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Vermieter sollen Wohnungen warm vermieten

Nüchtern betrachtet

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die wirkliche Frage ist doch eine andere:
sollte man auf Jemanden, der mit Anfang/Mitte 50 in Rente gehen (musste ??!) ... wirklich neidisch sein !!?

ööööööhmmmm ...
...
.
.
.
Bub,
ich hab im Leben wol weitaus mehr Steuern als du bezahlt.
Wenn ichs für richtig finde es gut sein zu lassen, ist das meine Sache. Es gibt noch genug anderes zu tun als zu arbeiten. Ausserdem arbeiten DAX und z.B. CATL (Hier im Forum nachzulesen) in Form von Aktien trotzdem noch für mich, und meine PV werfen auch was ab. Ich muss nicht mal mein Erspartes angreifen.

Deine krampfhaften Projektionen sind mit das albernste, was das Forum hier zu bieten hat.
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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Bub,
ich hab im Leben wol weitaus mehr Steuern als du bezahlt.
und das weißt du woher ??!
dein Kaffeesatz am morgen !?

oder hast du ein persönliches Verhältnis zu meiner Finanzamttussi ... ääähm ... Sachbearbeiterin !?
Wenn ichs für richtig finde es gut sein zu lassen, ist das meine Sache. Es gibt noch genug anderes zu tun als zu arbeiten. Ausserdem arbeiten DAX und z.B. CATL (Hier im Forum nachzulesen) in Form von Aktien trotzdem noch für mich, und meine PV werfen auch was ab. Ich muss nicht mal mein Erspartes angreifen.
naja, die Frage war ja eine andere
hast du es gut sein lassen (aktiv)

oder musstest du es gut sein lassen !!? (passiv)
zweiteres jedenfalls ist nicht unbedingt ein Umstand, auf den man besonders neidisch sein sollte oder müsste
Deine krampfhaften Projektionen sind mit das albernste, was das Forum hier zu bieten hat.
was man überdeutlich daran sieht, wie es dich sofort antriggert
 

Nüchtern betrachtet

Deutscher Bundeskanzler
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und das weißt du woher ??!
dein Kaffeesatz am morgen !?
Die Wahrscheinlichkeit, schlicht die Wahrscheinlichkeit.
oder hast du ein persönliches Verhältnis zu meiner Finanzamttussi ... ääähm ... Sachbearbeiterin !?

naja, die Frage war ja eine andere
hast du es gut sein lassen (aktiv)

oder musstest du es gut sein lassen !!? (passiv)
zweiteres jedenfalls ist nicht unbedingt ein Umstand, auf den man besonders neidisch sein sollte oder müsste

was man überdeutlich daran sieht, wie es dich sofort antriggert
Ich kann lügen und dumme Menschen nicht ausstehen.
Dass dir das nicht auffällt ...
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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Die Wahrscheinlichkeit, schlicht die Wahrscheinlichkeit.
au
wenn du das sagst, leuchtet das natürlich sofort ein

wo wir sofort wieder beim Modellieren von Klima wären ... auch so eine auf schieren Annahmen und wilden Wahrscheinlichkeiten beruhende "Wissenschaft"

ach lassen wir das
Ich kann lügen und dumme Menschen nicht ausstehen.
da musst du aber ganz schön Hass auf dich schieben

übrigens, deine ständige schlechte Laune und Präsens hier ist ein klares Indiz, dass du nicht ganz freiwillig aus dem Erwerbsleben geschieden bist
bleibt die Frage: ... muss man dann darauf wirklich neidisch sein !!?

öööööhmmmmm ....
.
.
.
Dass dir das nicht auffällt ...
was soll mir denn auffallen?!
niemand zwingt dich hier zu antworten, dass du es aber tust, zeigt ja gewisse Triggergereiztheit
 

Redwing

Rotinquisitor
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Die asoziale, verantwortungslose Vermieterlobby hier - hier scheint sich viel Betuchtengesocks rumzutreiben (oder Barone Münchhausen mal wieder...), womit deren verschlagene Intentionen evident sind und wir uns zukünftige Diskussionen eigentlich per se sparen können - plärrt wieder rum und beweist, warum mit harter und konsequenter Hand durchgeführte Maßnahmen so nötig sind. ;-/ Denn so geht es auf keinen Fall weiter, wie es sich entwickelt hat, als man ihnen zu viel freie Hand ließ.

