlichen Krankenkassen unterhält. Aber auch dafür ließen sich Lösungen finden. Vielleicht bekämen AfD-Mitglieder auf diesem Wege dann die ewig steigenden Krankenkassenbeiträge in den Griff. Sie müssten dann nämlich nicht mehr jeden dahergelaufenen Neger mitfinanzieren.

Welcher ständigen Praxis? Dass bei Behandlung in einer Praxis ein Vertrag zustande kommt, ist rechtlich völlig unfraglich.
Erstmal sind die berufsständischen Verinigungen wie die KVB genau das, nämlich die Verinigungen der Kassenärzte und zweitens ist diese Behauptung ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Würden KVB, KZVB, DPtV... einen solchen Ausschluss beschließen, fänden die meisten AfDler keinen Arzt mehr und sie müssten bei denen, die sie noch behandeln würden, einen höheren Satz zahlen, nämlich nicht mehr nach GOÄ, sondern mit Hebesatz für Privatbehandlung. Nicht umsonst sind PKV oft teurer als GKV.
Wäre allerdings gut für die GKV, AfDler sind meistens älter und damit teurer als junge Menschen und Gesundheitsbetriebe machen den größten Teil ihrer Gewinne eh mit Privaten. Damit könnten wir mehr investieren bei sinkenden GKV Beiträgen.
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Welcher ständigen Praxis? Dass bei Behandlung in einer Praxis ein Vertrag zustande kommt, ist rechtlich völlig unfraglich.
Erstmal sind die berufsständischen Verinigungen wie die KVB genau das, nämlich die Verinigungen der Kassenärzte und zweitens ist diese Behauptung ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Würden KVB, KZVB, DPtV... einen solchen Ausschluss beschließen, fänden die meisten AfDler keinen Arzt mehr und sie müssten bei denen, die sie noch behandeln würden, einen höheren Satz zahlen, nämlich nicht mehr nach GOÄ, sondern mit Hebesatz für Privatbehandlung. Nicht umsonst sind PKV oft teurer als GKV.
Wäre allerdings gut für die GKV, AfDler sind meistens älter und damit teurer als junge Menschen und Gesundheitsbetriebe machen den größten Teil ihrer Gewinne eh mit Privaten. Damit könnten wir mehr investieren bei sinkenden GKV Beiträgen.

Dummes Gebäbbel. Zur ständigen Praxis gehört, wie ich oben bereits erwähnte, dass der Arzt einige seiner Rechte seinem selbst gewählten Beruf opfert.

https://www.welt.de/gesundheit/article170286253/Der-Mediziner-Eid-wird-reformiert.html

Die kassenärztliche Vereinigung ist natürlich keine berufsständische Vereinigung, sondern lediglich ein Verein, der Preise und Modalitäten mit den gesetzlichen Kassen aushandelt.

PKV kann teurer als GKV sein, es kann aber auch umgekehrt sein. Fakt und eindeutig ist hingegen, dass die Beträge, die der Staat für seine Importe an die GKV zahlt, nicht kostendeckend sind. Der arbeitende und pflichtversicherte AfDler zahlt also zwangsweise für jeden dahergelaufenen Neger mit. Das könnte entfallen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Dummes Gebäbbel. Zur ständigen Praxis gehört, wie ich oben bereits erwähnte, dass der Arzt einige seiner Rechte seinem selbst gewählten Beruf opfert.

https://www.welt.de/gesundheit/article170286253/Der-Mediziner-Eid-wird-reformiert.html

Die kassenärztliche Vereinigung ist natürlich keine berufsständische Vereinigung, sondern lediglich ein Verein, der Preise und Modalitäten mit den gesetzlichen Kassen aushandelt.

PKV kann teurer als GKV sein, es kann aber auch umgekehrt sein. Fakt und eindeutig ist hingegen, dass die Beträge, die der Staat für seine Importe an die GKV zahlt, nicht kostendeckend sind. Der arbeitende und pflichtversicherte AfDler zahlt also zwangsweise für jeden dahergelaufenen Neger mit. Das könnte entfallen.

