Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
Registriert
12 Aug 2015
Zuletzt online:
Beiträge
73.757
Punkte Reaktionen
19.604
Punkte
65.486
Geschlecht
--
Was kann der öffentliche Dienst dafür, wenn die Politik irgend etwas beschließt?
Dann müsstest Du ja auch die Belegschaft einer Firma bestrafen, wenn der Chef falsch entschieden hat oder seine Meinung geändert hat.
häh, wer will denn die Belegschaft bestrafen ??!
es geht um das exekutive Organ, auf deutsch gesagt: den Entscheider
 

roadrunner

Deutscher Bundespräsident
Registriert
10 Okt 2018
Zuletzt online:
Beiträge
6.776
Punkte Reaktionen
1.592
Punkte
74.820
Geschlecht
CEO ist handelsrechtlich kein verbindlicher Begriff.
Da er aus englischsprachigen Gebieten kommt, sollte man sich dort orientieren.
Daher ist ein GmbH-Geschäftsführer nie ein CEO.
Falsch, denn CEO ist eine Abkürzung und bedeutet Chief Executive Officer und ist die englische Bezeichnung für einen Hauptgeschäftsführer, egal ob AG oder GmbH.
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
Registriert
3 Jul 2012
Zuletzt online:
Beiträge
28.591
Punkte Reaktionen
2.546
Punkte
73.820
Geschlecht
--
häh, wer will denn die Belegschaft bestrafen ??!
es geht um das exekutive Organ, auf deutsch gesagt: den Entscheider
Du.

Denn Du sagtest:

"...analog auch auf den öffentlichen Dienst zu übertragen "

Öffentlicher Dienst, das sind die Angestellten und Beamten, die das tut, was der Gesetzgeber anordnet.
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
Registriert
12 Aug 2015
Zuletzt online:
Beiträge
73.757
Punkte Reaktionen
19.604
Punkte
65.486
Geschlecht
--
Du.

Denn Du sagtest:

"...analog auch auf den öffentlichen Dienst zu übertragen "

Öffentlicher Dienst, das sind die Angestellten und Beamten, die das tut, was der Gesetzgeber anordnet.
falls dem wirklich so sein sollte und auch Ämter und Behörden hätten keinen Chef oder Verantwortlichen, wäre es höchste Zeit, das zu ändern
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
Registriert
12 Aug 2015
Zuletzt online:
Beiträge
73.757
Punkte Reaktionen
19.604
Punkte
65.486
Geschlecht
--
Deine Beleidigungen steigern sich.
Jetzt auch noch Gutmensch.:mad:
du willst aus Deutschland heraus Kinderarbeit in Indien bekämpfen
mit deutschen GFs und CEOs

wie anders soll ich das nennen, als naiv und gutmenschlich ?!!
"völlig weltfremd" würde auch noch passen
politisch volllinks halt

die grüne Trulla vom Immenhof hätte es nicht viel infantiler hinbekommen
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
Registriert
3 Jul 2012
Zuletzt online:
Beiträge
28.591
Punkte Reaktionen
2.546
Punkte
73.820
Geschlecht
--
du fährst auf dem völlig falschen Gleis

angenommen ich halte 100% Anteile am Stammkapital einer GmbH mit 25.ooo Euro und da ist nix anderes drin in der GmbH, sind meine Anteile 25.ooo Euro wert und das ist dann auch die haftende Masse ... 25.ooo Euro stehen im Feuer
Noch fahren wir zwei auf demselben Gleis.

nun wächst aber die GmbH, eignet sich Aktiva an und sonstige Vermögenswerte, erzielt Gewinne etc. pp. ... dann steigt auch der Preis meiner Anteile, meinetwegen auf 500.ooo Euro, nur so als Zahlenbeispiel

ich hafte jetzt also nicht mehr mit 25.ooo Euro, sondern bereits mit 500.ooo Euro, denn das ist mein Vermögen zu dem Zeitpunkt
Ich sagte ja immer: Du verlierst immer nur Deine Einlage.

technically seen hafte ich mit 100% meiner Anteile, nach wie vor
realistically seen hafte ich mit einer halben Million Euro
in dem Beispiel
Du haftest gar nicht; im Fall der Pleite ist Deine Einlage weg. Egal wie hoch die Schulden der GmbH sind.
Haftung hieße ja, dass für fremde Schulden (die der GmbH) einstehen müsstest. Neben Deiner Einlage.
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
Registriert
12 Aug 2015
Zuletzt online:
Beiträge
73.757
Punkte Reaktionen
19.604
Punkte
65.486
Geschlecht
--
Ich sagte ja immer: Du verlierst immer nur Deine Einlage.
ah so, fährst du jetzt die Nabb-Verdummungstaktik

zwischen 25.ooo Euro und 500.ooo Euro ist schon ein Unterschied, oder ?!
nur nicht beim Kuddi und bei dir
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
Registriert
12 Aug 2015
Zuletzt online:
Beiträge
73.757
Punkte Reaktionen
19.604
Punkte
65.486
Geschlecht
--
Doch, genau darum geht es.
Deine Ansicht zur Haftung eines GmbH-Anteileigners zeigen, warum Du daneben liegst.
wieso sollte ich daneben liegen

wenn mein Anteil 1.ooo Euro wert ist, hafte ich mit 1.ooo Euro
wird die GmbH reicher, steigt der Wert meines Anteils auf 100.ooo Euro meinetwegen, und ich hafte dann auch mit diesen 100.ooo Euro