Ich könnte in meinem Haus sofort eine Wohnung vermieten, ich mache dies aber nicht!
Die Gründe:
Ähm, du bist asozial? :-/ So wie der heuchlerische Threadsteller, Rotzette und wie das ganze Gesocks auch heißt? Wir werden euch jetzt auf den Zahn fühlen und dabei auch eure miesen Taschenspieletricks entlarven und auskontern... 8- )

3. Ich bin für ein ausgewogenes Verhältnis bei den Rechten von Vermietern und Mietern, doch diese Rechte wurden in den letzten Jahren zu ungunsten der Vermieter geändert
Schön wärs, jedenfalls haben die Rechte der nimmersatten Vermieterbande zuvor zu der Misere geführt, die wir haben, also ist es dringend Zeit, da gegenzusteuern. Freiwilligkeit bringt einen Scheiß, wie die Geschichte zu genüge beweist. Da passiert nichts. Schon gar nicht in so einem Ego-Ausbeutersystem. Hättet ihr Vermieterpack Anständiges vor, dann hättet ihr es schon getan, aber das ist offensichtlich nicht passiert im Großen und Ganzen.

Wir müssen zwischen den Wohnungskonzernen und den privaten Vermietern trennen.
Es ist für den Mieter letztlich relativ irrelevant, WER ihn verarscht und ausbeutet; unterm Strich kommt dasselbe raus. Auch wenn diese Konzerne natürlich ganz besonders üble Syndikate darstellen, aber die werden irgendwann einfach enteignet oder übernommen vom Staat oder dem Volke und gut ist. Da ist es schwieriger, das unübersichtliche Wespennest von privaten Vermietern unter Kontrolle zu bringen... 8-/ Die Konzerne waren so zuvorkommend, schon einmal eine bequeme und übersichtliche Kollektivierung und Enteignung vorzubereiten; sagen wir es mal so... 8- )
 
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hier scheint sich viel Betuchtengesocks rumzutreiben
Asoziale gibt es auf beiden Seiten. Es wäre schön, wenn Du etwas differenter Menschen bewerten würdest.

Es ist für den Mieter letztlich relativ irrelevant, WER ihn verarscht und ausbeutet; unterm Strich kommt dasselbe raus
Es gibt nicht immer Verarsche und Ausbeute,
manchmal leider aber schon:

So wird dem Mieter das Wasser zugedreht oder werden die Fenster ausgebaut, damit er aussieht um dann die Wohnung zu besseren Konditionen zu vermeiden.

Es wird aber auch keine Miete bezahlt, es werden Wohnung und Einrichtung ruiniert. Es wird erwartet, dass der Vermieter die Aufgaben des Staates übernimmt und dem sozial schwachen Mieter unter die Arme greift.

Beide Extreme sind zu bekämpfen.
 
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Auch wenn diese Konzerne natürlich ganz besonders üble Syndikate darstellen, aber die werden irgendwann einfach enteignet oder übernommen vom Staat oder dem Volke und gut ist.
Der Staat (oder besser gesagt dessen kurzsichtige Vertreter) hat massenhaft Wohnungen verhökert, eine Entgegnung würde sehr teuere Entschädigungen nach sich ziehen.

In einem Staat nach Trotzkismethodik würdest Du selbst nicht glücklich sein.
 

Heli

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Je nachdem wo die Immobilie liegt, die du vermietest, kann der Leerstand dir verboten sein.

Das ist doch mal eine gute Nachricht.

Okay, nicht für Wohungsspekulanten, schon klar...

