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Renten-Doppelbesteuerung verfassungswidrig?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 14 «  

zebra

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Experte klagt gegen Finanzministerium​

https://www.fr.de/wirtschaft/rente-...rsorge-finanzministerium-berlin-90198804.html

die Finanzämter versuchten, Rentenbeziehende zu täuschen und um ihr Recht zu bringen... ouhhhh

Bei einem Durchschnittsrentner sind das zwischen 1000 und 1100 Euro pro Jahr.
Bei 20 Millionen Rentnerinnen entspricht das etwa 20 Milliarden pro Jahr, die der Staat ungerechtfertigt abkassiert... ouhhh

In einem aktuellen Aufsatz in der NWB werfen Sie den Finanzämtern vor,
dass Sie Senior:innen „arglistig täuschen“ und aus dem Verfahren drängen möchten... ouhhh

was da abgeht in Hoch-Steuer-Betrüger-land Germany ... (n) 👿
 
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Das ist doch wieder für 99% aller Bürger - der DEUTSCHEN - Leistungsträger -
nur eine unwahre Unterstellung.
Die deutsche Staats-Regierung, dieser demokratische Rechtsstaat, ist kein

finanzkriminelles Unternehmen, besteht nicht aus finanzkriminellen Vereinen, welche den schwer arbeitenden
Leistungsträger, Bürger, das Personal, den Arbeitssklaven um seine - selbst als Rentenbeitrag eingezahlten -
> Ansparungen < betrügen oder übervorteilen will !

Das wäre ja dann ein finanzieller VOLKS-Enteignungs-STAAT -
und so etwas - wurde nicht in den öffentlichen Medien, im Fernsehen und in den Nachrichten bekannt gegeben.

Also, alles eine LÜGE - Deutschland ist ein demokratischer Rechts-STAAT,
welcher in seiner VOLKS-Rundumversorgung dem VOLK zu Wohlstand verhilft!

Sagt jedenfalls der EID des Bundeskanzler aus !

https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/44e1c263-34ac-4cb7-8172-9cf550b30213

Hiermit übersende ich eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.

Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein.

In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein
unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird.
Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der
Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten
des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.

Ein finanzieller VOLKS-ENTEIGNUNGS-STAAT kann die Gesetze in der "STAATS-Konstruktion" so verändern,
das diese Gesetze auch > rückwirkend < zur finanziellen VOLKS-ENTEIGNUNG seine Gültigkeit besitzen.

Was natürlich mit der Politik, den Regierungen den Bediensteten und Besoldeten - nichts zu tun hat.
SIE - sind nur ALLE die Nutznießer davon!
 
OP
zebra

zebra

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Das ist doch wieder für 99% aller Bürger - der DEUTSCHEN - Leistungsträger -
nur eine unwahre Unterstellung.
Die deutsche Staats-Regierung, dieser demokratische Rechtsstaat, ist kein

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Ein finanzieller VOLKS-ENTEIGNUNGS-STAAT kann die Gesetze in der "STAATS-Konstruktion" so verändern,
das diese Gesetze auch > rückwirkend < zur finanziellen VOLKS-ENTEIGNUNG seine Gültigkeit besitzen.

Was natürlich mit der Politik, den Regierungen den Bediensteten und Besoldeten - nichts zu tun hat.
SIE - sind nur ALLE die Nutznießer davon!
wir leben im Besten Deutschland aller Zeiten ... 😂
ohne 1000 Suppenküchen an denen hungernde Steuerzahler nach Essens-Müll betteln müssen ...😜
+ ohne 80.000 freiwillige Helfer ...
Deutschland hat die niedrigsten Steuern / Abgaben und Energiepreise ...:LOL:
Deutsche Politiker sind keine korrupten Lobby-Knechte ...:poop:
die Grünen sind tatsächlich Grün und forcieren keinen Waffenhandel, und machen auch kein High-Fife
mit Mullah-Kindermörder ...o_O
Cum-Ex und das Umsatzsteuerkarussell hat es Nie gegeben ...:D
Beraterskandale der Altparteien ? Niemals ...:rolleyes:
Alle Migranten / Merkel-Fachkräfte haben studiert und beherrschen Deutsch in Wort und Schrift
Alle arbeiten als Dr. Prof. Jur. Phil. Ingenieur, Meister, Gesellen
...kein Einziger lebt auf Harz-4 😂😂😂 alles Rechtschaffende Menschen die sich anpassen ...😂😂😂
Jeder Rentner der 45 Jahre einbezahlt hat lebt besser als ein Beamter von Pension ...:LOL:
( ohne Doppel-Besteuerung ne ne ) :devilish:
kein Dieselskandal ...
kein Gauselmann-Skandal ...
keine Plagiats-Affären bei den Altparteien ...(n)🤡👩‍🎓
keine EU-Bonds Rektal dem Deutschen Steuerzahler eingeführt ...
Bürgergeld wie in Italien ...( EU finanziert )
und so weiter und so fort .... Ja der stinkenste und größte Kackhaufen den die Altparteien
innerhalb 15 Jahre produziert haben ...💯 Punkte / Negativ
 

