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Merkel will dein Blut

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 24 «  

gerthans

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Merkel will das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes) einschränken. Das Infektionsschutzgesetz, das sie durch Bundestag und Bundesrat peitscht, erlaubt es den Gesundheitsämtern, einen Bürger zu verdächtigen, mit Corona angesteckt zu sein, und ihn deshalb einer ärztlichen Zwangsuntersuchung zu unterziehen. Dazu gehört unter anderem Blutabnahme:

§§ 25 bis 32 IfSG Infektionsschutzgesetz | https://www.buzer.de/s1.htm?a=25-32&ag=2148

Solch eine Blutabnahme ist Körperverletzung und deshalb als Zwangsmaßnahme aus gutem Grund geächtet.

Und noch ein Aspekt:

Hat das Regime eine Bluprobe von dir, die es auswerten kann, weiß es viel über dich: über deine DNA, deine Krankheiten. Die DDR, in der Merkel sozialisiert wurde, ließ durch die Stasi unter anderem Geruchsproben von Verdächtigen sammeln, richtete ein Archiv für Geruchsproben ein. Eine Blutprobe ist viel besser, weil sie viel mehr über den Verdächtigen verrät - lässt Merkel vom neuen Verfassungsschutzchef Haldenwang eine Blutbank als Archiv einrichten?
 

Watson

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Merkel will das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes) einschränken. Das Infektionsschutzgesetz, das sie durch Bundestag und Bundesrat peitscht, erlaubt es den Gesundheitsämtern, einen Bürger zu verdächtigen, mit Corona angesteckt zu sein, und ihn deshalb einer ärztlichen Zwangsuntersuchung zu unterziehen. Dazu gehört unter anderem Blutabnahme:

§§ 25 bis 32 IfSG Infektionsschutzgesetz | https://www.buzer.de/s1.htm?a=25-32&ag=2148

Solch eine Blutabnahme ist Körperverletzung und deshalb als Zwangsmaßnahme aus gutem Grund geächtet.

Und noch ein Aspekt:

Hat das Regime eine Bluprobe von dir, die es auswerten kann, weiß es viel über dich: über deine DNA, deine Krankheiten. Die DDR, in der Merkel sozialisiert wurde, ließ durch die Stasi unter anderem Geruchsproben von Verdächtigen sammeln, richtete ein Archiv für Geruchsproben ein. Eine Blutprobe ist viel besser, weil sie viel mehr über den Verdächtigen verrät - lässt Merkel vom neuen Verfassungsschutzchef Haldenwang eine Blutbank als Archiv einrichten?

Mache dich erstmal schlau bevor du den Kappes postest. Hast du die Ausführngsbestimmugen schon gelesen zu 25 - 32 IfSG gelesen? :)

Am verfassungsrechtlich festgezurrten Richtervorbehalt in der Zwangsmaßnahme kommt das Gesundheitsamt nicht vorbei. Also sind deine bürgerlichen Rechte aus GG gesichert.

Wo ist dein Problem, außer natürlich Klamauk propagandistisch rauslassen.
 

Le Bon

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Schon Goethe läßt den Teufel in Faust sagen,"Blut ist ein ganz besondrer Saft."

Und das ist es in der Tat! Ich gehe allerdings davon aus, daß das Blut zumindest der autochthonen Bevölkerung in der BRD längst archiviert ist.
 

Nora

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Merkel will das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes) einschränken. Das Infektionsschutzgesetz, das sie durch Bundestag und Bundesrat peitscht, erlaubt es den Gesundheitsämtern, einen Bürger zu verdächtigen, mit Corona angesteckt zu sein, und ihn deshalb einer ärztlichen Zwangsuntersuchung zu unterziehen. Dazu gehört unter anderem Blutabnahme:

§§ 25 bis 32 IfSG Infektionsschutzgesetz | https://www.buzer.de/s1.htm?a=25-32&ag=2148

Solch eine Blutabnahme ist Körperverletzung und deshalb als Zwangsmaßnahme aus gutem Grund geächtet.

Und noch ein Aspekt:

Hat das Regime eine Bluprobe von dir, die es auswerten kann, weiß es viel über dich: über deine DNA, deine Krankheiten. Die DDR, in der Merkel sozialisiert wurde, ließ durch die Stasi unter anderem Geruchsproben von Verdächtigen sammeln, richtete ein Archiv für Geruchsproben ein. Eine Blutprobe ist viel besser, weil sie viel mehr über den Verdächtigen verrät - lässt Merkel vom neuen Verfassungsschutzchef Haldenwang eine Blutbank als Archiv einrichten?
Wurde schon längst gemacht. Mit der ID Nummer verknüpft wahrscheinlich. Alles was ein Arzt über dich in seinem PC hat, wird automatisch weitergeleitet. Hat mir ein Arzt gezeigt.