@ Heli Ach, die Einschränkung der grundgesetzliche garantierten "Unverletzlichkeit der Wohnung" in einen Nebenparagraphen, nur um Beamtenä..... die Kontrolle ( Zitat aus dem § 13 HmbWoSchuG: "jederzeit und unangemeldet" zu ermöglichen, ist für dich eine "gute Nachricht".
Es scheint ein Massenphänomen zu sein im Forum mittlerweile, dass man Beiträge zitiert und ohne erkennbaren Kontext darauf antwortet... :cautious:

Wir reden hier von LEERSTAND und du kommst jetzt mit der ''Unverletztlichkeit der Wohung'' um die Ecke?!:rolleyes:

Muss man dir als Spekulanten jetzt den Begriff LEERSTAND explizit erklären oder kommst du irgendwann selber drauf?

Okay, vermutlich nicht. Also:

Dauerhafter Leerstand von Wohnräumen gilt schließlich als Zweckentfremdung und wird demnach bestraft. Jedoch ist nicht gleich jede leer stehende Wohnung zweckentfremdet. Beispielsweise darf eine Wohnung kurzfristig leer stehen, wenn sie saniert wird. Sie sollte aber nach spätestens drei Monaten wieder vermietet werden.

 

Maier zwo

Deutscher Bundespräsident
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Es scheint ein Massenphänomen zu sein im Forum mittlerweile, dass man Beiträge zitiert und ohne erkennbaren Kontext darauf antwortet... :cautious:

Wir reden hier von LEERSTAND und du kommst jetzt mit der ''Unverletztlichkeit der Wohung'' um die Ecke?!:rolleyes:

Muss man dir als Spekulanten jetzt den Begriff LEERSTAND explizit erklären oder kommst du irgendwann selber drauf?

Okay, vermutlich nicht. Also:

Dauerhafter Leerstand von Wohnräumen gilt schließlich als Zweckentfremdung und wird demnach bestraft. Jedoch ist nicht gleich jede leer stehende Wohnung zweckentfremdet. Beispielsweise darf eine Wohnung kurzfristig leer stehen, wenn sie saniert wird. Sie sollte aber nach spätestens drei Monaten wieder vermietet werden.
Es ist wirklich sagenhaft, mit welchen "Argumenten" hier einige um die Ecke kommen.

Mit der "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist natürlich die Wohnung als Lebensmittelpunkt gemeint, auch, wenn es sich um eine Zweitwohnung handelt. Also das Eindringen in die intimsten bzw. sogar grundlegensten Lebensumstände.

Und manche, die den Rachen nicht voll kriegen können, wollen den Lebensmittelpunkt der Unwürdigen, die ihr Eigentum mieten, bedingungslos zum Spekulationsobjekt erklären.

Rücksichtslos auf die Auswirkungen der Allgemeinheit (nicht nur für den Mieter, sondern auch die leer stehenden Wohnungen, die kein Schmuckstück für einen Stadtbezirk darstellen).

Mal ganz abgesehen davon, wirkt sich dies wahrscheinlich nicht einmal auf die Rendite aus. Denn mit dem Wegfall der gesetzlichen Auflagen steigen auch die Immobilienpreise, vorläufig zumindest. Vorteile hat das nur für diejenigen, die jetzt Immobilieneigentümer sind und hoffen, durch den Wegfall der gesetzlichen Beschränkungen, einen Extraprofit herausschlagen zu können.
 

Heli

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Was heißt "das wäre"?
Das ist Realität, und wenn du ausländischen Mietern kündigen willst, dann mußt du damit rechnen öffentlich noch als "Migrantenhasser" beschimpft zu werden. Und zwar von unseren eigenen Leuten.
Die kulturbereichernden Bekannten des Mieters werden dich dann nochmal extra besuchen....
So isser er halt, der geistig umerzogenen Deutsche mit seinem anerzogenen Hitler-Schuldkomplex. :cautious:
Bewirft man liebsten die eigene Nation oder das eigenen Volk mit Dreck, und fühlt sich hinterher vermutlich total erleichtert...:rolleyes:

Bin mir noch nicht so recht schlüssig was ich mehr verurteilen soll(?!?)
Das die eigene Nationalität und die eigenen Vorfahren zu hassen(?)

