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Renten-Doppelbesteuerung verfassungswidrig?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 14 «  

Uwe O.

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Doppelbesteuerung der Rente: Sie ist laut Experte verfassungswidrig ...
dieses GROKO verfassungswidrig ... hatten wir die letzten 15 Jahre wohl zum
Xten male ... Jedes mal vergessen die Vorher die Bundesrichter zu schmieren
und Gesetzverdreher zu den Gesetzen zu erlassen ... (n) :devilish:
und ja > ohne sau guten Rechtsanwalt der gegen Behörden vorgeht hat man als
kleiner Bürger so gut wie keine Chance ,,,
Auch Du hast den sonst nur bei Dolans zu sehenden Schaum vor dem Mund und wirfst alles durcheinander.

Der selbsternannte Experte behauptet (!), es gäbe eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renten.
Das Gericht hat noch gar nichts in dieser Angelegenheit entschieden.

Auch lastet Du das Problem der GroKo an.
Diese seltsame Rentenbesteuerung wurde 2005, also vom Kabinett Schröder II (SPD/Grün) eingeführt um die bis dahin verfassungswidrige Besteuerung der Beamtenpensionen (vom BVBerfG mindestens 5 mal als verfassungswidrig angesehen, jedoch hatte keine Regierung etwas geändert, bis das BVerfG endlich eine Frist zur Umsetzung nannte) anders zu ordnen.
Täter sind also nicht die GroKo, sondern SPD zusammen mit den Grünen.
 

Uwe O.

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Na, jetzt hast du was angerichtet. wie du weißt bin ich gründlich *LOL*
Danke Nora, dass Du Dir eine solche Mühe gemacht hast.

Der mit dem Fall betraute Richter am BFH äußerte sich vorab schon einmal in eienr Fachzeitschrift.

https://jura-online.de/blog/2020/01/24/bundesrichter-halt-rentenbesteuerung-fur-verfassungswidrig/

. Die ab 2040 geltende Regelung wird von Kulosa auch nicht kritisiert – dieses System ist für Betroffene sogar vorteilhaft. Denn im Ruhestand hat man in der Regel ein niedrigeres Einkommen als während des Berufslebens, sodass eher weniger Steuern gezahlt werden.


Kulosa hält aber die Übergangsregelung für verfassungswidrig.
Allerdings wird die mögliche Verfassungswidrigkeit erst den Rentner eintreten, die ab 2040 in Rente gehen.
Und dann dürfte der verfassungswidrige Anteil bei den normalen Renten nur marginal sein.

Wer zB 2005 in Rente ging, muss nur 50% der Rente als Einkommen versteuern.
Das entspricht dem steuerfreien Arbeitgeberanteil und dürfte wohl kaum beanstandbar sein.

Letztlich wird wohl das BVerfG entscheiden.
Wenn überhaupt, denn zukünftige Steuerbescheide können noch nicht jetzt angegriffen werden.
 

Nora

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Doppelbesteuerung der Rente: Sie ist laut Experte verfassungswidrig ...
dieses GROKO verfassungswidrig ... hatten wir die letzten 15 Jahre wohl zum
Xten male ... Jedes mal vergessen die Vorher die Bundesrichter zu schmieren
und Gesetzverdreher zu den Gesetzen zu erlassen ... (n) :devilish:
und ja > ohne sau guten Rechtsanwalt der gegen Behörden vorgeht hat man als
kleiner Bürger so gut wie keine Chance ,,,
Sehe ich auch so, da blickt man nicht mehr durch, zu viele Fallen, in die man da tappen kann.
 

Nora

Deutscher Bundespräsident
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Danke Nora, dass Du Dir eine solche Mühe gemacht hast.

Der mit dem Fall betraute Richter am BFH äußerte sich vorab schon einmal in eienr Fachzeitschrift.

https://jura-online.de/blog/2020/01/24/bundesrichter-halt-rentenbesteuerung-fur-verfassungswidrig/


Allerdings wird die mögliche Verfassungswidrigkeit erst den Rentner eintreten, die ab 2040 in Rente gehen.
Und dann dürfte der verfassungswidrige Anteil bei den normalen Renten nur marginal sein.