Ich schrieb nicht, dass dem so ist, sondern habe ein hypthetisches Szenario aufgestellt. Es geht also nicht darum, dass ein Arzt verweigern darf, sondern gesetzt den Fall, er dürfte es.
Eine kassenärztliche Vereinigung ist eine berufsständische Vereinigung, weil sie Subgruppe einer LÄK ist. Ich habe deswegen keine LÄK gewählt, weil ein Beschluss auf Basis der Änderung der Berufsordnung (Beschluss des AfD Ausschlusses), für das Beispiel zu extrem gewesen wäre, wir können aber natürlich auch diesen als Grundlage für das Gedankenexperiment wählen.
In dem Fall, kannst du ja die Frage dahingehend umdeuten.

Wo sind die Daten für diese Behauptung?
Während Wartezeiten sind Flüchtlinge nämlich nach AsylbLG nicht im öffentlichen Versicherungssystem Mitglied sondern werden mittels Behandlungsscheinen (ähnlich H4 Versorgung) versorgt.
 

KurtNabb

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Ich schrieb nicht, dass dem so ist, sondern habe ein hypthetisches Szenario aufgestellt. Es geht also nicht darum, dass ein Arzt verweigern darf, sondern gesetzt den Fall, er dürfte es.
Eine kassenärztliche Vereinigung ist eine berufsständische Vereinigung, weil sie Subgruppe einer LÄK ist. Ich habe deswegen keine LÄK gewählt, weil ein Beschluss auf Basis der Änderung der Berufsordnung (Beschluss des AfD Ausschlusses), für das Beispiel zu extrem gewesen wäre, wir können aber natürlich auch diesen als Grundlage für das Gedankenexperiment wählen.
In dem Fall, kannst du ja die Frage dahingehend umdeuten.

Auf gut Deutsch: Du hast ein grottenschlechtes Beispiel für einen an den Haaren herbeigezerrten Vergleich gewählt.

Wo sind die Daten für diese Behauptung?
Während Wartezeiten sind Flüchtlinge nämlich nach AsylbLG nicht im öffentlichen Versicherungssystem Mitglied sondern werden mittels Behandlungsscheinen (ähnlich H4 Versorgung) versorgt.

Die musst Du Dir kreuz und quer zusammensuchen. Hier ein Einstieg:

https://www.focus.de/finanzen/versi...86955.html-der-beitragszahler_id_7986955.html

https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/themen/fluechtlinge_asylbewerber/fluechtlinge.jsp
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Auf gut Deutsch: Du hast ein grottenschlechtes Beispiel für einen an den Haaren herbeigezerrten Vergleich gewählt.



Die musst Du Dir kreuz und quer zusammensuchen. Hier ein Einstieg:

https://www.focus.de/finanzen/versi...86955.html-der-beitragszahler_id_7986955.html

https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/themen/fluechtlinge_asylbewerber/fluechtlinge.jsp

Ich habe schlicht die von dir vorgeschlagene Maximierung der Vetragsfreiheit zu Ende gedacht und du hast nicht die Eier darauf einzugehen. Gut, war nicht anders zu erwarten.

Dass H4 Empfänger teilweise schlecht vergütet werden, ist kein Geheimnis, das ist aber nicht der Fall, bei denjenigen die nach AsylbLG drch Leistungsübernahme vergütet werden, was deine eigene Quelle sagt:
"eine finanzielle Belastung der GKV entsteht dagegen infolge der gesetzlichen Regelungen über die Kostenerstattung durch die Träger des AsylbLG nicht."
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Ich habe schlicht die von dir vorgeschlagene Maximierung der Vetragsfreiheit zu Ende gedacht und du hast nicht die Eier darauf einzugehen. Gut, war nicht anders zu erwarten.

Ich bin im Gegenteil mehrfach und detailliert darauf eingegangen: Es gibt in Deutschland keine Vertragsfreiheit zwischen Arzt und Patient, weil zu viele gesetzliche Regelungen und Verbände dazwischen stehen.

Darum ist Dein Beispiel ungeeignet, ob Du das nun einsiehst, oder auch nicht.