Oder das sich zum selbsthassenden (bzgl. seiner Nationalität) Deppen, zum Vollidioten umerziehen lassen(?)
Welcher in jeder kleinsten Ecke Rassismus und Antidiskriminierung von Ausländern seiner Landsleute wahrgenommen haben will (und wenn er durch einen Straße mit Namen ''Mohrengasse'' läuft vor Wut Schaum vorm Mund hat).... 😙

''Wir'' sind ein Volk von Volltrotteln über den die ganze Welt vermutlich nur mitleidig den Kopf schüttelt...
(Mit ''wir'' sind natürlich eben obig genannte gehirnmanipulierten Spinner gemeint...)
 

Heli

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@ Nüchtern betrachtet / ich schrieb doch nur, dass es keine formvorscchrift für die gültigkeit von mietverträgen gibt, oder schrieb ich, dass ich das so mache?
Da stellt sich der (stille) Mitleser vielleicht die Frage, warum du etwas erwähnst (das gar nicht so wirklich thematisert wurde) wenn du es (angeblich?) nicht praktizierst...(???)

Der wohl tiefere Sinn dieser Art der Diskussionsführung ist vermutlich für den einen oder anderen Foristen etwas gewöhnungsbedürftig....
 

Heli

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Zum Thema Räumungsklage:

Ich hatte da ein Problem. Mein Anwalt sagte, er müsse Räumungsklage gegen alle bewohner der Wohnung einreichen, sie alle namentlich benennen.
Da die Freundin des Mieters "zu Besuch" auch dort wohnte und ich deren Namen nicht kannte, konnte ich gar nicht wirksam Räumungsklage gegen alle Bewohner einreichen. Der Mieter weigerte sich natürlich, mir den vollen Namen seiner Freundin zu sagen......

Und was macht man, wenn bei Klagerhebung die Mitbewohnerin Claudia heisst, bei der ersten Verhandlung aber Monika?

@ Roquette Was für eine dreiste Lügerei.
Es gibt eine Wohnungsgeberbescheinigung, mit der man sich auf dem Amt anmeldet.
Wer nicht gemietet hat und unterschrieb, ist nicht Mieter, und Untermietverhältnisse ohne Rücksprache und Genehmigung durch den Vermieter sind sowieso bei Räumungsklagen für die Tonne.


Du hast von der Vermieterei keine Ahnung, weil du nicht Vermieter bist!
Also, rein vom reinen Menschenverstand her, kann ich mir auch nicht vorstellen dass ein Vermieter jemand/jeden welcher ''wild'' zur Miete wohnt (und nicht mal namentlich Miete zahlt dafür), offiziell, explizit und namentlich, aus der Wohnung rausklagen muss...

Vielleicht kann sich unser Forenkollege mit seinen ganzen Wohnungen in DE und Frankreich von denen er ständig schreibt auch nur keinen gescheiten Anwalt leisten mit entsprechenden Kennntissen was das Mietrecht betrifft(?)

Man weiß es nicht...
 

Iles9

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Logo,
das ist ja für den Vermieter, der Überblick mit allen Parteien......

Eigentumswohnungen würde ich übrigens nicht empfehlen.
Da hat jeder eigene Vorstellungen, das geht nie gut auf Dauer....
Bei uns sterben die alten Herschaften die Eigentumswohnungen seit der Wende haben
langsam weg. Aber die verkaufen die immer noch oder vermieten die weiter. Stehen kaum
welche lange leer. Aber für mich wäre das auch nichts, da gehören einem ja nur die nicht tragenden Zwischenwände und der Hohlraum der Zimmer, alles andere ist Gemeinschaft.
Allerdings mit ca. 250€ Hausgeld sind die preiswert.
 
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...Vermieter sollen künftig beheizte Wohnungen anbieten....😂...
Die sind nur noch KRANK!
Jetzt soll die Privatwirtschaft in Form von kleinen Vermietern mittragen ( unter anderem ), was die Enscheider seit mindestens 30 Jahren falsch versaubeuteln!
( Generell hatte man diese Art der Vermietung schon, wenn man Mietnomaden hatte, und pro Wohnung KEINE getrennten Gas / Wasser / oder und als auch Stromzähler hatte und mit den Mietern selbst abrechnen musste! Mit "Glück" ist man dann schon mal auf 1.000€ Nachzahlung beim Mietnomaden und anteilig einem bestimmten Satz bei den anderen Mietern, die zum Mieterschutz grannt sind sitzen geblieben . . .)



