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Verfall der Gesellschaft eindrucksvoll erlebt.

zwei2Raben

sitzen auf wtc7
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Man könnte aber auch auf dem Standpunkt stehen, dass Recht das ist, was tatsächlich umgesetzt wird. Die Regierung hat mit fast allem, was sie je gemacht hat, GG, AEMR und das aufgeschriebene internationale Recht gebrochen, also ist das Recht nichts wert. Es existiert nicht, da die Halter des Rechts tun, wozu sie gerade Bock haben. Mir haben Richter ins Gesicht gelogen. Ich konnte dem Richter nicht sagen, dass er ein Verbrecher ist, weil ich für meine Kinder da sein muss.
Solch ein Drecksrecht ist wertlos und genau das sehen wir überall. Deutschland ist am Ende, aber nicht wegen dem Pfandbon, sondern wegen den Massenmorden, Massenlügen, Nötigungen, Mundtotmachungen, Schweinegesetzentwürfen, Wahlmanipulationen, Wissenschaftszerstörung, Kulturzerstörung, Kriegstreiberei, Korruption bis zum Andromedanebel, Verachtung, Verarschung, Sprachzergenderung, Bildungsabmurxung, Angstkampagnen, Meineiden, Geschichtsklitterung, Cancelkulture, Vetternwirtschaft, Quotentricks undundund.
 
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Man könnte aber auch auf dem Standpunkt stehen, dass Recht das ist, was tatsächlich umgesetzt wird. Die Regierung hat mit fast allem, was sie je gemacht hat, GG, AEMR und das aufgeschriebene internationale Recht gebrochen, also ist das Recht nichts wert. Es existiert nicht, da die Halter des Rechts tun, wozu sie gerade Bock haben. Mir haben Richter ins Gesicht gelogen. Ich konnte dem Richter nicht sagen, dass er ein Verbrecher ist, weil ich für meine Kinder da sein muss.
Solch ein Drecksrecht ist wertlos und genau das sehen wir überall. Deutschland ist am Ende, aber nicht wegen dem Pfandbon, sondern wegen den Massenmorden, Massenlügen, Nötigungen, Mundtotmachungen, Schweinegesetzentwürfen, Wahlmanipulationen, Wissenschaftszerstörung, Kulturzerstörung, Kriegstreiberei, Korruption bis zum Andromedanebel, Verachtung, Verarschung, Sprachzergenderung, Bildungsabmurxung, Angstkampagnen, Meineiden, Geschichtsklitterung, Cancelkulture, Vetternwirtschaft, Quotentricks undundund.
Also immer dann, wenn es dir in den Kram passt.
 

Wolfgang Langer

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Man könnte aber auch auf dem Standpunkt stehen, dass Recht das ist, was tatsächlich umgesetzt wird. Die Regierung hat mit fast allem, was sie je gemacht hat, GG, AEMR und das aufgeschriebene internationale Recht gebrochen, also ist das Recht nichts wert. Es existiert nicht, da die Halter des Rechts tun, wozu sie gerade Bock haben. Mir haben Richter ins Gesicht gelogen. Ich konnte dem Richter nicht sagen, dass er ein Verbrecher ist, weil ich für meine Kinder da sein muss.
Solch ein Drecksrecht ist wertlos und genau das sehen wir überall. Deutschland ist am Ende, aber nicht wegen dem Pfandbon, sondern wegen den Massenmorden, Massenlügen, Nötigungen, Mundtotmachungen, Schweinegesetzentwürfen, Wahlmanipulationen, Wissenschaftszerstörung, Kulturzerstörung, Kriegstreiberei, Korruption bis zum Andromedanebel, Verachtung, Verarschung, Sprachzergenderung, Bildungsabmurxung, Angstkampagnen, Meineiden, Geschichtsklitterung, Cancelkulture, Vetternwirtschaft, Quotentricks undundund.
 
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Ich würde dazu gerne auch was sagen!

Um den Beitrag geht es 👆

Ja, nachvollziehbar und verständlich, jedoch als Paket betrachtet gegen die "Gesellschaftsregeln" in zweierlei Hinsicht.

Ich aber,
es ist sogar so geregelt, dass du als Finder, die Eigentumsrechte an der beweglichen Sachen erwerben kannst, wenn du den Vorgang vernünftig durchgeführt hast...

Bürgerliches Gesetzbuch

Buch 3 - Sachenrecht

Abschnitt 3 - Eigentum

Titel 3 Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen

Untertitel 6 - §971 Fund

§ 965​

Anzeigepflicht des Finders​


(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) 1Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

2. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.


§ 966​

Verwahrungspflicht​

(1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.
(2) 1Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu lassen. 2Vor der Versteigerung ist der zuständigen Behörde Anzeige zu machen. 3Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.

§ 969​

Herausgabe an den Verlierer​

Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegenüber befreit.

§ 970​

Ersatz von Aufwendungen​

Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.


§ 971​

Finderlohn​

(1) 1Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. 2Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. 3Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

§ 972​

Zurückbehaltungsrecht des Finders​


Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung.


_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

GANZ SPANNEND,
denn, für viele unerwartet, darf ich die Sache so lange zurückhalten, bis mir meine Aufwendungen um die Sache nach dem verlieren zu erlangen ersetzt wurden!!!
Dieser Paragraph sagt eigentlich DIREKT aus, dass es einen Anspruch auf "Finderlohn" / Entschädigung gibt, man ihn aber EINFORDERN MUSS, sonst verfällt er!

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

§ 973​

Eigentumserwerb des Finders​


(1) 1Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. 2Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) 1Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. 2Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. 3Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.