Blutbanken, kann man sich auch mal informieren, was da abläuft.
 

Pommes

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Merkel will das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes) einschränken. Das Infektionsschutzgesetz, das sie durch Bundestag und Bundesrat peitscht, erlaubt es den Gesundheitsämtern, einen Bürger zu verdächtigen, mit Corona angesteckt zu sein, und ihn deshalb einer ärztlichen Zwangsuntersuchung zu unterziehen. Dazu gehört unter anderem Blutabnahme:

§§ 25 bis 32 IfSG Infektionsschutzgesetz | https://www.buzer.de/s1.htm?a=25-32&ag=2148

Solch eine Blutabnahme ist Körperverletzung und deshalb als Zwangsmaßnahme aus gutem Grund geächtet.

Und noch ein Aspekt:

Hat das Regime eine Bluprobe von dir, die es auswerten kann, weiß es viel über dich: über deine DNA, deine Krankheiten. Die DDR, in der Merkel sozialisiert wurde, ließ durch die Stasi unter anderem Geruchsproben von Verdächtigen sammeln, richtete ein Archiv für Geruchsproben ein. Eine Blutprobe ist viel besser, weil sie viel mehr über den Verdächtigen verrät - lässt Merkel vom neuen Verfassungsschutzchef Haldenwang eine Blutbank als Archiv einrichten?
Ich sehe da immer noch den §2 des IfSG als Hindernis.

§ 2 Begriffsbestimmungen​


§ 2 hat 3 frühere Fassungen und wird in 14 Vorschriften zitiert

Im Sinne dieses Gesetzes ist

1.Krankheitserreger

ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann, -/-

Ist nach wie vor nicht gegeben es gibt weder ein Isolat noch eine nachgewiesene Vermehrungsfähigkeit.
Es gibt keine Übersterblichkeit, die ganze Pandemie steht lediglich auf einem PCR Test der hierzulande nicht richtig angewendet wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Merkel will das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes) einschränken. Das Infektionsschutzgesetz, das sie durch Bundestag und Bundesrat peitscht, erlaubt es den Gesundheitsämtern, einen Bürger zu verdächtigen, mit Corona angesteckt zu sein, und ihn deshalb einer ärztlichen Zwangsuntersuchung zu unterziehen. Dazu gehört unter anderem Blutabnahme:

§§ 25 bis 32 IfSG Infektionsschutzgesetz | https://www.buzer.de/s1.htm?a=25-32&ag=2148

Solch eine Blutabnahme ist Körperverletzung und deshalb als Zwangsmaßnahme aus gutem Grund geächtet.

Und noch ein Aspekt:

Hat das Regime eine Bluprobe von dir, die es auswerten kann, weiß es viel über dich: über deine DNA, deine Krankheiten. Die DDR, in der Merkel sozialisiert wurde, ließ durch die Stasi unter anderem Geruchsproben von Verdächtigen sammeln, richtete ein Archiv für Geruchsproben ein. Eine Blutprobe ist viel besser, weil sie viel mehr über den Verdächtigen verrät - lässt Merkel vom neuen Verfassungsschutzchef Haldenwang eine Blutbank als Archiv einrichten?

Diese Zwangsmaßnahmen waren auch vorher schon möglich und haben einen medizinischen Sinn.
Warum sollte sich der Staat auf diese Weise Gesundheitsdaten über dich holen wollen? Da kann er doch einfach die Krankenkassen anzapfen, die viel umfangreichere Daten haben, die DNA ist nicht so super wertvoll als Informationsquelle.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ich sehe da immer noch den §2 des IfSG als Hindernis.

§ 2 Begriffsbestimmungen​


§ 2 hat 3 frühere Fassungen und wird in 14 Vorschriften zitiert

Im Sinne dieses Gesetzes ist

1.Krankheitserreger

ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann, -/-

Ist nach wie vor nicht gegeben es gibt weder ein Isolat noch eine nachgewiesene Vermehrungsfähigkeit.
Es gibt keine Übersterblichkeit, die ganze Pandemie steht lediglich auf einem PCR Test der hierzulande nicht richtig angewendet wird.
In deinem Kopf mag das ein Hindernis sein, wissenschaftlich ist dieses nicht gegeben.
 

sportsgeist

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Merkel will das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes) einschränken. Das Infektionsschutzgesetz, das sie durch Bundestag und Bundesrat peitscht, erlaubt es den Gesundheitsämtern, einen Bürger zu verdächtigen, mit Corona angesteckt zu sein, und ihn deshalb einer ärztlichen Zwangsuntersuchung zu unterziehen. Dazu gehört unter anderem Blutabnahme:

§§ 25 bis 32 IfSG Infektionsschutzgesetz | https://www.buzer.de/s1.htm?a=25-32&ag=2148

Solch eine Blutabnahme ist Körperverletzung und deshalb als Zwangsmaßnahme aus gutem Grund geächtet.