Nora

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Experte klagt gegen Finanzministerium​

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die Finanzämter versuchten, Rentenbeziehende zu täuschen und um ihr Recht zu bringen... ouhhhh

Bei einem Durchschnittsrentner sind das zwischen 1000 und 1100 Euro pro Jahr.
Bei 20 Millionen Rentnerinnen entspricht das etwa 20 Milliarden pro Jahr, die der Staat ungerechtfertigt abkassiert... ouhhh

In einem aktuellen Aufsatz in der NWB werfen Sie den Finanzämtern vor,
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Leider muß man wieder zustimmen, wenn man den Artikel lesen will, mache ich nicht.
 
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Ein finanzieller VOLKS-ENTEIGNUNGS-STAAT kann die Gesetze in der "STAATS-Konstruktion" so verändern,
das diese Gesetze auch > rückwirkend < zur finanziellen VOLKS-ENTEIGNUNG seine Gültigkeit besitzen.

Was natürlich mit der Politik, den Regierungen den Bediensteten und Besoldeten - nichts zu tun hat.
SIE - sind nur ALLE die Nutznießer davon!
Du Depp hast da etwas zum Doppelbesteuerungsabkommen geschrieben. Dieses DBA hat die BRD mit verschiedenen Staaten abgeschlossen. Das hat absolut nichts mit dem Rententhema zu tun.
 

Nora

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Na, jetzt hast du was angerichtet. wie du weißt bin ich gründlich *LOL*


Punkt 1

Mannheim/Saarbrücken – Die Doppelbesteuerung der Rente erhitzt weiterhin die Gemüter - und verunsichert Rentenbeziehende.

Heinrich Braun, Steuerberater aus Mannheim, hat sich darauf spezialisiert, die Frage der Doppelbesteuerung der Altersvorsorge zu analysieren und gerichtlich dagegen vorzugehen.

Gemeinsam mit Finanzmathematiker Klaus Schindler setzt er sich für Senior:innen ein. Schindler, der früher an der Universität Saarbrücken lehrte, hat eine Formel entwickelt, die zeigt, welcher Belastung Menschen im Ruhestand durch die Doppelbesteuerung ihrer Rente ausgesetzt sind.

Im Interview mit fr.de sagen Braun und Schindler, die Finanzämter versuchten, Rentenbeziehende zu täuschen und um ihr Recht zu bringen.

Außerdem stellt Braun einen Mustereinspruch zur Verfügung, den Rentner:innen nutzen können, um gegen die Doppelbesteuerung vorzugehen.



Das Finanzministerium von Olaf Scholz wurde wegen der Doppelbesteuerung der Rente verklagt.

© Christoph Hardt via www.imago-images.de



Doppelbesteuerung der Rente: Sie ist laut Experte verfassungswidrig

Herr Braun, Sie sind der Ansicht, dass es bei der Rente in Deutschland zu einer Doppelbesteuerung kommt. Woran machen Sie das fest?


Heinrich Braun: Das ergibt sich daraus, dass die Besteuerungsanteile in der Einzahlungsphase und die Anteile in der Auszahlungsphase nicht aufeinander abgestimmt wurden.

Es ist verboten, was während des Arbeitslebens besteuert wurde, im Ruhestand erneut zu besteuern.

Deshalb ist das von der Rürup-Kommission aufgestellte System seit 2005 verfassungswidrig. Seit 15 Jahren streiten sich die Finanzämter bereits mit den Bürger:innen.