Wer zB 2005 in Rente ging, muss nur 50% der Rente als Einkommen versteuern.
Das entspricht dem steuerfreien Arbeitgeberanteil und dürfte wohl kaum beanstandbar sein.

Letztlich wird wohl das BVerfG entscheiden.
Wenn überhaupt, denn zukünftige Steuerbescheide können noch nicht jetzt angegriffen werden.
Stimmt hast du Recht. Habe keine Ahnung ob da jetzt schon Leute von betroffen sind.
 
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Tipp:

Man kann gar nicht gegen das Finanzministerum klagen; denn die erlassen keine Steuerbescheide.
Das staatliche, finanzielle Volks-Enteignungs-System weiß sich in der Form der
> Konstruktion STAAT <
vor dem enteigneten VOLK - als parasitäres Staatssystem zu schützen.
 
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Ach Dolans, es zeigt sich wieder mal, dass Du vor lauter Schaum vor dem Mund nicht mehr sehen kannst, von was gesprochen wird.
Es geht nicht um Doppelbesteuerungsabkommen zwischen verschiedenen Staaten, sondern um die angebliche Doppelbesteuerng von Renten.
Es geht nicht um Doppelbesteuerungsabkommen zwischen verschiedenen Staaten, sondern um die angebliche Doppelbesteuerng von Renten.
NICHT -
"angebliche Doppelbesteuerng von Renten."
sondern wie meinem Schwiegervater vor kurzem passiert, 1.400.--Euro gekostet hat.
Dieser korrupte, und volksausplüdernde, gerade die volkswirtschaftliche Vernichtung betreibende
> deutsche STAAT < und seine Regierungen -
wissen doch vor ihrer eigenen Insolvenz stehend - nicht mehr was SIE machen.

Die haben jeden Überblick verloren und flüchten sich vor lauter Unfähigkeit schon in die medialen Pandemieen.

Sie glauben als Politik und Staat
dem Volk - wegen dessen medizinischer Unwissenheit - jeden "Bären" aufbinden zu können.
 

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Uwe O.

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NICHT -
"angebliche Doppelbesteuerng von Renten."
sondern wie meinem Schwiegervater vor kurzem passiert, 1.400.--Euro gekostet hat.
Dein Schwiegervater hat wegen der (angeblichen) Doppelbesteuerung der Renten 1.400 € Steuern nachgezahlt?
Das ist mit Sicherheit nicht der Grund der Nachzahlung, denn die angebliche Doppelbesteuerung tritt bei Einzelfällen erst ab Rentenbeginn 2040 ein.

PS:
Angeblich bedeutet: An Angaben dessen, der es behauptet.
 
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Dein Schwiegervater hat wegen der (angeblichen) Doppelbesteuerung der Renten 1.400 € Steuern nachgezahlt?
Das ist mit Sicherheit nicht der Grund der Nachzahlung, denn die angebliche Doppelbesteuerung tritt bei Einzelfällen erst ab Rentenbeginn 2040 ein.

PS:
Angeblich bedeutet: An Angaben dessen, der es behauptet.
Ich könnte das mit den Unterlagen und dem Schriftverkehr mit der Doppelbesteuerung 2020/2021 belegen,
was auch beim Anwalt gelandet ist.
Denn das Irre ist, die Behörden tauschen sich nicht selbst untereinander aus, was ja aufklärend wäre,
nein - Sie nehmen den Betroffenen als Prellbock, als Zielscheibe, als OPFER her.
Der sich nicht helfen kann, der zahlt - und der sich wehrt - das zahlt ja sowieso der VOLKS-VOLL-DEPP -
mit seinen steuerlichen Abgaben dann. Die besoldeten Beamten handeln nur nach dem Gesetz!
(der staatlichen, finanziellen Volksenteignung!)
 

