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Rundfunkbeitrag und das Bundesverfassungsgericht

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 20 «  

zebra

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400 Mio. Euro/Jahr mehr für die Zwangs-Bezahlten Partei-Medien ...?
bleibt die Frage offen ob die Richter bei Merkel vorher zum Essen eingeladen wurden ?

da war doch schon mal so etwas ...:unsure:


Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen,
die Fakten und Meinungen auseinanderhalten"
unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken ... 😂 😂 😂

Politiker / Beamte und Staatsdiener haben anstatt zu Dienen die Macht ergriffen und Herrschen wie
Könige über uns Bürger, wie die Maden im Speck ...
nur wie wird man diese Parasiten wieder los ???

Lösung > 2021 die AFD wählen ...

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag darf erhöht werden | https://www.tagesschau.de/eilmeldung/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-105.html
 

Träumer

Deutscher Bundeskanzler
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Warum muß ich an die Urteile des Volksgerichtshofes denken....
Nicht wegen der Toten, sondern wegen der Gesinnungsdiktatur....
 
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Das Urteil vom 20.07.2021 (1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20) läßt schon tief blicken, welches komisches Demokratieverständnis unserer obersten Richter haben.

Im Urteil vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u.a.) hat das BVerfG ausdrücklich festgehalten, die Landesverfassungsgerichte seien für den Rundfunkbeitrag zuständig.
Liegt es wirklich in der Zuständigkeit des BVerfG, über den Rundfunkbeitrag zu entscheiden?
Komischerweise geht das BVerfG in seinen Ausführungen zur Zulässigkeit nicht auf das Urteil vom 18.07.2018 ein, in dem es sich für unzuständig erklärt hatte (u.a. ausdrücklich in Rn. 133).
Selbst im Urteil vom 20.07.2021 führt es jedoch noch aus, daß es Sache der Länder sei, den Finanzbedarf des ÖRR zu bestimmen (Rn. 101).
Da fragt man sich schon, ob das Urteil vom 20.07.2021 nicht ultra vires ergangen ist.


Selbst wenn man der Begründung des BVerfG folgen wollte, die Finanzausstattung des ÖRR sei unzureichend, obliegt es dann wirklich der Judikative zu entscheiden, wie diese verbessert werden könne?
Schließlich bestünde ja auch die Möglichkeit der Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt.

Zudem hat in Rn. 84 das BVerfG selbst eine Möglichkeit der Schließung der Finanzlücke aufgezeigt:
Die gesetzliche Begrenzung des Programmauftrages.


Wo hört also das Recht der Legislative auf und beginnt das Recht der Judikative? (Gewaltenteilung - Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG)
Die Richter sind nicht vom Volke gewählt, wieso übernehmen sie Aufgaben der Legislative?

Diese Frage stellt sich insbesondere auch im Hinblick auf die Ausführungen in Rn. 117, wonach im Jahr 2021 überhaupt kein Bedarf für eine Beitragserhöhung besteht.
 

schnipp-schnapp

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400 Mio. Euro/Jahr mehr für die Zwangs-Bezahlten Partei-Medien ...?
bleibt die Frage offen ob die Richter bei Merkel vorher zum Essen eingeladen wurden ?

da war doch schon mal so etwas ...:unsure:


Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen,
die Fakten und Meinungen auseinanderhalten"
unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken ... 😂 😂 😂

Politiker / Beamte und Staatsdiener haben anstatt zu Dienen die Macht ergriffen und Herrschen wie
Könige über uns Bürger, wie die Maden im Speck ...
nur wie wird man diese Parasiten wieder los ???

Lösung > 2021 die AFD wählen ...

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag darf erhöht werden | https://www.tagesschau.de/eilmeldung/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-105.html
Ich würde sagen durch erschießen....weil es sonst keine gesetzliche Handhabung gibt..:unsure:.. 🤣 🤣 🤣 🤣 ;) :cool:
 

sportsgeist

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Das Urteil vom 20.07.2021 (1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20) läßt schon tief blicken, welches komisches Demokratieverständnis unserer obersten Richter haben.

Im Urteil vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u.a.) hat das BVerfG ausdrücklich festgehalten, die Landesverfassungsgerichte seien für den Rundfunkbeitrag zuständig.
Liegt es wirklich in der Zuständigkeit des BVerfG, über den Rundfunkbeitrag zu entscheiden?
Komischerweise geht das BVerfG in seinen Ausführungen zur Zulässigkeit nicht auf das Urteil vom 18.07.2018 ein, in dem es sich für unzuständig erklärt hatte (u.a. ausdrücklich in Rn. 133).
Selbst im Urteil vom 20.07.2021 führt es jedoch noch aus, daß es Sache der Länder sei, den Finanzbedarf des ÖRR zu bestimmen (Rn. 101).
Da fragt man sich schon, ob das Urteil vom 20.07.2021 nicht ultra vires ergangen ist.


