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Renten-Doppelbesteuerung verfassungswidrig?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 14 «  

Uwe O.

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Auch bei seiner neuen Geschichte erscheint alles wie etwas Gefaketes. Nach den Richtlinien des OECD Musterabkommens für DBOs liegt die Besteuerung von Renten im Wohnsitzstaat des Rentners (kann im Einzelfall anders im DBO) geregelt sein.Ab 2019 gelten die Regeln Inland. wo ist der Fadenstricker eigentlich von seinem aufgeblasenen Problem betroffen. Was soll der Faden dann?

Warum haut der Typ wieder so einen Schmonzes ins Netz? Hat der Langeweile oder Schwatzdrang?
@DOLANS hat nicht die geringste Ahnung, von was er spricht.
Das ist nicht verwerflich, denn die Materie ist kompliziert.

Hier ist eine Liste, wer seie deutsche Rente in welchem Staat versteuern muss.

https://www.finanzamt-rente-im-ausl...len/warum-ist-der-wohnsitzstaat-entscheidend/

Seltsamer Weise fehlt in der Liste das beliebte Spanien.
Hier giilt:

Residente sind in Spanien voll steuerpflichtig und müssen dieselbe Steuer wie die spanischen Bürger bezahlen. Ausgenommen sind die deutschen Beamtenpensionäre, denn ihre Pension wird nach DBA im Kassenstaat besteuert. Betriebsrenten und private Renten sind im Wohnsitzstaat zu versteuern.
 
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@DOLANS hat nicht die geringste Ahnung, von was er spricht.
Das ist nicht verwerflich, denn die Materie ist kompliziert.

Hier ist eine Liste, wer seie deutsche Rente in welchem Staat versteuern muss.

https://www.finanzamt-rente-im-ausl...len/warum-ist-der-wohnsitzstaat-entscheidend/

Seltsamer Weise fehlt in der Liste das beliebte Spanien.
Hier giilt:

Residente sind in Spanien voll steuerpflichtig und müssen dieselbe Steuer wie die spanischen Bürger bezahlen. Ausgenommen sind die deutschen Beamtenpensionäre, denn ihre Pension wird nach DBA im Kassenstaat besteuert. Betriebsrenten und private Renten sind im Wohnsitzstaat zu versteuern.
Damit hast Du das Problem selbst beantwortet!
Die Frage ist nur, warum erst 2020 diese Besteuerung aus 2018 eingefordert wird?
 
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Das staatliche, finanzielle Volks-Enteignungs-System weiß sich in der Form der
> Konstruktion STAAT <
vor dem enteigneten VOLK - als parasitäres Staatssystem zu schützen.
Das ist Richtig,
du kannst aber die VERWALTUNGSRICHTLINIEN torpedieren, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind,
daran müssen sich die Finanzämter halten und danach agieren sie.

Die ganzen Gesetze in der AO und den anderen Steuergesetzen werden von den AUSFÜHRENDEN Behörden den Verwaltungsrichtlinien nach umgesetzt.
Sind keine Erläuterungen so gesehen, sondern nicht immer stichfeste Erklärungen wie, warum oder wieso ein Gesetzestext von der Behörde nach welchen Kriterien umgesetz werden soll.

Steuerberater machen im Streitfall meistens nichts anderes, als die Behörde aka. die Sachbearbeiter auf diese Richtlinien hinzuweisen.
Lücken, oder Begebenheiten die sich aus den Richtlinien ergeben sind meistens die Währung, die der Berater verwendet um mit der Behörde im Fall, dass er einen guten Stand hat und mit einer Zurechtweisung weiterkommt, die Forderungen mit der Gegenpartei "verrechnet".