Uwe O.

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Ich könnte das mit den Unterlagen und dem Schriftverkehr mit der Doppelbesteuerung 2020/2021 belegen,
was auch beim Anwalt gelandet ist.
Tipp: In Steuersachen ist ein Anwalt fast immer die schlechteste Begleitung.
Ein Steuerberater hat da mehr Ahnung.
Ansonsten:
Du sprichst 2020/2021 an.
Das ist unmöglich, dass Dein Schwiegervater für diese Zeiträume bereits einen anfechtbarebn Steuerbescheid haben kann.
Entweder hast Du Dich vertran oder Du bindest uns einen Bären auf.
Von letzterem gehe ich momentan aus.
 
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Tipp: In Steuersachen ist ein Anwalt fast immer die schlechteste Begleitung.
Ein Steuerberater hat da mehr Ahnung.
Ansonsten:
Du sprichst 2020/2021 an.
Das ist unmöglich, dass Dein Schwiegervater für diese Zeiträume bereits einen anfechtbarebn Steuerbescheid haben kann.
Entweder hast Du Dich vertran oder Du bindest uns einen Bären auf.
Von letzterem gehe ich momentan aus.
Du leidest unter Alzheimer !
Lese den gesamten Ablauf noch einmal - für meinen Schwiegervater ist der Ablauf real, -
dann wird dein ganzes " Gesülze und Vermutungen " zu dem was es ist ! - Einfach nur Unwissen!
 

Uwe O.

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Du leidest unter Alzheimer !
Lese den gesamten Ablauf noch einmal - für meinen Schwiegervater ist der Ablauf real, -
dann wird dein ganzes " Gesülze und Vermutungen " zu dem was es ist ! - Einfach nur Unwissen!
Sagen wir mal so:
Das Alzheimerproblem müsste auf Deienr Seite liegen.

Du schriebst:
Ich könnte das mit den Unterlagen und dem Schriftverkehr mit der Doppelbesteuerung 2020/2021 belegen,
Fettung durch mich.
Nochmal:
Es gibt heute noch keine Steuerbescheide 2020, geschweige 2021.
Ergo kann Dein Rechtsanwalt auch keinen Einspruch/Klage wegen der Doppelbesteuerung der Rente 2020/2021 eingelegt haben.

Ist das für Dich schwierig zu verstehen?
Dann male ich Dir ein Bild.
 
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Sagen wir mal so:
Das Alzheimerproblem müsste auf Deienr Seite liegen.

Du schriebst:

Fettung durch mich.
Nochmal:
Es gibt heute noch keine Steuerbescheide 2020, geschweige 2021.
Ergo kann Dein Rechtsanwalt auch keinen Einspruch/Klage wegen der Doppelbesteuerung der Rente 2020/2021 eingelegt haben.

Ist das für Dich schwierig zu verstehen?
Dann male ich Dir ein Bild.
Zitat:
"Ich schreibe das deinem > Unwissen < zu gute, denn vor ca. 3 Wochen, ist unter Bußgeld-Androhung meinem Schwiegervater genau die Doppelbesteuerung der Rente aus dem Jahr 2018, er 91 Jahre alt, enteignet worden.
Er fällt normal unter dem jährlichen Freibetrag - aber die "staatliche Auslegung" seiner Rente,
hat ihn über 1.400.-- Euro "Nachzahlung" = Enteignung - gekostet."

- # 16

Ich habe nicht von Steuerbescheide berichtet aus 2020/2021, sondern von dem "Ablauf unter finanzieller Strafandrohung"
bei nicht befolgen der Zahlungsaufforderung von ca. 1400.--Euro!

Die Aufforderung und der Briefverkehr der Doppelbesteuerung erfolgte 2020 / 2021 - aus dem Jahr 2018 !
 

Uwe O.

