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Unsere Volksvertreter in Berlin haben was zu feiern!

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 16 «  

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Der Deutsche Bundestag feiert das Grundgesetz. Vom wichtigsten Menschenrecht darin, dem Art. 2, dem Recht auf Fremdbestimmungskontrolle, also der Kontrolle aller rechtsstaatlichen Eingriffe in unser bißchen Dasein, und einigen anderen "dicken Hunden" darin, natürlich keine Rede ...

Wen juckt's?


Beispiel gefällig?

Absatz 1 des Art. 97 GG, der viel wichtiger ist, als die Artikelnummer vermuten läßt, weil Richter sicherstellen sollen, daß das Grundgesetz eingehalten wird, das Fundament aller Vereinbarungen des Volkes für die Allgemeinheit, durch Beachtung aller Gesetze, Rechtsnormen, Verordnungen usw., meint folgendes:

Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Kein Mensch kann unabhängig und gleichzeitig in der Pflicht sein. Nicht wahr. Die GG-Macher wußten sehr genau, was sie taten. Hätten sie dem Volke klar gemacht, was Sache ist, was sich für Genauhingucker aus rechtslegenden Kommentaren ergibt, wäre Bürgern zu klar geworden, daß Richter unabhängig von rechtswidrigen Interessen sein sollen und Richtern bei Ernstnehmung ihres Diensteides (der Wahrheit und der Gerechtigkeit dienen) praktisch kaum "Gewissensspielräume" bleiben.

Denn dann wäre der GG Art. 97 wie folgt formuliert: Die Richter sind unabhängig von rechtswidrigen Einflüssen und nur dem Gesetze unterworfen. ...

Ei wei. Was man mit Worten alles anrichten kann.​

Es gibt noch einige andere machtvolle Auslegungsvorbereitungen im Grundgesetz, das mit seinen 65 Jahren eigentlich recht lebenserfahren, vielleicht sogar weise daherkommen könnte ...
 
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und einigen anderen "dicken Hunden" darin,

Z.B. Artikel 3, Absatz 3
"Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
(Hervorhebung von mir)

Somit sind Frauenquoten grundgesetzwidrig.
 
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Denn dann wäre der GG Art. 97 wie folgt formuliert: Die Richter sind unabhängig von rechtswidrigen Einflüssen und nur dem Gesetze unterworfen. ...

Ergibt sich das nicht eh implizit? Welche andere Unabhängigkeit kann denn sonst gemeint sein? Als Laie hätte ich das jedenfalls auch ohne die Ergänzung so verstanden: sie sollen unabhängig sein von Einflüsterungen aller Art.

Das GG erfreut sich jedenfalls großer Beliebtheit und ist ein "Exportschlager" und in mancherlei Hinsicht bis heute unerreicht.
 
OP
Ei Tschi
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Ergibt sich das nicht eh implizit? Welche andere Unabhängigkeit kann denn sonst gemeint sein? Als Laie hätte ich das jedenfalls auch ohne die Ergänzung so verstanden: sie sollen unabhängig sein von Einflüsterungen aller Art.

Das GG erfreut sich jedenfalls großer Beliebtheit und ist ein "Exportschlager" und in mancherlei Hinsicht bis heute unerreicht.
Leider ergibt sich das nicht. Das Volk meint in seiner Ohnmacht aufgrund von 0 Ahnung, Richter seien nur ihrem Gewissen verpflichtet. Inwiefern sie dem Gesetze unterworfen sind, läßt sich für Einzelne ja nicht nachvollziehen, weil sie sich vor jeder Pflanze des Rechtsdschungels fürchten. Welches Recht ihnen erlauben würde, mit einem Heli d'rüber zu fliegen und ihre Juristen zu lotsen, wissen sie nicht, sollen sie auch nicht erfahren. So demokratisch soll es nun auch wieder nicht werden ...

Auffällig ist auch die Unpräzision in dieser Formulierung.
 

Redwing

Rotinquisitor
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Das Grundgesetz ist eine Farce; für die Masse des Volkes ein Käfig aus Stahl, für das herrschende Pack da oben aus Wirtschaft, Politik und "Justiz" beliebig gestalt- und interpretierbares Knetgummi. Allein schon die Existenz von mehrfach gg-widrigem Hartz4-Staatsterror (ich erklärte es ja oft genug, aber genannt sei insbesondere das ignorierte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das spätestens (!) ab der ersten Sanktion unmöglich ist) belegt, wie wenig das ohnehin schon einst weitgehend VON Bonzen FÜR Bonzen gemachte GG beachtet wird da oben. Also zum Daibel mit dem Willkürwisch und ersetzt gegen eine neosozialistische Volksagenda! :cool:
 
OP
Ei Tschi
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Das Grundgesetz ist eine Farce ...
Wenn man übertreibt, egal in welche Richtung, stärkt man seine Gegner. Das GG hat auch viel Gutes, Nützliches für unsere Gemeinschaft. Wir müßten nur wissen, worum es letztlich geht und damit zu großen Auslegungsunfug rechtzeitig verhindern.
 