Auch in der Fachliteratur wird die Doppelbesteuerung der Rente schon lange diskutiert.

Klaus Schindler: Ich liefere Ihnen ein kleines Beispiel. Bei einem Renteneintritt 2020 und 35 Jahren Beitragszeit, Beitragsbeginn also 1985, liegt der Besteuerungsanteil der gesamten Rentenbeiträge bei etwa 40 %.

Im Gegensatz dazu sind in der Phase der Auszahlung nur 20 % des Renteneinkommens steuerfrei.

Stattdessen müsste der Betrag bei 40 % liegen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt.

Wie viele Rentner:innen sind von der Doppelbesteuerung in Deutschland betroffen?

Schindler: Nach unserer Berechnung fällt die Doppelbesteuerung mindestens für Rentner:innen an, die ab dem Jahr 2005 in den Ruhestand gehen.

Zu diesem Zeitpunkt ist sie noch relativ gering, steigt aber schnell immer weiter an und erreicht in den Renteneintrittsjahren 2022 - 2023 ihren Höchstsatz von 20 bis 23 % und zwar ungerechterweise um so höher, je größer die Zahl der Beitragsjahre ist.

Erst ab dem Jahr 2070 werden die ersten Senior:innen nicht mehr doppelt besteuert.

Für mich als Finanzmathematiker ist diese Konstruktion abenteuerlich. Die Gesetzesänderung im Jahr 2005 brauchte es übrigens, weil das Bundesverfassungsgericht festgestellt hatte, dass die bisherige Praxis verfassungswidrig war.

Leider wurde das Gesetz rückwirkend zum Nachteil der Rentner:innen verändert.



Zu den Personen

Heinrich Braun
ist Steuerberater und führt eine Kanzlei in Mannheim. Er gilt als Experte für Rechtsschutz in Steuerangelegenheiten, Vollstreckungsabwehr, Steuerstrafrecht und Finanzgerichtsverfahren. Braun hat sich darauf spezialisiert, Finanzämter zu verklagen. Die mittlerweile geltende Vierjahresfrist für die Steuerklärung hat er übrigens vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstritten.

Klaus Schindler hat von 1987 bis 2019 Finanzmathematik an der Universität Saarbrücken gelehrt und ist außerdem Spezialist für Derivate. Schindler hat eine Formel entwickelt, die nachweisen kann, dass es zu einer Doppelbesteuerung der Rentner:innen in Deutschland kommt. Zusammen mit Heinrich Braun hat der Finanzmathematiker bereits in der steuerrechtlichen Fachzeitschrift NWB Aufsätze verfasst.

Doppelbesteuerung der Rente mit Formel ausrechnen

Herr Schindler, bereits der Saarländische Rundfunk hatte darüber berichtet, dass sie die Doppelbesteuerung der Rente mathematisch nachgewiesen haben. Können Sie Ihre Formel für einen Laien erläutern?

Schindler: Nehmen wir an, dass Senior:innen angefangen haben, 1980 in die Rentenkasse einzuzahlen. Von 1980 bis 2004 wurden 50 % der Rentenbeiträge versteuert.

Ab 2005 hat die bereits angesprochene Systemänderung eingesetzt und es waren nur noch 40 % zu versteuern. Dieser Besteuerungsanteil wird dann in den nachfolgenden Jahren in 2 %-Schritten bis ins Jahr 2025 auf 0 % schrittweise abgesenkt.

Betrachtet man nun einen Eckrenter, also einen Durchschnittsrentner, der jedes Jahr in der Rentenversicherung genau einen Entgeltpunkt erwirbt, so kann mithilfe des Rentenbescheides genau ausrechnen, wie hoch der besteuerte Anteil der Rentenbeiträge ist.

https://www.glonaabot.de/einschlagi...-verfassungswidrig-experte-verklagt-regierung
 

Nora

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Punkt 2

Rentner:innen können gegen die Doppelbesteuerung im Steuerbescheid vorgehen und Einspruch einlegen. Dabei gibt es jedoch so einiges zu beachten.

  • Wie sieht die Rente in Deutschland in Zukunft aus?
  • Insbesondere die Versteuerung der Altersvorsorge sorgt für Diskussionen.
  • Mit einer Muster-Vorlage können Sie Einspruch einlegen. Vorsicht ist geboten: Finanzämter üben psychologischen Druck aus.
Frankfurt/Mannheim – Die Doppelbesteuerung der Rente erhitzt weiterhin die Gemüter in ganz Deutschland.

