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Heim- und Selbstverteidigung

Ophiuchus

Putinversteher
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Der größte Gewinn wäre, wenn sich diese Typen selber aufhängen, dann hätten wir auch weniger Klimagase.....
aber dazu sind sind sie zu feige....das Rattenpak.
Aber wird bei der Verwesung nicht Methan frei und das ist schlimmer als die Blupperbläschen im Bier ...!?
 

schnipp-schnapp

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Aber wird bei der Verwesung nicht Methan frei und das ist schlimmer als die Blupperbläschen im Bier ...!?
Na ja...mit der Zeit verflüchtigt sich das...jedenfalls schneller als wenn die Tpyen Alt werden würden und die Luft verpesten mit Ihren Irdischen dasein....;):ROFLMAO:
 
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...

Noch gilt aber das Notwehrrecht. Recht muss Unrecht nicht weichen. Niemand muss sich bei einem Angriff zusammen schlagen lassen, weichen oder weg rennen, sondern kann sich verteidigen.

Auch mit Waffen, sogar eine illegale Waffe bricht Notwehr nicht. Die Verteidigung muss nur erforderlich sein. Und man darf sich bei der Polizei nicht durch belastende Aussagen um Kopf und Kragen reden.
Genau!
 

cornjung

Deutscher Bundeskanzler
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Es gilt nicht nur das sogar weit reichende Recht auf Notwehr, also das Recht auf erforderliche Verteidigung. Es gilt sogar der Notwehrexzess, Putativnotwehr und sogar Putativnotwehrexzess. Üblicherweise diskutieren Leute über Notwehr, die können oder wollen sich gar nicht wehren. Statt das zuzugeben, behaupten sie wahrheitswidrig, man dürfe sich nicht wehren. Das Recht auf Notwehr wäre im " Faschisten-Deutschland" faktisch abgeschafft.

Dabei ist das genaue Gegenteil richtig. Täglich werden angegriffene Opfer wegen Notwehr von Gerichten frei gesprochen, die den angreifenden Täter sogar erschossen haben. Sogar mit einer illegalen Waffe. Im bekanntesten und spektakulärsten Notwehr-Urteil, dem Hells-Angels Urteil von 2011, wurde vom höchsten deutschen Zivil-gericht BGH sogar ein Rocker wegen Notwehr frei gesprochen , der einen Polizisten erschossen hat.

Ex-Stasi-man und Stalinist @Valengar ist bekanntlich zu feige sich zu wehren und schiebt es darauf, er dürfe es nicht, weil die Täter geschützt würden. Er verwechselt es mit seinem früheren Dienst an der Mauer, wo er als Täter unbewaffnete und wehrlose Fliehende, pardon Faschisten, also das Gegenteil von Angreifern, wie Hasen abgeknallt hat.

Dabei hat er ausweislich seiner Beiträge weder den Notwehr- Paragraphen noch Kommentare oder Urteile gelesen, noch je einer Verhandlung bei gewohnt geschweige denn je sich notgewehrt.
 
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...Im bekanntesten und spektakulärsten Notwehr-Urteil, dem Hells-Angels Urteil von 2011, wurde vom höchsten deutschen Zivil-gericht BGH sogar ein Rocker wegen Notwehr frei gesprochen , der einen Polizisten erschossen hat.

...
Das ist ein höchst interessanter Rechtsfall, der eine genaue Betrachtung benötigt um zu vermeiden, dass die Forengemeinde sich am Kopf kratzt und unisono spricht "Jetzt ist der user cornjung völlig verrückt geworden".

Ist er nicht. Der user Cornjung hat völlig recht, er hat sich nur etwas ungenau ausgedrückt. In dem bewussten Notwehrfall spielte der Beruf des vermeintlichen Angreifers keine Rolle. Der Mann in der Notwehrsituation (teilweiser Aufbruch der Eingangstüre) konnte nicht erkennen, dass es sich um Polizei handelte und diese gab sich entgegen der Dienstvorschrift auch nicht als solche zu erkennen.