Dass H4 Empfänger teilweise schlecht vergütet werden, ist kein Geheimnis, das ist aber nicht der Fall, bei denjenigen die nach AsylbLG drch Leistungsübernahme vergütet werden, was deine eigene Quelle sagt:
"eine finanzielle Belastung der GKV entsteht dagegen infolge der gesetzlichen Regelungen über die Kostenerstattung durch die Träger des AsylbLG nicht."

Wenn Du schneller antwortest, als Du die Quellen lesen und verstehen kannst, ist es kein Wunder, dass nur Blödsinn kommt. Zumal ich Dir bereits ankündigte, dass die Quellen nur einen Einstieg in das Thema darstellen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ich bin im Gegenteil mehrfach und detailliert darauf eingegangen: Es gibt in Deutschland keine Vertragsfreiheit zwischen Arzt und Patient, weil zu viele gesetzliche Regelungen und Verbände dazwischen stehen.

Darum ist Dein Beispiel ungeeignet, ob Du das nun einsiehst, oder auch nicht.



Wenn Du schneller antwortest, als Du die Quellen lesen und verstehen kannst, ist es kein Wunder, dass nur Blödsinn kommt. Zumal ich Dir bereits ankündigte, dass die Quellen nur einen Einstieg in das Thema darstellen.

Du verstehst noch immer den Unterschied zwischen Gedankenexperiment und Realität nicht, aber gut ich hätte vermutlich nicht so viel Intelligenz deinerseits voraussetzen sollen. Dazu kommt, dass du in jede Parxis gehen und eine Privatbehandlung vereinbaren kannst, inklusive verhandelbarer Preise. Die Vertragsfreiheit besteht also.

Ich zitiere deine eigen Quelle, wenn du das nicht einsehen willst bitte.

Es bleibt jedenfalls dabei, dass ein Verbot von Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe oder Nationalität im Rahmen einer freiheitlichen Gesellschaft, diese Freiheit erst herstellt.
Wir können dabei gerne mal auf deine Abgabe von Rechten bei der freiwilligen Berufswahl des Arztes eingehen. Erwirbst du eine Immobilie zum Zwecke der Fremdvermietung, geschieht dies ebenfalls auf freiwilliger Basis. So wie deine Rechte an dieser Immobilie auch im Rahmen der Rechte Dritter eingeschränkt werden müssen (z.B. Privatsphäre der eigenen Wohnung), verhält es sich nunmal sinnvollerweise ebenso bei dem Verbot der Diskriminierung.
Du siehst ja selbst ein, dass völlige Vertragsfreiheit bei Ärzten falsch wäre, bei Vermietung verhält es sich genauso.
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Du verstehst noch immer den Unterschied zwischen Gedankenexperiment und Realität nicht, aber gut ich hätte vermutlich nicht so viel Intelligenz deinerseits voraussetzen sollen.

Im Gedankenexperiment brauche ich keinen Arzt, da kannst Du Dir so viele und so blödsinnige Regeln ausdenken, wie Du magst. Ich bin mit allen einverstanden.

Dazu kommt, dass du in jede Parxis gehen und eine Privatbehandlung vereinbaren kannst, inklusive verhandelbarer Preise. Die Vertragsfreiheit besteht also.

Klar, ich bezahle meine Pflichtversicherungsbeiträge und vereinbare dann mit einem Arzt eine Privatbehandlung und bezahle damit noch mal. Das würde meiner Regierung gefallen. Aber mir gefällt es nicht.

Ich zitiere deine eigen Quelle, wenn du das nicht einsehen willst bitte.

Dieses Zitat, das Du Dir ausgesucht hast, beweist lediglich, dass Du den Zusammenhang nicht verstanden hast.

Es bleibt jedenfalls dabei, dass ein Verbot von Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe oder Nationalität im Rahmen einer freiheitlichen Gesellschaft, diese Freiheit erst herstellt.

Natürlich nicht. Die Abschaffung der Vertragsfreiheit stellt keine Freiheit her. Das ist widersinnig.

Zudem würde Deine Behauptung bedeuten, dass es vorher keine Freiheit gab. Dem ist aber nicht so.