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Wenn sie denn wirklich bevorzugt werden? Geht es hier aber nicht um das "Aufholen", d.h. die Aufhebung von Benachteiligung?
Selbst wenn es darum geht; Frauenquoten etc. bevorzugen bestimmte Gruppen im konkreten Fall. Und benachteiligen damit alle anderen.

Es muß doch jedes Gesetz für sich grundgesetzkonform sein, und darf nicht zugunsten eines "höheren Zieles" dagegen verstoßen.

Auch wenn man Menschenleben damit retten könnte ("höheres Ziel") verbietet das Grundgesetz, jemanden zu foltern.
 
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Was Besseres als unser GG kenne ich nicht.

Wenn man übertreibt, egal in welche Richtung, stärkt man seine Gegner. Das GG hat auch viel Gutes, Nützliches für unsere Gemeinschaft. Wir müßten nur wissen, worum es letztlich geht und damit zu großen Auslegungsunfug rechtzeitig verhindern.

Diese deiner Aussagen,

".... zu großen Auslegungsunfug rechtzeitig verhindern."

stimme ich gerne zu.
 
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Selbst wenn es darum geht; Frauenquoten etc. bevorzugen bestimmte Gruppen im konkreten Fall. Und benachteiligen damit alle anderen.

Es muß doch jedes Gesetz für sich grundgesetzkonform sein, und darf nicht zugunsten eines "höheren Zieles" dagegen verstoßen.

Auch wenn man Menschenleben damit retten könnte ("höheres Ziel") verbietet das Grundgesetz, jemanden zu foltern.

Und vorher wurden dann Männer im konkreten Fall bevorzugt zum Nachteil von Frauen (?).
Bevorzugung kann erst (wieder) ein Thema sein, wenn beide Geschlechter auf wirklich gleicher Basis stehen. Von da an wäre eine Frauenquote dann eine Bevorzugung. Eine gleiche Basis gibt es doch aber nicht.
 
OP
Ei Tschi
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Diese deiner Aussagen,

".... zu großen Auslegungsunfug rechtzeitig verhindern."

stimme ich gerne zu.
Danke. Schön. Jetzt müßtest Du nur noch wissen, wie einfach das möglich ist ...

Und wenn Du mir immer schön sagst, welchen Aussagen von mir Du nicht zustimmst, wird sich auch nie was aufstauen, was dich dann den Eindruck erwecken läßt, es gäbe einiges, dem man nicht zustimmen kann von dem, was ich sage.
 
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Bevorzugung kann erst (wieder) ein Thema sein, wenn beide Geschlechter auf wirklich gleicher Basis stehen. Von da an wäre eine Frauenquote dann eine Bevorzugung. Eine gleiche Basis gibt es doch aber nicht.
Um eine Frauenquote zu erfüllen, muß ein Personalchef, oder wer auch immer das entscheidet, das Geschlecht berücksichtigen, nach dem Motto:
"Wir müssen unsere Frauenquote erfüllen, deshalb muß ich eine Frau einstellen" (sie also wg. der Frauenquote und ihrer Eigenschaft "Frau" gegenüber einem gleichguten (oder sogar besser geeigneten) männlichen Bewerber bevorzugen).

Und genau das, die Berücksichtigung des Geschlechts, ist lt. Grundgesetz verboten!

In dem Absatz im Grundgesetz gibt es auch einen Satz zu Behinderten ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.")
Behinderte dürfen also bevorzugt werden.
Wenn es der Sinn war, Frauen solange zu bevorzugen, bis eine Quote erfüllt ist, dann hätte man nur die Formulierung für Behinderte übernehmen müssen.
Hat man aber nicht.
 
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> Um eine Frauenquote zu erfüllen, muß ein Personalchef, oder wer auch immer das entscheidet, das Geschlecht berücksichtigen, nach dem Motto: "Wir müssen unsere Frauenquote erfüllen, deshalb muß ich eine Frau einstellen" (sie also wg. der Frauenquote und ihrer Eigenschaft "Frau" gegenüber einem gleichguten (oder sogar besser geeigneten) männlichen Bewerber bevorzugen).<

Im Moment muss ein Personalchef noch gar nichts entscheiden, denn die Regelung soll erst ab 2016 gelten und nicht in allen Betrieben, sondern nur in den Aufsichtsräten von ca. 100 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ( >2000 Mitarbeitern) und Teilen des ÖD wie Gerichten etc. "Zum anderen müssen sich Unternehmen, die nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllen – also entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind – ab 2015 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils setzen. Betroffen sind davon etwa 3.500 Unternehmen, die ihre Fortschritte regelmäßig veröffentlichen müssen." Vorstände, wo die eigentliche Musik spielt, bleiben außer durch die Zielvorgaben weitgehend unbehelligt. Und bei uns in der Firma wird sich auch nichts ändern.