§ 974​

Eigentumserwerb nach Verschweigung​


1Sind vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist Empfangsberechtigte dem Finder bekannt geworden oder haben sie bei einer Sache, die mehr als zehn Euro wert ist, ihre Rechte bei der zuständigen Behörde rechtzeitig angemeldet, so kann der Finder die Empfangsberechtigten nach der Vorschrift des § 1003 zur Erklärung über die ihm nach den §§ 970 bis 972 zustehenden Ansprüche auffordern. 2Mit dem Ablauf der für die Erklärung bestimmten Frist erwirbt der Finder das Eigentum und erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache, wenn nicht die Empfangsberechtigten sich rechtzeitig zu der Befriedigung der Ansprüche bereit erklären.


§ 975​

Rechte des Finders nach Ablieferung​


1Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. 2Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös an die Stelle der Sache. 3Die zuständige Behörde darf die Sache oder den Erlös nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberechtigten herausgeben.


§ 977​

Bereicherungsanspruch​


1Wer infolge der Vorschriften der §§ 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in den Fällen der §§ 973, 974 von dem Finder, in den Fällen des § 976 von der Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach dem Übergang des Eigentums auf den Finder oder die Gemeinde, wenn nicht die gerichtliche Geltendmachung vorher erfolgt.

§ 980​

Öffentliche Bekanntmachung des Fundes​


(1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden sind und die Frist verstrichen ist; sie ist unzulässig, wenn eine Anmeldung rechtzeitig erfolgt ist.
(2) Die Bekanntmachung ist nicht erforderlich, wenn der Verderb der Sache zu besorgen oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

§ 984​

Schatzfund​


Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.


- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Auch sehr spannend, wonach bereits durch die Medien viele Fälle geisterten, wo sich die Landesbehörden NICHT an BGB 984 gehalten haben!
Ein WUNDERVOLLES Beispiel, warum man sich IMMER einen Anwalt nehmen sollte, wenn man mit dem Gesetz zu tun hat und über eine Ordnungswidrigkeit hinaus belastet ist!

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Das ist wiederum sogar noch eine Verschlimmerung des Sachverhalts, denn du beginnst nun sogar aus minderen Motiven zu handeln und richtest deine Taten dementsprechend aus!
Da hatten wir fast zur gleichen Zeit den gleichen Gedanken ;)
 

Psw - Thekenpersonal

 
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...@gerd friedrich hat also eine Straftat begangen.
Ich würde sogar soweit gehen und dem Initiator der "Pfandbongeschichte" Verleitung zu einer Straftat unterstellen,
durch Verursachung des Tatenschluss durch beliebige Mittel in Verbindung mit dem aktiven Schaffen einer tatreizenden Situation.

Der Initiator ist bestimmend aufgetreten, das reicht bereits.
Das ist Anstiftung!

Der Kotau vom BGB zum StGB ist vollbracht.

 
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Commander

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Also doch Anspruch, aber man muss den Finderlohn einfordern.
Verstanden, Thema abgehakt.
 

cornjung

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Beim Radln fand meine Frau einen Geldbeutel auf der Straße,
so mit Ausweisen xKarten usw,
auch mit Kohle, knapp 300.-
hätte wohl für 60.- Euro Finderlohn gereicht.

Adresse war ja auf dem Perso,
Telefonbuch etc, angerufen,
dann Termin ausgemacht und den Geldbeutel vorbeigebracht,
hat sich bedankt, aber keinerlei Anzeichen von Finderlohn,
ich noch mit deutlichen Andeutungen,
aber nix kam.....

Meine Frau ist heute noch sauer....
Oliver Kahn , Fussballstar, Multil-Kulti propagandist, Mulltimillionär und Vorbild der Jugend hat diverse Bankkarten, Geldbeutel, Führerschen, vier Kreditkarten und 800 € in bar in einem Taxi vergessen. Der Taxifahrer hat ihm diese nach Hause gebracht, und bekam ein .....T-shirt.
 

Wolfgang Langer

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Oliver Kahn , Fussballstar, Multil-Kulti propagandist, Mulltimillionär und Vorbild der Jugend hat diverse Bankkarten, Geldbeutel, Führerschen, vier Kreditkarten und 800 € in bar in einem Taxi vergessen. Der Taxifahrer hat ihm diese nach Hause gebracht, und bekam ein .....T-shirt.
Echt wahr?
 

Abe Voltaire

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nicandova.iphpbb3.com
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Wenn eine gute "Freundin" den Oliver Kahn anhimmelt, ich ihn jedoch nur bei "Karlsruher SC" gut fand und bei "FC Bayern" nicht mehr ab konnte, dann steh ich grundsätzlich auf "verlorenem Posten". Ignoriertes Schweigen ist besser als nervenaufreibendes Klärinteresse.

Wäre ich Kahn, hätte ich dem Taxifahrer ne Saisonkarte des Vereins geschenkt.
 

MANFREDM

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Oliver Kahn , Fussballstar, Multil-Kulti propagandist, Mulltimillionär und Vorbild der Jugend hat diverse Bankkarten, Geldbeutel, Führerschen, vier Kreditkarten und 800 € in bar in einem Taxi vergessen. Der Taxifahrer hat ihm diese nach Hause gebracht, und bekam ein .....T-shirt.
Kein Beleg und natürlich dumm gelogen.
 

Wolfgang Langer

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Gelöschtes Mitglied 2265

Die Geschichte ist wahr, es war allerdings nicht Oli Kahn, sondern Herr Neuer, der sein "1" T-Shirt als Finderlohn wertig hielt ...
 

cornjung

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Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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