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"Wiedervereinigung"/Rückgabe ehemals dt. Gebiete

Kamikatze

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Nun, ich rede von 1871 - Deutsches Reich.
Du windest dich wie ein Furz im Schnupftich !

In deiner Aussage stand nichts von 1871, du sprachst von "Deutsches Reich"
und das bestand auch über die Abdankung des Kaisers hinaus !!!
Du kannst keinem Gebiet, das mal Teil des Deutschen Reiches war, verwehren wieder zum Deutschen Reich zu gehören.

Ausserdem: Wenn das irgendwann mal soweit ist, ...
Wenn es nur um 1871 gegangen sein sollte, was soll dann
"wieder zum Deutschen Reich zu gehören" bedeuten ???

Sogar als "Reichsbürger" machst du dich doch lächerlich !


Und für den Rest - der steht im GG
Welchen "Rest" meinst du denn ?


Informiere dich doch mal über die einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom, 31.07.1973
das könnte dir bestimmt helfen!
und darin die Aussagen bezüglich "Deutsches Reich"
 
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In deiner Aussage stand nichts von 1871, du sprachst von "Deutsches Reich"
und das bestand auch über die Abdankung des Kaisers hinaus !!!
Das könnte auch für Dich unübersichtlich werden.

Ich fasse mal kurz zusammen:

Stelle bitte mal eine Ansicht zusammen, welche die Epochen klar voneinander trennt.

Nicht in Worten, sondern in Bilder.
 

frustriert

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Du windest dich wie ein Furz im Schnupftich !

In deiner Aussage stand nichts von 1871, du sprachst von "Deutsches Reich"
und das bestand auch über die Abdankung des Kaisers hinaus !!!

Wenn es nur um 1871 gegangen sein sollte, was soll dann
"wieder zum Deutschen Reich zu gehören" bedeuten ???

Sogar als "Reichsbürger" machst du dich doch lächerlich !



Welchen "Rest" meinst du denn ?


Informiere dich doch mal über die einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom, 31.07.1973
das könnte dir bestimmt helfen!
und darin die Aussagen bezüglich "Deutsches Reich"

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146​

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
 

frustriert

Deutscher Bundespräsident
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Das könnte auch für Dich unübersichtlich werden.

Ich fasse mal kurz zusammen:

Stelle bitte mal eine Ansicht zusammen, welche die Epochen klar voneinander trennt.

Nicht in Worten, sondern in Bilder.
Ich befasse mich ja erst seit Kurzem mit dem Thema, um mir einen Überblick zu verschaffen, was denn da tatsächlich passiert ist.

Da gab es also das heilige römische Reich Deutscher Nation, von 962 bis 1806.

Was passierte damals? Es war Napoleon. Der hatte so seine ganz eigene Vorstellung von Weltpolitik. Frankreich begann unter Napoleon mit der Säkularisierung in großem Stil - d.h., er enteignete die Kirche und verstaatlichte deren Besitztümer. Mit Ende des hl.r.R.d.N. geschah das dann auch in Deutschland.

Der Wille, ein eigenständiges Deutsches Reich zu gründen lies nicht lange auf sich warten und 1848/49 hatte man schon die Idee einer gemeinsamen Verfassung, bis dann unter Bismarck das Deutsche Kaiserreich gegründet wurde.

Genau genommen ging es nach dem Zeitalter der Aufklärung um die Entmachtung der Kirche, die die Lehre Jesu Christi in dieser Zeit ins totale Gegenteil verkehrt hatte und Alle, die diese Lehre lebten auf grausamste Weise umbringen lies, wie es nur der Teufel tun kann.

Leider ist diese satanische Kirche heute immer noch so mächtig, dass sie im Hintergrund die Fäden zieht, halt nicht mehr mit Politik, sondern mit Geld und vielen satanischen Anhängern in Politik, Justiz und Medien.

 
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Ich befasse mich ja erst seit Kurzem mit dem Thema, um mir einen Überblick zu verschaffen, was denn da tatsächlich passiert ist.
Wir warten gespannt auf die geschichtliche Ausarbeitung von Kamikatze - denn dann endlich wird dem Wirrwar ein Ende gesetzt.
:)
 

Kamikatze

Deutscher Bundeskanzler
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>> ...
In deiner Aussage stand nichts von 1871, du sprachst von "Deutsches Reich"
und das bestand auch über die Abdankung des Kaisers hinaus !!! ...
<<
Das könnte auch für Dich unübersichtlich werden.

Ich fasse mal kurz zusammen:

Stelle bitte mal eine Ansicht zusammen, welche die Epochen klar voneinander trennt.