So vertritt Steuerberater Heinrich Braun die Auffassung, dass Finanzämter Senior:innen wegen der Rentenbesteuerung arglistig täuschen, um diese zur Rücknahme der Einsprüche zu bewegen.

Zudem vertritt Braun auch Rentner in zwei Verfahren vor dem saarländischen Finanzgericht (Az. 3 K 1072/20) - und die FDP möchte die Doppelbesteuerung der Rente im Bundestag verhindern.

Wie auch immer - wichtig ist, dass sich der Einspruch auf die anhängigen Verfahren am Bundesfinanzhof München und dem des Saarlandes stützt. Senior:innen können sich diesen Musterverfahren somit kostenlos anschließen.

Eine Sammelklage wie gegen den Volkswagenkonzern im „Diesel-Skandal“ gibt es im Steuerrecht nicht. Die Finanzämter dürfen keine Gebühren erheben.

Rentner sollten Einspruch gegen die Doppelbesteuerung im Steuerbescheid einlegen.

© Sebastian Kahnert

Einspruch gegen Doppelbesteuerung der Rente: Wie man das Ruhen des Verfahrens beantragen kann

Vorab sei allerdings noch auf einige Fallstricke hingewiesen, die Rentner:innen dringend beachten müssen.

Sonst laufen sie Gefahr, dass das Verfahren nicht zum gewünschten Erfolg führt. Für den Einspruch bei Ihrem zuständigen Finanzamt gilt eine einmonatige Frist nach Bekanntgabe des jeweiligen Steuerbescheids.

Außerdem sollte man das Ruhen des Verfahrens beantragen, um nicht in eine Klage abgedrängt zu werden.

Den Einspruch darf man auf keinen Fall zurücknehmen, auch wenn die Finanzämter psychologischen Druck ausüben.

Ansonsten droht Rentner:innen der Verlust des Rechtsschutzes.

Für das Ruhen ist die konkrete Berechnung der Doppelbesteuerung nicht erforderlich, auch wenn die Finanzämter etwas anderes behaupten.

Darauf weisen Heinrich Braun und der Finanzmathematiker Dr. Klaus Schindler in einem aktuellen Aufsatz (NWB 2021, Seite 476) hin.

Doppelbesteuerung der Rente: Mustereinspruch kann kostenlos verwendet werden

Auch übernehmen wir keine Haftung dafür, wenn Verfahren nicht zum gewünschten Erfolg führen.

Im Zweifel wenden Sie sich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

Nachfolgend finden Sie daher einen Mustereinspruch gegen die Doppelbesteuerung der Rente. Autor ist der Steuerberater Heinrich Braun. (Moritz Serif)





Steuernummer: xx/xxx/xxxxx

Einkommensteuerbescheid 2019 vom 12.02.2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Einkommensteuerbescheid für 2019 vom xx.xx.xxxx wird hiermit der Einspruch eingelegt. Es wird außerdem beantragt, das Verfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen im Weiteren ruhen zu lassen, aber auch wegen anhängiger BFH-Verfahren.

Begründung:

In meinem zu versteuernden Einkommen sind Renteneinkünfte enthalten, die aus der Deutschen Rentenversicherung entstammen . Das Bundesverfassungsgericht (Urteil v. 6.3.2002 Az. 2 BvL 17/99; BStBl. 2002 II S.618) hatte unter anderem entschieden, dass Renteneinkünfte, soweit diese aus bereits versteuertem Einkommen stammen, in der Rentenphase nicht noch einmal der Besteuerung unterworfen werden dürfen. Dem wird der § 22 EStG in der aktuellen Fassung nicht gerecht, da es teilweise zur Doppelbesteuerung kommt.

Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung, insbesondere wegen der Problematik der Doppelbesteuerung, sind vor dem Bundesfinanzhof zwei Verfahren unter Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19 anhängig. Es tritt daher bereits gesetzliche Zwangsruhe ein. Eine konkrete Berechnung des doppelt besteuerten Anteils ist in dem derzeitigen Stand für einen Ruhensantrag nicht erforderlich, da die Methoden dazu noch nicht vom Bundesfinanzhof geklärt sind.