Wir können dabei gerne mal auf deine Abgabe von Rechten bei der freiwilligen Berufswahl des Arztes eingehen. Erwirbst du eine Immobilie zum Zwecke der Fremdvermietung, geschieht dies ebenfalls auf freiwilliger Basis. So wie deine Rechte an dieser Immobilie auch im Rahmen der Rechte Dritter eingeschränkt werden müssen (z.B. Privatsphäre der eigenen Wohnung), verhält es sich nunmal sinnvollerweise ebenso bei dem Verbot der Diskriminierung.
Du siehst ja selbst ein, dass völlige Vertragsfreiheit bei Ärzten falsch wäre, bei Vermietung verhält es sich genauso.

Auch der Vergleich hinkt. Als ich meine Immobilie erwarb, bestand noch Vertragsfreiheit. Die wurde erst hinterher eingeschränkt.

Der Arzt weiß vorher um seine berufsbedingten Einschränkungen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Im Gedankenexperiment brauche ich keinen Arzt, da kannst Du Dir so viele und so blödsinnige Regeln ausdenken, wie Du magst. Ich bin mit allen einverstanden.



Klar, ich bezahle meine Pflichtversicherungsbeiträge und vereinbare dann mit einem Arzt eine Privatbehandlung und bezahle damit noch mal. Das würde meiner Regierung gefallen. Aber mir gefällt es nicht.



Dieses Zitat, das Du Dir ausgesucht hast, beweist lediglich, dass Du den Zusammenhang nicht verstanden hast.



Natürlich nicht. Die Abschaffung der Vertragsfreiheit stellt keine Freiheit her. Das ist widersinnig.

Zudem würde Deine Behauptung bedeuten, dass es vorher keine Freiheit gab. Dem ist aber nicht so.



Auch der Vergleich hinkt. Als ich meine Immobilie erwarb, bestand noch Vertragsfreiheit. Die wurde erst hinterher eingeschränkt.

Der Arzt weiß vorher um seine berufsbedingten Einschränkungen.

Ein Gedankenexperiment hat den Sinn in einem spezifischen Bedingungsset die Notwendigkeit tatsächlicher Gegenstände zu eruieren. Aber gut, du gehörst wahrscheinlich auch zu den Vögeln, die beim Trolley-Problem ewig darüber diskutieren, dass sie versuchen könnten den Trolley anzuhalten. Ist nicht schlimm, dass du das nicht kannst.
Es ist nicht wirklich relevant was dir gefllt, sondern dass die Vertragsfreiheit besteht.
Wenn du Quellen hast, die etwas anderes sagen, zeig sie auf. Deine bisherigen haben das jedenfalls nicht.
Die Vertragsfreiheit ist nicht abgeschafft, wie jede Freiheit hat sie Grenzen. Dies ist auch unzweifelhaft notwendig für die Freiheit. Eine Tatsache, die du beim Ärztebeispiel selbst aufgezeigt hast.
Wenn du dich beim Kauf deiner Immobilie nicht richtig informiert hast, bist du selbst Schuld. Dass Diskriminierung aufgrund von Nationalität oder Hautfarbe verboten ist, ist keine neue Regel sondern Teil des Grundgesetzes.
 

KurtNabb

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Nicht schlimm, ich habe nicht erwartet dass du den Schneid zu ehrlichem Diskutieren hast.

Jetzt schlägt's 13.

Erst bringst Du ein saublödes Beispiel, und statt das irgendwann zuzugeben, erklärst Du es zum Gedankenexperiment und schmeißt die realen Rahmenbedingungen des Beispiels über Bord.

Daraufhin schmeiße ich noch eine Rahmenbedingung über Bord, indem ich einfach keinen Arzt mehr brauche, und nun wirst Du pampig.

Und nun soll ich keinen Schneid zum ehrlichen Diskutieren haben?

Nein, ich sage Dir jetzt nicht was Du mich kannst. Sonst wirfst Du mir am Ende noch vor, ich würde Dich beleidigen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Jetzt schlägt's 13.