Nicht in Worten, sondern in Bilder.
Ene wahrlich sehr "aussagekräfte" Zusammenfassung!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland​

Art 146​

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ich befasse mich ja erst seit Kurzem mit dem Thema, um mir einen Überblick zu verschaffen, was denn da tatsächlich passiert ist....
Wir warten gespannt auf die geschichtliche Ausarbeitung von Kamikatze - denn dann endlich wird dem Wirrwar ein Ende gesetzt.
:)
Für den Anfang werden dir sicher die von frustriert frisch erworbenen Wikipedia- und GG-Kenntnisse weiterhelfen,
er kann dir bestimmt auch vermitteln, wo du bunte und schwarz-weiße Bildchen findest.
 

frustriert

Deutscher Bundespräsident
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>> ...
In deiner Aussage stand nichts von 1871, du sprachst von "Deutsches Reich"
und das bestand auch über die Abdankung des Kaisers hinaus !!! ...
<<

Ene wahrlich sehr "aussagekräfte" Zusammenfassung!




Für den Anfang werden dir sicher die von frustriert frisch erworbenen Wikipedia- und GG-Kenntnisse weiterhelfen,
er kann dir bestimmt auch vermitteln, wo du bunte und schwarz-weiße Bildchen findest.
Traurig dass du zeigst, welch Geistes Kind du bist.
 

Spökes

Deutscher Bundespräsident
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Es geht ebenso um die Gebiete, die damals zum Deutschen Reich gehört haben.

Diese neue Verfassung ist Aufgabe der Bürger, die in diesen Gebieten leben. Sie kann nicht durch die Politiker beschlossen werden, und das ist auch gut so.
Wieviele "Deutsche" leben denn in den ehemaligen Ostgebieten? Im Art. 146 werden keine "Gebiete" angesprochen.
 

frustriert

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Wieviele "Deutsche" leben denn in den ehemaligen Ostgebieten? Im Art. 146 werden keine "Gebiete" angesprochen.
Keine Ahnung. Darum geht es wohl auch nicht, da es sich um die verschiedensten Staaten handelte, die dem Reich beitraten.

Es war ja ein Wohlfahrtsstaat und gemessen an den damaligen Verhältnissen sehr fortschrittlich. Viele Menschen ausserhalb des Reiches hätten wohl auch gerne so einen Wohlfahrtsstaat gehabt.

In welchen Staaten gibt es so eine Sozialversicherung und Absicherung, wie wir sie seit Bismarck haben?
 

Spökes

Deutscher Bundespräsident
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Keine Ahnung. Darum geht es wohl auch nicht, da es sich um die verschiedensten Staaten handelte, die dem Reich beitraten.

Es war ja ein Wohlfahrtsstaat und gemessen an den damaligen Verhältnissen sehr fortschrittlich. Viele Menschen ausserhalb des Reiches hätten wohl auch gerne so einen Wohlfahrtsstaat gehabt.

In welchen Staaten gibt es so eine Sozialversicherung und Absicherung, wie wir sie seit Bismarck haben?
All dies ändert nichts daran, dass ich weiterhin davon ausgehe die Vorgaben für den Art. 146 wären erfüllt. Auch sind viele Menschen danach bestrebt in einem Wohlfahrtsstaat wie der BRD zu leben. Ähnlich Verhältnisse in ihren Heimatländern zu schaffen ist ja nicht so einfach.
 

bluetie

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Was hätten Deutsche eigentlich davon, wenn Gebiete, die man ihnen nach dem Krieg abgenommen hat, wieder "heim ins Reich" kämen?

Zahlen wir nicht schon genug Sozialhilfe`?

:mad:
vernünftiger Standpunkt!
 
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland​

Art 146​

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Und weil das Grundgesetz so gut ist dass es sogar Spanien als Vorlage genommen hat gibt es keinen Grund für eine neue Verfassung. So bleibt es denn bei unserer Verfassung die eben den Namen "Grundgesetz hat. Wieviel Jahrzehnte will man da eigentlich noch dran rummäkeln? Es hat sich dort bewährt.
 
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Keine Ahnung. Darum geht es wohl auch nicht, da es sich um die verschiedensten Staaten handelte, die dem Reich beitraten.

Es war ja ein Wohlfahrtsstaat und gemessen an den damaligen Verhältnissen sehr fortschrittlich. Viele Menschen ausserhalb des Reiches hätten wohl auch gerne so einen Wohlfahrtsstaat gehabt.