( Die Bücher der Verwaltungsrichtlinien sprengen sogar nochmal zusätzlich die Gesetzbücher selbst um ein VIELFACHES in beinahe jederlei Hinsicht, sowohl im Strafrecht, im Steuerrecht, im Baurecht und so ziemlich fast allen Rechtsgebieten, mit denen Anwälte, Berater und Behörden in ihrer Ausübung ihrer Tätigkeiten sich konfrontiert sehen! Als "normaler" Mensch, der solche Richtlinien nicht als sein Tagesgeschäft betrachtet, ist es meistens fast UNMÖGLICH sich auf dieser Ebene mit einer Behörde "anzulegen"... )
 
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TanzendeFleischwurst

( Die Bücher der Verwaltungsrichtlinien sprengen sogar nochmal zusätzlich die Gesetzbücher selbst um ein VIELFACHES in beinahe jederlei Hinsicht, sowohl im Strafrecht, im Steuerrecht, im Baurecht und so ziemlich fast allen Rechtsgebieten, mit denen Anwälte, Berater und Behörden in ihrer Ausübung ihrer Tätigkeiten sich konfrontiert sehen! Als "normaler" Mensch, der solche Richtlinien nicht als sein Tagesgeschäft betrachtet, ist es meistens fast UNMÖGLICH sich auf dieser Ebene mit einer Behörde "anzulegen"... )

Und solange sich die Volks-Voll-Deppen, wie auch die Rentner - über eine staatliche Rentenerhöhung erfreuen,
ohne zu begreifen, das Sie damit > steuerpflichtig < also zwangsabgabenpflichtig werden,
die letzte Rentenerhöhung hat dem Staat über 20 Millionen Euro gebracht, was die Rentner nach der Erhöhung
weniger hatten.

Das parasitäre Staatssystem, bzw. die "Konstruktion STAAT" - ist extrem volksausbeutend auf-, u. ausgebaut.
Hinzu kommt noch, das dem Volk vom STAAT - als Leibeigener dessen - nur gesetzlich die Rechte zugestanden werden,
welche die "Konstruktion STAAT" und die dahinter stehenden Staatsbetreiber - nicht gefährden können.
 

Uwe O.

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Die Frage ist nur, warum erst 2020 diese Besteuerung aus 2018 eingefordert wird?
Zeitablauf.
Die Steuererklärung 2018 ist bis Mai 2019 oder mit Verlängerung bis Ende 2019 abzugeben.
Jetzt darfst Du an Deinen Fingern abzählen, wann der Bescheid bei Deinem Schwiegervater eintrifft.
Richtig: 2020.
Wo ist denn jetzt noch Dein Problem?
 
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Zeitablauf.
Die Steuererklärung 2018 ist bis Mai 2019 oder mit Verlängerung bis Ende 2019 abzugeben.
Jetzt darfst Du an Deinen Fingern abzählen, wann der Bescheid bei Deinem Schwiegervater eintrifft.
Richtig: 2020.
Wo ist denn jetzt noch Dein Problem?
Ich frage einmal genauer nach, denn soweit mir bekannt - macht er "steuerlich" alles äußerst Korrekt,
obwohl er gegen "Gott und die Welt" Prozesse führt! 🤪
 

Uwe O.

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die letzte Rentenerhöhung hat dem Staat über 20 Millionen Euro gebracht, was die Rentner nach der Erhöhung
weniger hatten.
Frei erfundene Zahlenspielereien scheinen Deine Spezialität zu sein.
Angenommen, die Zahl würde stimmen, so bedeutet sie, dass je Rentner weniger als 1 €/Jahr zu zahlen gewesen wäre.

Richrtig ist:
In 2020 sind 51.000 Rentner durch die Rentenerhöhung in die Steuerpflicht gerutscht.
Die dadurch eingenommenen Mehrsteuern sind mariginal.

Nimmst Du alle Rentner in die Betrachtung, so gilt:

Rentner zahlen 42,9 Milliarden Euro an Einkommenssteuer​

Allerdings hat die überwiegende Zahl dieser Rentner weitere steuerpflichtige Einkünfte.

Nur rund 3,5 Milliarden Euro davon stammen von Rentnern mit überwiegenden oder ausschließlichen Renteneinkünften.
2015 waren es knapp 1,3 Mrd € Steuern.