Erst bringst Du ein saublödes Beispiel, und statt das irgendwann zuzugeben, erklärst Du es zum Gedankenexperiment und schmeißt die realen Rahmenbedingungen des Beispiels über Bord.

Daraufhin schmeiße ich noch eine Rahmenbedingung über Bord, indem ich einfach keinen Arzt mehr brauche, und nun wirst Du pampig.

Und nun soll ich keinen Schneid zum ehrlichen Diskutieren haben?

Nein, ich sage Dir jetzt nicht was Du mich kannst. Sonst wirfst Du mir am Ende noch vor, ich würde Dich beleidigen.

Nun, was soll es denn außer einem Gedankenexperiment sonst gewesen sein?
Das Beispiel ist und bleibt sinnvoll, da es um die maximierung der Vertragsfreiheit ging. Zu keinem Zeitpunkt habe ich behauptet, dies sei der Fall. Du windest dich schlicht und einfach aus der Diskussion des Experiments heraus. Ist ja auch ok, das ist der Klassiker bei einem schwachen Charakter wie dem deinen.
Es ändert sowieso nichts daran, dass du inahtlich auf verlorenem Posten stehst. Dass jeder Freiheit Rahmenbedingungen gesetzt werden müssen, ist eine unfragliche gesellscahftliche Tatsache.
Wir könnten statt Ärzten auch Wasserversorgung in dem Gedankenexperiment nehmen, das Ergebnis wäre gleich.

Deshalb kommt am Ende die Frage der Güterabwägung. Und wie bereits mehrfach erläutert, sind diese Linien wohl am Besten da zu ziehen, wo die freie Entscheidung des Menschen einerseits ins Spiel kommt und die staatlich zugesicherte Grundversorgung aufhört. Daher ist klar Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Hautfarbe zu verbieten (beides ist keine freie Entscheidung).
Bei Parteizugehörigkeit wiederum ist die freie Entscheidung evident und gleichzeitig muss die Freiheit des privaten Vermieters möglichst weit gewährt bleiben.
 

KurtNabb

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Nun, was soll es denn außer einem Gedankenexperiment sonst gewesen sein?
Das Beispiel ist und bleibt sinnvoll, da es um die maximierung der Vertragsfreiheit ging. Zu keinem Zeitpunkt habe ich behauptet, dies sei der Fall. Du windest dich schlicht und einfach aus der Diskussion des Experiments heraus. Ist ja auch ok, das ist der Klassiker bei einem schwachen Charakter wie dem deinen.
Es ändert sowieso nichts daran, dass du inahtlich auf verlorenem Posten stehst. Dass jeder Freiheit Rahmenbedingungen gesetzt werden müssen, ist eine unfragliche gesellscahftliche Tatsache.
Wir könnten statt Ärzten auch Wasserversorgung in dem Gedankenexperiment nehmen, das Ergebnis wäre gleich.

Deshalb kommt am Ende die Frage der Güterabwägung. Und wie bereits mehrfach erläutert, sind diese Linien wohl am Besten da zu ziehen, wo die freie Entscheidung des Menschen einerseits ins Spiel kommt und die staatlich zugesicherte Grundversorgung aufhört. Daher ist klar Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Hautfarbe zu verbieten (beides ist keine freie Entscheidung).
Bei Parteizugehörigkeit wiederum ist die freie Entscheidung evident und gleichzeitig muss die Freiheit des privaten Vermieters möglichst weit gewährt bleiben.

Ein Beispiel orientiert sich an der Praxis, an der Realität, ein Gedankenexperiment ist an keine Realität gebunden.

Zudem ging es zu keinen Zeitpunkt um eine "maximierung der Vertragsfreiheit" sondern um die Einschränkung der Vertragsfreiheit durch das Antidiskriminierungsgesetz.

Ich winde mich auch nicht aus Deinem Experiment heraus, ich war nie drin. Ich besprach den Sachverhalt an Hand des real existierenden Systems in Deutschland.

Deine "staatlich zugesicherte Grundversorgung" und die Vertragsfreiheit zwischen einem privaten Vermieter und einem ebenso privaten Mieter sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel, da ist nichts vergleichbar.