In welchen Staaten gibt es so eine Sozialversicherung und Absicherung, wie wir sie seit Bismarck haben?
Na so toll war es auch nicht. Vor allem nicht für die Unterklasse. Meine Urgroßmutter ist im Kindbett gestorben. In einer Mietskaserne ohne Bad und WC. Dafür fließend Wasser die Wände runter und Mäuse und Kakerlaken. Für die meisten Deutschen war es ein mühseliges Leben im Kaiserreich. Wo soll denn da ein Wohlfahrtsstaat gewesen sein?
 

bluetie

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Die französische Sprache ist eine elegante Sprache...die mag ich ...Italienisch ist eine fröhliche Sprache...die mag ich.... 🦊 🐓
französische, spanische, italienische und griechische brünette Ladys sind auch nicht zu verachten.
 

bluetie

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Und weil das Grundgesetz so gut ist dass es sogar Spanien als Vorlage genommen hat gibt es keinen Grund für eine neue Verfassung. So bleibt es denn bei unserer Verfassung die eben den Namen "Grundgesetz hat. Wieviel Jahrzehnte will man da eigentlich noch dran rummäkeln? Es hat sich dort bewährt.
hat es nicht. Der Anschluss der sog. DDR ohne plebiszitäre Abstimmung mit notwendiger 2/3 Mehrheit in der BRD zeigt deutlich die Schwäche dieser Verfassung.
 
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Und weil das Grundgesetz so gut ist dass es sogar Spanien als Vorlage genommen hat gibt es keinen Grund für eine neue Verfassung. So bleibt es denn bei unserer Verfassung die eben den Namen "Grundgesetz hat. Wieviel Jahrzehnte will man da eigentlich noch dran rummäkeln? Es hat sich dort bewährt.
Unüberlegt - und ohne Realitätsbezug!
Und weil das Grundgesetz so gut ist dass es sogar Spanien als Vorlage genommen hat
Wo steht das geschrieben ?
gibt es keinen Grund für eine neue Verfassung
Wenn es nie eine Verfassung gegeben hat, kann es auch keine > neue Verfassung < geben!
Das Grundgesetz - wurde von den Alliierten als Provisorium erstellt, um bei der Wiedervereinigung eine
>>> gültige Verfassung <<< erstellen zu lassen, mit einer vom Volk ratifizierten Verfassung - welche dann Gültigkeit hätte.
Das haben aber die deutschen politischen Organisationen nicht zugelassen!
So bleibt es denn bei unserer Verfassung die eben den Namen "Grundgesetz hat.
Nein, so bleibt es bei der Unwissenheit des Volkes, und der staatspolitischen Volksverarschung an jedem Bürger.
Wieviel Jahrzehnte will man da eigentlich noch dran rummäkeln? Es hat sich dort bewährt.
Es hat sich nicht bewährt !
Was der politische Zustand in Deutschland aufzeigt,
wie auch die staatlich erzwungene Volksverarmung, um einen Neu-zeitlichen-Anfang in die Wege zu leiten,
inclusive Impfung.

Wer sich auf Wikipedia beruft,
kann sich auch gleich auf die politische Volksverarschung berufen!

Z.B.:
Baerbock: „Edit War“ um Eintrag bei Wikipedia - WELT | https://www.welt.de/politik/deutschland/plus231757119/Baerbock-Edit-War-um-Eintrag-bei-Wikipedia.html

Eintrag bei Wikipedia tobt ein „Edit War“​

Seit Wochen tobt ein „Edit War“ – ein Redigierkrieg – um den Wikipedia-Artikel der Grünen-Kanzlerkandidatin.
Der Streit eskalierte dermaßen, dass mittlerweile nur noch Administratoren der Plattform den Beitrag bearbeiten dürfen.

Also kann jeder bei Wikipedia - herumpfuschen - und der "GLÄUBIGE" fällt voll darauf rein.
 
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hat es nicht. Der Anschluss der sog. DDR ohne plebiszitäre Abstimmung mit notwendiger 2/3 Mehrheit in der BRD zeigt deutlich die Schwäche dieser Verfassung.
Das ist eine Einzelmeinung. Die steht dir zu. Ich denke nicht dass die Deutschen sich gegen die Wiedervereinigung entschieden hätten. Ich war ja dabei. Die Euphorie war überwältigend.
 

Holsteiner

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Und weil das Grundgesetz so gut ist dass es sogar Spanien als Vorlage genommen hat gibt es keinen Grund für eine neue Verfassung. So bleibt es denn bei unserer Verfassung die eben den Namen "Grundgesetz hat. Wieviel Jahrzehnte will man da eigentlich noch dran rummäkeln? Es hat sich dort bewährt.
Es wird solange rumgemäkelt, bis Art. 146 aus dem Grundgesetz entfernt, gelöscht oder aufgehoben wird.
Zitat:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146​

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Quelle: Art 146 GG - Einzelnorm | https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Demnach soll das Grundgesetz aber zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Gültigkeit verlieren, nämlich dann, wenn eine Verfassung vom deutschen Volke (oder seinen politischen Vertretern) beschlossen wurde. Wann ist denn das geschehen, und warum existiert Art.146 immer noch?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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