Und noch ein Aspekt:

Hat das Regime eine Bluprobe von dir, die es auswerten kann, weiß es viel über dich: über deine DNA, deine Krankheiten. Die DDR, in der Merkel sozialisiert wurde, ließ durch die Stasi unter anderem Geruchsproben von Verdächtigen sammeln, richtete ein Archiv für Geruchsproben ein. Eine Blutprobe ist viel besser, weil sie viel mehr über den Verdächtigen verrät - lässt Merkel vom neuen Verfassungsschutzchef Haldenwang eine Blutbank als Archiv einrichten?
wozu noch sowas archaisches wie Blut abnehmen !!?
das ist ja voll 80er

die Algorithmen wissen längst viel mehr über dich, als dein Blutbild je verraten könnte
und das "Schöne":

die Meisten geben die Daten, die die Algorithmen brauchen, um dich komplett auszurechnen, auch völlig freiwillig her
nicht mal diese Daten braucht man zwangseinzutreiben

das übliche deutsche Bohei mal wieder
irrational, gaga, angstgetrieben ... dumm
 
OP
G

gerthans

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wozu noch sowas archaisches wie Blut abnehmen !!?
das ist ja voll 80er

die Algorithmen wissen längst viel mehr über dich, als dein Blutbild je verraten könnte
und das "Schöne":

die Meisten geben die Daten, die die Algorithmen brauchen, um dich komplett auszurechnen, auch völlig freiwillig her
nicht mal diese Daten braucht man zwangseinzutreiben

das übliche deutsche Bohei mal wieder
irrational, gaga, angstgetrieben ... dumm

Ich weiß nicht. Wer dein Blut hat, kann zum Beispiel die Leberwerte analysieren und weiß dann, ob du viel Alkohol trinkst.

Auch Spuren von Drogen lassen sich sicher nachweisen.

Allgemein anerkannt ist das Recht am eigenen Bild. Das Recht am eigenen Blut sollte auch gewährleistet sein.

Es gibt doch auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mein Blut jedenfalls sagt viel über mich aus.
 

sportsgeist

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Ich weiß nicht. Wer dein Blut hat, kann zum Beispiel die Leberwerte analysieren und weiß dann, ob du viel Alkohol trinkst.
... als wäre das für die Algorithmen wirklich ein Problem

vermutlich weiß der Algorithmus auf den Milliliter besser Bescheid, als ich selber, was ich so wegbügele
Kreditkarten, Bewegungsprofile, Suchmuster in Suchmaschinen, Onlinekäufe, Bilder und private Chats in Whats App
(Facebook, Insta, Twitter hab und benutze ich nicht, wenigstens muss man es dem Algorithmus nicht noch obereinfach machen)

aber schon das alles ohne soziale Medien läßt mikrometergenaue Rückschlüsse auf mein Leben zu, meinen Konsum, meinen Durst

dazu noch meine sportlichen Aktivitäten und medizinischen Biodaten abgleichen, auch die per App fast alle einsehbar, und schon kann der Algorithmus Doktor spielen und meine aktuellen Leberwerte vermutlich besser prognostizieren und berechnen, als jeder Arzt
 

Orwellhatterecht

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Ich weiß nicht. Wer dein Blut hat, kann zum Beispiel die Leberwerte analysieren und weiß dann, ob du viel Alkohol trinkst.

Auch Spuren von Drogen lassen sich sicher nachweisen.

Allgemein anerkannt ist das Recht am eigenen Bild. Das Recht am eigenen Blut sollte auch gewährleistet sein.

Es gibt doch auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mein Blut jedenfalls sagt viel über mich aus.
... und das kannst Du natürlich wunderschön nachkontrollieren, mit den Kenntnissen eines "Normalos", dem man diesbezüglich gleich mehrfach ein X für ein U vormachen kann. Es gibt viele Menschen und Institutionen, die geradezu brandheiss darauf besessen sind bzw. wären, an diese "harmlosen" Daten zu gelangen. Arbeitgeber, Versicherungen, Verkehrsbehörde, Justiz, um nur die wichtigsten zu nennen. Und das schönste daran ist, DU bist dabei überhaupt nicht mehr gefragt, es kann HINTER Deinem Rücken anstatt von Angesicht zu Angesicht stattfinden! Jemandem etwas ins Gesicht zu sagen, erfordert mehr Courage, denn der andere kann sich entsprechend zur Wehr setzen, geschieht es heimlich und hinter seinem Rücken.... Nachtigall, bleib bloss in Deinem Nest und rühre Dich möglichst nicht !
 
