Die Zeiten, welche man im Ausland erarbeitet und versteuert hat (als Mitglied eines anderen Staates)
> zählen bei der deutschen, staatlichen, finanziellen Volks-Zwangsenteignung < zur Volkskontrolle mit.
Was über die vom " STAAT " selbst entworfenen GESETZE - dann auch für das VOLK, dem Leistungsträger,
diktatorisch zwingend, unter Strafandrohung einzuhalten ist.
Mit ein Beweis - das die Tatsache -
das man mit der Geburts-Urkunde -
zum staatlichen, ausbeutbaren > LEIBEIGEN < gemacht wurde, und nur der Ausbeutung des Staates dient.
Heißt, Millionen Rentner müssen auch in diesem Jahr weiter eine Steuererklärung abgeben –
(also eine Offenlegung Ihrer Leistung und ihres Erwerbs)
sowie Geld an
den Fiskus (zur Existenz-Erhaltung der finanziellen Volks-Enteignungs-Diktatur) zahlen.
(Um von der Staatsdiktatur, für dessen Lebenseinkommen, enteignet zu werden.
Was gilt generell bei der Besteuerung der Rente?
Seit dem Jahr 2005 werden Renten aus der zwingend gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise in die
sogenannte nachgelagerte Besteuerung (finanzielle Zwangsenteignung durch die Staatsdiktatur) überführt.
Dabei sind die Bruttorente (inklusive Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung)
(also, der zu erfassen möglichste Höchstbetrag) sowie das Jahr des Rentenbeginns maßgeblich.
Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Bezüge steuerfrei. Dieser Anteil schrumpft jedoch über die Jahre
in Zwei- bzw. ein-Prozent-Schritten bis zum Jahr 2040. In dem Jahr sind dann 100 Prozent der Altersbezüge einkommensteuerpflichtig.
Was unerheblich ist, weil das Rentensystem und Finanzsystem so wie heute, nicht mehr existieren wird.
Deutschland finanziert großzügige Renten in EU-Ländern ???
Das heißt: Wer 2021 in Ruhestand tritt, muss
81 Prozent seiner Rente versteuern, 19 Prozent bleiben verschont. Bei Rentenbeginn im Jahr 2022 liegen die Werte bei 82 beziehungsweise 18 Prozent. Dieser festgeschriebene, persönliche Rentenfreibetrag gilt für die gesamte Laufzeit der Rente.
Also, auch wieder, wie die MwSt, die ganzen verschiedenen Steuern, eine weiter
> staatlich definierte, finanzielle Zwangsenteignung < um die Menschen, den Leistungsträger -
in einem von der Staats-Diktatur bestimmten > finanziellen Lebensraum < zu zwingen.
Was ist mit den RENTEN-BEITRÄGEN - welche bis zum Renteneintrittsalter verstorben sind ???
Zum 1. Juli 2020 hat es eine ordentliche Rentenerhöhung gegeben.
Dadurch oder wegen einer Veränderung der persönlichen Verhältnisse sind viele in diesem Jahr
erstmalig
in die Steuerpflicht gerutscht und nun zur Abgabe einer Steuererklärung - zwangs-verpflichtet sein.
Dadurch hat die Staatsdiktatur den Anteil-Betrag der zur Zwangsabgaben-Leistung verpflichteten selbst erhöht,
also überschritten, in dem der Rentner mit einem "Kleinbetrag" die Grenze zur steuerlichen Zwangsabgaben-Verpflichtung an den Staat, nun gesetzlich gezwungen wird.
Was damit eine gesetzliche Renten-Verkürzung, durch steuerliche Zwangsenteignung erst ermöglicht.
Die heutigen staatlich, finanziellen Gesetze sind nur ganz und voll - auf die Volks-VERARMUNG ausgerichtet.
Das ist dann der Fall, wenn der zu versteuernden Teil der Rentner über dem jährlichen Grundfreibetrag
von 9408 für 2020 liegt. Was vom Staat sehr genau über die statistische Erfassung kontrolliert wird.
Anders als die anfängliche Rente ist die reguläre Rentenerhöhung dabei dann in
voller Höhe steuerpflichtig.
Eine pure, vom Staats-System errechnete Volks-Zwangsenteignung
zur Disziplinierung und VERARMUNG der Rentenbezieher.
Wer ausschließlich Einkünfte aus der gesetzlichen Rente bezieht, hat bis zu den nachfolgend aufgeführten Beträgen laut dem BVL
keine Steuernachzahlung zu befürchten.
das ist wie so vieles in der deutschen Staats-Diktatur > nachweislich <
erstunken und erlogen
weil genau das, bei vielen Rentnern - sogar mit staatlicher Verzinsung - vollzogen wird.
„Aktuell werden mitunter Neunzigjährige aufgefordert, rückwirkend ab dem Jahr 2016 Steuererklärungen nachzuholen“
Ja, die deutsche Volks-Zwangsabgaben-Enteignungs-Diktatur
läßt ihre abzumelkenden Schafe und Rindviecher (auch Volk genannt) nicht aus den Augen.