Du versuchst eine Notwendigkeit für das Antidiskriminierungsgesetz zu konstruieren. Das muss zwangsläufig misslingen, denn in diesem Staat ging es jahrzehntelang ohne derartige Spirenzien. Tatsächlich wird die Freiheit der Einheimischen, ihre eigene Kultur uneingeschränkt zu leben, zu Gunsten von Zuwanderern und deren Kultur eingeschränkt. Das kann man machen, aber man sollte zumindest nicht versuchen, die Tatsache als solche zu leugnen.

Richtig blöd wird's, wenn man wie Du versucht, derlei Einschränkungen als Voraussetzung von Freiheit zu deklarieren. Das Gegenteil ist der Fall.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ein Beispiel orientiert sich an der Praxis, an der Realität, ein Gedankenexperiment ist an keine Realität gebunden.

Zudem ging es zu keinen Zeitpunkt um eine "maximierung der Vertragsfreiheit" sondern um die Einschränkung der Vertragsfreiheit durch das Antidiskriminierungsgesetz.

Ich winde mich auch nicht aus Deinem Experiment heraus, ich war nie drin. Ich besprach den Sachverhalt an Hand des real existierenden Systems in Deutschland.

Deine "staatlich zugesicherte Grundversorgung" und die Vertragsfreiheit zwischen einem privaten Vermieter und einem ebenso privaten Mieter sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel, da ist nichts vergleichbar.

Du versuchst eine Notwendigkeit für das Antidiskriminierungsgesetz zu konstruieren. Das muss zwangsläufig misslingen, denn in diesem Staat ging es jahrzehntelang ohne derartige Spirenzien. Tatsächlich wird die Freiheit der Einheimischen, ihre eigene Kultur uneingeschränkt zu leben, zu Gunsten von Zuwanderern und deren Kultur eingeschränkt. Das kann man machen, aber man sollte zumindest nicht versuchen, die Tatsache als solche zu leugnen.

Richtig blöd wird's, wenn man wie Du versucht, derlei Einschränkungen als Voraussetzung von Freiheit zu deklarieren. Das Gegenteil ist der Fall.

Ein Gedankenexperiment ist natürlich an die Realität gebunden und auch hier waren die Parameter klar. Wir maximieren die Vertragsfreiheit und beziehen es auf die Situation in der medizinischen Verosrgung, sowohl bei einzelnen Ärzten, als auch ständischen Vereinigungen.
Die Maximierung der Vertragsfreiheit ist der logische Endpunkt deiner Beschwerde über die Antisdiskriminierungsgesetzgebung. Daher dient das Gedankenexperiment erstmal nur der Demonstration der Tatsache, dass eine Einbettung dieser Freiheit in Regeln grundsätzlich notwendig ist. Dies ist unfraglich der Fall.
Du windest dich natürlich heraus, aber wie gesagt das ist ja auch nicht schlimm. Es ändert ja nichts an der Validität und ist eher eine Aussage über deinen feigen Charakter.
Ich schrieb auch nicht, dass sie vergleichbar sind, sondern dort eine der Linien besteht.
Das Verbot aufgrund von Herkunft oder Hautfarbe zu diskriminieren ist nicht nur notwendig sondern essentiell für einen freiheitlichen Staat. Das ist bereits im Grundgesetz so verankert. Wer aufgrund einer Eigenschaft, die nicht durch die Person selbst veränderlich ist, einen Nachteil erfährt, kann ja nicht mehr gleich aller anderen Menschen an der Gesellschaft teilnehmen.
Deswegen ist natürlich diese Einschränkung Voraussetzung von Freiheit. Deine Form der Diskriminierung wäre nämlich arbiträr und damit inherent einem freiheitlichen Staat wiedersprechend.

Wie gesagt, ich verstehe, dass ein Versager wie du so eine Art der Diskriminierung braucht. Du kannst dich nicht durch Leistung oder Charakter von den anderen abheben und brauchst daher die Diskriminierung Dritter als Validierung. Allerdings ist eine Gesellschaft eben besser wenn man diese erbärmliche Form des Daseins ignoriert.
 