Ich bin so froh, dass wir damals die Häuser verkauft haben!
GOTT SEI DANK!
 
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Es ist wirklich sagenhaft, mit welchen "Argumenten" hier einige um die Ecke kommen.

Mit der "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist natürlich die Wohnung als Lebensmittelpunkt gemeint, auch, wenn es sich um eine Zweitwohnung handelt. Also das Eindringen in die intimsten bzw. sogar grundlegensten Lebensumstände.

Und manche, die den Rachen nicht voll kriegen können, wollen den Lebensmittelpunkt der Unwürdigen, die ihr Eigentum mieten, bedingungslos zum Spekulationsobjekt erklären.

Rücksichtslos auf die Auswirkungen der Allgemeinheit (nicht nur für den Mieter, sondern auch die leer stehenden Wohnungen, die kein Schmuckstück für einen Stadtbezirk darstellen).

Mal ganz abgesehen davon, wirkt sich dies wahrscheinlich nicht einmal auf die Rendite aus. Denn mit dem Wegfall der gesetzlichen Auflagen steigen auch die Immobilienpreise, vorläufig zumindest. Vorteile hat das nur für diejenigen, die jetzt Immobilieneigentümer sind und hoffen, durch den Wegfall der gesetzlichen Beschränkungen, einen Extraprofit herausschlagen zu können.
So große Töne spucken immer nur die Leute, die nie genug Geld hatten
um selber im größeren Stil zu vermieten 😂 🤗 (y) :LOL: 🥴...

NULL AHNUNG vom vernünftigen Unterhalten einer Immobilie ( WIE VIELE ZEHNTAUSENDE € so eine Mietparzelle pro Dekade verschlingt ),
besonders nicht vom Vermieten, aber den Larry schieben!
Das sind die besten Mieter.
Genau wegen solchem Klientel, checkt man heute ganz modern und woke Social Media,
denn solche Leute können sich beim Vorstellungsgespräch WUNDERVOLL verstellen!

Haste die erstmal in der Bude,
hilft häufig nur der Verkauf der Immobilie,
damit jemand anders den Seelsorger für solches Klientel spielen darf...



Hätten wir die 2 Häuser in Dortmund noch, ich hätte hammerhart ne Pension und aus dem anderen eine Jugendherberge gemacht...
Wäre nichts in der Art genehmigt worden, AUCH WEG WEG WEG!
Wer heute bei den Komplettausfällen in der Regierung noch vermietet
und die Ideen dieser Lobbyhuren und inkompetenten Schwatzköpfen bei der Lage der bereits schon massiven "Anti-Vermietergesetzgebung" auf sich zukommen lässt,
der verdient es seine Ersparnisse zu verlieren.
Das ist Roulette alles auf schwarz, und weg ist die Kohle MIT ANSAGE!
 
OP
zebra

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Die sind nur noch KRANK!
Jetzt soll die Privatwirtschaft in Form von kleinen Vermietern mittragen ( unter anderem ), was die Enscheider seit mindestens 30 Jahren falsch versaubeuteln!
( Generell hatte man diese Art der Vermietung schon, wenn man Mietnomaden hatte, und pro Wohnung KEINE getrennten Gas / Wasser / oder und als auch Stromzähler hatte und mit den Mietern selbst abrechnen musste! Mit "Glück" ist man dann schon mal auf 1.000€ Nachzahlung beim Mietnomaden und anteilig einem bestimmten Satz bei den anderen Mietern, die zum Mieterschutz grannt sind sitzen geblieben . . .)



Ich bin so froh, dass wir damals die Häuser verkauft haben!
GOTT SEI DANK!
Mietnomaden ? kein Problem > die Lösung kommt aus der Ukraine in Form von
Schlägern mit Erfolgsgarantie, kostet glaube ich schlappe 5-K
und du zahlst nur wenn die weg sind, einfach mal umhören ... das ist ein Schnäppchen
wenn man den Schaden usw. bedenkt, angeblich wird so ein Einsatz auch von Polen
Günstiger angeboten, wobei ich gehört habe das es auch Ukrainische Ex Soldaten sind
die sich nebenbei etwas dazu verdienen ... Perfekt, so ist Jedem geholfen !!!
 

