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Holger Fischer Rechtsanwalt | https://t.me/HolgerFischerRA/1663
Das Folgende wurde mir weitergeleitet, um es hier einzustellen. Ich halte den Immunitätsnachweis in der Tat für eine Möglichkeit, die im Übrigen auch von Arbeitsrechtlern bei Pflichtimpfung von Arbeitnehmern eine Argumentation bieten könnte. verfolgt wird.
Außerdem möchte ich auf eine gute Möglichkeit, sich auf Kreuzimmunität testen zu lassen, hinweisen: Christian Hannig, den ich über die Elternschaft der Schule meiner Tochter (HH-Bergstedt) als sehr engagierten Vater kenne, hat eine kleine Firma gegründet, um diese wichtige Möglichkeit der Feststellung des Immunstatus bezüglich Coronaviren weiter auszubauen und bekannter zu machen, die einen möglichen Ausweg aus dieser unerträglichen Situation eröffnen könnte. hier gibt es detaillierte Informationen: https://www.bin-ich-schon-immun.de/ Bitte helft mit, das bekannter zu machen, damit das mehr offiziell anerkannt wird!!! In der Wissenschaft ist dies eigentlich anerkannt. Untersuchungen zeigen, dass die meisten Menschen bereits kreuzimmun sind und gar keine Impfung benötigen. Rubikon hatte im Mai darüber schon mal berichtet https://www.rubikon.news/artikel/der-hoffnungsquickie-15 . Eine sehr gute Verfassungsbeschwerde hat er ebenfalls beim Verfassungsgericht eingereicht https://christianhannig.medium.com/auf-dem-weg-zum-verfassungs-gericht-teil-8von-8-die-verfassungsbeschwerde-348affac14a2 .
Nach geltender Rechtslage ist das Testergebnis als Immunitätsnachweis anzuerkennen, da es rechtlich identisch mit dem Nachweis einer Impfung ist.
Ein Schüler an der Schule hier wurde z.B. durch die Vorlage der Bescheinigung der Kreuzimmunität von der Testpflicht befreit und auch bei einer Fluggesellschaft hat jemand so mitfliegen können.
https://christianhannig.medium.com/die-kreuzimmunit%C3%A4t-218dc9709a68
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