1.ooo
100.ooo
da ist ein Unterschied

nämlich Faktor: 100
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
Registriert
12 Aug 2015
Zuletzt online:
Beiträge
73.757
Punkte Reaktionen
19.604
Punkte
65.486
Geschlecht
--
Nochmal der Hinweis auf das (leider entschärfte) Lieferkettengesetz.
Von der GroKo.
schlimm genug
wir müssen wie gesagt ausländische Kunden auch auf Geldwäsche ausschnüffeln und wo genau ihr Geld herkommt, mit dem sie deutsche Waren bezahlen ... oder ob sie das Kriegswaffenkontrollgesetz einhalten
was deutsche GFs und CEOs alles so draufhaben inzwischen

hab beim MI-6 schon meine 007 Badge beantragt
inklusive schwarzer Kreditkarte
;)
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
Registriert
12 Aug 2015
Zuletzt online:
Beiträge
73.757
Punkte Reaktionen
19.604
Punkte
65.486
Geschlecht
--
Du haftest gar nicht; im Fall der Pleite ist Deine Einlage weg. Egal wie hoch die Schulden der GmbH sind.
Haftung hieße ja, dass für fremde Schulden (die der GmbH) einstehen müsstest. Neben Deiner Einlage.
sag mal schnallst du es nicht?

wenn ich heute meine Anteile verkaufen würde, sind sie meinetwegen 500.ooo Euro wert, ich habe 500.ooo schöne Euroscheinchen in der Hand, und kann damit auf die Bahamas fliegen
morgen machte die GmbH pleite, der Insolvenzverwalter kommt und der Wert meiner Anteile fällt auf 0, ich habe gar nix mehr

entstandener Vermögensschaden = Haftung, bei mir
500.000 Euro

also selbst meine Nichte hätte das beim dritten Male verstanden, und die ist erst 9
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
Registriert
3 Jul 2012
Zuletzt online:
Beiträge
28.591
Punkte Reaktionen
2.546
Punkte
73.820
Geschlecht
--
sag mal schnallst du es nicht?
Doch.
Du schnallst es nicht.
wenn ich heute meine Anteile verkaufen würde, sind sie meinetwegen 500.ooo Euro wert, ich habe 500.ooo schöne Euroscheinchen in der Hand, und kann damit auf die Bahamas fliegen
morgen machte die GmbH pleite, der Insolvenzverwalter kommt und der Wert meiner Anteile fällt auf 0, ich habe gar nix mehr

Richtig, aber eben nur Null.
Du haftest nicht für die weiteren Schulden der GmbH (die ist ja Pleite gegangen, was ja vorausetzt, dass sie ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen konnte und der Schuldenberg also höher war).

entstandener Vermögensschaden = Haftung, bei mir
500.000 Euro
Dein Vermögensschaden ist keine Haftung.

 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
Registriert
12 Aug 2015
Zuletzt online:
Beiträge
73.757
Punkte Reaktionen
19.604
Punkte
65.486
Geschlecht
--
Dein Vermögensschaden ist keine Haftung.
ganz ehrlich, ich weißt nicht was bei dir ne Haftung sein soll??

wenn morgen der Insolvenzverwalter kommt und die Vermögenswerte der Firma veräußert um damit die Gläubiger der Firma zu befriedigen und die Werte meiner Anteile rauschen auf Null herunter, habe ich im vollsten Umfang mitgehaftet

heute noch wohlhabend und 500.ooo Euro reich
morgen arm wie ne Kirchenmaus und auf Null

mehr Haftung geht ja wohl kaum noch, außer natürlich mit meinem restlichen privaten Vermögen, das noch so rumsteht oder rumliegt
aber das kämen sie dann auch noch holen, zumindest dann, wenn ich irgendwo gebürgt hätte

ist aber nicht mehr Gegenstand der Diskussion, denn diese 500.ooo waren schon Mithaftung genug
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
Registriert
24 Feb 2019
Zuletzt online:
Beiträge
36.036
Punkte Reaktionen
48.231
Punkte
88.820
Geschlecht
--
Falsch, denn CEO ist eine Abkürzung und bedeutet Chief Executive Officer und ist die englische Bezeichnung für einen Hauptgeschäftsführer, egal ob AG oder GmbH.
Was hast Du an "CEO ist handelsrechtlich kein verbindlicher Begriff." nicht verstanden?

Es mag wie Erbsenzählerei erscheinen, aber der Begriff CEO kommt im HGB nun mal nicht vor, ebensowenig wie ein "Hauptgeschäftsführer".
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

Die große Freiheitslüge
Wer Parasiten mit dem Homo Sapiens vergleicht, hat ein inhumanes Parasitenbild. 8-D...
Sahra Wagenknecht aktuell
Immer mehr Leute werden merken das Sahra Wagenknecht Kompetenz und Sachverstand hat...
Die totgesagte Welt
Der herrschende Materialismus betrachtet den Menschen und die Welt als sinn- und leblose Apparaturen.
Sektor für Sektor
Oben