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Zitat:
"Ich schreibe das deinem > Unwissen < zu gute, denn vor ca. 3 Wochen, ist unter Bußgeld-Androhung meinem Schwiegervater genau die Doppelbesteuerung der Rente aus dem Jahr 2018, er 91 Jahre alt, enteignet worden.
Er fällt normal unter dem jährlichen Freibetrag - aber die "staatliche Auslegung" seiner Rente,
hat ihn über 1.400.-- Euro "Nachzahlung" = Enteignung - gekostet."

- # 16

Ich habe nicht von Steuerbescheide berichtet aus 2020/2021, sondern von dem "Ablauf unter finanzieller Strafandrohung"
bei nicht befolgen der Zahlungsaufforderung von ca. 1400.--Euro!

Die Aufforderung und der Briefverkehr der Doppelbesteuerung erfolgte 2020 / 2021 - aus dem Jahr 2018 !
Schön, dass Du mal eine Zusammenstellung gemacht hast.
Aber es ist und bleibt wirres Zeug.
Wenn Dein Schwiegervater 91 Jahre alt ist, dann bezieht er seit mindestens 2005 seine Rente (2005: Gesetzesänderung).
Was heißt, dass er einen Rentenfreibetrag von 50% der Rente 2005 hat. Das entspricht genau dem steuerfreien Anteil des Arbeitgebers.
Insoweit findet da erstmals eine Besteuerung /zu Recht) statt. Eine Doppelbesteurung ist da weit und breit nicht zu sehen.

Ansonsten ist ein Bußgeld wegen der Nichtbeachtung der Zahlungsaufforderung nicht möglich; also eine freie Erfindung zur Dramatisierung von Dir oder eine Fehldeutung der Bedeutung des Bußgeldes.
Der Schilderung nach nehme ich an, dass gegen Deinen Stiefvater wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren ein Strafverfahren eröffnet wurde und dieses mit einem Bußgeld von 1.400 € abgecshlossen wurde.

Alles im Allem scheint Dein Schwiegervater eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Rente zu beziehen ode rnoch erhebliche weitere Einkünfte zu haben.
 
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Schön, dass Du mal eine Zusammenstellung gemacht hast.
Aber es ist und bleibt wirres Zeug.
Wenn Dein Schwiegervater 91 Jahre alt ist, dann bezieht er seit mindestens 2005 seine Rente (2005: Gesetzesänderung).
Was heißt, dass er einen Rentenfreibetrag von 50% der Rente 2005 hat. Das entspricht genau dem steuerfreien Anteil des Arbeitgebers.
Insoweit findet da erstmals eine Besteuerung /zu Recht) statt. Eine Doppelbesteurung ist da weit und breit nicht zu sehen.

Ansonsten ist ein Bußgeld wegen der Nichtbeachtung der Zahlungsaufforderung nicht möglich; also eine freie Erfindung zur Dramatisierung von Dir oder eine Fehldeutung der Bedeutung des Bußgeldes.
Der Schilderung nach nehme ich an, dass gegen Deinen Stiefvater wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren ein Strafverfahren eröffnet wurde und dieses mit einem Bußgeld von 1.400 € abgecshlossen wurde.

Alles im Allem scheint Dein Schwiegervater eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Rente zu beziehen ode rnoch erhebliche weitere Einkünfte zu haben.
Nicht zutreffend!
Die nicht unbedingt wahrheitsliebende "Pfeife von Schwiegervater" hat bis 2018 - davor und weiterhin jedes Jahr
(im Ausland) seine Steuererklärungen (auch die der Frau) gemacht - und noch nie - bis damals/jetzt Beanstandungen gehabt. (Er ist auch Frührentner - beruflich bedingt gewesen.)

Was natürlich auch eine Frage der steuerlichen, staatlichen Volksabzockerei unter dem Aspekt von
Gesetzes-Änderungen aufwirft.
Gerade die staatliche finanzielle Enteignung der Rentner - um die Staats-Insolvenz zu verschieben -
ist doch schon jedem vernünftigen, denkenden Menschen bekannt.
Zitat:
Ansonsten ist ein Bußgeld wegen der Nichtbeachtung der Zahlungsaufforderung nicht möglich;
Ganz und gar nicht.
Auf meinen Tipp hin, sollen sich die Finanzämter und Rentenanstalten doch
> gegenseitig - untereinander < das ausmachen,
und IHN zwar als Betroffenen, aber nicht als > Entscheidungsträger < außen vor lassen,
kam die Antwort - > " auch eine Konten-Pfändung könnte vollzogen werden " < !

