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Höcke erteilt dem Rechtsstaat eine perfekte Lektion
Die Polizei musste den Krawallos der Gutmenschen den Stecker ziehen.
http://www.pi-news.net/2018/06/moedlareuth-bjoern-hoecke-zeigt-wie-rechtstaat-geht/
Die Grenze in Mödlareuth lebt – auch ohne die Mauer, die jahrzehntelang durch das winzige Dorf führte: Bei der Kundgebung zum ehemaligen Tag der Deutschen Einheit am Sonntag standen die Anhänger der AfD-internen Gruppe „Der Flügel“ und der Frauenbewegung „Kandel ist überall“ auf der thüringischen Seite, die Gutmenschen-Fraktion auf der bayerischen.
Folglich mussten die Patrioten ihren Strom per Generator erzeugen, die Bunt-Moralisten bekamen ihn von offizieller Seite gestellt. AfD und „Kandel ist überall“ mussten sich an die Versammlungs-Auflagen halten, bei den zahlreichen Rechtsverstößen von DGB & Co. drückte man sämtliche Augen zu.
Der Staatsfunk ARD vermeldete – ganz in Propagandamanier – Björn Höcke habe die Teilnehmer aufgefordert, die Demo auf bayerischem Gebiet zu stören. Es sei ein Verstoß gegen die Versammlungsauflagen der AfD gewesen. Tatsächlich war alles, wie so oft, ein bisschen anders…
19 Bündnisse und Allianzen, die im Vorfeld mobilisiert hatten, um gegen die „hetzerischen Parolen“ der AfD Widerstand zu leisten, hatten nicht mal 100 Mann auf die Beine gebracht. Dieses Manko versuchten die Bunt-Bürger (SPD, Grüne, DGB, Kirchen u.a.) durch größtmöglichen Lärm zu kompensieren. Und drehten die Musikanlage bis zum Anschlag – und über die Grenze des Erlaubten hin – auf.
Immer wieder beschwerten sich die Organisatoren der Patrioten-Kundgebung. Immer wieder wurde die Beschallung kurzfristig etwas reduziert – und wieder voll aufgedreht, sobald jemand von der Gegenseite ans Mikro ging. Schließlich beendete Björn Höcke diese Rechtsstaats-Farce – ganz einfach, indem er auf Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes hinwies: Danach ist die Störung, sowie die Be- oder Verhinderung einer angemeldeten und genehmigten Veranstaltung rechtswidrig und wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft.
Der thüringische AfD-Fraktionsvorsitzende: „Ich fordere jetzt die bayerische Polizei ultimativ auf, Paragraph 21 des Versammlungsrechts durchzusetzen. Ich gebe ihr dazu fünf Minuten Zeit!“ Danach unterbrach er die Kundgebung.
Die bayerische Polizei, die das Versammlungsgesetz erwartungsgemäß besser kennt als die obrigkeitshörigen Staatsmedien, setzte sich blitzartig in Bewegung. Man zog der Toleranz-Fraktion den Stecker, das letzte verbliebene Häufchen Gutmenschen packte frustriert seine Sachen und zog von dannen.
Rechtlicher Hintergrund: Wird die Polizei bei einer erzwungenen Unterbrechung einer genehmigten Versammlung nicht aktiv, kann sie haftbar – und damit schadenersatzpflichtig – gemacht werden.
„Ich habe den Versammlungsleiter der bayerischen Polizei gefragt, wieso er dem Treiben nicht schon früher Einhalt geboten hat“, erzählt Dr. Christina Baum, AfD-Landtagsabgeordnete in Stuttgart und Mit-Organisatorin von „Kandel ist überall“. Die Antwort war Hilflosigkeit pur: Man habe mehrfach darauf hingewiesen, die Lautstärke auf die erlaubte Dezibel-Zahl zurückzudrehen – aber das habe immer nur kurze Zeit funktioniert. Was habe man denn machen können?
Einfach mal die Gesetze umsetzen? Björn Höcke hat gezeigt, wie’s geht!
Ende Zitat.
