Die Forengemeinde al la
@Valengar kann cornjungs Beiträge zur Notwehr gar nicht beurteilen, weil ihr die elementarsten Kenntnisse zur Notwehr fehlen. Die behauptet bar jeder Fach-und Sach- Kenntnisse, dass man sich in Deutschland gegen Angriffe nicht mehr wehren dürfe, sondern sich messern, vergewaltigen oder zum Krüppel schlagen lassen muss, weil unsere Richter angeblich nur Täter schützen.
Das Gegenteil ist richtig. Und dafür sprechen zig Utreile der Gerichte, die Leute wie
@Valengar aber nicht kennen. Notwehr, also die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Jeder darf sich wehren um einen Angriff abzuwenden und zu stoppen, soweit erforderlich sogar mit eine Waffen, und im Einzellfall den Angreifer sogar erschiessen.
Und dafür ist der Hell-Angel-Fall ein Pardebeispiel. Cornjung kennt neben zig anderen Urteilen auch den Hells-Fall in und auswendig und hat ihn genau formuliert nicht ungenau, sondern verkürzt wieder gegeben, da er angenommen hat, dass den eh keiner kennt. Und er nicht Blinde nicht über Farben aufklären und Perlen vor die Säue werfen will.
Der Polizist war tatsächlich ein verdeckter Ermittler des SEK, die früh morgens die Haustüre eines Rocker am Aufbrechen waren, um eine Hausduchsuching zu machen. Und das ohne sich als SEK zu erkennen zu geben.Der Rocker hat infolgedessen die Polizei nicht erkannt , sondern sie für Konkurrenten gehalten, die ihn umbringen wollen und einen der Aufbrecher gezielt und ohne Vorwarnung erschossen. Und sich auf Notwehr berufen.