Beim Finanzgericht des Saarlandes ist indes ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage und der Berechnung anhängig (Aktenzeichen 3 K 1072/20), auch wegen des Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbotes und der Zuordnung der Rentenbeiträge zu den beschränkten Sonderausgaben. Der Kläger dort hat bereits eine Berechnungsmethode in die Klage eingebracht, die Schindler/Braun-Formel (NWB-Heft 11 von 2020, Seite 784 ff), nach der auch hier eine Überprüfung stattfinden kann.

Dies genügt den Ausführungen im BFH-Urteil vom 21.06.2016 (Az. X R 44/14), als Nachweis für die Doppelbesteuerung. Für das Ruhen des Verfahrens ist die Berechnung nicht vom Einspruchsführer durchzuführen, sondern vom Finanzamt selbst. In der Fachzeitung NWB sind dafür Tabellen zugänglich, nach welchen die Doppelbesteuerung der Renten bei einer normalen Verteilung des Einkommens in der Einzahlungsphase angenähert werden können. Dies ist Aufgabe der Finanzbehörde, da das Rechnen nach den Steuergesetzen ein Teil der Rechtsanwendung ist und den Rentnern nicht zumutbar.

Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren im Saarland ist gemäß der Abstimmung unter den Bundesländern, den Dienstanweisungen, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 1 AO auch aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nach den Abstimmungen der Länder im Jahre 2020 nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 4 AO vorläufig ergangen, sodass der Einspruch jedes Jahr neu erforderlich ist.

Bitte bestätigen Sie mir das Ruhen des Verfahrens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

(Eigenhändige Unterschrift/Datum)

Rubriklistenbild: © Sebastian Kahnert

https://www.fr.de/wirtschaft/rente-...chreiben-vorlage-steuerbescheid-90206450.html


Denke, da sollte man fit sein und sich vorher genau informieren, damit man nicht Schiffbruch erleidet oder einen super Steuerberater haben.
 
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Du Depp hast da etwas zum Doppelbesteuerungsabkommen geschrieben. Dieses DBA hat die BRD mit verschiedenen Staaten abgeschlossen. Das hat absolut nichts mit dem Rententhema zu tun.
Als politisch engagierter Partei-Fuzzy wie Besoldungs-, und Pensionsempfänger muß man schon aus staatlicher
Sichtweise beim Volk auf die nötige Volks-Glaubens-Bereitschaft achten.
Die staatliche, finanzielle Volksenteignung, ist nun einmal für das parasitäre deutsche Staatssystem
und dessen Existenz-Erhaltung unabdingbar.
Was sich als Volks-Wissen natürlich nicht verbreiten soll.
 
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Als politisch engagierter Partei-Fuzzy wie Besoldungs-, und Pensionsempfänger muß man schon aus staatlicher
Sichtweise beim Volk auf die nötige Volks-Glaubens-Bereitschaft achten.
Die staatliche, finanzielle Volksenteignung, ist nun einmal für das parasitäre deutsche Staatssystem
und dessen Existenz-Erhaltung unabdingbar.
Was sich als Volks-Wissen natürlich nicht verbreiten soll.
Du Depp hast da etwas zum Doppelbesteuerungsabkommen geschrieben. Dieses DBA hat die BRD mit verschiedenen Staaten abgeschlossen. Das hat absolut nichts mit dem Rententhema zu tun.
 
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Versuchst immer abzulenken was? Du könntest ja mal einräumen dir einen dicken Fauxpas erlaubt zu haben. Aber da erwartet man dann doch zuviel.
Und wenn es Absicht war? Oder denkst Du, ich könnte das nicht unterscheiden, bei den täglichen Infos aus dem
Bundesfinanzministerium oder Bundestag? 😉
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/266/1926664.pdf

Zitat:
"Insgesamt wurde so ein Steueraufkommen von 42,8 Mrd. Euro in 2020 generiert. (Bundestagsdrucksache 19/25772)"

Insgesamt wurde so ein ???Steueraufkommen??? = eine staatliche, finanzielle Zwangsenteignung bis zum
Erreichen des Existenzminimums der Rentner,
in Höhe von 42,8 Mrd. Euro in 2020 generiert = enteignet!
Was eben so >parasitäre< Staats-Konstruktionen gegen das Volk für Ihren Existenz-, und Vermögensaufbau
diktatorisch durchziehen!