Notwehr privilegiert auch sich irrende Verteidiger​

Das BGH-Urteil stützt sich in erster Linie auf die Notwendigkeit, wonach eine irrtümlich angenommene Notwehrlage wie eine tatsächlich gegebene Notwehrsituation zu behandeln ist. Der Täter geht in einer solchen Situation irrig von Umständen aus, die im Falle ihres tatsächlichen Vorliegens sein Handeln rechtfertigen würden.

Er befindet sich in einem so genannten Erlaubnistatbestandsirrtum. Ist dieses Irren nachvollziehbar, kann eine persönliche Vorwerfbarkeit nicht festgestellt werden. § 16 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) lässt den für eine Verurteilung zwingend erforderlichen Vorsatz entfallen.
BGH spricht Hells Angel frei: Tödlicher Irrtum ohne Strafe (lto.de)
 

Ein Neuer

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Das ist ein höchst interessanter Rechtsfall, der eine genaue Betrachtung benötigt um zu vermeiden, dass die Forengemeinde sich am Kopf kratzt und unisono spricht "Jetzt ist der user cornjung völlig verrückt geworden".

Ist er nicht. Der user Cornjung hat völlig recht, er hat sich nur etwas ungenau ausgedrückt. In dem bewussten Notwehrfall spielte der Beruf des vermeintlichen Angreifers keine Rolle. Der Mann in der Notwehrsituation (teilweiser Aufbruch der Eingangstüre) konnte nicht erkennen, dass es sich um Polizei handelte und diese gab sich entgegen der Dienstvorschrift auch nicht als solche zu erkennen.


BGH spricht Hells Angel frei: Tödlicher Irrtum ohne Strafe (lto.de)
Für Notwehr ist allerdings der direkte,momentane Angriff auf Leib und Leben erforderlich oder ein materielles Rechtsgut.Ersteres ormalerweise noch nicht bei einem Türaufbruch der Fall.

Im für den Angeklagten,günstigsten Fall,wäre das noch ein Notwehrexzess. Normalerweise gehen solche Anklagen auch anders aus.
 

cornjung

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Das ist ein höchst interessanter Rechtsfall, der eine genaue Betrachtung benötigt um zu vermeiden, dass die Forengemeinde sich am Kopf kratzt und unisono spricht "Jetzt ist der user cornjung völlig verrückt geworden".

Ist er nicht. Der user Cornjung hat völlig recht, er hat sich nur etwas ungenau ausgedrückt.


BGH spricht Hells Angel frei: Tödlicher Irrtum ohne Strafe (lto.de)
Die Forengemeinde al la @Valengar kann cornjungs Beiträge zur Notwehr gar nicht beurteilen, weil ihr die elementarsten Kenntnisse zur Notwehr fehlen. Die behauptet bar jeder Fach-und Sach- Kenntnisse, dass man sich in Deutschland gegen Angriffe nicht mehr wehren dürfe, sondern sich messern, vergewaltigen oder zum Krüppel schlagen lassen muss, weil unsere Richter angeblich nur Täter schützen.

Das Gegenteil ist richtig. Und dafür sprechen zig Utreile der Gerichte, die Leute wie @Valengar aber nicht kennen. Notwehr, also die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Jeder darf sich wehren um einen Angriff abzuwenden und zu stoppen, soweit erforderlich sogar mit eine Waffen, und im Einzellfall den Angreifer sogar erschiessen.

Und dafür ist der Hell-Angel-Fall ein Pardebeispiel. Cornjung kennt neben zig anderen Urteilen auch den Hells-Fall in und auswendig und hat ihn genau formuliert nicht ungenau, sondern verkürzt wieder gegeben, da er angenommen hat, dass den eh keiner kennt. Und er nicht Blinde nicht über Farben aufklären und Perlen vor die Säue werfen will.

Der Polizist war tatsächlich ein verdeckter Ermittler des SEK, die früh morgens die Haustüre eines Rocker am Aufbrechen waren, um eine Hausduchsuching zu machen. Und das ohne sich als SEK zu erkennen zu geben.Der Rocker hat infolgedessen die Polizei nicht erkannt , sondern sie für Konkurrenten gehalten, die ihn umbringen wollen und einen der Aufbrecher gezielt und ohne Vorwarnung erschossen. Und sich auf Notwehr berufen.
 
