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Die Diskussion um die Einführung eines BGE scheitert an vielen Streits um Details. Für mich ist die wichtigste Grundsatzfrage, ohne deren Beantwortung man gar nicht erst anfangen sollte über Details zu sprechen, die Frage nach der Definition eines "Staatsbürgers" so wie dieser für ein BGE berechtigt sein soll. Erst dann weiß ich, welcher Betrag nach Einführung eines BGEs im Soll stehen würde. Zahl der Berechtigten mal Höhe des BGE wären die Nettokosten. Verwaltungsaufwand sehr gering.
Dann erst kann man anfangen, diesem Betrag den Entfall verschiedenster Sozialleitungen entgegenzustellen, finanzielle Auswirkungen verschiedener Nebeneffekte abzuschätzen und überhaupt eine solche Diskussion auf ein solides Fundament zu stellen.
Vorschläge:
Deine Grundsatzfrage ist völlig berechtigt. Ohne vernünftige Antwort ist eine Diskussion über Höhe sinnlos.
Ich finde die Idee vom BGE sowieso ziemlich daneben.
Eine Senkung der staatlich induzierten Lebenshaltungsgkosten wäre ein möglicher Akt, der Idee vom BGE entgegenzukommen.
Ich denke da an z.B. Steuerreform, incl. Senkung, z.B. Übernahme der Sozialversicherung für Versicherte, somit drastische Senkung der Lohnnebenkosten, völlige Kostenfreiheit für die Betreuung und Ausbildung von Kindern, incl. aller Lehrmittel, kostenloser oder signifikant verbilligter Nahverkehr und Fernverkehr, usw. ...
Wenn alle Staatsbürger, also Bundesbürger mit Staatsbürgerschaft, pro Monat irgendwo bei den Ausgaben eine Ersparnis von 1000,00 spüren, brauchen sie keine Einnahmen eines Bürgergeldes.