Roquette

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Also, rein vom reinen Menschenverstand her, kann ich mir auch nicht vorstellen dass ein Vermieter jemand/jeden welcher ''wild'' zur Miete wohnt (und nicht mal namentlich Miete zahlt dafür), offiziell, explizit und namentlich, aus der Wohnung rausklagen muss...

Vielleicht kann sich unser Forenkollege mit seinen ganzen Wohnungen in DE und Frankreich von denen er ständig schreibt auch nur keinen gescheiten Anwalt leisten mit entsprechenden Kennntissen was das Mietrecht betrifft(?)

Man weiß es nicht...
Mit den letzten Satz hast du es getroffen: Du weisst vieles nicht. Da Mieter bis zu 3 Monate "Besuch" haben können und natürlich dem Vermieter dessen Namen nicht bekannt ist, aber im Falle einer Räumungsklage alle Bewohner der Wohnung (nicht zwingend mIeter) benannt sein müssen, ergibt sich die Lage wie beschrieben.
 

Maier zwo

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So große Töne spucken immer nur die Leute, die nie genug Geld hatten
um selber im größeren Stil zu vermieten 😂 🤗 (y) :LOL: 🥴...

NULL AHNUNG vom vernünftigen Unterhalten einer Immobilie ( WIE VIELE ZEHNTAUSENDE € so eine Mietparzelle pro Dekade verschlingt ),
besonders nicht vom Vermieten, aber den Larry schieben!
Das sind die besten Mieter.
Genau wegen solchem Klientel, checkt man heute ganz modern und woke Social Media,
denn solche Leute können sich beim Vorstellungsgespräch WUNDERVOLL verstellen!

Haste die erstmal in der Bude,
hilft häufig nur der Verkauf der Immobilie,
damit jemand anders den Seelsorger für solches Klientel spielen darf...



Hätten wir die 2 Häuser in Dortmund noch, ich hätte hammerhart ne Pension und aus dem anderen eine Jugendherberge gemacht...
Wäre nichts in der Art genehmigt worden, AUCH WEG WEG WEG!
Wer heute bei den Komplettausfällen in der Regierung noch vermietet
und die Ideen dieser Lobbyhuren und inkompetenten Schwatzköpfen bei der Lage der bereits schon massiven "Anti-Vermietergesetzgebung" auf sich zukommen lässt,
der verdient es seine Ersparnisse zu verlieren.
Das ist Roulette alles auf schwarz, und weg ist die Kohle MIT ANSAGE!
Ach Fleischwurst.....

Mal ganz abgesehen davon, dass es um Leerstand ging, redest Du, wie üblich, ein aufgestochen dummes Zeug. (Der Herr Rechtsvertreter :)... )

Wenn Du nicht in der Lage bist, Dir vor dem Kauf einer Immobilie klarzumachen, dass Umnutzungen mit einem ziemlichen Aufwand verbunden sind, ist dies Deine Dummheit und nichts anderes.
 

Heli

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@ Roquette Was für eine dreiste Lügerei.
Es gibt eine Wohnungsgeberbescheinigung, mit der man sich auf dem Amt anmeldet.
Wer nicht gemietet hat und unterschrieb, ist nicht Mieter, und Untermietverhältnisse ohne Rücksprache und Genehmigung durch den Vermieter sind sowieso bei Räumungsklagen für die Tonne.


Du hast von der Vermieterei keine Ahnung, weil du nicht Vermieter bist!
Also, rein vom reinen Menschenverstand her, kann ich mir auch nicht vorstellen dass ein Vermieter jemand/jeden welcher ''wild'' zur Miete wohnt (und nicht mal namentlich Miete zahlt dafür), offiziell, explizit und namentlich, aus der Wohnung rausklagen muss...

Vielleicht kann sich unser Forenkollege mit seinen ganzen Wohnungen in DE und Frankreich von denen er ständig schreibt auch nur keinen gescheiten Anwalt leisten mit entsprechenden Kennntissen was das Mietrecht betrifft(?)

