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Und wer schützt, beschützt das Volk ?

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Bonn, den 1. Oktober 2021
Am 30. September 2021 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sein Konsultationsverfahren zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gestartet.

Pressemitteilungen - BfDI startet Konsultationsverfahren zur KI im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr | https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/15_Konsultationsverfahren-KI-Start.html;jsessionid=589A9EC77460875BC20FDCBE1AE826B3?nn=251944

„Der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr wirft grundsätzliche Fragen auf, die noch nicht geklärt sind.
Gibt es nicht auch bei den Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Kirche, Banken, Gesellschaft, Verwaltung, Staat, Parteien und Politiker
berechtigte Strafverfolgung und Gefahrenabwehr?
Warum werden diese alle ausgeschlossen?
Oder ist das nur ein Privileg des Volkes – vor dem sich der „ STAAT „ beschützen muß?
 

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