Jottchen,
DU willst nachhelfen ?
Du brauchst selber Hilfe, und zwar dringenst.
1.) Im Vor
strafenregister werden nur Strafen, aber keine Ordnungswidrikeiten erwähnt. Das Vor
strafenregister hier weist 13 Ver
urteilungen wegen schwerem Diebstahls und Computerbetrug im Wiederholungsfall aus.
2.) Betrug und Diebstahl sind keine Ordnungswidrigkeiten, sondern schwere Straftaten .
3. ) Es wurden keine Bussgelder , sondern Geld
strafen verhängt
4. ) Die professionelle Klau-Zigeunerin ist gemäss VR
13 mal
verurteilt und
13 mal vorbestraft ist. Von wegen nicht vorbstraft. Die sass ja sogar in U-Haft.
VIER ( !!!! ) falsche Behauptungen in einem Beitrag, Herr Möchtegerne Akadääääämiker.
Spar dir deine Prahlerei bei mir. Mich täüscht du nicht. Du bist allein gemäss deinen unglaubwürdigen Angaben Dipl-Ing. Das beeindruckt mich aber nicht, denn im anonymen Internet sind alle Dipl. Ing.....mindestens. Ausserdem gehts hier um Strafrecht.
Zudem widerlegen deine eigenen Beiträge deine Angaben. Von mir sind kompetente Beiträge hinterlegt, von dir nur billige Angabe, grosse Klappe und
NICHTS dahinter. Any questions ?