Man weiß es nicht...
@ Heli Mit den letzten Satz hast du es getroffen: Du weisst vieles nicht. Da Mieter bis zu 3 Monate "Besuch" haben können und natürlich dem Vermieter dessen Namen nicht bekannt ist, aber im Falle einer Räumungsklage alle Bewohner der Wohnung (nicht zwingend mIeter) benannt sein müssen, ergibt sich die Lage wie beschrieben.
Wenn du jetzt hier noch die entsprechenden Gesetzesvorlagen, auf welche du dich ja hoffentlich berufst (und nicht auf ''Hörensagen''?) hier als einsehbaren Quellennachweis präsentierst, dann hast du deine ganzen Kritiker hier (welche dir vorwerfen keine Ahnung zu haben) zumindest in dem Punkt Lügen gestraft. Bitte sehr...

Weil, ich habe jetzt mal gegoogelt. Okay, ist jetzt ein Link aus Österreich, wenn es in DE anders sein sollte dann müßtest du das belegen können. Zumindest wenn man dich nicht für einen Schwätzer halten soll, der den Mund gerne voll nimmt, aber wie ihm mehrfach von verschiedenen Leuten bescheinigt wurde, zumindest nicht so viel Ahnung hat von der Materie wie er selber denkt/sich zubilligt:

https://www.mietrecht.org/kuendigung/raeumungsklage-alle-bewohner/#2

Zitat:
''Ist das Mietverhältnis mit dem bzw. den Mietern beendet, verlieren auch Mitbewohner und Untermieter dem Vermieter gegenüber ihr Besitzrecht, da dieses von dem Besitzrecht des Mieters abhängt. Hieraus folgt auch, dass dem Vermieter ein Räumungsanspruch gegen alle Bewohner der Wohnung zusteht, wenn er das Mietverhältnis wirksam beendet hat.


Eine Kündigung, die nur den Mietern gegenüber ausgesprochen wurde, reicht aus, um zugleich auch Räumungsansprüche gegen die übrigen Bewohner entstehen zu lassen.

Trotz dieser materiellrechtlichen Rechtslage darf nicht vergessen werden, dass es sich bei dem Zwangsvollstreckungsverfahren um ein formalisiertes Verfahren handelt, in dem es auf die materiellrechtliche Rechtslage grds. nicht ankommt. Dem Gerichtsvollzieher, der die Zwangsräumung vornimmt, ist es weder möglich noch zumutbar zu prüfen, ob und gegen wen ein materiellrechtlicher Räumungsanspruch besteht. Er nimmt die Vollstreckung vor, wenn ein Räumungstitel vorliegt, in dem die Person, gegen die vollstreckt werden soll, namentlich bezeichnet ist (vgl. § 750 Abs.1 ZPO) und zwar unabhängig davon, ob der sich aus dem Titel ergebende Räumungsanspruch mit der materiellen Rechtslage übereinstimmt. Umgekehrt bedeutet dies, dass der Gerichtsvollzieher grds. nicht tätig wird, wenn kein entsprechender Titel vorliegt, selbst wenn tatsächlich ein materiellrechtlicher Räumungsanspruch besteht.''


PS: Auf die Idee, dass dein windiger Anwalt dich nur abzocken will, indem er dir der du keine wirkliche Ahnung hast erzählt, er müsse gegen jeden nicht im Mietverhältnis benannten Mitbewohner juristisch vorgehen, weil er da mehr verdient an dir, auf den Gedanken bist du wohl noch nicht gekommen, oder... :sneaky:
 

Roquette

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Wenn du jetzt hier noch die entsprechenden Gesetzesvorlagen, auf welche du dich ja hoffentlich berufst (und nicht auf ''Hörensagen''?) hier als einsehbaren Quellennachweis präsentierst, dann hast du deine ganzen Kritiker hier (welche dir vorwerfen keine Ahnung zu haben) zumindest in dem Punkt Lügen gestraft. Bitte sehr...