Bei über 20 Mio Rentnern lächerlich.
 

van Kessel

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Du Depp hast da etwas zum Doppelbesteuerungsabkommen geschrieben. Dieses DBA hat die BRD mit verschiedenen Staaten abgeschlossen. Das hat absolut nichts mit dem Rententhema zu tun.
So ganz unrichtig ist die Aussage nicht, denn die Frage der Renten-Doppelbesteuerung erfolgte gerade über den Fakt der Doppelbesteuerung von Arbeitnehmern, welche sowohl in Deutschland als auch im Ausland gearbeitet hatten. Aus dieser internationalen Diskussion entwickelte sich die Frage nach dem deutschen Renteneinkommen per se. Ab 2005 wurde die Rentenberechnung von der damaligen SPD-Regierung umgestellt, was das Problem der Besteuerung - denn die Rentenbeiträge wurden und werden ja aus bereits versteuertem Einkommen eingezahlt - auf eine Verletzung der Maxime, das man für ein und dieselbe Sache nicht 2x besteuert werden darf, neu entfacht.

Gerichte plagen sich seither mit diesem Problem herum und keiner will die Milliarden zu viel eingezahlter Rentensteuer-Beiträge übernehmen. Natürlich ist die ganze Chose komplizierter als hier von mir angerissen. Keine der nachfolgenden Regierung seit 2005 hat das Problem seither gelöst und so ist die Rentenversicherung der Deutschen, im Vergleich zu anderen, europäischen Ländern, ein Armutszeugnis deutscher Politik. Selbst bei Regierungen mit einer satten Mehrheit wagten sich die Parteien nicht an diese Causa heran. So ist der deutsche Rentner das Vorzeigemodell, wie man es nicht machen sollte.

Es ist auch ausschlaggebend, dass es zwei unabhängige Sozialsysteme in dieser Republik gibt, Rente und Pension. Ohne diese zu vereinen wird man kaum ein System schaffen, welches die Altersarmut beseitigen könnte. Staatstreue welche durch eine Pension 'ausgelobt' wurde, hat sich erst vor einigen Tagen offenbart, als Staatstreue nicht verhinderte, dass sich Abgeordnete auf dem 'zweiten Bildungsweg' bereicherten.
 

Uwe O.

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Ab 2005 wurde die Rentenberechnung von der damaligen SPD-Regierung umgestellt, was das Problem der Besteuerung - denn die Rentenbeiträge wurden und werden ja aus bereits versteuertem Einkommen eingezahlt - auf eine Verletzung der Maxime, das man für ein und dieselbe Sache nicht 2x besteuert werden darf, neu entfacht.
Wird von Laien immer wieder gern behauptet, ist und bleibt aber falsch.
Die Rentner, die ab und vor 2005 ihre Rente bezogen, versteuern nur 50% der Rente als Einkommen.
Das ist genau der bis dahin steuerfreie Arbeitgeberanteil.

So nach und nach wurden die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich frei gestellt, so dass nach und nach der Besteuerungsanteil je nach Renteneintritt ansteigt.
Also immer noch keine Doppelbesteuerung.
 

van Kessel

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Wird von Laien immer wieder gern behauptet, ist und bleibt aber falsch.
Die Rentner, die ab und vor 2005 ihre Rente bezogen, versteuern nur 50% der Rente als Einkommen.
Das ist genau der bis dahin steuerfreie Arbeitgeberanteil.

So nach und nach wurden die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich frei gestellt, so dass nach und nach der Besteuerungsanteil je nach Renteneintritt ansteigt.
Also immer noch keine Doppelbesteuerung.
leider spinnt mein laptop nach einem w10 20H update und verweigert firefox. Dies muss ich erst reparieren und komme auf das Thema zurück
 

van Kessel

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Der Begriff 'Doppelbesteuerung' ist 'besetz' wenn ein Arbeitnehmer in mehr als in seinem 'Steuerstaat', in einem anderen Land Einnahmen generiert.
Das Problem ist der Begriff der doppelten Besteuerung von Rentenbezügen. Ausgelöst durch ein BGH-Urteil die Rente mit der Pension auf gleiche 'Augenhöhe' zu bringen. Das blinde Gesetz übersah wohl dabei, dass das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes (welches eine spätere Rentenminderung im Schlepp hat) für Rentner, eine wesentliche höhere Gefahr beinhaltet als für einen Pensionsempfänger, dessen Pension schon immer versteuert wurde, aber auch ein hohes Maß an Sicherheit des Arbeitsplatzes bot.