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Commander

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Die Forengemeinde al la @Valengar kann cornjungs Beiträge zur Notwehr gar nicht beurteilen, weil ihr die elementarsten Kenntnisse zur Notwehr fehlen. Die behauptet bar jeder Fach-und Sach- Kenntnisse, dass man sich in Deutschland gegen Angriffe nicht mehr wehren dürfe, sondern sich messern, vergewaltigen oder zum Krüppel schlagen lassen muss, weil unsere Richter angeblich nur Täter schützen.

Das Gegenteil ist richtig. Und dafür sprechen zig Utreile der Gerichte, die Leute wie @Valengar aber nicht kennen. Notwehr, also die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Jeder darf sich wehren um einen Angriff abzuwenden und zu stoppen, soweit erforderlich sogar mit eine Waffen, und im Einzellfall den Angreifer sogar erschiessen.

Und dafür ist der Hell-Angel-Fall ein Pardebeispiel. Cornjung kennt neben zig anderen Urteilen auch den Hells-Fall in und auswendig und hat ihn genau formuliert nicht ungenau, sondern verkürzt wieder gegeben, da er angenommen hat, dass den eh keiner kennt. Und er nicht Blinde nicht über Farben aufklären und Perlen vor die Säue werfen will.

Der Polizist war tatsächlich ein verdeckter Ermittler des SEK, die früh morgens die Haustüre eines Rocker am Aufbrechen waren, um eine Hausduchsuching zu machen. Und das ohne sich als SEK zu erkennen zu geben.Der Rocker hat infolgedessen die Polizei nicht erkannt , sondern sie für Konkurrenten gehalten, die ihn umbringen wollen und einen der Aufbrecher gezielt und ohne Vorwarnung erschossen. Und sich auf Notwehr berufen.

In vielen Fällen ist Notwehr aber auch eine juristische Auslegungssache, heißt es kommt auch auf die Juristen an.

Ich habe auch schon von Fällen gelesen wo welche in der U-bahn bedroht wurden dann Pfefferspray einsetzten und dann wurden die verurteilt wegen Körperverletzung und unverhältnismäßigen Mitteln. Pfefferspray darf von Zivilisten nur gegen angreifende große Hunde oder wilde Tiere eingesetzt werden.

Der Rocker hier hatte jetzt auch 2 entscheidene Faktoren gegenüber einem "Normy".
1. Einen herausragenden RA meist "Staranwalt" der ganz anders agiert als ein Pflichtverteidiger.
2. Das Szenario von Attentat durch Rivalen ist in der Szene bekannt und nur dehalb war die Begründung auch glaubwürdig.

Würde ich jetzt einen Einbrecher erschiessen würde ich verknackt werden, so lange der Typ nicht direkt ein Messer/Waffe in der Hand gehalten hätte.

Bei ängstlichen Frauen würde das Gericht hingegen, und das auch nur wahrscheinlich, eine Ausnahme machen.
 
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Das Gegenteil ist richtig. Und dafür sprechen zig Utreile der Gerichte, die Leute wie @Valengar aber nicht kennen. Notwehr, also die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, ist ein gesetzlich garantiertes Recht.
Und hier widerspricht sie sich und merkt es nicht einmal.

Notwehr ist ein gesetzlich garantiertes Recht - JA.
Darüber muß kein Richter entscheiden, die Verfahren gehören bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Was also macht ein sich in der Not Wehrender vor Gericht?
 

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Und hier widerspricht sie sich und merkt es nicht einmal.