OP
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gerthans

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... als wäre das für die Algorithmen wirklich ein Problem

vermutlich weiß der Algorithmus auf den Milliliter besser Bescheid, als ich selber, was ich so wegbügele
Kreditkarten, Bewegungsprofile, Suchmuster in Suchmaschinen, Onlinekäufe, Bilder und private Chats in Whats App
(Facebook, Insta, Twitter hab und benutze ich nicht, wenigstens muss man es dem Algorithmus nicht noch obereinfach machen)

aber schon das alles ohne soziale Medien läßt mikrometergenaue Rückschlüsse auf mein Leben zu, meinen Konsum, meinen Durst

dazu noch meine sportlichen Aktivitäten und medizinischen Biodaten abgleichen, auch die per App fast alle einsehbar, und schon kann der Algorithmus Doktor spielen und meine aktuellen Leberwerte vermutlich besser prognostizieren und berechnen, als jeder Arzt

Ich zahle mit Bargeld. Dadurch liefere ich Big Brother weniger Daten. Aber im Grunde hast du recht.

Wenn ich mich erinnere, wie die GRÜNEN damals, in den 1980ern gegen die Volkszählung opponierten! Da waren sie wirklich noch eine Bürgerrechtspartei.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ich zahle mit Bargeld. Dadurch liefere ich Big Brother weniger Daten. Aber im Grunde hast du recht.

Wenn ich mich erinnere, wie die GRÜNEN damals, in den 1980ern gegen die Volkszählung opponierten! Da waren sie wirklich noch eine Bürgerrechtspartei.
Hast du ein Handy oder sowas?
 

sportsgeist

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Ich zahle mit Bargeld. Dadurch liefere ich Big Brother weniger Daten. Aber im Grunde hast du recht.

Wenn ich mich erinnere, wie die GRÜNEN damals, in den 1980ern gegen die Volkszählung opponierten! Da waren sie wirklich noch eine Bürgerrechtspartei.
dein Bargeld ändert daran letztlich nur noch Nuancen

letztlich hat der Algorithmus soviele Datenquellen, der weiß auch so bestens Bescheid
und sehr viele dieser Datenquellen sind komplett freiwillig

ich weiß nicht, ob es schon Studien gibt, aber die wären eh selbsterklärend
gerade Querdenker nutzen soziale Medien ja rauf und runter zur Kommunikation und zur politischen Agitation und für Reichweite
und stellen da quasi ihr ganzes Leben rein, in Bildern, Texten, Videos, Links und sonstigen Infos
völlig freiwillig!

gehen dann aber auf ne Demo mit Schild in der Hand, ihre Bürgerrechte wären beschnitten (zB. durch die Corona-App)

... muuuuuuaahahahahahahahahahahahaha
und da soll der Normalbürger nicht lachen ??!

ernsthaft jetzt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ja, aber ich gehe damit nicht spazieren. Nehme es nicht zum einkaufen mit.
Das ist nicht sooooo relevant. Ähnich wie bei modernen Fernsehern, Laptops, manchen Küchengeräten und unterschiedlichsten anderen Geräten sind in diesen Kameras und Micros installiert, hast du dann noch soziale Medien oder ähnliches, war es das sowieso...
 

Jakob

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Ich sehe da immer noch den §2 des IfSG als Hindernis.

§ 2 Begriffsbestimmungen​


§ 2 hat 3 frühere Fassungen und wird in 14 Vorschriften zitiert

Im Sinne dieses Gesetzes ist

1.Krankheitserreger

ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann, -/-

Ist nach wie vor nicht gegeben es gibt weder ein Isolat noch eine nachgewiesene Vermehrungsfähigkeit.
Es gibt keine Übersterblichkeit, die ganze Pandemie steht lediglich auf einem PCR Test der hierzulande nicht richtig angewendet wird.
*daumendrück*
*tätschel*
 

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Ja sicher, wenn man zu dusselich ist aus mehreren Quellen zu saufen, bleibt man natürlich doof und kann nur noch dumme Sprüche machen.
Das muß dich jetzt nicht völlig entmutigen, vielleicht hast du ja im nächsten Leben mehr Glück mit deinen grauen Zellen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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