Der Unterschied zwischen der theoretischen Gesetzgebung und der heutigen praktizierten -
ist einfach nicht übereinstimmend.
 

Uwe O.

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Nicht zutreffend!
Die nicht unbedingt wahrheitsliebende "Pfeife von Schwiegervater" hat bis 2018 - davor und weiterhin jedes Jahr
(im Ausland) seine Steuererklärungen (auch die der Frau) gemacht - und noch nie - bis damals/jetzt Beanstandungen gehabt. (Er ist auch Frührentner - beruflich bedingt gewesen.)

Was natürlich auch eine Frage der steuerlichen, staatlichen Volksabzockerei unter dem Aspekt von
Gesetzes-Änderungen aufwirft.
Gerade die staatliche finanzielle Enteignung der Rentner - um die Staats-Insolvenz zu verschieben -
ist doch schon jedem vernünftigen, denkenden Menschen bekannt.
Zitat:

Ganz und gar nicht.
Auf meinen Tipp hin, sollen sich die Finanzämter und Rentenanstalten doch
> gegenseitig - untereinander < das ausmachen,
und IHN zwar als Betroffenen, aber nicht als > Entscheidungsträger < außen vor lassen,
kam die Antwort - > " auch eine Konten-Pfändung könnte vollzogen werden " < !

Der Unterschied zwischen der theoretischen Gesetzgebung und der heutigen praktizierten -
ist einfach nicht übereinstimmend.
Na, so nach und nach kommt der Sachverhalt heraus.
Und jedes mal stellt er sich steuerlich anders dar.
Wenn Dein Schwiegervater im Ausland lebte und dort auch seine Steuererklärungen abgegeben hat, ist das in Ordnung.
Aber er hätte ab 2005 zusätzlich wegen der Rente in Deutschland auch eine Steuererklärung abgeben müssen (kommt auf den Staat an, in dem er lebte).
Das wusste jeder Rentner, denn dies stand in der jährlichen Rentenmitteilung.
Er sollte froh sein, dass er nicht noch eine Strafe aufgebrummt bekommen hat .
 
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Na, so nach und nach kommt der Sachverhalt heraus.
Und jedes mal stellt er sich steuerlich anders dar.
Wenn Dein Schwiegervater im Ausland lebte und dort auch seine Steuererklärungen abgegeben hat, ist das in Ordnung.
Aber er hätte ab 2005 zusätzlich wegen der Rente in Deutschland auch eine Steuererklärung abgeben müssen (kommt auf den Staat an, in dem er lebte).
Das wusste jeder Rentner, denn dies stand in der jährlichen Rentenmitteilung.
Er sollte froh sein, dass er nicht noch eine Strafe aufgebrummt bekommen hat .
Er sollte froh sein, dass er nicht noch eine Strafe aufgebrummt bekommen hat .
Auch wieder falsch.
Aber er hätte ab 2005 zusätzlich wegen der Rente in Deutschland auch eine Steuererklärung abgeben müssen (kommt auf den Staat an, in dem er lebte).
Hat er, wg. Einkünfte aus Deutschland, welche immer gleich sind und das über 30 Jahre lang.

Die staatliche, steuerliche Volks-Ausplünderei hat, und kennt eben keine Grenzen,
notfalls werden diese, auch RÜCKWIRKEND - über Gesetze neu formuliert.
 