Notwehr ist ein gesetzlich garantiertes Recht - JA.
Darüber muß kein Richter entscheiden, die Verfahren gehören bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Was also macht ein sich in der Not Wehrender vor Gericht?
Im vorausgegangenen Verfahren hatte der Rocker ja 9 Jahre bekommen.Jetzt kann man über den glücklichen Revisionsausgang durchaus spekulieren oder das die Revision überhaupt durchgegangen ist,was ebenfalls nicht selbstverständlich ist.
Nun halte ich Glück bei der Strafzumessung für wenig ideal.
 

cornjung

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Für Notwehr ist allerdings der direkte,momentane Angriff auf Leib und Leben erforderlich oder ein materielles Rechtsgut.....Normalerweise gehen solche Anklagen auch anders aus.

Weder ist für Notwehr ein Angriff auf Leib und Leben ( Angriff auf Eigentum oder Ehre reicht ) notwendig, noch gehen die Anklagen normalerweise anders aus. Das Gegenteil ist richtig. Normalrweise gehen die Anklagen genau so aus, und nur ausnahmsweise Anders.

Erforderlich ist allerdings ein rechtswidriger Angriff. Und da der Angriff und Einbruch hier richterlich genehmigt war, war er rechtmässig. Also lag keine Notwehr vor, sondern nur Putativnotwehr. ( PNW )

Anders gegen die Anklagen nur für die aus, bei denen keine Notwehr vorliegt plus die sich bei der Polizei selber belasten.
Im vorausgegangenen Verfahren hatte der Rocker ja 9 Jahre bekommen.Jetzt kann man über den glücklichen Revisionsausgang...
Das hat mit Glück nichts zu tun.

Die Vorinstanz hat PNW abgelehnt, weil der tödliche Schuss ohne Warnschuss abgegeben wurde . Der BGH hat geurteilt, dass ein Warnschuss nicht nötig ist, wenn er keinen Erfolg verspricht und das Risiko des Fehlschlags der Verteidigungshandlung nach sich ziehen würde. Der Angegriffene soll sich als Verteidiger des Rechts nicht auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen müssen. Er darf vielmehr das Verteidigungsmittel wählen, das den Angriff sofort und ohne Risiko für ihn selbst beendet.

Im Übrigen gehts allein und nur darum, dass in Deutschland das Recht auf Notwehr nach wire vor gilt, und nur Hasenfüsse, die sich nicht verteidigen wollen, vorgeben, man dürfe es nicht. Nur darum gehts.

 

cornjung

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Und hier widerspricht sie sich und merkt es nicht einmal.

Notwehr ist ein gesetzlich garantiertes Recht - JA.
Darüber muß kein Richter entscheiden, die Verfahren gehören bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Was also macht ein sich in der Not Wehrender vor Gericht?
Einen Widerspruch findet nur der, der den Beitrag nicht verstanden hat. Notwehr ist ein Recht, aber ob die Voraussetzungen einer Notwehrlage vorliegen und die Abwehrhandlungen zulässig waren entscheidend ein Gericht. Was verstehst du daran nicht ?
 

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Einen Widerspruch findet nur der, der den Beitrag nicht verstanden hat. Notwehr ist ein Recht, aber ob die Voraussetzungen einer Notwehrlage vorliegen und die Abwehrhandlungen zulässig waren entscheidend ein Gericht. Was verstehst du daran nicht ?
Ich verstehe nicht,das man bei seiner Verteidigung sich um irgendwelche Gesetzeslagen schert.
Das wäre das Allerletzte,was ich in einer solchen Lage bedenken würde.
 
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Einen Widerspruch findet nur der, der den Beitrag nicht verstanden hat. Notwehr ist ein Recht, aber ob die Voraussetzungen einer Notwehrlage vorliegen und die Abwehrhandlungen zulässig waren entscheidend ein Gericht. Was verstehst du daran nicht ?
und da liegt sie wieder falsch und merkt es nicht.
§ 170 StPO

§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung​


(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Es ist nicht Sache eines Gerichtes, darüber zu entscheiden, ob Notwehr vorliegt.
Dies ist bereits Sache der Staatsanwaltschaft, die dann nämlich gar keine Klage mehr erheben darf.
 

Schlüsselkind

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Ich empfehle dir mal § 32 StGB durch zu lesen. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
Nicht im internationalen Recht und damit ist Dein gesamter Beitrag zum Thema Ukraine-Krieg Hirnscheizze.
 

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