Selbst wenn man der Begründung des BVerfG folgen wollte, die Finanzausstattung des ÖRR sei unzureichend, obliegt es dann wirklich der Judikative zu entscheiden, wie diese verbessert werden könne?
Schließlich bestünde ja auch die Möglichkeit der Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt.

Zudem hat in Rn. 84 das BVerfG selbst eine Möglichkeit der Schließung der Finanzlücke aufgezeigt:
Die gesetzliche Begrenzung des Programmauftrages.


Wo hört also das Recht der Legislative auf und beginnt das Recht der Judikative? (Gewaltenteilung - Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG)
Die Richter sind nicht vom Volke gewählt, wieso übernehmen sie Aufgaben der Legislative?

Diese Frage stellt sich insbesondere auch im Hinblick auf die Ausführungen in Rn. 117, wonach im Jahr 2021 überhaupt kein Bedarf für eine Beitragserhöhung besteht.
wichtige Grundsatzfragen an die Verfasstheit dieses Landes
wir stoßen inzwischen immer mehr an gewisse Wirklichkeitsprobleme

die Verfasstheit dieses Landes war selbstverständlich nach den Ereignissen von 1933 absolut wichtig und auch richtig!
aber passen sie auch wirklich noch in Gänze in das Jahr 2021 ... fast 80 Jahre nach dem "Untergang" ?!
 

Blackbyrd

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Das werden die öffentlich rechtlichen TV-Medien künftig das Bundesverfassungsgericht anrufen, um eine Erhöhung durchzupeitschen.

So werden dann ganz einfach bestehende Regeln missachtet, wenn sie einem nicht in den Kram passen.
Denn Rundfunk ist Ländersache. Die Entscheidung liegt bei den Bundesländern. Sie legen in einem Staatsvertrag die Beitragshöhe fest.
 

gert friedrich

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Das werden die öffentlich rechtlichen TV-Medien künftig das Bundesverfassungsgericht anrufen, um eine Erhöhung durchzupeitschen.

So werden dann ganz einfach bestehende Regeln missachtet, wenn sie einem nicht in den Kram passen.
Denn Rundfunk ist Ländersache. Die Entscheidung liegt bei den Bundesländern. Sie legen in einem Staatsvertrag die Beitragshöhe fest.
Du bist ein fleißiger Leser von WELT und FAZ. 🦡
 
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Das Urteil vom 20.07.2021 (1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20) läßt schon tief blicken, welches komisches Demokratieverständnis unserer obersten Richter haben.

Im Urteil vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u.a.) hat das BVerfG ausdrücklich festgehalten, die Landesverfassungsgerichte seien für den Rundfunkbeitrag zuständig.
Liegt es wirklich in der Zuständigkeit des BVerfG, über den Rundfunkbeitrag zu entscheiden?
Komischerweise geht das BVerfG in seinen Ausführungen zur Zulässigkeit nicht auf das Urteil vom 18.07.2018 ein, in dem es sich für unzuständig erklärt hatte (u.a. ausdrücklich in Rn. 133).
Selbst im Urteil vom 20.07.2021 führt es jedoch noch aus, daß es Sache der Länder sei, den Finanzbedarf des ÖRR zu bestimmen (Rn. 101).
Da fragt man sich schon, ob das Urteil vom 20.07.2021 nicht ultra vires ergangen ist.


Selbst wenn man der Begründung des BVerfG folgen wollte, die Finanzausstattung des ÖRR sei unzureichend, obliegt es dann wirklich der Judikative zu entscheiden, wie diese verbessert werden könne?
Schließlich bestünde ja auch die Möglichkeit der Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt.

Zudem hat in Rn. 84 das BVerfG selbst eine Möglichkeit der Schließung der Finanzlücke aufgezeigt:
Die gesetzliche Begrenzung des Programmauftrages.


Wo hört also das Recht der Legislative auf und beginnt das Recht der Judikative? (Gewaltenteilung - Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG)
Die Richter sind nicht vom Volke gewählt, wieso übernehmen sie Aufgaben der Legislative?

Diese Frage stellt sich insbesondere auch im Hinblick auf die Ausführungen in Rn. 117, wonach im Jahr 2021 überhaupt kein Bedarf für eine Beitragserhöhung besteht.
um das Wesen unserer Richter mal etwas genauer zu betrachten, lohnt es sich, mal diesen Link zu öffnen und sich das Gelesene auch gleich zu kopieren. Irgendwo gibts das auch als PDF-Datei...sucht selbst, nachdem ihr abgekotzt habt
Das Ding ist mind. 10 Jahre alt und bestätigt sich tag - täglich in zig- tausenden von Fällen

endlose-justizverbrechen-durch-richter-der-grosste-justizskandal- | https://www.yumpu.com/de/document/view/5377737/endlose-justizverbrechen-durch-richter-der-grosste-justizskandal-
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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