- Registriert
- 7 Apr 2012
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 20
- Punkte Reaktionen
- 2
- Punkte
- 0
- Geschlecht
- --
Windenergie - nächtlicher Vogelzug
Man kann von Windenergie halten, was man will, die dafür geltenden Gesetze sind auf jeden Fall tags und nachts zu beachten (wie die StVO, man muß z.B. tags wie nachts die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten).
Diese profane Feststellung mag angesichts der Annahme "Das weiß doch jeder" überflüssig sein. Manche Tatsachen aber belegen, daß das eben nicht jede(r) immer und überall weiß.
So gibt es durchaus Zeitgenossen, die bei der Ermittlung und Beplanung von Standorten für Windkraftanlagen (WKA) meinen, der nächtliche Vogelzug sei bei der ökologischen Analyse zu vernachlässigen. Fakt ist aber, daß auch das Artenschuitzrecht tags wie nachts gilt und zudem viele Zugvögel auch nachts unterwegs sind (z.B. Kranich) und das nicht immer in Höhen, wo ihnen WKA egal ein könnten.
Es bedarf hierzu also nicht etwa neuer Gesetze, sondern schlichtweg der Einhaltung der bestehenden Bestimmungen. Hierzu gibt es eine entsprechende Initiative, wobei man in der Begründung noch nähere Angaben (auch Literaturangaben) nachlesen kann.
Anmerkung am Rande: Manche Leute mögen (mal wieder) meinen, es gäbe doch wichtigere Probleme auf der Welt. Das stimmt selbstverständlich, aber es gibt eben auch dieses Problem mit WKA und nächtlichem Vogelzug. So kann man gut und gerne das eine tun (z.B. die Initiative mit-zeichnen), ohne das andere zu lassen. Denn wenn von jedem Problem mit dem Argument abgelenkt würde, daß alle anderen Probleme wichtiger seien, hätten wir zwar einen Haufen wichtigere Probleme, aber Lösungen weder für die vermeintlich wichtigeren noch für die vermeintlich weniger wichtigen.
Man kann von Windenergie halten, was man will, die dafür geltenden Gesetze sind auf jeden Fall tags und nachts zu beachten (wie die StVO, man muß z.B. tags wie nachts die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten).
Diese profane Feststellung mag angesichts der Annahme "Das weiß doch jeder" überflüssig sein. Manche Tatsachen aber belegen, daß das eben nicht jede(r) immer und überall weiß.
So gibt es durchaus Zeitgenossen, die bei der Ermittlung und Beplanung von Standorten für Windkraftanlagen (WKA) meinen, der nächtliche Vogelzug sei bei der ökologischen Analyse zu vernachlässigen. Fakt ist aber, daß auch das Artenschuitzrecht tags wie nachts gilt und zudem viele Zugvögel auch nachts unterwegs sind (z.B. Kranich) und das nicht immer in Höhen, wo ihnen WKA egal ein könnten.
Es bedarf hierzu also nicht etwa neuer Gesetze, sondern schlichtweg der Einhaltung der bestehenden Bestimmungen. Hierzu gibt es eine entsprechende Initiative, wobei man in der Begründung noch nähere Angaben (auch Literaturangaben) nachlesen kann.
Anmerkung am Rande: Manche Leute mögen (mal wieder) meinen, es gäbe doch wichtigere Probleme auf der Welt. Das stimmt selbstverständlich, aber es gibt eben auch dieses Problem mit WKA und nächtlichem Vogelzug. So kann man gut und gerne das eine tun (z.B. die Initiative mit-zeichnen), ohne das andere zu lassen. Denn wenn von jedem Problem mit dem Argument abgelenkt würde, daß alle anderen Probleme wichtiger seien, hätten wir zwar einen Haufen wichtigere Probleme, aber Lösungen weder für die vermeintlich wichtigeren noch für die vermeintlich weniger wichtigen.