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Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig!

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 6 «  

taz

Frischling
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Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig!

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90- wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen. http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk...&start=//*

Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F - alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

http://dem-deutschen-volke.blogspot....richt-der.html
 
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Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig!

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90- wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Über den Einigungsvertrag haben die Siegermächte und die BRD/DDR beschlossen (sog. 2+4 Vertrag).

Die DDR war von der BRD niemals anerkannt worden, obwohl die Linke Seuche in der BRD permanent darauf drängte. Die BRD ernannte sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs und DDR-Bürger galten schon immer auch als BRD-Bürger.

Im übrigen darf man das "Bundeskasperlegericht" nur eingeschränkt Ernst nehmen. Ich persönlich halte von diesem BVerfG so gut wie gar nichts.
 
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Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig!

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90- wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen. http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk...&start=//*

Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F - alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

http://dem-deutschen-volke.blogspot....richt-der.html

Not Found

The requested URL /Xaver/text.xav was not found on this server.

Apache/2.4.10 (Debian) Server at www.bgbl.de Port 80
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Tja, seine Links sind genau so leer wie seine Beiträge......:giggle:
 
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Eisbaerin

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davon mal abgesehen ist eine "regierung" die mit einem rechtswidrigen wahlverfahren an die macht gekommen ist nicht rechtsmäßig handlungsberechtigt :D
 
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Hier halten mal wieder ein paar Leute aus den Neufünfländern Selbstgespräche....die "Verfassungskenner".......:giggle::giggle:
 

MiaPetra

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Entgegen allen Falschmeldungen: Der Einigungsvertrag gilt !

Zitat dazu von http://www.preiselbauer.de/2015/02/02/manchen-reichsdeppen-ist-wirklich-nichts-zu-bloede/
>>
Manchen Reichsdeppen ist wirklich nichts zu blöde!
Posted on 2. Februar 2015 by Josef A. Preiselbauer in Reichsdeppen

Momentan macht im Irrenhaus Facebook dies die Runde:
...
Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

(…)


Ach ja? Was für eine sinnentstellende Fälschung. Das ist sogar manchen Reichsdeppen ZU blöde. Aus einem Kommentar unter dem Artikel

Sorry, aber das ist bullshit. Wenn ihr keine Ahnung von Rechtsanwendung, Urteilen etc. habt oder nicht lesen könnt/wollt, dann solltet ihr so einen Käse nichtr verbreiten. In dem Urteil steht eindeutig (und ich zitiere) “Das Gesetz […] ist insoweit mit Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes unvereinbar und damit nichtig, als […] die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechtes durchbrochen werden.” Es geht hier nicht um den Einigungsvertrag als Ganzes und dieser wird auch nicht als solcher für nichtig erklärt. Das Schlüsselwort ist “INSOWEIT”.
<< Ende Zitat

Wer sich aufgeregt hat, kann sich also wieder abregen:

Der Einigungsvertrag gilt !
 
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Ophiuchus

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Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig!

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90- wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen. http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk...&start=//*

Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F - alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

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Bestehen da jetzt Rechtsansprüche wegen der durch eine ungültige "Wiedervereinigung " erfahrenen Nachteile , denke da an die vielen gebrochenen Erwerbsbiografien Ostdeutscher mit den Nachteilen für eine nichtzuerwartende

Rente :kopfkratz:
 
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Bestehen da jetzt Rechtsansprüche wegen der durch eine ungültige "Wiedervereinigung " erfahrenen Nachteile , denke da an die vielen gebrochenen Erwerbsbiografien Ostdeutscher mit den Nachteilen für eine nichtzuerwartende

Rente :kopfkratz:

Klar ! Könnt ihr ja an Honi und Co. richten, welche eure Zone in die Pleite geführt haben....:giggle::giggle::giggle:
 

MiaPetra

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Bestehen da jetzt Rechtsansprüche wegen der durch eine ungültige "Wiedervereinigung " erfahrenen Nachteile , denke da an die vielen gebrochenen Erwerbsbiografien Ostdeutscher mit den Nachteilen für eine nichtzuerwartende

Rente :kopfkratz:
Nein, denn "ungültige" Wiedervereinigung (bzw. Beitritt) ist eine pure Falschmeldung von "Reichsdeppen",
die nicht in der Lage sind, das Urteil des Bundesverfassungsgeriches zu lesen und zu verstehen!

Nicht der sog. "Einigungsvertrag" vom 31. August 1990 war Gegenstand des Gerichtsverfahrens, sondern Bestimmungen aus einem Gesetz vom 23. Sept. 1990. Und nur eine Regelung bezüglich der Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechtes - aus dem Gesetz ist von dem Urteil des BVerfG verworfen worden.

Dazu vom Bundesverfassungsgericht:
>>
BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Amtlicher Leitsatz:

Unabhängig von der Rechtmäßigkeit einer bestimmten Abwicklungsentscheidung bleiben die Arbeitsverhältnisse von Frauen, die nach Mutterschutzrecht in dem Zeitpunkt vor einer Kündigung geschützt waren, in dem ihre Arbeitsverhältnisse zum Ruhen gebracht werden sollten, von Abwicklung und Warteschleife gänzlich unberührt (BVerfG, aaO., C III 4 der Gründe = DRsp VI (610) 229 a).