(Bundestagsdrucksache 19/25772)
 
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Und wenn es Absicht war? Oder denkst Du, ich könnte das nicht unterscheiden, bei den täglichen Infos aus dem
Bundesfinanzministerium oder Bundestag? 😉
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/266/1926664.pdf

Zitat:
"Insgesamt wurde so ein Steueraufkommen von 42,8 Mrd. Euro in 2020 generiert. (Bundestagsdrucksache 19/25772)"

Insgesamt wurde so ein ???Steueraufkommen??? = eine staatliche, finanzielle Zwangsenteignung bis zum
Erreichen des Existenzminimums der Rentner,
in Höhe von 42,8 Mrd. Euro in 2020 generiert = enteignet!
Was eben so >parasitäre< Staats-Konstruktionen gegen das Volk für Ihren Existenz-, und Vermögensaufbau
diktatorisch durchziehen!

(Bundestagsdrucksache 19/25772)
Ich denke du hast versucht dich wichtig zu machen und dabei irgendwas eingestellt ohne überhaupt zu wissen was da drin steht. Und so kam es dass du die Doppelbesteuerung der Rentner mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ausland verwechselst hast.

Damit verhindert der Staat nämlich dass ein Einkommen doppelt besteuert wird.
 
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Ich denke du hast versucht dich wichtig zu machen und dabei irgendwas eingestellt ohne überhaupt zu wissen was da drin steht. Und so kam es dass du die Doppelbesteuerung der Rentner mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ausland verwechselst hast.

Damit verhindert der Staat nämlich dass ein Einkommen doppelt besteuert wird.
Damit verhindert der Staat nämlich dass ein Einkommen doppelt besteuert wird.
Ich schreibe das deinem > Unwissen < zu gute,
denn vor ca. 3 Wochen, ist unter Bußgeld-Androhung meinem Schwiegervater genau die
Doppelbesteuerung der Rente aus dem Jahr 2018, er 91 Jahre alt, enteignet worden.
Er fällt normal unter dem jährlichen Freibetrag - aber die "staatliche Auslegung" seiner Rente,
hat ihn über 1.400.-- Euro "Nachzahlung" = Enteignung - gekostet.

Soweit zu deiner Ansicht " der Staat verhindert " die doppelt Besteuerung!

Lt. dem Bundesfinanzministerium - schon vor Jahren öffentlich bekannt gegeben,
beträgt die Besteuerung der Bürger (finanzielle Enteignung durch den Staat) bis zu 68% !

Welches System hätten wir, wenn der Staat die finanzielle Volksenteignung nur in Höhe von 32% einfordert,
und dem Leistungsträger die 68% zusprechen würde?

Wie viele Sozial-Ämter und andere Organisationen würden dann überflüssig werden?
Welche Gesellschaft wäre dann in Deutschland vorhanden?

Jedenfalls kein Volks-Abzocker-Staat mehr !
 
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Ich schreibe das deinem > Unwissen < zu gute,
denn vor ca. 3 Wochen, ist unter Bußgeld-Androhung meinem Schwiegervater genau die
Doppelbesteuerung der Rente aus dem Jahr 2018, er 91 Jahre alt, enteignet worden.
Er fällt normal unter dem jährlichen Freibetrag - aber die "staatliche Auslegung" seiner Rente,
hat ihn über 1.400.-- Euro "Nachzahlung" = Enteignung - gekostet.

Soweit zu deiner Ansicht " der Staat verhindert " die doppelt Besteuerung!

Lt. dem Bundesfinanzministerium - schon vor Jahren öffentlich bekannt gegeben,
beträgt die Besteuerung der Bürger (finanzielle Enteignung durch den Staat) bis zu 68% !

Welches System hätten wir, wenn der Staat die finanzielle Volksenteignung nur in Höhe von 32% einfordert,
und dem Leistungsträger die 68% zusprechen würde?

Wie viele Sozial-Ämter und andere Organisationen würden dann überflüssig werden?
Welche Gesellschaft wäre dann in Deutschland vorhanden?

Jedenfalls kein Volks-Abzocker-Staat mehr !
Du verstehst einfach nichts. Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen wird verhindert dass Menschen die im Ausland Steuern auf Einkommen zahlen nicht auch noch Steuern in Deutschland bezahlen müssen. Und umgekehrt.