Watson

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Na, so nach und nach kommt der Sachverhalt heraus.
Und jedes mal stellt er sich steuerlich anders dar.
Wenn Dein Schwiegervater im Ausland lebte und dort auch seine Steuererklärungen abgegeben hat, ist das in Ordnung.
Aber er hätte ab 2005 zusätzlich wegen der Rente in Deutschland auch eine Steuererklärung abgeben müssen (kommt auf den Staat an, in dem er lebte).
Das wusste jeder Rentner, denn dies stand in der jährlichen Rentenmitteilung.
Er sollte froh sein, dass er nicht noch eine Strafe aufgebrummt bekommen hat .
Auch bei seiner neuen Geschichte erscheint alles wie etwas Gefaketes. Nach den Richtlinien des OECD Musterabkommens für DBOs liegt die Besteuerung von Renten im Wohnsitzstaat des Rentners (kann im Einzelfall anders im DBO) geregelt sein.Ab 2019 gelten die Regeln Inland. wo ist der Fadenstricker eigentlich von seinem aufgeblasenen Problem betroffen. Was soll der Faden dann?

Warum haut der Typ wieder so einen Schmonzes ins Netz? Hat der Langeweile oder Schwatzdrang?
 

sportsgeist

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Auch wieder falsch.

Hat er, wg. Einkünfte aus Deutschland, welche immer gleich sind und das über 30 Jahre lang.

Die staatliche, steuerliche Volks-Ausplünderei hat, und kennt eben keine Grenzen,
notfalls werden diese, auch RÜCKWIRKEND - über Gesetze neu formuliert.
immer dasselbe

erst werden wahrheitswidrige Dinge behauptet, und nach Fragen des Ertappten werden salamiweise die Fakten geliefert

ich hätte gar keine solche Geduld wie @Uwe O.
aller Respekt, diese Geduld hätte ich nie

schon blöd ne, wenn sich das Genöle auf Staat, Gesellschaft und Alle Anderen ständig als Schuss ins eigene Knie erweist

sag doch einfach, du hast, warum auch immer, keinen Bock auf Staat und Gesellschaft
dann musst du halt auch die Konsequenzen tragen, denn eine Gemeinschaft bietet bekanntlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten

und diese Pflichten sind für Manche offenbar so dermaßen lästig, dass sie hier jeden Tag den Untergang der Welt beschwören
... dir spielen sie aber auch übel mit ... meine Fresse
 
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immer dasselbe

erst werden wahrheitswidrige Dinge behauptet, und nach Fragen des Ertappten werden salamiweise die Fakten geliefert

ich hätte gar keine solche Geduld wie @Uwe O.
aller Respekt, diese Geduld hätte ich nie

schon blöd ne, wenn sich das Genöle auf Staat, Gesellschaft und Alle Anderen ständig als Schuss ins eigene Knie erweist

sag doch einfach, du hast, warum auch immer, keinen Bock auf Staat und Gesellschaft
dann musst du halt auch die Konsequenzen tragen, denn eine Gemeinschaft bietet bekanntlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten

und diese Pflichten sind für Manche offenbar so dermaßen lästig, dass sie hier jeden Tag den Untergang der Welt beschwören
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Du staatliches "Brummsummserl" hast doch wie immer nichts begriffen! smilie_girl_101.gif
 

Uwe O.

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Hat er, wg. Einkünfte aus Deutschland, welche immer gleich sind und das über 30 Jahre lang.

Die staatliche, steuerliche Volks-Ausplünderei hat, und kennt eben keine Grenzen,
notfalls werden diese, auch RÜCKWIRKEND - über Gesetze neu formuliert.
Du verstehst nichts.
Dein Schwiegervater hat doch seit 30 Jahren nicht immer die gleich hohe Rente!
Angesprochen ist ja nur der Zeitraum ab 2005; zuvor galt zwar auch eine Steuerpflicht der Renten, wurde aber komplett anders gerechnet.

Und jetzt verlässt Du wieder die angebliche Doppelebesteuerung der Reneten und springst zum Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten und mischt alles zusammen.

Ich helfe Dir gern weiter, wenn Du mir den Staat nennst, in dem Dein Schwiegervater damals lebte.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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