So gab es ab 1.1.2005 einen Break der Rentenbesteuerung. Die Ansicht, dass es keinen Unterschied zur Rentenhöhe vor dem o.e. Zeitpunkt mache, ist falsch.

Deutschland liegt im unteren Drittel der Netto-Rentenhöhe in Europa. Für einen Netto-Zahler der EU eine seltsame Position, deucht mich. Es ist durch Rot-Grün eine Weiche gestellt worden, welche im Sinne eines Rürup oder Riester (jetzt durch die AfD), die Rentenhöhe weiter absenken wollen, damit sich der Deutsche als Zocker betätigt; denn Sparen fürs Alter ist bei Null- und Minus-Zinsen sinnlos.

Es gibt bessere Vorgaben wie man es machen kann. Die 'kleinen' Länder wie die Schweiz oder Österreich verhindern wirkvoll durch ihr Rentensystem, die Altersarmut welche Deutschland ab 2040 durchschlagend prägen wird.
 

Uwe O.

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Ausgelöst durch ein BGH-Urteil die Rente mit der Pension auf gleiche 'Augenhöhe' zu bringen
Nein, ein solches BGH-Urteil gibt es nicht.
Im BGH-Urteil ging es zum 10. mal um die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der Pensionen.
Dieses Mal setzte der BGH der Regierung eine Frist zum 1.1.2005, das Problem zu lösen, andernfalls die Pensionen wie die Renten zu versteuern (das war damlas bei einem 65-jährigen 20% der Rente) sind.
 
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Nein, ein solches BGH-Urteil gibt es nicht.
Im BGH-Urteil ging es zum 10. mal um die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der Pensionen.
Dieses Mal setzte der BGH der Regierung eine Frist zum 1.1.2005, das Problem zu lösen, andernfalls die Pensionen wie die Renten zu versteuern (das war damlas bei einem 65-jährigen 20% der Rente) sind.
Nun, bis 2005 ist ja noch viel Zeit ,- oder ??
 
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Nein, ein solches BGH-Urteil gibt es nicht.
Im BGH-Urteil ging es zum 10. mal um die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der Pensionen.
Dieses Mal setzte der BGH der Regierung eine Frist zum 1.1.2005, das Problem zu lösen, andernfalls die Pensionen wie die Renten zu versteuern (das war damlas bei einem 65-jährigen 20% der Rente) sind.
Wir haben 2021 !!
 

van Kessel

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Nein, ein solches BGH-Urteil gibt es nicht.
Im BGH-Urteil ging es zum 10. mal um die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der Pensionen.
Dieses Mal setzte der BGH der Regierung eine Frist zum 1.1.2005, das Problem zu lösen, andernfalls die Pensionen wie die Renten zu versteuern (das war damlas bei einem 65-jährigen 20% der Rente) sind.

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rentenbesteuerung​

ZDH-Steuerinfo 03/2002

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 6. März 2002 zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Stellung genommen. Dabei ging es um die Frage, ob die unterschiedliche Besteuerung der jeweiligen Altersvorsorge dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz entspricht.
usw.
 

Uwe O.

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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rentenbesteuerung​

ZDH-Steuerinfo 03/2002

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 6. März 2002 zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Stellung genommen. Dabei ging es um die Frage, ob die unterschiedliche Besteuerung der jeweiligen Altersvorsorge dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz entspricht.
usw.
Danke, dass Du meine Ausführungen bestätigst.
 

van Kessel

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Vielleicht wollte sie zum Ausdruck bringen, dass die Kombination von Pensionen, Renten uns Eigenvorsorge auf den Prüfstand gehört? So ist es - imho - nicht einsichtig, korrupten Parlamentarier, noch ihre Sauereien mit einer Pension zu versüßen.

Der 'Altenberg' einer immer älter werdenden Gesellschaft, wird dieses System nicht mehr lange funktional lassen. Gerichte entscheiden nach den von Parlamentariern initiierten Gesetze, es ist nicht umgekehrt. Parteien mit einem 'weiter-so' sind daher für mich unwählbar und lediglich an ihrem Wohlergehen interessiert, weniger am Wohl des deutschen Volkes (so, m.W. der Schwur).
 