Mit der Doppelbesteuerung von Rentnern hat dieses Abkommen nichts zu tun. Warum kannst du nicht einfach zugeben dass du da etwas verlinkt hast dass nichts mit der Thematik zu tun hat um die es hier geht.
 
OP
zebra

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Mannheim/Saarbrücken – Die Doppelbesteuerung der Rente erhitzt weiterhin die Gemüter - und verunsichert Rentenbeziehende.

Heinrich Braun, Steuerberater aus Mannheim, hat sich darauf spezialisiert, die Frage der Doppelbesteuerung der Altersvorsorge zu analysieren und gerichtlich dagegen vorzugehen.

Gemeinsam mit Finanzmathematiker Klaus Schindler setzt er sich für Senior:innen ein. Schindler, der früher an der Universität Saarbrücken lehrte, hat eine Formel entwickelt, die zeigt, welcher Belastung Menschen im Ruhestand durch die Doppelbesteuerung ihrer Rente ausgesetzt sind.

Im Interview mit fr.de sagen Braun und Schindler, die Finanzämter versuchten, Rentenbeziehende zu täuschen und um ihr Recht zu bringen.

Außerdem stellt Braun einen Mustereinspruch zur Verfügung, den Rentner:innen nutzen können, um gegen die Doppelbesteuerung vorzugehen.



Das Finanzministerium von Olaf Scholz wurde wegen der Doppelbesteuerung der Rente verklagt.

© Christoph Hardt via www.imago-images.de



Doppelbesteuerung der Rente: Sie ist laut Experte verfassungswidrig

Herr Braun, Sie sind der Ansicht, dass es bei der Rente in Deutschland zu einer Doppelbesteuerung kommt. Woran machen Sie das fest?


Heinrich Braun: Das ergibt sich daraus, dass die Besteuerungsanteile in der Einzahlungsphase und die Anteile in der Auszahlungsphase nicht aufeinander abgestimmt wurden.

Es ist verboten, was während des Arbeitslebens besteuert wurde, im Ruhestand erneut zu besteuern.

Deshalb ist das von der Rürup-Kommission aufgestellte System seit 2005 verfassungswidrig. Seit 15 Jahren streiten sich die Finanzämter bereits mit den Bürger:innen.

Auch in der Fachliteratur wird die Doppelbesteuerung der Rente schon lange diskutiert.

Klaus Schindler: Ich liefere Ihnen ein kleines Beispiel. Bei einem Renteneintritt 2020 und 35 Jahren Beitragszeit, Beitragsbeginn also 1985, liegt der Besteuerungsanteil der gesamten Rentenbeiträge bei etwa 40 %.

Im Gegensatz dazu sind in der Phase der Auszahlung nur 20 % des Renteneinkommens steuerfrei.

Stattdessen müsste der Betrag bei 40 % liegen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt.

Wie viele Rentner:innen sind von der Doppelbesteuerung in Deutschland betroffen?

Schindler: Nach unserer Berechnung fällt die Doppelbesteuerung mindestens für Rentner:innen an, die ab dem Jahr 2005 in den Ruhestand gehen.

Zu diesem Zeitpunkt ist sie noch relativ gering, steigt aber schnell immer weiter an und erreicht in den Renteneintrittsjahren 2022 - 2023 ihren Höchstsatz von 20 bis 23 % und zwar ungerechterweise um so höher, je größer die Zahl der Beitragsjahre ist.

Erst ab dem Jahr 2070 werden die ersten Senior:innen nicht mehr doppelt besteuert.

Für mich als Finanzmathematiker ist diese Konstruktion abenteuerlich. Die Gesetzesänderung im Jahr 2005 brauchte es übrigens, weil das Bundesverfassungsgericht festgestellt hatte, dass die bisherige Praxis verfassungswidrig war.

Leider wurde das Gesetz rückwirkend zum Nachteil der Rentner:innen verändert.



Zu den Personen

Heinrich Braun
ist Steuerberater und führt eine Kanzlei in Mannheim. Er gilt als Experte für Rechtsschutz in Steuerangelegenheiten, Vollstreckungsabwehr, Steuerstrafrecht und Finanzgerichtsverfahren. Braun hat sich darauf spezialisiert, Finanzämter zu verklagen. Die mittlerweile geltende Vierjahresfrist für die Steuerklärung hat er übrigens vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstritten.