Gruß
Debitist
P.S. Hier noch seine Rede
Teil 1:
https://youtu.be/4Te-Q_sHksA
Teil 2:
https://youtu.be/yw_XXffzPMI
Die Polizei musste den Krawallos der Gutmenschen den Stecker ziehen.
http://www.pi-news.net/2018/06/moedlareuth-bjoern-hoecke-zeigt-wie-rechtstaat-geht/
Die Grenze in Mödlareuth lebt – auch ohne die Mauer, die jahrzehntelang durch das winzige Dorf führte: Bei der Kundgebung zum ehemaligen Tag der Deutschen Einheit am Sonntag standen die Anhänger der AfD-internen Gruppe „Der Flügel“ und der Frauenbewegung „Kandel ist überall“ auf der thüringischen Seite, die Gutmenschen-Fraktion auf der bayerischen.
Folglich mussten die Patrioten ihren Strom per Generator erzeugen, die Bunt-Moralisten bekamen ihn von offizieller Seite gestellt. AfD und „Kandel ist überall“ mussten sich an die Versammlungs-Auflagen halten, bei den zahlreichen Rechtsverstößen von DGB & Co. drückte man sämtliche Augen zu.
Der Staatsfunk ARD vermeldete – ganz in Propagandamanier – Björn Höcke habe die Teilnehmer aufgefordert, die Demo auf bayerischem Gebiet zu stören. Es sei ein Verstoß gegen die Versammlungsauflagen der AfD gewesen. Tatsächlich war alles, wie so oft, ein bisschen anders…
19 Bündnisse und Allianzen, die im Vorfeld mobilisiert hatten, um gegen die „hetzerischen Parolen“ der AfD Widerstand zu leisten, hatten nicht mal 100 Mann auf die Beine gebracht. Dieses Manko versuchten die Bunt-Bürger (SPD, Grüne, DGB, Kirchen u.a.) durch größtmöglichen Lärm zu kompensieren. Und drehten die Musikanlage bis zum Anschlag – und über die Grenze des Erlaubten hin – auf.
Immer wieder beschwerten sich die Organisatoren der Patrioten-Kundgebung. Immer wieder wurde die Beschallung kurzfristig etwas reduziert – und wieder voll aufgedreht, sobald jemand von der Gegenseite ans Mikro ging. Schließlich beendete Björn Höcke diese Rechtsstaats-Farce – ganz einfach, indem er auf Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes hinwies: Danach ist die Störung, sowie die Be- oder Verhinderung einer angemeldeten und genehmigten Veranstaltung rechtswidrig und wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft.
Der thüringische AfD-Fraktionsvorsitzende: „Ich fordere jetzt die bayerische Polizei ultimativ auf, Paragraph 21 des Versammlungsrechts durchzusetzen. Ich gebe ihr dazu fünf Minuten Zeit!“ Danach unterbrach er die Kundgebung.
Die bayerische Polizei, die das Versammlungsgesetz erwartungsgemäß besser kennt als die obrigkeitshörigen Staatsmedien, setzte sich blitzartig in Bewegung. Man zog der Toleranz-Fraktion den Stecker, das letzte verbliebene Häufchen Gutmenschen packte frustriert seine Sachen und zog von dannen.
Rechtlicher Hintergrund: Wird die Polizei bei einer erzwungenen Unterbrechung einer genehmigten Versammlung nicht aktiv, kann sie haftbar – und damit schadenersatzpflichtig – gemacht werden.
„Ich habe den Versammlungsleiter der bayerischen Polizei gefragt, wieso er dem Treiben nicht schon früher Einhalt geboten hat“, erzählt Dr. Christina Baum, AfD-Landtagsabgeordnete in Stuttgart und Mit-Organisatorin von „Kandel ist überall“. Die Antwort war Hilflosigkeit pur: Man habe mehrfach darauf hingewiesen, die Lautstärke auf die erlaubte Dezibel-Zahl zurückzudrehen – aber das habe immer nur kurze Zeit funktioniert. Was habe man denn machen können?
Einfach mal die Gesetze umsetzen? Björn Höcke hat gezeigt, wie’s geht!
Ende Zitat.
Gruß
Debitist
P.S. Hier noch seine Rede
Teil 1:
https://youtu.be/4Te-Q_sHksA
Teil 2:
https://youtu.be/yw_XXffzPMI
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