<<
 

denker_1

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Hier ist es nachzulesen. http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk...&start=//*

Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F - alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

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Beide Links funktionieren nicht.

Alles nur Hetzpropaganda.

Allzu offensichtlich bei Links, die ins Nichts führen.
 

MiaPetra

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...
Die BRD ernannte sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ...
Das ist auch falsch!

Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sondern das Deutsche Reich ist!
>>
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973
zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR

Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl [...] ), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
<<
Entsprechend haben sich später noch mehrfach die Bundesregierung und der Bundestag geäußert und dabei auf das Urteil von 1973 bezogen.
 
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Es gibt doch eine Aussage des Bundestages zum nicht Untergang des Deutschen Reiches und der nicht Rechtsnachfolge der Bundesrepublik.

Nachzulesen beim Deutschen Bundestag.

https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

Na toll, dann sind alle Reparationszahlungen und sonstigen Entschädigungen (vor allem gegenüber den Juden und Israel) bezüglich dem II. WK rechtswidrig gewesen. Und auch die verschenkten Ostgebiete an Polen nebst dem Kniefall von Willy Brandt in Warschau waren Idiotie und Leuteverarschung :eek:. Naja, den Linken kann man einfach nicht trauen!
 
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Na toll, dann sind alle Reparationszahlungen und sonstigen Entschädigungen (vor allem gegenüber den Juden und Israel) bezüglich dem II. WK rechtswidrig gewesen. Und auch die verschenkten Ostgebiete an Polen nebst dem Kniefall von Willy Brandt in Warschau waren Idiotie und Leuteverarschung :eek:. Naja, den Linken kann man einfach nicht trauen!

Es wäre Träumerei zu glauben das diese geschaffenen Fakten jemals zurück genommen werden könnten.
Völkerrechtlich gesehen, ist die BRD ein neues Gebilde das mit dem Deutschem Reich teilidentisch in seinem Territorium ist. So gesehen würde ICH es begrüßen sofort alle Zahlungen einzustellen.
Reparationen sind für gewöhnlich Vereinbarungen die Teil von Friedensverträgen sind. Da die BRD aber nicht der Völkerrechtliche Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, sind solche auch nicht möglich, und somit die Zahlungen unnötig.
Für die einfache Erklärung, wer nicht der Erbe ist, kommt auch nicht für die Schulden des Erblassers auf. Zwar ist das moralisch fragwürdig, aber das ist das Vorgehen jener die uns diese Möglichkeit auf einen Abschluß nehmen auch.
 

MiaPetra

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Na toll, dann sind alle Reparationszahlungen und sonstigen Entschädigungen (vor allem gegenüber den Juden und Israel) bezüglich dem II. WK rechtswidrig gewesen. ...
Vor allem soll man Leuten wie Dir nicht trauen!
Du brauchst doch nur einmal zur Kenntnis zu nehmen, was Dir schon oft genug geschrieben worden ist, auch heute wieder in diesem Thread:

Nochmals:
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, denn sie ist als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"!
 
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Vor allem soll man Leuten wie Dir nicht trauen!
Du brauchst doch nur einmal zur Kenntnis zu nehmen, was Dir schon oft genug geschrieben worden ist, auch heute wieder in diesem Thread:

Nochmals:
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, denn sie ist als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"!

man höhr mit dem quatsch auf. am ende glaubt das noch einer. ;-)
 
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Na toll, dann sind alle Reparationszahlungen und sonstigen Entschädigungen (vor allem gegenüber den Juden und Israel) bezüglich dem II. WK rechtswidrig gewesen. Und auch die verschenkten Ostgebiete an Polen nebst dem Kniefall von Willy Brandt in Warschau waren Idiotie und Leuteverarschung :eek:. Naja, den Linken kann man einfach nicht trauen!

richtig, den linken konnte und kann man nie trauen. Vorallem denen die es jetzt gibt, die verraten und verkaufen ihre Großmutter wenns ihnen was bringt.
 
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trabbis sind sehr begehrt :)
es gibt kein auto mit ähnlichem Erfolg.
Der adolf-vw-käfer kommt dem am nächsten.
aber der ist kein verdienst der nachkriegsgenerationen.

Definiere mal Erfolg ?

Der Trabant wurde ca. 3 Millionen mal gebaut.

Da gibt es aber ganz schön viele andere Autos die aber in wesentlich höheren Stückzahlen gebaut wurden.


Aber der Trabant hat ja nichts damit zu tun das es immer Menschen geben wird die nur halbe Zitate lesen und daraus ableiten das es
a. die BRD nicht gibt
b. die Wiedervereinigung nicht rechtmäßig war
c. Deutschland nicht souverän ist
d. die Nazis hinter der Sonne oder zumindest in Neu Schwabenland Zuflucht gefunden haben
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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