KurtNabb

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Ein Gedankenexperiment ist natürlich an die Realität gebunden

Natürlich nicht: Die Gedanken sind frei, wer kann sie erhaschen?

und auch hier waren die Parameter klar.

Eben nicht. Du brachtest kassenärztliche Vereinigungen, gesetzliche Krankenkassen und ähnliche Geschichten ins Spiel und erst als ich Dir erklärte, dass das Beispiel in dem Umfeld unsinnig ist, hast Du begonnen, das Beispiel auf ein Gedankenexperiment zu reduzieren.

wiir maximieren die Vertragsfreiheit und beziehen es auf die Situation in der medizinischen Verosrgung, sowohl bei einzelnen Ärzten, als auch ständischen Vereinigungen.
Die Maximierung der Vertragsfreiheit ist der logische Endpunkt deiner Beschwerde über die Antisdiskriminierungsgesetzgebung. Daher dient das Gedankenexperiment erstmal nur der Demonstration der Tatsache, dass eine Einbettung dieser Freiheit in Regeln grundsätzlich notwendig ist. Dies ist unfraglich der Fall.

Das Gedankenexperiment ist nichts weiter als dummes Zeug, wenn wir nicht von Grund auf ein neues System aufbauen. Je nach Laune ein paar Parameter zu ändern, so wie es Dir gerade in den Kram passt, werde ich nicht akzeptieren. In dem Falle nehme ich mir die Freiheit zu sagen: Dann brauche ich keinen Arzt.

Du windest dich natürlich heraus, aber wie gesagt das ist ja auch nicht schlimm. Es ändert ja nichts an der Validität und ist eher eine Aussage über deinen feigen Charakter.

Du wirst schon wieder unverschämt. Hilft Dir aber nichts. In einem wahrhaft freien System gibt es keine Krankenkasse, schon gar keine gesetzliche. Auch keinen hippokratischen Eid. In diesem System kann ich als AfD-Mann zum AfD-Doc gehen, und bar bezahlen. In diesem freien System bleche ich auch nicht für Neger. Die müssen dann eben auch zusehen, dass sie die Arztkosten irgendwie erwirtschaften und einen Arzt finden, der Neger behandelt.

Ich schrieb auch nicht, dass sie vergleichbar sind, sondern dort eine der Linien besteht.

Was will der Dichter damit sagen?

Das Verbot aufgrund von Herkunft oder Hautfarbe zu diskriminieren ist nicht nur notwendig sondern essentiell für einen freiheitlichen Staat.

Natürlich nicht. Die USA waren schon ein freiheitlicher Staat mit einer freiheitlichen Verfassung, als Washington höchstselbst noch Sklaven hielt.

Das ist bereits im Grundgesetz so verankert. Wer aufgrund einer Eigenschaft, die nicht durch die Person selbst veränderlich ist, einen Nachteil erfährt, kann ja nicht mehr gleich aller anderen Menschen an der Gesellschaft teilnehmen.

Die Erklärung ist schon mal Müll. Im Grundgesetz stehen Glauben, religiöse oder politische Anschauungen in einem Satz neben Rasse und Geschlecht.

Deswegen ist natürlich diese Einschränkung Voraussetzung von Freiheit. Deine Form der Diskriminierung wäre nämlich arbiträr und damit inherent einem freiheitlichen Staat wiedersprechend.

Natürlich nicht. Siehe oben am Beispiel der jungen USA.

Davon abgesehen: Grundrechte sind grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden. Das Verhältnis von Individuen zueinander regeln die Grundrechte nicht.

Wie gesagt, ich verstehe, dass ein Versager wie du so eine Art der Diskriminierung braucht. Du kannst dich nicht durch Leistung oder Charakter von den anderen abheben und brauchst daher die Diskriminierung Dritter als Validierung. Allerdings ist eine Gesellschaft eben besser wenn man diese erbärmliche Form des Daseins ignoriert.

Auch mit Schopenhauers letztem Kunstgriff kannst Du mich nicht schlagen, auch wenn ich ungern auf dergleichen zurückgreife. Aber mach nur so weiter, dann kriegst Du Dein Fett.
 

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