Weil, ich habe jetzt mal gegoogelt. Okay, ist jetzt ein Link aus Österreich, wenn es in DE anders sein sollte dann müßtest du das belegen können. Zumindest wenn man dich nicht für einen Schwätzer halten soll, der den Mund gerne voll nimmt, aber wie ihm mehrfach von verschiedenen Leuten bescheinigt wurde, zumindest nicht so viel Ahnung hat von der Materie wie er selber denkt/sich zubilligt:

https://www.mietrecht.org/kuendigung/raeumungsklage-alle-bewohner/#2

Zitat:
''Ist das Mietverhältnis mit dem bzw. den Mietern beendet, verlieren auch Mitbewohner und Untermieter dem Vermieter gegenüber ihr Besitzrecht, da dieses von dem Besitzrecht des Mieters abhängt. Hieraus folgt auch, dass dem Vermieter ein Räumungsanspruch gegen alle Bewohner der Wohnung zusteht, wenn er das Mietverhältnis wirksam beendet hat.


Eine Kündigung, die nur den Mietern gegenüber ausgesprochen wurde, reicht aus, um zugleich auch Räumungsansprüche gegen die übrigen Bewohner entstehen zu lassen.

Trotz dieser materiellrechtlichen Rechtslage darf nicht vergessen werden, dass es sich bei dem Zwangsvollstreckungsverfahren um ein formalisiertes Verfahren handelt, in dem es auf die materiellrechtliche Rechtslage grds. nicht ankommt. Dem Gerichtsvollzieher, der die Zwangsräumung vornimmt, ist es weder möglich noch zumutbar zu prüfen, ob und gegen wen ein materiellrechtlicher Räumungsanspruch besteht. Er nimmt die Vollstreckung vor, wenn ein Räumungstitel vorliegt, in dem die Person, gegen die vollstreckt werden soll, namentlich bezeichnet ist (vgl. § 750 Abs.1 ZPO) und zwar unabhängig davon, ob der sich aus dem Titel ergebende Räumungsanspruch mit der materiellen Rechtslage übereinstimmt. Umgekehrt bedeutet dies, dass der Gerichtsvollzieher grds. nicht tätig wird, wenn kein entsprechender Titel vorliegt, selbst wenn tatsächlich ein materiellrechtlicher Räumungsanspruch besteht.''


PS: Auf die Idee, dass dein windiger Anwalt dich nur abzocken will, indem er dir der du keine wirkliche Ahnung hast erzählt, er müsse gegen jeden nicht im Mietverhältnis benannten Mitbewohner juristisch vorgehen, weil er da mehr verdient an dir, auf den Gedanken bist du wohl noch nicht gekommen, oder... :sneaky:
Oh, der LInk ist sehr informativ, danke insoweit. Ich habe nur berichtet, was mein Anwalt mir sagte. Der Umfang des verlinkten Artikels zeigt doch, dass die Lage gar nicht eindeutig ist. Deer Artikel bestätigt sogar mehrfach, was ich behauptete.

Zitat:
" Fazit und Zusammenfassung
  1. Wohnen in einer vermieteten Wohnung neben dem Mieter bzw. den Mietern noch weitere Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, erlangt der Vermieter zwar auch gegen diese, und nicht nur gegen den bzw. die Mieter automatisch einen Räumungsanspruch, wenn das Mietverhältnis mit dem Mieter beendet ist.
  1. Um diese Bewohner, die nicht Mieter sind, zwangsweise mit Hilfe des Gerichtsvollziehers aus der Wohnung zu setzen, genügt es jedoch in vielen Fällen nicht, dass der Vermieter über einen Räumungstitel verfügt, der gegen den bzw. die Mieter gerichtet ist.
  1. Solche Personen, die -ohne Mieter zu sein- Mitbesitz oder (teilweisen) Alleinbesitz an der vermieteten Wohnung haben, wie z.B. der Ehegatte des Mieters, eingetragener Lebenspartner, ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Untermieter oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft, können vom Gerichtsvollzieher nur dann aus der Wohnung entfernt werden, wenn auch gegen sie ein Räumungstitel vorliegt.
  1. Aus diesem Grund muss der Vermieter seine Räumungsklage auch gegen Bewohner, mit denen er kein Mietverhältnis eingegangen ist, richten, wenn diese Mit- bzw. Alleinbesitz haben." Zitatende
 

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