Klaus Schindler hat von 1987 bis 2019 Finanzmathematik an der Universität Saarbrücken gelehrt und ist außerdem Spezialist für Derivate. Schindler hat eine Formel entwickelt, die nachweisen kann, dass es zu einer Doppelbesteuerung der Rentner:innen in Deutschland kommt. Zusammen mit Heinrich Braun hat der Finanzmathematiker bereits in der steuerrechtlichen Fachzeitschrift NWB Aufsätze verfasst.

Doppelbesteuerung der Rente mit Formel ausrechnen

Herr Schindler, bereits der Saarländische Rundfunk hatte darüber berichtet, dass sie die Doppelbesteuerung der Rente mathematisch nachgewiesen haben. Können Sie Ihre Formel für einen Laien erläutern?

Schindler: Nehmen wir an, dass Senior:innen angefangen haben, 1980 in die Rentenkasse einzuzahlen. Von 1980 bis 2004 wurden 50 % der Rentenbeiträge versteuert.

Ab 2005 hat die bereits angesprochene Systemänderung eingesetzt und es waren nur noch 40 % zu versteuern. Dieser Besteuerungsanteil wird dann in den nachfolgenden Jahren in 2 %-Schritten bis ins Jahr 2025 auf 0 % schrittweise abgesenkt.

Betrachtet man nun einen Eckrenter, also einen Durchschnittsrentner, der jedes Jahr in der Rentenversicherung genau einen Entgeltpunkt erwirbt, so kann mithilfe des Rentenbescheides genau ausrechnen, wie hoch der besteuerte Anteil der Rentenbeiträge ist.

https://www.glonaabot.de/einschlagi...-verfassungswidrig-experte-verklagt-regierung
Doppelbesteuerung der Rente: Sie ist laut Experte verfassungswidrig ...
dieses GROKO verfassungswidrig ... hatten wir die letzten 15 Jahre wohl zum
Xten male ... Jedes mal vergessen die Vorher die Bundesrichter zu schmieren
und Gesetzverdreher zu den Gesetzen zu erlassen ... (n) :devilish:
und ja > ohne sau guten Rechtsanwalt der gegen Behörden vorgeht hat man als
kleiner Bürger so gut wie keine Chance ,,,
 

Uwe O.

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Das ist doch wieder für 99% aller Bürger - der DEUTSCHEN - Leistungsträger -
nur eine unwahre Unterstellung.
Die deutsche Staats-Regierung, dieser demokratische Rechtsstaat, ist kein

finanzkriminelles Unternehmen, besteht nicht aus finanzkriminellen Vereinen, welche den schwer arbeitenden
Leistungsträger, Bürger, das Personal, den Arbeitssklaven um seine - selbst als Rentenbeitrag eingezahlten -
> Ansparungen < betrügen oder übervorteilen will !

Das wäre ja dann ein finanzieller VOLKS-Enteignungs-STAAT -
und so etwas - wurde nicht in den öffentlichen Medien, im Fernsehen und in den Nachrichten bekannt gegeben.

Also, alles eine LÜGE - Deutschland ist ein demokratischer Rechts-STAAT,
welcher in seiner VOLKS-Rundumversorgung dem VOLK zu Wohlstand verhilft!

Sagt jedenfalls der EID des Bundeskanzler aus !

https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/44e1c263-34ac-4cb7-8172-9cf550b30213







Ein finanzieller VOLKS-ENTEIGNUNGS-STAAT kann die Gesetze in der "STAATS-Konstruktion" so verändern,
das diese Gesetze auch > rückwirkend < zur finanziellen VOLKS-ENTEIGNUNG seine Gültigkeit besitzen.

Was natürlich mit der Politik, den Regierungen den Bediensteten und Besoldeten - nichts zu tun hat.
SIE - sind nur ALLE die Nutznießer davon!
Ach Dolans, es zeigt sich wieder mal, dass Du vor lauter Schaum vor dem Mund nicht mehr sehen kannst, von was gesprochen wird.
Es geht nicht um Doppelbesteuerungsabkommen zwischen verschiedenen Staaten, sondern um die angebliche Doppelbesteuerng von Renten.
 

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