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Frei erfundene Zahlenspielereien scheinen Deine Spezialität zu sein.
Angenommen, die Zahl würde stimmen, so bedeutet sie, dass je Rentner weniger als 1 €/Jahr zu zahlen gewesen wäre.

Richrtig ist:
In 2020 sind 51.000 Rentner durch die Rentenerhöhung in die Steuerpflicht gerutscht.
Die dadurch eingenommenen Mehrsteuern sind mariginal.

Nimmst Du alle Rentner in die Betrachtung, so gilt:

Rentner zahlen 42,9 Milliarden Euro an Einkommenssteuer​

Allerdings hat die überwiegende Zahl dieser Rentner weitere steuerpflichtige Einkünfte.

Nur rund 3,5 Milliarden Euro davon stammen von Rentnern mit überwiegenden oder ausschließlichen Renteneinkünften.
2015 waren es knapp 1,3 Mrd € Steuern.

Bei über 20 Mio Rentnern lächerlich.
Frei erfundene Zahlenspielereien scheinen Deine Spezialität zu sein.
Angenommen, die Zahl würde stimmen, so bedeutet sie, dass je Rentner weniger als 1 €/Jahr zu zahlen
gewesen wäre.


Deine Überraschende „Unkenntnis“ der Rentenbesteuerungsgrenze verwundert mich. Es betrifft natürlich >nur<
die Rentner, welche in der Staats-Konstruktion festgesetzte, zustehende, finanzielle Einkommens-Grenze durch
die staatliche Renten-Erhöhung überschritten wurde und deshalb in die „Steuerpflicht“ – also der staatlichen
finanziellen Enteignung gefallen sind.

Richrtig ist:
In 2020 sind 51.000 Rentner durch die Rentenerhöhung in die Steuerpflicht gerutscht.
Die dadurch eingenommenen Mehrsteuern sind mariginal.


Genau das Gegenteil trifft zu:
Denn das hat die letzte Rentenerhöhung dem Staat über 20 Millionen Euro gebracht, was die Rentner nach
der Erhöhung > durch die „steuerliche Enteignung“ weniger zum Lebensunterhalt hatten hatten.
Hinzu kommt noch die für alle gültigen "Endverbraucher-Steuern / finanzielle,staatliche Zwangsenteignung!)

Nimmst Du alle Rentner in die Betrachtung, so gilt:
Rentner zahlen 42,9 Milliarden Euro an Einkommenssteuer


Die Alle, welche teilweise über 45 Arbeitsjahre mit Ihren bezahlten, sofort abgezogenen Rentenbeiträge
die „Staatsbetreiber“ mit einem >zinsfreien Darlehen< finanziert haben, und nun von DIESEN den
erzeugten Rentenanspruch – wieder mit der „Einkommenssteuer“ enteignet werden?

Allerdings hat die überwiegende Zahl dieser Rentner weitere steuerpflichtige Einkünfte.

Meinst Du jetzt die Rentner, welche über Aktien-Depots, Vermietungseinnahmen, etc.verfügen,
oder Gold und Silber im Garten angepflanzt haben,
oder jene – wo der Schäuble sogar die Rentenberechnung die - - - aus den Not entstandenen
>Tafeln< in die Rentenberechnung eingeführt hat?

Nur rund 3,5 Milliarden Euro davon stammen von Rentnern mit überwiegenden oder ausschließlichen Renteneinkünften. 2015 waren es knapp 1,3 Mrd € Steuern.
Bei über 20 Mio Rentnern lächerlich.


Finde Ich ganz und gar nicht!
Aber so zum Spaß – erzähle uns doch einmal das aus dem Bereich der > Pensionen < !

Übrigens – Nachtrag zur Renten-Doppelbesteuerung.

Nach erfolglosen Gesprächen mit Neu-Brandenburg (irgendwas mit Krankengeld / Pflegegeld –
wurde schon eine Klage beim EuGH eingereicht!
(Hatte Dich damals nur nicht mehr gefunden, sorry.)
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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