Das alles hat aber eine Vorgeschichte und mit der würde ich erst mal anfangen: das old-boy-network und die systematische Bevorzugung von Männern für Führungspositionen bis heute. Und diese Bevorzugung von Männern soll es laut GG nicht geben.

> In dem Absatz im Grundgesetz gibt es auch einen Satz zu Behinderten ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") Behinderte dürfen also bevorzugt werden.<
Ihrem Umkehrschluss kann ich nicht ganz folgen. Wenn man nicht benachteiligt werden soll, heißt das doch noch lange nicht, dass man gleich bevorzugt werden soll. Dazwischen liegt die Gleichberechtigung.

> Wenn es der Sinn war, Frauen solange zu bevorzugen, bis eine Quote erfüllt ist, dann hätte man nur die Formulierung für Behinderte übernehmen müssen.<
Das war nicht der Sinn.
 
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Redwing

Rotinquisitor
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Wenn man übertreibt, egal in welche Richtung, stärkt man seine Gegner. Das GG hat auch viel Gutes, Nützliches für unsere Gemeinschaft. ...

Allein schon den Satz mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit sehe ich überaus kritisch, denn die ungehemmte Entfaltung einiger fetter, häßlicher, alles an sich reißender Persönlichkeiten in diesem Ego-System führt ja gerade zu einer immer zahlreicheren Plättung anderer Persönlichkeiten bzw. der Verhinderung einer wirklichen Entfaltung dieser. Das ist neoliberaler Darwinistenmist und eine geldbeutelabhängige Freiheit, und die ganze Privatwirtschaft, die ihrer Verantwortung immer wieder nicht gerecht wird, halte ich für grundfalsch.


Ja, hier: http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/37458-(Neo)sozialismus-vs-Kapitalismus :cool:

Merkst das jetzt erst, oder was? Da bin ich aber stinkesauer, Mann! ;-0

Wirtschaftsfaschistisches GG abschaffen, neosozialistisches Volks-GG manifestieren. :cool:
 
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Ei Tschi
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Allein schon den Satz mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit sehe ich überaus kritisch, denn die ungehemmte Entfaltung einiger fetter, häßlicher, alles an sich reißender Persönlichkeiten in diesem Ego-System führt ja gerade zu ...

Sehr beliebter Denkfehler: Ein Recht für alle steht ja nicht nur Auserwählten zu. Persönlichkeiten dürfen sich nur so entfalten, daß sie noch in der Lage sind, Platz zu machen, wenn ein anderer durch die selbe Türe will. Schafft man es nicht mal mehr aus Bett und muß sich aufkosten der Gemeinschaft samt Bett mit einem Kran ins Krankenhaus bringen lassen, um den Magen zu verkleinern, war die Entfaltung der Persönlichkeit zu ma§los.

Auch das wichtigste Menschenrecht, das noch immer sehr unbekannt ist, das Recht auf Selbstbestimmung, verwandelt sich im Augenblick einer Gemeinsamkeit in Fremdbestimmung, die genauso ausgewogen sein muß wie die Selbstbestimmung des anderen, die gleichzeitig Fremdbestimmung ist.

Was Du zitiert hast, hatte mit deiner Reaktion darauf übrigens nichts zu tun.
 

Chili

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Deutscher Bundestag Drucksache 19/30938 v. 22.06.2021
19. Wahlperiode
Beschlussempfehlung*
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 19/28173 –
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts....
Tja, so fängt das Gesetz an. Der dicke Happen kommt aber noch, schön darin verpackt:

...
‚ Artikel 9
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„(12) Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 außer Kraft. Bis zu ihrem
Drucksache 19/30938
– 6 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absat- zes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epide- mischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.“
Artikel 10 Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 9 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrt- heit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Arti- kel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.‘
7. Der bisherige Artikel 9 wird Artikel 11 und Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Die Artikel 1, 2, 6, 7 Nummer 1, 2 und 4 sowie Artikel 8 treten am 1. Juli 2023 in Kraft.“
Berlin, den 22. Juni 2021
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Dr. Heribert Hirte
Stellvertretender Vorsitzender
Hans-Jürgen Thies
Berichterstatter
Dr. Marco Buschmann
Berichterstatter
Sonja Amalie Steffen
Berichterstatterin
Gökay Akbulut
Berichterstatterin
Fabian Jacobi
Berichterstatter
Nachzulesen hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930938.pdf

Namentliche Abstimmung dazu:
Deutscher Bundestag - Namentliche Abstimmungen | https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=749&ltclid=

Pro forma weise ich darauf hin:
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 25.07.2012 fest, dass unter der "Geltung" des Bundeswahlgesetzes vom 07.05.1956 noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war.
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag verfassungswidrig | http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html
Telegram-chat "Wahlen seit 1956 illegal🇩🇪 BVerfG Überhangmandate Wahlbetrug BRD Wählertäuschung Bundeswahlgesetz" — @WahlenBRD | https://tgstat.com/chat/@WahlenBRD

Heißt im Klartext: Sie können sich ihr Gesetz da rein schieben, wo die Sonne nicht scheint.
 
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Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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